{"id":447585,"date":"2025-09-24T19:00:12","date_gmt":"2025-09-24T19:00:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/447585\/"},"modified":"2025-09-24T19:00:12","modified_gmt":"2025-09-24T19:00:12","slug":"vosgerau-siegt-im-hauptverfahren-gegen-correctiv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/447585\/","title":{"rendered":"Vosgerau siegt im Hauptverfahren gegen Correctiv"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Unwahre Tatsachenbehauptungen oder jedenfalls &#8222;willk\u00fcrlich aus der Luft gegriffene&#8220; Meinungs\u00e4u\u00dferungen: Das LG Berlin II hat dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gegen Correctiv in Nebenaspekten Recht gegeben.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II erfolgreich gegen ihm zugeschriebene Aussagen im kontroversen Bericht &#8222;Geheimplan gegen Deutschland&#8220; von Correctiv gewehrt (Urt. v. 16.09.2025, Az. 27 O 135\/25).\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vosgerau-afd-correctiv-geheimplan-gegen-deutschland-olg-hamburg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg war Vosgerau im einstweiligen Rechtsschutz bei genau diesen beiden Aussagen nicht erfolgreich<\/a>.<\/p>\n<p>Hintergrund ist der Correctiv-Bericht \u00a0von Januar 2024 unter dem Titel &#8222;Geheimplan gegen Deutschland&#8220; Dort geht es um ein Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023. Laut der Recherche hielt der \u00f6sterreichische\u00a0Rechtsextremist Martin Sellner einen Vortrag \u00fcber &#8222;Remigration&#8220; und sprach dar\u00fcber, dass gegen\u00fcber Staatsb\u00fcrgern, die nicht assimiliert sind, &#8222;Anpassungsdruck&#8220; erzeugt werden m\u00fcsse. Der Veranstalter Gernot M\u00f6rig habe gesagt, es gehe darum, &#8222;ob wir als Volk im Abendland noch \u00fcberleben oder nicht&#8220;.\u00a0Im Res\u00fcmee des Artikels hei\u00dft es, dass es in Potsdam um einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger gegangen sei.\u00a0<\/p>\n<p>Im Eilverfahren noch gr\u00f6\u00dftenteils erfolgreich<\/p>\n<p>Ulrich Vosgerau zog in der Folge gegen Correctiv vor Gericht, mit dem Ziel, \u00c4u\u00dferungen aus dem Bericht untersagen zu lassen. Dabei ging es jedoch zun\u00e4chst nur um Randaspekte der Recherche, also nicht um zentrale Aussagen. Zun\u00e4chst ging er im Eilverfahren <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/beschluss-lg-hamburg-324_O_61_24-vosgerau-correctiv\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">vor das LG Hamburg, welches ihm nur in einem Punkt recht gab<\/a>. \u00a0Die sofortige Beschwerde von Vosgerau vor dem OLG Hamburg hiergegen war erfolglos. \u00a0<\/p>\n<p>Hiernach reichte Vosgerau die Hauptsacheklage ein. In Hamburg h\u00e4tte eine solche Hauptsacheklage wohl wenig Sinn ergeben, da sich die Gerichte dort schon inhaltlich festgelegt hatten. Wegen des fliegenden Gerichtstands in Pressesachen (\u00a7 32 Zivilprozessordnung (ZPO)) war es Vosgerau allerdings m\u00f6glich, in jedem anderen Landgericht in Deutschland Klage einzureichen. Er entschied sich f\u00fcr das LG Berlin II. Dort verbuchte er nun einen Erfolg f\u00fcr sich: Zwei von Vosgerau weiter verfolgten Aussagen, die sowohl LG als auch OLG Hamburg als zul\u00e4ssig ansahen, beanstandeten die Berliner Richter nun in der Hauptsache, LTO liegt das Urteil vor.\u00a0<\/p>\n<p>Unwahr oder jedenfalls &#8222;aus der Luft gegriffen&#8220;<\/p>\n<p>Erstens ging es um folgende Aussage aus dem Correctiv-Bericht: &#8222;Der Verfassungsrechtler spricht \u00fcber Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis,\u00a0um seine Bedenken in Bezug auf junge W\u00e4hlerInnen t\u00fcrkischer Herkunft, die sich keine unabh\u00e4ngige Meinung bilden k\u00f6nnten.&#8220;\u00a0<\/p>\n<p>Die \u00c4u\u00dferung sei aus Sicht des Durchschnittslesers mehrdeutig \u2013 und auf dessen Sicht komme es an. So k\u00f6nne die \u00c4u\u00dferung so verstanden werden, dass Vosgerau gesagt habe, dass alle W\u00e4hlerinnen t\u00fcrkischer Herkunft sich grunds\u00e4tzlich keine unabh\u00e4ngige (politische) Meinung bilden k\u00f6nnten. Es ist aber laut LG zwischen den Parteien unstreitig, dass eine solche Aussage von Vosgerau in Potsdam nie gefallen ist.