{"id":413053,"date":"2025-09-11T01:05:17","date_gmt":"2025-09-11T01:05:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/413053\/"},"modified":"2025-09-11T01:05:17","modified_gmt":"2025-09-11T01:05:17","slug":"anwaelte-zeigen-staatsanwalt-wegen-machtmissbrauch-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/413053\/","title":{"rendered":"Anw\u00e4lte zeigen Staatsanwalt wegen &#8218;Machtmissbrauch&#8216; an"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Mehrere Strafverteidiger erheben schwere Vorw\u00fcrfe gegen einen Bonner Staatsanwalt \u2013 in Medienberichten und in einer Strafanzeige. Er sei eine \u201eGefahr f\u00fcr den Rechtsstaat\u201c. Was steckt hinter dem Konflikt?<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Dass Strafverteidiger und Staatsanw\u00e4lte nicht immer gut aufeinander zu sprechen sind, geh\u00f6rt zu ihrem Job. Dass zwei renommierte Strafverteidiger einem Bonner Staatsanwalt aber &#8222;systematischen, gezielten und gef\u00e4hrlichen Machtmissbrauch&#8220; vorwerfen und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger stellen, das ist schon ungew\u00f6hnlich. Zumal wenn gleichzeitig das Handelsblatt \u00fcber den Vorgang berichtet und nicht nur den Namen des Staatsanwalts nennt, sondern auch mehrere Anw\u00e4lte zitiert, nach deren Worten der Staatsanwalt ein &#8222;Hooligan&#8220;, &#8222;Starrkopf&#8220; und &#8222;Cowboy&#8220; sei. \u00a0<\/p>\n<p>In der Strafanzeige, die LTO vorliegt, betonen die beiden Rechtsanw\u00e4lte vorab, sie h\u00e4tten sich bisher nie zu einer Anzeige gegen einen Staatsanwalt hinrei\u00dfen lassen, auch wenn Mandanten sie schon \u00f6fter dazu aufgefordert h\u00e4tten. Nun s\u00e4hen sie sich aber selbst dazu veranlasst: Der Staatsanwalt sei eine &#8222;Gefahr f\u00fcr den Rechtsstaat&#8220;. Die Anzeige umfasst 25 Seiten, die Generalstaatsanwaltschaft K\u00f6ln hat den Eingang gegen\u00fcber LTO best\u00e4tigt. Sie hat die Aufsicht \u00fcber die Bonner Staatsanwaltschaft.\u202fDie Strafanzeige wurde an die Staatsanwaltschaft K\u00f6ln weitergeleitet. Dort werde nun gepr\u00fcft, ob ein Anfangsverdacht vorliege, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft K\u00f6ln gegen\u00fcber LTO.<\/p>\n<p>In dem Artikel, der am 3. September im Handelsblatt erschien, wird der Staatsanwalt als ein harter Typ dargestellt, der als &#8222;Rowdy in Robe&#8220; agiere. Angeblich habe er sich damit gebr\u00fcstet, mit Haftbefehlen nicht zur\u00fcckhaltend zu sein, auch schon mal &#8222;zwei Bulgaren wegen eines Glases W\u00fcrstchen&#8220; festgenommen, zitiert das Handelsblatt aus der Strafanzeige. Vor allem nimmt der Artikel aber Bezug auf den Fall des US-Tech-Million\u00e4rs und Trump-Unterst\u00fctzers Daniel Starr: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/daniel-starr-us-tech-millionaer-staatsanwaltschaft-bonn-verdacht-steuerhinterziehung-druck-justiz\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">Gegen Starr laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, der Fall wurde zum Politikum \u2013 auch hier ist der Bonner Staatsanwalt involviert<\/a>.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Bonn ist emp\u00f6rt. Dort sieht man in der Berichterstattung, zumal mit Namensnennung, eine Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung. Die beiden Rechtsanw\u00e4lte, die die Strafanzeige gestellt haben, wollen ihren Namen nicht ver\u00f6ffentlicht wissen. Die Anzeige und die Berichte sorgen aber jedenfalls f\u00fcr reichlich Gespr\u00e4chsstoff bei der Justiz am Rhein. \u00a0<\/p>\n<p>Umstrittener Haftbefehl und Zoff mit dem Ermittlungsrichter<\/p>\n<p>Was also ist da los? In der Strafanzeige von Mitte August 2025 geht es weder um den US-Tech-Million\u00e4r Starr noch um W\u00fcrstchen, sondern um einen Vorfall aus dem Jahr 2021, der eigentlich l\u00e4ngst erledigt schien. Ein umstrittener Haftbefehl und eine Auseinandersetzung mit einem Ermittlungsrichter gaben den Strafverteidigern jetzt Anlass zur Anzeige.