{"id":414350,"date":"2025-09-11T12:54:16","date_gmt":"2025-09-11T12:54:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/414350\/"},"modified":"2025-09-11T12:54:16","modified_gmt":"2025-09-11T12:54:16","slug":"reform-des-wahlpruefungsverfahrens-lieber-direkt-durchs-bverfg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/414350\/","title":{"rendered":"Reform des Wahlpr\u00fcfungsverfahrens: Lieber direkt durchs BVerfG"},"content":{"rendered":"<p class=\"reader__meta-info\" style=\"float:left;\">\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\tGastkommentar von Dr. Martin Plum\n\t\t\t\t<\/p>\n<p class=\"reader__meta-info\" style=\"float:right;\">\n\t\t\t\t\t11.09.2025\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Kommetarbild: Links das BVerfG, Rechts Martin Plum\" alt=\"Kommetarbild: Links das BVerfG, Rechts Martin Plum\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/csm_Kopie_von_Kommentar_Vorlage__12__86fd3ee3c2.png\" width=\"2501\" height=\"1400\"\/><\/p>\n<p>Foto: picture alliance\/dpa | Matthias Balk \/ privat \u2013 Zuschnitt und Skalierung LTO<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Das BVerfG dr\u00e4ngt auf mehr Tempo bei der Wahlpr\u00fcfung. F\u00fcr Martin Plum steht fest: Das bisherige zweistufige Verfahren dauert zu lange. K\u00fcnftig sollte die gesamte Wahlpr\u00fcfung ohne Umweg \u00fcber Berlin direkt in Karlsruhe erfolgen.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Die Wahlpr\u00fcfung nach Art. 41 Grundgesetz (GG) fristete lange ein Schattendasein. Die Bundestagswahlen 2021 und 2025 haben das ge\u00e4ndert. Erst bescherte<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bundestagswahl-2021-bundeswahlleiter-einspruch-berlin\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LTO: Bun\u00addes\u00adwahl\u00adleiter legt Ein\u00adspruch ein\" rel=\"noopener\"> die &#8222;Berliner Pannenwahl&#8220;<\/a> dem Deutschen Bundestag einen Rekord<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/webarchiv\/Ausschuesse\/ausschuesse20\/wahlpruefungsausschuss\/20230622-zurueckweisung-46-954828\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"bundestag.de\" rel=\"noreferrer noopener\"> von \u00fcber 2.000 Wahleinspr\u00fcchen<\/a>. Dann sorgten Schwierigkeiten bei der Zustellung von Wahlunterlagen ins Ausland und das knappe Scheitern des BSW an der F\u00fcnf-Prozent-<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2025\/kw26-pa-wahlpruefung-konstituierung-1064070\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"bundestag.de: Macit Karaahmeto\u011flu leitet den Wahlpr\u00fcfungsausschuss\" rel=\"noreferrer noopener\">H\u00fcrde f\u00fcr \u00fcber 1.000 Wahleinspr\u00fcche<\/a>, eine \u2013\u202fim Vergleich zu vorangegangenen Bundestagswahlen\u202f\u2013 erneut sehr hohe Zahl.\u00a0<\/p>\n<p>Diesen doppelten Praxistest hat das durch Art.\u202f41 GG vorgeschriebene zweistufige Wahlpr\u00fcfungsverfahren \u2013 Wahleinspruch vor dem Deutschen Bundestag und Wahlbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)\u202f\u2013 nicht bestanden. Im Gegenteil: Es erwies sich als zu lang und zu schwerf\u00e4llig. Die Bundestagwahl vom 26.\u202fSeptember 2021 wurde in Berlin erst am 11.\u202fFebruar 2024 teilweise wiederholt, also nach Ablauf von mehr als der H\u00e4lfte der Wahlperiode. In einem ersten Schritt brauchte der Deutsche Bundestag rund 13 Monate, um \u00fcber die Wahleinspr\u00fcche zu <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bundestagswahl-bundestag-berlin-wahlen-wahlrecht\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LTO: Bun\u00addestag stimmt f\u00fcr Teil-Wie\u00adder\u00adho\u00adlung der Wahl in Berlin\" rel=\"noopener\">entscheiden<\/a>. In einem zweiten Schritt dauerte es dann weitere 13 Monate bis das BVerfG abschlie\u00dfend \u00fcber die Wahlpr\u00fcfungsbeschwerden <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-2bvc423-wahl-bundestag-berlin-wiederholung-neuwahl-richter-mueller-befangen\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LTO: BVerfG l\u00e4sst Berlin mit blauem Auge davon\u00adkommen\" rel=\"noopener\">entschied<\/a>. Z\u00fcgig waren diese Entscheidungen damit beide nicht.