\u00a0<\/p>\n<p>Correctiv hatte laut Urteil selbst vorgetragen, es behaupte im Artikel gar nicht, dass Vosgerau grunds\u00e4tzlich die F\u00e4higkeit von W\u00e4hlerinnen t\u00fcrkischer Herkunft in Abrede gestellt habe, sich eine politische Meinung bilden zu k\u00f6nnen. Vosgerau habe gegen\u00fcber\u00a0Correctiv\u00a0mitgeteilt, dass er nur die konkrete M\u00f6glichkeit der Aus\u00fcbung der freien Wahlentscheidung in bestimmten F\u00e4llen infrage gestellt habe; n\u00e4mlich wenn die Frauen bei der Briefwahl von Familienmitgliedern unter Druck gesetzt w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Entsprechend handelt es sich f\u00fcr das LG Berlin II um eine \u2013 stets zu unterlassende \u2013 unwahre Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung, die &#8222;willk\u00fcrlich aus der Luft gegriffen&#8220; sei und auch zu unterlassen ist. In beiden F\u00e4llen sei das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht Vosgeraus verletzt.\u00a0<\/p>\n<p>Man k\u00f6nne die Aussage auch nicht als &#8222;Zusammenfassung&#8220; der Stellungnahme Vosgeraus seitens Correctiv verstehen, so das LG. Denn erstens habe Correctiv nicht darauf hingewiesen, dass Ausf\u00fchrungen von Vosgerau zusammengefasst wurden und damit den Interpretationsvorbehalt nicht deutlich gemacht. Zweitens bliebe selbst dann der Part &#8222;junge W\u00e4hlerinnen t\u00fcrkischer Herkunft, die sich keine unabh\u00e4ngige Meinung bilden k\u00f6nnten\u201c als Aussage Vosgeraus stehen. Und diese sei unwahr.<\/p>\n<p>Aber warum hatte das OLG Hamburg im Eilverfahren die Aussage durchgehen lassen? Es vertrat anders als das LG Berlin II die Auffassung, dass im Artikel deutlich werde, dass Vosgerau \u00fcber Briefwahlen und das Wahlgeheimnis gesprochen habe. Es werde dadurch klar, dass Vosgerau nicht jungen t\u00fcrkischst\u00e4mmigen Frauen allgemein die F\u00e4higkeit zur freien Meinungsbildung abspreche. Das LG Berlin II nimmt zu diesem Argument im Urteil nicht ausdr\u00fccklich Stellung, sondern erw\u00e4hnt lediglich, dass es wegen der Mehrdeutigkeit der Aussage offen bleiben k\u00f6nne, ob man ihr Bedeutung ausschlie\u00dflich in Bezug auf Briefwahlen beimessen k\u00f6nnte oder nicht.\u00a0<\/p>\n<p>LG: Correctiv betreibe &#8222;Framing&#8220;<\/p>\n<p>Bei der zweiten angegriffenen Aussage Vosgeraus sieht das LG ebenfalls eine unwahre Tatsachenbehauptung von Correctiv. Es geht um den Satz &#8222;Auf Correctiv-Fragen hin best\u00e4tigt er diesen Satz sp\u00e4ter.&#8220;. Mit dem &#8222;Satz&#8220; ist die eben behandelte Aussage gemeint.\u00a0<\/p>\n<p>Vosgerau habe den &#8222;Satz&#8220; n\u00e4mlich nicht best\u00e4tigen k\u00f6nnen, weil er ihm gar nicht zur Stellungnahme vorgelegt worden sei, so das LG. &#8222;Einen Satz, den der Kl\u00e4ger nicht kennt, kann er nicht best\u00e4tigen&#8220;, fasst es im Urteil schlicht zusammen. Es w\u00e4hlt in der Folge deutliche Worte in Richtung Correctiv und stuft dessen Verhalten als &#8222;Framing&#8220; ein, das in pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzender Weise gegen die Grunds\u00e4tze der journalistischen Sorgfalt versto\u00dfe. Und zwar habe das Magazin die Kommunikation im Vorfeld der Berichterstattung unzutreffend wiedergegeben und auch nicht korrekt zitiert.<\/p>\n<p>Dass Vosgerau den &#8222;Satz&#8220; gar nicht best\u00e4tigte, hat auch das OLG Hamburg so gesehen. Das OLG vertrat aber die Auffassung, dass f\u00fcr den Leser erkennbar sei, dass mit &#8222;Satz&#8220; entgegen des Wortlauts eigentlich gar kein &#8222;Satz&#8220; von Vosgerau gemeint sein k\u00f6nne. Da der &#8222;Satz&#8220; gar kein w\u00f6rtliches Zitat von Vosgerau enthalten habe, gehe der Durchschnittsleser davon aus, dass es sich hier um eine Zusammenfassung seitens Correctiv handele und nicht um ein Zitat, f\u00fcr das sich Vosgerau auf den Zitatschutz berufen k\u00f6nnte.