{"id":432872,"date":"2025-09-18T18:16:13","date_gmt":"2025-09-18T18:16:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/432872\/"},"modified":"2025-09-18T18:16:13","modified_gmt":"2025-09-18T18:16:13","slug":"als-beharrlicher-rechtsbrecher-gezeigt-%c2%b7-leipziger-zeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/432872\/","title":{"rendered":"\u201eAls beharrlicher Rechtsbrecher gezeigt\u201c \u00b7 Leipziger Zeitung"},"content":{"rendered":"<p>Marvin Schulz (Name verfremdet) k\u00f6nnte man im Rahmen der Umst\u00e4nde fast einen Gl\u00fcckspilz nennen. Ganz so plakativ dr\u00fcckte es der Vorsitzende Richter am Donnerstag im Leipziger Landgericht zwar nicht aus, doch er machte klar, dass der Angeklagte mit einer Bew\u00e4hrungsstrafe sehr gut bedient war und es wenig Sinn erg\u00e4be, das Urteil anzufechten. Verurteilt worden war der 38-j\u00e4hrige Mann unter anderem wegen wilder Verfolgungsjagden mit der Polizei.<\/p>\n<p>T\u00e4tlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Zerst\u00f6rung wichtiger Arbeitsmittel, Sachbesch\u00e4digung, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis: Man braucht einen l\u00e4ngeren Atem, um die Reihe der Vorw\u00fcrfe gegen Marvin Schulz im Detail aufzulisten.<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/b7cf6f567e1f449198a635e4e899e9e2.gif\" alt=\"\" width=\"https:\/\/www.l-iz.de\/leben\/faelle-unfaelle\/2025\/09\/1\" height=\"https:\/\/www.l-iz.de\/leben\/faelle-unfaelle\/2025\/09\/1\"\/><\/p>\n<p>Das Amtsgericht von Eilenburg hatte den heute 38-J\u00e4hrigen im August 2024 wegen dieser Delikte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bew\u00e4hrung verurteilt, obwohl durchaus auch ein l\u00e4ngerer Gef\u00e4ngnisaufenthalt im Raum gestanden h\u00e4tte. Dennoch legte Schulz Berufung ein, sein Fall landete beim Landgericht Leipzig.<\/p>\n<p>Halsbrecherische Raserei durch die D\u00f6rfer<\/p>\n<p>Alles begann am 2. Mai 2023 \u2013 damals brach Marvin Schulz mit dem Ford einer Bekannten ohne deren Einverst\u00e4ndnis zu einer Spritztour auf. Eine Fahrerlaubnis besa\u00df der gelernte Handwerker \u00fcbrigens nicht, daf\u00fcr hatte er Drogen intus und befuhr die Stra\u00dfen im nords\u00e4chsischen L\u00f6bnitz. Als ihn eine Polizeistreife anhalten wollte, raste Marvin Schulz den Beamten kurzerhand davon, durchbretterte Ortschaften mit etwa 100 km\/h und beschleunigte au\u00dferhalb sogar bis auf 170 Kilometer pro Stunde, sodass die Polizei M\u00fche hatte, zu dem Raser aufzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die aufgebaute Stra\u00dfensperre in Bad D\u00fcben ignorierte Marvin Schulz, ein Polizist konnte sich nur durch einen beherzten Sprung zur Seite retten. Erst auf einem Feldweg in Sausedlitz endete die halsbrecherische Aktion. Kurz zuvor war der Angeklagte mit einem Polizeiwagen kollidiert, mehrere von ihnen hatten erneut eine Stra\u00dfensperre errichtet. Der Sachschaden: mehr als 20.000 Euro. Man muss von Gl\u00fcck reden, dass kein Mensch verletzt oder gar get\u00f6tet wurde.