\u00a0<\/p>\n<p>Reform rechtsstaatlich geboten\u00a0<\/p>\n<p>Rechtsstaatlich ist das in mehrfacher Hinsicht bedenklich: Erstens geht es um nicht mehr und nicht weniger als die G\u00fcltigkeit einer Bundestagswahl und die richtige Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Zweitens werden die Wahlrechtsbehelfe mit fortschreitendem Ablauf der Wahlperiode mehr und mehr entwertet. Das BVerfG betont dementsprechend in st\u00e4ndiger Rechtsprechung das \u00f6ffentliche Interesse an einer raschen und verbindlichen Kl\u00e4rung des Wahlgeschehens und leitet daraus ein Z\u00fcgigkeitsgebot f\u00fcr das Wahlpr\u00fcfungsverfahren ab.\u00a0<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich bereits w\u00e4hrend der langwierigen Pr\u00fcfung der Bundestagwahl 2021 Diskussionen \u00fcber eine Reform des Wahlpr\u00fcfungsverfahrens entz\u00fcndeten. Schon damals warfen die zust\u00e4ndigen Parlamentarischen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Union und SPD die Frage auf, ob die Wahlpr\u00fcfung nicht<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/webarchiv\/presse\/pressemitteilungen\/2022\/pm-221113-vorab-dasparlament-fechner-schnieder-920960\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"bundestag.de\" rel=\"noreferrer noopener\"> Sache des BVerfG werden m\u00fcsse<\/a>. Es folgte ein Vorschlag<a href=\"https:\/\/www.faz.net\/einspruch\/fuer-ein-wahlpruefungsverfahren-durch-das-bverfg-19410133.html\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"faz.de\" rel=\"noreferrer noopener\"> f\u00fcr ein einstufiges Wahlpr\u00fcfungsverfahren beim BVerfG<\/a>. Die Diskussion versandete indes. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist keine Reform vereinbart.\u00a0<\/p>\n<p>Karlsruhe setzt Berlin unter Druck\u00a0<\/p>\n<p>Der Beschluss des BVerfG \u00fcber eine Verfassungsbeschwerde zur Unt\u00e4tigkeit des Wahlpr\u00fcfungsausschusses<a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2025\/06\/vb20250623_vz000125.html?nn=68080\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"bundesverfassungsgericht.de\" rel=\"noreferrer noopener\"> vom 13.\u202fAugust 2025, Az.\u202f2 BvR 957\/25<\/a>, zwingt dazu, die Reformdiskussion wieder aufzunehmen. Zwar blieb die Beschwerde im Ergebnis erfolglos. Das BVerfG nahm sie mangels Zul\u00e4ssigkeit nicht zur Entscheidung an. Die kurze Beschlussbegr\u00fcndung hat es aber in sich: Karlsruhe mahnt Berlin erstens zur Eile bei der Pr\u00fcfung der Bundestagswahl 2025. Das Parlament m\u00fcsse &#8222;die f\u00fcr die Wahlpr\u00fcfung erforderlichen Schritte \u2026 unverz\u00fcglich&#8220; einleiten und &#8222;binnen angemessener Frist&#8220; \u00fcber Wahleinspr\u00fcche entscheiden. Das sei auch v\u00f6lkerrechtlich geboten. Die Mitglieder des Wahlpr\u00fcfungsausschusses habe der Deutsche Bundestag aber &#8222;erst&#8220; am 26.\u202fJuni 2025 gew\u00e4hlt, also rund drei Monate nach der Bundestagswahl vom 23.\u202fFebruar 2025. Zweitens schlie\u00dft das BVerfG &#8222;eine Wahlpr\u00fcfungsbeschwerde \u2026 ohne vorangehende Entscheidung des Deutschen Bundestages&#8220; \u2013\u202fgegen den klaren Wortlaut des Art.\u202f41 Abs.