{"id":444459,"date":"2025-09-23T09:31:15","date_gmt":"2025-09-23T09:31:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/444459\/"},"modified":"2025-09-23T09:31:15","modified_gmt":"2025-09-23T09:31:15","slug":"problem-zeugniszwang-aussagen-und-leben-riskieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/444459\/","title":{"rendered":"Problem Zeugniszwang: Aussagen und Leben riskieren?"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Massive Einsch\u00fcchterung und Drohungen \u2013 auch gegen\u00fcber Familienangeh\u00f6rigen im Heimatland: Eine Zeugenaussage birgt in V\u00f6lkerstrafverfahren oft Risiken, gegen die das Interesse der Wahrheitsfindung nicht aufwiegt, meint Sigrid Mehring-Zier.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Im Juni 2025 hat die deutsche Justiz erneut gezeigt, dass sie Verbrechen nach dem V\u00f6lkerstrafgesetzbuch auch dann aktiv verfolgt, wenn weder Opfer noch T\u00e4ter deutsche Staatsb\u00fcrger sind und auch die Tat oder Taten sich im Ausland ereigneten: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/alaa-m-lebenslange-haft-folter-syrien-arzt-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte einen syrischen Milit\u00e4rarzt, der in Milit\u00e4rkrankenh\u00e4usern Gefangene misshandelt und get\u00f6tet haben soll, zu lebenslanger Haft.<\/a><\/p>\n<p>Das wichtigste Beweismittel in diesem auf dem sogenannten Weltrechtsprinzip basierenden Verfahren war, wie in \u00e4hnlichen Verfahren, der Zeugenbeweis. Dabei handelt es sich bei den Zeugen oftmals um Menschen, die nach Europa geflohen sind. Grunds\u00e4tzlich wird ihre Aussage in solchen Verfahren als erforderlich und \u00fcberaus wertvoll erachtet. Sie birgt aber auch erhebliche tats\u00e4chliche Risiken.<\/p>\n<p>Gerade in Verfahren wegen internationaler Verbrechen kommen viele Zeugen aus vulnerablen politischen Systemen und tragen oft sensible Information vor, welche sie und ihre Angeh\u00f6rigen in Gefahr bringen k\u00f6nnen. Die Erfahrung der <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/al-khatib-prozess-olg-koblenz-syrien-folter-voelkerstrafgesetzbuch-weltrechtsprinzip\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Verfahren gegen syrische Staatsfolter vor dem OLG Koblenz<\/a> und des bereits erw\u00e4hnten Verfahrens vor dem OLG Frankfurt hat gelehrt, dass eine Aussage f\u00fcr die Zeugen, sowie f\u00fcr ihre Angeh\u00f6rigen im Ausland weitreichende Konsequenzen haben kann. So kam es \u2013 wie diverse Medien, u.a. der <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/folterarzt-alaa-m-aus-syrien-vor-gericht-wenn-assads-spione-in-deutschland-anrufen-a-da7111b4-1a0a-4acd-962e-5421b570f15e?sara_ref=re-xx-cp-sh\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">Spiegel<\/a>, berichteten \u2013 zu konkreten Einsch\u00fcchterungsversuchen von Zeugen in Deutschland und vor allem ihren Familien in Syrien, meist bevor die Zeugen aussagten. Dar\u00fcber hinaus war es f\u00fcr die Zeugen nach der Aussage praktisch unm\u00f6glich, wieder in ihr Heimatland zu reisen, da sie sich mit ihren Aussagen oft gegen das Regime im Heimatland gerichtet hatten.<\/p>\n<p>Zeugniszwang in Deutschland<\/p>\n<p>Die umfassende Wahrheitserforschung ist eine der rechtlich in \u00a7 244\u202fAbs.\u202f2\u202fStrafprozessordnung (StPO) normierten Aufgaben und &#8222;Hauptpflicht&#8220; der Gerichte. Gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f48\u202fAbs.\u202f1\u202fStPO ist ein Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, sofern keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. Diese Pflicht ist eine Staatsb\u00fcrgerpflicht. Sie trifft deswegen grunds\u00e4tzlich deutsche Staatsb\u00fcrger und Menschen, die ihren festen Aufenthalt in Deutschland haben. Davon sind somit auch ausl\u00e4ndische Zeugen mit festem Wohnsitz in Deutschland betroffen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/08100510-stv-strafverteidiger-heft-10-2025.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/csm_08100510_10_2025_WKD-Strafverteidiger_Cover_druck_9e3c673796.jpg\" width=\"182\" height=\"250\" title=\"StV Heft 10, Foto: Carl Heymanns Verlag\" alt=\"StV Heft 10, Foto: Carl Heymanns Verlag\" loading=\"lazy\"\/><\/a><\/p>\n<p>Ausgenommen von der Aussagepflicht sind Zeugen dann, wenn ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht als Angeh\u00f6rige der Angeklagten im Sinne des \u00a7 52\u202fStPO oder als Berufsgeheimnistr\u00e4ger im Sinne des \u00a7 53\u202fStPO zusteht.