{"id":425877,"date":"2025-09-16T00:14:24","date_gmt":"2025-09-16T00:14:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/425877\/"},"modified":"2025-09-16T00:14:24","modified_gmt":"2025-09-16T00:14:24","slug":"einen-trickbetrug-kann-man-nicht-steuerlich-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/425877\/","title":{"rendered":"Einen Trickbetrug kann man nicht steuerlich absetzen"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>50.000 Euro an Betr\u00fcger verloren \u2013 und trotzdem kein steuerlicher Trost. Das Finanzgericht M\u00fcnster stellt klar: Solche Verluste z\u00e4hlen nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Eine Rentnerin hebt nach einem perfiden Telefonanruf 50.000 Euro ab, \u00fcbergibt das Geld einem Fremden und merkt erst danach, dass sie Betr\u00fcgern aufgesessen ist. Strafrechtlich blieb der Fall ergebnislos, die T\u00e4ter blieben unbekannt. Also versuchte die Frau, den Verlust zumindest steuerlich zu kompensieren \u2013 als &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung&#8220; nach \u00a7 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Doch das<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/finanzgericht-muenster\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"FG M\u00fcnster LTO-Gerichtsseite\" rel=\"noopener\"> Finanzgericht (FG) M\u00fcnster<\/a> machte kurzen Prozess: Einen Verm\u00f6gensschaden aus einem Trickbetrug kann man nicht von der Steuer absetzen (Urt. v. 02.09.2025, Az. 1 K 360\/25 E).<\/p>\n<p>Ende 2022 erhielt die damals 77-j\u00e4hrige Kl\u00e4gerin einen Anruf auf ihrem Festnetztelefon. Ein Mann gab sich als Rechtsanwalt aus und erz\u00e4hlte eine dramatische Geschichte: Ihre Tochter habe einen t\u00f6dlichen Verkehrsunfall verursacht und m\u00fcsse nun in Untersuchungshaft. Um dies zu verhindern, sei eine sofortige Kaution von 50.000 Euro erforderlich. In Sorge um ihre Tochter hob die Frau das Geld in bar ab und \u00fcbergab es einem Boten, den die T\u00e4ter zu ihr geschickt hatten. Erst sp\u00e4ter erkannte sie, dass sie auf einen Trickbetrug hereingefallen war.<\/p>\n<p>Die Frau erstattete Strafanzeige, doch das Verfahren verlief im Sande, die T\u00e4ter blieben unauffindbar. Parallel musste sie sich mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Dort waren zwar ihre Eink\u00fcnfte aus Vermietung mehrerer Immobilien und ihre Rentenbez\u00fcge ber\u00fccksichtigt worden, den Verlust aufgrund des Trickbetrugs wollte die Beh\u00f6rde jedoch nicht anerkennen. Der Versuch, die 50.000 Euro als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend zu machen, scheiterte. Also klagte die Frau vor dem FG M\u00fcnster.<\/p>\n<p>Allgemeines Lebensrisiko statt au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung<\/p>\n<p>Der 1. Senat des FG M\u00fcnster wies die Klage ab. Ma\u00dfgeblich war \u00a7 33 EStG, der es erlaubt, sogenannte &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen&#8220; steuerlich geltend zu machen \u2013 also Kosten, die zwangsl\u00e4ufig entstehen und die die \u00fcberwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht tragen muss. Typische F\u00e4lle sind Krankheitskosten oder Aufwendungen f\u00fcr Pflege.<\/p>\n<p>Damit ein Abzug nach \u00a7 33 EStG greift, m\u00fcssen die Ausgaben sowohl au\u00dfergew\u00f6hnlich als auch zwangsl\u00e4ufig sein. Genau daran scheiterte der Fall. An der Au\u00dfergew\u00f6hnlichkeit fehlte es, so das Gericht, denn Verluste durch Trickbetrug seien Ausdruck eines allgemeinen Lebensrisikos. Die Betrugsmasche k\u00f6nne potenziell jeden treffen, auch wenn viele Angerufene die Masche schnell durchschauten. Hinzu komme, dass die Zahlung nicht der Sicherung des existenziellen Bedarfs diente, sondern aus frei verf\u00fcgbaren liquiden Mitteln bestritten wurde.<\/p>\n<p>Auch die zweite Voraussetzung, die Zwangsl\u00e4ufigkeit, war nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben. Eine Belastung gilt nur dann als zwangsl\u00e4ufig, wenn sich der Steuerpflichtige den Kosten aus rechtlichen, tats\u00e4chlichen oder sittlichen Gr\u00fcnden nicht entziehen kann. Das Finanzgericht zog hierf\u00fcr die Rechtsprechung zu Erpressungsf\u00e4llen heran, nach der eine zweistufige Pr\u00fcfung erfolgt.<\/p>\n<p>Ein Anruf h\u00e4tte gereicht<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst wird gepr\u00fcft, ob sich das Opfer durch eigenes strafbares oder sozialwidriges Verhalten erpressbar gemacht hat. Ist dies der Fall, scheidet die Zwangsl\u00e4ufigkeit von vornherein aus. Bei der Kl\u00e4gerin war dies nicht der Fall: Sie war lediglich zuf\u00e4llig von den T\u00e4tern ausgew\u00e4hlt worden und hatte kein eigenes Fehlverhalten begangen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wird untersucht, ob zumutbare Handlungsalternativen bestanden, die den Erpressungsversuch mit einiger Sicherheit wirkungslos machen konnten. Das Gericht stellte fest, dass die Zwangslage objektiv zu beurteilen ist. Da keinerlei Gefahr f\u00fcr die Tochter bestand, w\u00e4re es der Kl\u00e4gerin nach Auffassung des Gerichts zumutbar gewesen, zun\u00e4chst Kontakt mit ihrer Tochter oder der Polizei aufzunehmen. Selbst wenn tats\u00e4chlich Untersuchungshaft gedroht h\u00e4tte, sei es zumutbar gewesen, den geforderten Betrag nicht zu zahlen, da eine solche Ma\u00dfnahme in Deutschland rechtsstaatlich geregelt ist und keine Gefahr f\u00fcr Leib oder Leben darstellt.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund lie\u00df das Gericht offen, ob die Kl\u00e4gerin sich sittlich verpflichtet f\u00fchlen durfte, die Kaution zu \u00fcbernehmen, und nahm auch keine Pr\u00fcfung der Einkommens- oder Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse der Tochter vor.<\/p>\n<p>Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.<\/p>\n<p>xp\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tFinanzgericht M\u00fcnster:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t15.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58148 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t16.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"50.000 Euro an Betr\u00fcger verloren \u2013 und trotzdem kein steuerlicher Trost. 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