\u202f2 GG und daf\u00fcr mit recht schmaler Begr\u00fcndung\u202f\u2013 nicht aus, wenn der Deutsche Bundestag nicht binnen angemessener Frist \u00fcber einen Wahleinspruch entscheidet und dadurch die Gefahr besteht, das Wahlpr\u00fcfungsbeschwerdeverfahren k\u00f6nne nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgef\u00fchrt werden. Kurz gesagt: Karlsruhe stellt in Aussicht, die Wahlpr\u00fcfung an sich zu ziehen, sollte Berlin sie im &#8222;Bummelzug&#8220; betreiben. Dass das Gericht bei der Pr\u00fcfung der vorangegangenen Bundestagwahl selbst nicht durch ein besonderes Tempo gegl\u00e4nzt hat, \u00fcbergeht es dabei geflissentlich. Erst in einem drei Tage sp\u00e4ter ver\u00f6ffentlichten weiteren Beschluss<a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2025\/06\/vb20250623_vz000125.html?nn=68112\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"bundesverfassungsgericht.de\" rel=\"noreferrer noopener\"> vom 23.\u202fJuni 2025, Az.\u202f2 BvC 25\/23 \u2013\u202fVz 1\/25<\/a>, rechtfertigt es sein Vorgehen ausf\u00fchrlich, wenn auch f\u00fcr einen anders gelagerten Einzelfall.\u00a0<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verfassungs- und den Gesetzgeber sollte nun dennoch klar sein: Besser selbst handeln, bevor Karlsruhe handelt. Die blo\u00dfe Ank\u00fcndigung des BVerfG, eine Entscheidung im Wahlpr\u00fcfungsverfahren notfalls entgegen Art.\u202f41 Abs.\u202f2 GG und die einfachgesetzlichen Regelungen unmittelbar selbst zu treffen, setzt Berlin unter Handlungsdruck.\u00a0<\/p>\n<p>Wahlpr\u00fcfung geh\u00f6rt nach Karlsruhe \u2013 trotz Zusatzbelastung\u00a0<\/p>\n<p>Die Richtschnur einer Reform ist dabei klar: Mehr Tempo! Aus dem bisherigen zweistufigen Wahlpr\u00fcfungsverfahren muss ein einheitliches, einstufiges Verfahren werden. Die Wahlpr\u00fcfung braucht einen einzigen neutralen Richter, der objektiv und frei von parteipolitischen Einfl\u00fcssen entscheidet.\u00a0<\/p>\n<p>Diese Anforderung erf\u00fcllt der Deutsche Bundestag nicht. Im Gegenteil: Das aktuelle Wahlpr\u00fcfungsverfahren macht Abgeordnete zu Richtern in eigener Sache. Die damit verbundene Gefahr, einer Politisierung der Wahlpr\u00fcfung hat sich nach der Bundestagswahl 2021 realisiert \u2013 auf Kosten des Vertrauens in die Integrit\u00e4t des Wahlpr\u00fcfungsverfahrens. Darauf hat bereits Patrick Schnieder zurecht hingewiesen. Die Parlamentsmehrheit wird zudem nur sehr selten ein ausgepr\u00e4gtes Interesse an einer schnellen Wahlwiederholung und damit auch an einer raschen Wahlpr\u00fcfung haben. Das Lavieren der Ampelfraktionen bei der Pr\u00fcfung der Bundestagswahl 2021 hat auch das best\u00e4tigt. Ein &#8222;Wahl(pr\u00fcfungs)gericht&#8220; aus Richtern und Abgeordneten \u2013\u202fwie es die Bundesl\u00e4nder Bremen und Hessen kennen\u202f\u2013 ist \u00e4hnlichen Bedenken ausgesetzt und damit keine geeignete Alternative.\u00a0<\/p>\n<p>Richtigerweise geh\u00f6rt die gesamte Wahlpr\u00fcfung nach Karlsruhe. Das BVerfG entscheidet schon heute als &#8222;letzte Instanz&#8220; im Wahlpr\u00fcfungsverfahren \u2013 warum also nicht direkt ohne Umweg \u00fcber Berlin? Die dann erforderliche Karlsruher Tatsachenfeststellung schlie\u00dft das Gericht schon heute \u2013\u202fim Wahlpr\u00fcfungsbeschwerdeverfahren\u202f\u2013 nicht aus. Sie \u00fcberfordert die Verfassungsrichter auch nicht, wenn das vorgelagerte Wahleinspruchsverfahren wegf\u00e4llt. Die zus\u00e4tzliche Arbeitsbelastung d\u00fcrften sie verkraften k\u00f6nnen. Zu deren Bew\u00e4ltigung braucht es keine neuen Richter. Es reichen zus\u00e4tzliches nichtrichterliches Personal und tempor\u00e4r mehr wissenschaftliche Mitarbeiter. Unter den Bundesl\u00e4ndern geht Berlin bereits heute diesen Weg. Dort ist die Wahlpr\u00fcfung Sache des Verfassungsgerichtshofes. \u00dcber die <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/verfgh-berlin-verfgh15421-wiederholung-abgeordnetenhauswahl\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LTO: Wahl des Abge\u00adord\u00adne\u00adten\u00adhauses muss kom\u00adp\u00adlett wie\u00adder\u00adholt werden\" rel=\"noopener\">Wiederholung der \u201eBerliner Pannenwahl\u201c 2021 <\/a>entschied dieser \u2013\u202fbezogen auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin\u202f\u2013 mehr als ein Jahr fr\u00fcher als das BVerfG.