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits in einem Beschluss vom 19. Juli 1972 (Az. 2 BvL 7\/71) festgestellt, dass &#8222;im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen eine Begrenzung des Zeugniszwangs unmittelbar aus der Verfassung folgen&#8220; k\u00f6nne. Dabei habe das zust\u00e4ndige Gericht &#8222;Art und Schwere der in Rede stehenden Straftat, die H\u00f6he der Straferwartung, das Vorhandensein anderer Aufkl\u00e4rungsm\u00f6glichkeiten, die Bedeutung des Beweisthemas f\u00fcr die Beurteilung der Tat-, Schuld- oder Strafma\u00dffrage und die Intensit\u00e4t des durch die Zeugenvernehmung bewirkten Eingriffs&#8220; einzubeziehen.<\/p>\n<p>Ausnahme bei schweren internationalen Verbrechen?<\/p>\n<p>Wie ist das in den hier gemeinten Verfahren? Bei internationalen Verbrechen, wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, handelt es sich keineswegs um Bagatelldelikte, sondern um die schwerwiegendsten Verbrechen, die im deutschen materiellen Strafrecht normiert und je nach &#8222;Taterfolg&#8220; mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht sind. So wurden die Angeklagten in den den syrischen Geheimdienst betreffenden Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt. \u00a0<\/p>\n<p>Die Aufkl\u00e4rung und Ahndung ebendieser Verfahren ist ein besonderes Anliegen des deutschen Staates. Andere Aufkl\u00e4rungsmittel als der Zeugenbeweis sind in solchen, nach dem Weltrechtsprinzip initiierten Verfahren oft nicht gegeben, da materielle Beweismittel aus dem (meist au\u00dfereurop\u00e4ischen) Ausland schwierig zu beschaffen sind. Die Taten ereigneten sich zumeist in Krisengebieten, die teilweise \u2013 wie Syrien bis zum Dezember 2024 \u2013 unter der Herrschaft von autorit\u00e4ren Regimen standen. \u00a0<\/p>\n<p>Der Zeugenbeweis kann dann weitere Beweismittel wie die Fotos aus dem <a href=\"https:\/\/www.hrw.org\/sites\/default\/files\/report_pdf\/syria1215web_0.pdf\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">&#8222;Caesar&#8220;-Datensatz<\/a>, Satellitenbilder oder \u00e4hnliche Quellen st\u00fctzen. Dabei muss jedoch ber\u00fccksichtigt werden, dass viele der Zeugen sich nicht freiwillig gemeldet haben, sondern von der deutschen Polizei zur Aussage aufgefordert wurden.<\/p>\n<p>Im Zweifel auf andere Beweismittel zur\u00fcckgreifen<\/p>\n<p>In der Vergangenheit war die versuchte Einsch\u00fcchterung der Zeugen konkret und lie\u00df eine akute Gef\u00e4hrdung bef\u00fcrchten. So wurden Zeugen vor ihrer Aussage telefonisch vom syrischen Geheimdienst gewarnt, eine Aussage vor Gericht habe Konsequenzen f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige in Syrien. Dass die Zeugen aussagen w\u00fcrden, schien extern bekannt zu sein. Quasi zeitgleich wurden die Familienangeh\u00f6rigen in Syrien vom Geheimdienst &#8222;besucht&#8220; und sogar aufgegriffen. Mit dem Aufgreifen des Familienangeh\u00f6rigen hat sich die Bedrohung verwirklicht und ist gegen\u00fcber dem Zeugen als (versuchte) N\u00f6tigung einzustufen. \u00a0Dies bedeutet einen Eingriff in das Recht auf Freiheit und k\u00f6rperliche Unversehrtheit der Familienangeh\u00f6rigen, als auch ein Eingriff in den Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz und des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention. \u00a0<\/p>\n<p>Die Gerichte m\u00fcssen sich in solchen F\u00e4llen, in denen Zeugen oder ihre Angeh\u00f6rigen vor T\u00e4tigung der Aussage glaubhaft und ernsthaft bedroht wurden, eingehend damit auseinandersetzen, ob die Rechte des Zeugen, der nicht aussagen m\u00f6chte, schwerer wiegen als das Interesse der \u00d6ffentlichkeit an der Aufkl\u00e4rung der Verbrechen. Vor allem d\u00fcrfte dies anzunehmen sein, sollten noch andere Beweismittel zu dem Beweisthema zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Zeugenschutz hilft Familien nicht<\/p>\n<p>Die Aufnahme des Zeugen selbst oder dessen Angeh\u00f6rigen in ein Zeugenschutzprogramm setzt voraus, dass der Zeuge an einem &#8222;quasi Neustart&#8220; in Deutschland auch Interesse hat. Mildere Mittel, die konkreten und wirksamen Schutz gegen Bedrohungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Zeugen und insbesondere ihre Familien bieten, gibt es nicht. Alle Ma\u00dfnahmen der deutschen Strafprozessordnung setzen voraus, dass der Zeuge aussagen muss und zumindest der Angeklagte und sein Rechtsbeistand die Aussage kennen werden.