<\/p>\n<p>Zwei weitere Taten folgten<\/p>\n<p>Marvin Schulz habe sich als \u201ebeharrlicher Rechtsbrecher\u201c gezeigt, den auch seine Vorbelastung \u2013 Schulz hatte seit 2020 eine ganze Reihe teils einschl\u00e4giger Strafbefehle kassiert \u2013 nicht abgeschreckt habe, befand das Eilenburger Amtsgericht sp\u00e4ter. Erschwerend kam hinzu, dass Schulz, wiederum unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis, am 30. September 2023 in Eilenburg auf einem Kleinkraftrad unterwegs war.<\/p>\n<p>Selbst als die Anklage gegen ihn schon fertig war, machte Schulz am 29. M\u00e4rz 2024 mit einem Wagen die Stra\u00dfen von Delitzsch unsicher, dabei das gewohnte Muster: Bet\u00e4ubungsmittel intus, aber keine Fahrerlaubnis. Wiederum nach einer gef\u00e4hrlichen Verfolgungsjagd nahmen Polizeibeamte den Dauerraser schlie\u00dflich in einer Ortschaft fest.<\/p>\n<p>Verteidiger: \u201eEr ist einsichtig, dass er Mist gebaut hat\u201c<\/p>\n<p>Das Amtsgericht Eilenburg hatte Marvin Schulz besonders das hohe Gef\u00e4hrdungspotenzial seiner Raserei, die Vielzahl an Straftatbest\u00e4nden, die Vorbelastung und die Ignoranz gegen\u00fcber der Rechtsordnung angekreidet. F\u00fcr ihn sprach zumindest, dass er sich voll gest\u00e4ndig zeigte und der Einfluss der Drogen ihn stark stimuliert hatte. Beim Berufungsprozess im Landgericht am Donnerstag ging es nicht mehr um die Schuldfeststellung und die Sachverhalte, doch das Strafma\u00df f\u00fcr Marvin Schulz befand dessen Pflichtverteidiger Christian Sch\u00f6\u00dfling als zu hoch. Sein Mandant sei \u201eeinsichtig, dass er Mist gebaut hat\u201c, so der Rechtsanwalt.<\/p>\n<p>Als neues Entlastungsargument f\u00fchrte er aber an, dass Marvin Schulz sich bei dem Polizisten, den er bei der ersten Tat leicht h\u00e4tte verletzen oder gar t\u00f6ten k\u00f6nnen, per Brief um einen T\u00e4ter-Opfer-Ausgleich bem\u00fcht habe. Die Berufungskammer zeigte sich davon wenig beeindruckt, zumal das Schriftst\u00fcck erst auf den 12. September datieren soll, nicht einmal eine Woche vor Prozessbeginn.<\/p>\n<p>\u201eVielleicht ist es sinnvoll, mal einen Schlussstrich zu ziehen. Sie kommen von einer Verurteilung nicht los\u201c, redete der Vorsitzende Richter Carsten Ruge Marvin Schulz ins Gewissen.<\/p>\n<p>Gericht verwirft Berufung als unbegr\u00fcndet<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Willen der Staatsanwaltschaft verwarf das Gericht die Berufung des Angeklagten nach knapp zwei Stunden als unbegr\u00fcndet, w\u00e4hrend die Verteidigung einen Strafnachlass auf zehn Monate mit Bew\u00e4hrung hatte erreichen wollen. Angesichts der gravierenden Tatumst\u00e4nde und der Wiederholung seiner Verst\u00f6\u00dfe h\u00e4tten andere Kammern sicher weniger mild geurteilt, stellte Richter Ruge klar, die Bew\u00e4hrungsstrafe f\u00fcr Marvin Schulz sei \u201emit gro\u00dfem Augenma\u00df\u201c verh\u00e4ngt worden.<\/p>\n<p>Der hatte sich in seinem letzten Wort dem Verteidiger angeschlossen. Nach eigener Aussage lebt er aktuell im elterlichen Haus und sei wegen psychischer Probleme krankgeschrieben, so der Vater eines Kindes. Er suche therapeutische Unterst\u00fctzung. Gegen das Urteil kann er jetzt noch Revision einlegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Marvin Schulz (Name verfremdet) k\u00f6nnte man im Rahmen der Umst\u00e4nde fast einen Gl\u00fcckspilz nennen. 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