{"id":447368,"date":"2025-09-24T17:01:11","date_gmt":"2025-09-24T17:01:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/447368\/"},"modified":"2025-09-24T17:01:11","modified_gmt":"2025-09-24T17:01:11","slug":"arbeitsunfall-oder-nicht-gericht-kippt-urteil-im-fall-samuel-koch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/447368\/","title":{"rendered":"Arbeitsunfall oder nicht?: Gericht kippt Urteil im Fall Samuel Koch"},"content":{"rendered":"<p>                    Arbeitsunfall oder nicht?<br \/>\n                Gericht kippt Urteil im Fall Samuel Koch<\/p>\n<p>\t\t\t\t              24.09.2025, 17:20 Uhr<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t       Artikel anh\u00f6ren<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\tDiese Audioversion wurde k\u00fcnstlich generiert. <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/23249898\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mehr Infos<\/a><\/p>\n<p><strong>Seit seinem Sturz bei &#8222;Wetten, dass..?&#8220; im Jahr 2010 ist Samuel Koch querschnittsgel\u00e4hmt. Vor Gericht streitet der heute 37-J\u00e4hrige darum, dass das Ungl\u00fcck als Arbeitsunfall anerkannt wird. Das Bundessozialgericht kippt nun ein fr\u00fcheres Urteil in dem Fall. <\/strong><\/p>\n<p>Das Verfahren um die Frage, ob der Unfall von Samuel Koch bei der ZDF-Sendung &#8222;Wetten, dass..?&#8220; ein Arbeitsunfall war, muss neu aufgerollt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zur\u00fcck an das Landessozialgericht Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Zwar best\u00e4tigte das BSG die Entscheidung der Vorinstanzen, dass kein Versicherungsschutz als Besch\u00e4ftigter oder &#8222;Wie-Besch\u00e4ftigter&#8220; und auch nicht im Ehrenamt bestehe. Aber nach Ansicht des 2. Senats des Gerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht.<\/p>\n<p>Mangels ausreichender Feststellung des Landessozialgerichts k\u00f6nne der Senat nicht abschlie\u00dfend dar\u00fcber entscheiden, ob der Unfall in der Sendung ein Arbeitsunfall ist oder wie ein solcher zu behandeln ist, erkl\u00e4rte die Vorsitzende Richterin Elke Roos. Es lasse sich nicht abschlie\u00dfend entscheiden, ob Koch als nicht versicherter Unternehmer einem Versicherten gleichgestellt ist, weil der Unfall von einem Mitglied seines Wettteams mit verursacht worden ist, f\u00fchrte sie zur Begr\u00fcndung aus.<\/p>\n<p>Nicht versicherte Unternehmer w\u00fcrden wie Versicherte behandelt, wenn sie durch eine betriebliche T\u00e4tigkeit einer sch\u00e4digenden Person einen Unfall bei einer unternehmerischen T\u00e4tigkeit erleiden. Es sei denn, die Ersatzpflicht des Sch\u00e4digers sei bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass Koch ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, sei auf der Grundlage der Feststellung des Landessozialgerichts weder ausgeschlossen noch abschlie\u00dfend urteilbar.<\/p>\n<p>&#8222;Ums physische \u00dcberleben gek\u00e4mpft&#8220;<\/p>\n<p>Koch berichtete vor dem BSG, er habe in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall &#8222;rein ums physische \u00dcberleben gek\u00e4mpft&#8220;. Bis zur Corona-Pandemie habe er sich finanziell &#8222;ganz gut \u00fcber Wasser halten&#8220; k\u00f6nnen. Dass er f\u00fcr alle pflegerischen Kosten selbst habe aufkommen m\u00fcssen, habe er naiv hingenommen. Schlie\u00dflich habe er einen Fehler gemacht und sei selbst schuld gewesen. Daf\u00fcr sollten nicht &#8222;irgendwelche Geb\u00fchrenzahler&#8220; aufkommen m\u00fcssen. Ihm sei auch schnell klar gewesen, dass er wieder arbeiten wolle.<\/p>\n<p>Im Zuge der Corona-Pandemie habe es aber keine Jobs mehr gegeben. Sein wirtschaftliches Einkommen sei haupts\u00e4chlich gespeist gewesen aus \u00f6ffentlichen Auftritten im Fernsehen. Zunehmend h\u00e4tten Familie und Freunde finanziell einspringen m\u00fcssen. Damals habe er in einer Reha-Klinik seinen Anwalt kennengelernt, der ihm dazu geraten habe, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu beantragen. <\/p>\n<p>Kochs Anwalt sieht Teilerfolg<\/p>\n<p>Er habe &#8222;gemischte Gef\u00fchle&#8220;, sagte Koch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts. Er habe sich eine Entscheidung gew\u00fcnscht, um Klarheit zu bekommen, &#8222;egal in welche Richtung&#8220;. &#8222;Jetzt geht es halt noch weiter. Und es ist nat\u00fcrlich nicht sch\u00f6n, so in der Vergangenheit Kamellen aufzuw\u00fchlen.&#8220; <\/p>\n<p>Kochs Anwalt Oliver Negele bezeichnete die jetzige Entscheidung als Teilerfolg. Er rechne sich nun gute Chancen aus, &#8222;dass das Landessozialgericht dann unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts auch zum von uns angestrebten Ergebnis kommt, sprich der Anerkennung als Arbeitsunfall&#8220;.<\/p>\n<p>Koch hatte in der Fernsehshow &#8222;Wetten, dass..?&#8220; gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorw\u00e4rtssalto nacheinander f\u00fcnf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Gr\u00f6\u00dfe \u00fcberwinden zu k\u00f6nnen. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 st\u00fcrzte der damals 23-J\u00e4hrige bei dem Salto \u00fcber das vierte Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde. Dabei zog er sich eine Querschnittsl\u00e4hmung zu.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Arbeitsunfall oder nicht? 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