<\/p>\n<p>Das Problem ist allgemein auch <a href=\"https:\/\/www.justiceinitiative.org\/uploads\/8a5f5b90-7b75-44b6-ac31-2108a264fe97\/factsheet-icc-witness-interference-20161116.pdf\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">vor internationalen Gerichten<\/a> und unter allen Verfahrensbeteiligten bekannt. Es d\u00fcrfte nicht nur im Interesse der Wahrheitsfindung liegen, dass deutsche Gerichte alles ihnen M\u00f6gliche tun, um Zeugen zu sch\u00fctzen. F\u00fcr die Justiz w\u00e4re es ein R\u00fcckschlag bei der Bek\u00e4mpfung von internationalen Verbrechen, wenn in Deutschland lebende Zeugen vor einer Aussage zur\u00fcckschrecken w\u00fcrden, aus Angst vor Einwirkungen auf ihre Sicherheit und die ihrer Familie im Heimatland. \u00a0<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrften die gesetzlichen Ausnahmen zur Aussagepflicht und die Ma\u00dfnahmen, die ergriffen werden k\u00f6nnen, den Zeugen die Aussage erleichtern. In seltenen und schwerwiegenden F\u00e4llen w\u00e4re jedoch eine Abw\u00e4gung angebracht, ob die Aussage im Interesse der Wahrheitsfindung so wichtig ist, dass auf sie \u2013 und somit den Zeugniszwang \u2013 nicht verzichtet werden kann.<\/p>\n<p>Autorin Dr. Sigrid Mehring-Zier, LL.M., ist <a href=\"https:\/\/schillingtute.de\/de\/team\/dr-sigrid-mehring-zier\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">Rechtsanw\u00e4ltin in der Kanzlei schilling tute in Frankfurt am Main<\/a>. Im Rahmen ihrer Promotion und T\u00e4tigkeit am Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches \u00f6ffentliches Recht und V\u00f6lkerrecht sowie der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Internationale Zusammenarbeit (GIZ GmbH) befasste sie sich vor allem mit dem V\u00f6lker(straf)recht.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/04179500-stv-strafverteidiger.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/csm_stv__da5ef97c7a.png\" width=\"193\" height=\"195\" loading=\"lazy\"\/><\/a><\/p>\n<p>Bei dem Text handelt es sich um eine Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Beitrags mit Literatur- und Rechtsprechungsbelegen, der in der Zeitschrift &#8222;StV \u2013 Strafverteidiger&#8220;, Heft 7, 2025, erschienen ist. Die Zeitschrift wird wie LTO von Wolters Kluwer herausgegeben. Sie ist als Einzelausgabe <a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/08100510-stv-strafverteidiger-heft-10-2025.html\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> und als Abo <a href=\"https:\/\/shop.wolterskluwer-online.de\/rechtsgebiete\/straf-owi-recht\/strafverfahrensrecht\/04179500-stv-strafverteidiger.html\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tZeugniszwang in V\u00f6lkerstrafverfahren:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t23.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58203 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t23.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Massive Einsch\u00fcchterung und Drohungen \u2013 auch gegen\u00fcber Familienangeh\u00f6rigen im Heimatland: Eine Zeugenaussage birgt in V\u00f6lkerstrafverfahren oft Risiken, gegen&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":444460,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1829],"tags":[5862,29,5863,2050,2051,30,2052,5860,5861,1009,5864,5866,5865],"class_list":{"0":"post-444459","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-frankfurt-am-main","8":"tag-analysen","9":"tag-deutschland","10":"tag-experten","11":"tag-frankfurt","12":"tag-frankfurt-am-main","13":"tag-germany","14":"tag-hessen","15":"tag-hintergruende","16":"tag-hintergrundinformationen","17":"tag-recht","18":"tag-rechtsexperten","19":"tag-rechtsfragen","20":"tag-rechtsthemen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115252919845500612","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/444459","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=444459"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/444459\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/444460"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=444459"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=444459"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=444459"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}