<\/p>\n<p>Einer der Strafverteidiger, der die Anzeige eingereicht hat, vertrat damals einen Gesch\u00e4ftsmann, der in einem gro\u00dfen Steuerstrafverfahren im Oktober 2021 als Zeuge vor Gericht ausgesagt hatte. Der Bonner Staatsanwalt sah darin eine Falschaussage und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Am gleichen Tag beantragte er einen Haftbefehl gegen den Mann, begr\u00fcndet mit Fluchtgefahr, weil dieser im Ausland lebe. Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht (AG) Bonn erlie\u00df daraufhin den Haftbefehl. Als der Mann am 10. Oktober am Flughafen Frankfurt Main ein Flugzeug Richtung Singapur besteigen wollte, wurde er von der Bundespolizei verhaftet. Neun Tage musste er in Untersuchungshaft verbringen.<\/p>\n<p>Am 19. Oktober entschied ein anderer Richter am AG Bonn auf Antrag des Strafverteidigers, den Haftbefehl auszusetzen. Es gehe nur um den Verdacht einer Falschaussage, maximal d\u00fcrfe eine Geldstrafe drohen, der Mann sei nicht vorbestraft, ein Wohnsitz im Ausland reiche f\u00fcr Fluchtgefahr allein nicht aus. Nach alledem sei der Haftbefehl nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Die Einziehung des Reisepasses reiche aus.<\/p>\n<p>Hat der Staatsanwalt einen Richter &#8222;aus Ver\u00e4rgerung&#8220; angezeigt?<\/p>\n<p>Dass ein Richter bei der \u00dcberpr\u00fcfung den Haftbefehl aussetzt, ist ein normaler Vorgang. Dass es wohl zu einer recht deutlichen Auseinandersetzung zwischen Richter und Staatsanwalt kam, vielleicht weniger. Dass der Staatsanwalt aber &#8222;aus Ver\u00e4rgerung&#8220;, wie in der Strafanzeige vermutet wird, daraufhin eine Strafanzeige gegen den Richter stellt, ist schon sehr ungew\u00f6hnlich. \u00a0<\/p>\n<p>Eklatant rechtswidrig und willk\u00fcrlich sei das Vorgehen gewesen, so die Strafverteidiger. Sie sehen in der Strafanzeige gegen den Richter, dem Haftbefehl und einer Beschwerde gegen die Haftverschonung Rechtsbeugung nach \u00a7 339 Strafgesetzbuch (StGB) und Verfolgung Unschuldiger nach \u00a7 344 StGB.\u00a0<\/p>\n<p>Dennoch war die Sache damals offenbar schon bereinigt:\u202fNach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn gegen\u00fcber LTO hat der Bonner Staatsanwalt zwar tats\u00e4chlich mit Kenntnis der Beh\u00f6rdenleitung eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter gestellt. Der Vorwurf bezog sich allerdings ausschlie\u00dflich darauf, dass der Staatsanwalt vor Aussetzung des Haftbefehls nicht angeh\u00f6rt worden sei. Zur Aufnahme von Ermittlungen kam es wohl gar nicht erst oder sie wurden schnell wieder eingestellt.<\/p>\n<p>Nach Angaben des Strafverteidigers wurde der Mann wegen der Falschaussage 2022 angeklagt, die Anklage 2024 vom AG Bonn zugelassen. Der Strafverteidiger wirkt auf die Einstellung gegen Geldauflage hin.\u00a0<\/p>\n<p>Nachgefragt beim AG Bonn hei\u00dft es, man habe insgesamt ein gutes Verh\u00e4ltnis zur Staatsanwaltschaft. Die Strafverteidiger erkl\u00e4ren dagegen in der Strafanzeige, der Vorgang habe beim AG Bonn damals erhebliche Irritationen ausgel\u00f6st. Einige Richter h\u00e4tten erkl\u00e4rt, den Kontakt zu dem Staatsanwalt zu meiden, weil sie nicht &#8222;der n\u00e4chste&#8220; sein wollten.<\/p>\n<p>Strafverteidiger zeigen den Staatsanwalt an \u2013 warum jetzt?