\u00a0<\/p>\n<p>Wahlrechtskommission als Reformtreiber\u00a0<\/p>\n<p>Die Initiative f\u00fcr eine grundlegende Reform der Wahlpr\u00fcfung kann von der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wahlrechtskommission <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/koalition-union-spd-wahlrecht-aenderung\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"beck.de\" rel=\"noreferrer noopener\">ausgehen<\/a>. Sie k\u00f6nnte nicht nur die daf\u00fcr erforderliche Grundgesetz\u00e4nderung vorbereiten, sondern auch die Empfehlung des B\u00fcros f\u00fcr Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE aufgreifen, konkrete gesetzliche Entscheidungsfristen f\u00fcr die Wahlpr\u00fcfung einzuf\u00fchren. Das BVerfG nimmt in seinem Beschluss auf diese Empfehlung ausdr\u00fccklich Bezug.\u00a0<\/p>\n<p>Durch solche Reformvorschl\u00e4ge w\u00fcrde sich die neue Wahlrechtskommission wohltuend von ihrer Vorg\u00e4ngerkommission abheben. Letztere hat kaum \u00fcberzeugende Ergebnisse hervorgebracht. F\u00fcr die Wahlpr\u00fcfung rang sie sich noch nicht einmal zu einer klaren Empfehlung durch. Der Hinweis Karlsruhes, effektiver Rechtsschutz im Rahmen der Wahlpr\u00fcfung sei auch infolge v\u00f6lkerrechtlicher Normen geboten, wirkt da wie eine nachtr\u00e4gliche Ohrfeige.\u00a0<\/p>\n<p>Die Dringlichkeit einer Reform liegt schlie\u00dflich nicht nur mit Blick auf die beiden letzten Bundestagswahlen offen zu Tage. Auch der Blick \u00fcber Deutschlands Grenzen hinweg zeigt: Wahlergebnisse werden immer \u00f6fter infrage gestellt und ihre \u00dcberpr\u00fcfung immer st\u00e4rker politisiert. Eine klare, schnelle und unabh\u00e4ngige Wahlpr\u00fcfung kann daher einen wichtigen Beitrag zu mehr Resilienz leisten. Wer unsere Demokratie dauerhaft sch\u00fctzen und st\u00e4rken m\u00f6chte, sollte deshalb auch die Wahlpr\u00fcfung grundlegend reformieren.\u00a0<\/p>\n<p>Dr. Martin Plum MdB ist Obmann der CDU\/CSU-Fraktion im Ausschuss f\u00fcr Recht und Verbraucherschutz und Mitglied im Ausschuss f\u00fcr Digitales und Staatsmodernisierung. Vor seiner Wahl in den Deutschen Bundestag 2021 arbeitete er rund zehn Jahre als Richter.\u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tReform des Wahlpr\u00fcfungsverfahrens:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t11.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58065 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t11.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Gastkommentar von Dr. Martin Plum 11.09.2025 Foto: picture alliance\/dpa | Matthias Balk \/ privat \u2013 Zuschnitt und Skalierung&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":414351,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1844],"tags":[1634,3364,29,30,8903,7988,4693,3074,56601],"class_list":{"0":"post-414350","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-karlsruhe","8":"tag-baden-wuerttemberg","9":"tag-de","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-karlsruhe","13":"tag-kolumne","14":"tag-kommentar","15":"tag-meinung","16":"tag-rechthaben"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115185769987278317","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/414350","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=414350"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/414350\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/414351"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=414350"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=414350"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=414350"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}