<\/p>\n<p>Unklar bleibt, warum die Strafverteidiger die Vorw\u00fcrfe zu dem Fall aus 2021 erst vier Jahre sp\u00e4ter erheben. Man habe diesen Fall lange mit sich herumgeschleppt, hei\u00dft es. Erst als man erkannt habe, dass es unter Strafverteidigern \u00e4hnliche Erfahrungen mit dem gleichen Staatsanwalt gegeben habe, habe man sich zu dem Schritt der Strafanzeige entschlossen. Die Vorw\u00fcrfe gegen den Staatsanwalt seien nicht nur Einzelf\u00e4lle, seine Amtsf\u00fchrung &#8222;au\u00dferhalb der gesetzlichen Grenzen&#8220; habe System.<\/p>\n<p>Eine wichtige Rolle hat dabei wohl auch der Fall Daniel Starr gespielt, der erst 2025 so richtig medial an Aufmerksamkeit gewonnen hat. Mittlerweile haben sich politische Schwergewichte des Trump-Lagers eingeschaltet, sie sehen &#8222;politische Strafverfolgung&#8220; am Werk.<\/p>\n<p>Starr wurde 2022 in Paris am Flughafen verhaftet, kurz darauf aber wieder freigelassen. Der europ\u00e4ische Haftbefehl aus Deutschland war rechtswidrig, er stammte von dem Bonner Staatsanwalt. Bereits im Dezember 2022 hob das Landgericht (LG) Bonn den Haftbefehl auf, im M\u00e4rz 2023 best\u00e4tigte das Oberlandesgericht (OLG) K\u00f6ln die Entscheidung: kein Auslieferungsgrund, kein dringender Tatverdacht.<\/p>\n<p>Aktuell gibt es keinen Haftbefehl gegen Starr, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage gegen\u00fcber LTO erkl\u00e4rt hatte. Die Ermittlungen aber laufen weiter. Ein Verdachtsgrad gegen Starr wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung \u2013 wenn auch nicht dringend \u2013 bestehe weiterhin, das teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft mit. \u00a0<\/p>\n<p>Starr und seine Anw\u00e4lte wollen endlich ein Ende der Ermittlungen<\/p>\n<p>Starr lebe seit dem Vorfall in Paris in st\u00e4ndiger Unsicherheit, so sagen seine Anw\u00e4lte. Aus Angst vor erneuter Festnahme wage er keine EU-Reisen. Au\u00dferdem wolle er endlich Klarheit, ob ihm eine Anklage drohe oder der Fall eingestellt wird. Starr ist als Global Affairs-Chef beim Tech-Unternehmen Applovin t\u00e4tig, und der arbeitet an einer potenziell historischen \u00dcbernahme des internationalen Tiktok-Gesch\u00e4fts.<\/p>\n<p>Starr bef\u00fcrchtet laut seiner Anw\u00e4lte, dass das in Deutschland offengehaltene Ermittlungsverfahren ihm bei Investorenprojekten schade.\u202fDie Beendigung eines Ermittlungsverfahrens, beispielsweise durch Einstellung, kann in Deutschland jedoch gerichtlich nicht erzwungen werden. Die Staatsanwaltschaft kann theoretisch bis zur Verj\u00e4hrung der Vorw\u00fcrfe weiter ermitteln. \u00a0<\/p>\n<p>Ist das der Grund f\u00fcr den Streit? Nach allem, was sich zu dieser Eskalation in Gespr\u00e4chen erfahren l\u00e4sst, trifft ein Staatsanwalt, der f\u00fcr seine robusten Auftritte bekannt ist, auf selbstbewusste, wehrhafte Strafverteidiger. Ob es sich bei dem Vorgehen des Staatsanwalts um &#8222;systematischen Machtmissbrauch&#8220;, um eine &#8222;Gefahr f\u00fcr den Rechtsstaat&#8220; handelt, das wird die Staatsanwaltschaft K\u00f6ln pr\u00fcfen, die sich mit den Vorw\u00fcrfen nun zu besch\u00e4ftigen hat.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tKonflikt in der Bonner Justiz eskaliert:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t10.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58032 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t11.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mehrere Strafverteidiger erheben schwere Vorw\u00fcrfe gegen einen Bonner Staatsanwalt \u2013 in Medienberichten und in einer Strafanzeige. 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