\u00a0<\/p>\n<p>Das LG Berlin setzt sich mit dieser Auffassung auseinander, ohne das OLG explizit zu erw\u00e4hnen. Es betont zun\u00e4chst, dass die Auslegung einen &#8222;Satz&#8220; nicht tats\u00e4chlich auch als &#8222;Satz&#8220; zu verstehen, vom Wortlaut nicht gedeckt sei. Selbst wenn man der Aussage aber entnehmen wolle, dass es nur um eine sinngem\u00e4\u00dfe Best\u00e4tigung und nicht um einen Satz von Vosgerau gehe, bleibe es dabei, dass Vosgerau gerade nicht best\u00e4tigt habe, er sei der Auffassung, dass junge W\u00e4hlerinnen t\u00fcrkischer Herkunft sich keine politische Meinung bilden k\u00f6nnten. \u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Prozess um Kernfrage steht noch aus<\/p>\n<p>Die Entscheidung des LG Berlin ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Correctiv kann hiergegen Berufung einlegen.\u00a0<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die neueste Entscheidung nur Nebenaspekte der Correctiv-Recherche betrifft, ist vor dem LG Hamburg noch eine Kernaussage von Correctiv auf dem juristischen Pr\u00fcfstand. \u00a0Ulrich Vosgerau <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/gericht-sieht-falschen-eindruck-zum-potsdamer-treffen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hat sich im Dezember letzten Jahres dazu entschlossen, u.a. gegen die Aussage von Correctiv &#8222;Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger&#8220; vorzugehen<\/a>. Zahlreiche Medien, die diese Formulierung w\u00f6rtlich nahmen und berichteten, dass es in Potsdam \u00fcber die Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger gegangen sei, kassierten in der Folge vor Gericht Niederlagen, unter anderem das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/ulrich-vosgerau-afd-correctiv-potsdam-rechtsextremismus\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ZDF<\/a>, der <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/politik-gesellschaft\/gericht-verurteilt-swr-wegen-correctiv-doku-buerger-zahlen-fuer-falsche-berichterstattung-li.2357699\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">SWR<\/a> und der <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/ulrich-vosgerau-siegt-vor-olg-hamburg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">NDR<\/a>. Correctiv selbst will die Aussage als \u00a0<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/masterplan-zur-ausweisung-deutscher-staatsbuerger\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Meinungs\u00e4u\u00dferung verstanden wissen<\/a>. Ein Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung steht noch nicht fest.\u00a0<\/p>\n<p>Das Landgericht Berlin II entschied im Dezember letzten Jahres, dass der <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/gericht-sieht-falschen-eindruck-zum-potsdamer-treffen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">L\u00fcgenvorwurf gegen\u00fcber Correctiv wegen der Aussage &#8222;Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger&#8220; zul\u00e4ssig ist<\/a> und gab der AfD-Politikerin Beatrix Storch recht. Nachdem das Kammergericht die Berufung von Correctiv als offensichtlich erfolglos einstufte, nahm Correctiv die Berufung zur\u00fcck.\u00a0<\/p>\n<p>Vosgerau wurde in allen genannten Verfahren von der K\u00f6lner Kanzlei H\u00f6cker Rechtsanw\u00e4lte (Carsten Brennecke) vertreten. Die Kanzlei JBB Rechtsanw\u00e4lt:innen aus Berlin (Thorsten Feldmann) sind f\u00fcr Correctiv bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\tBeteiligte Kanzleien\n\t\t\t\t\t\t\t<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tLG Berlin II entscheidet anders als OLG Hamburg:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t24.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58228 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t24.09.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Unwahre Tatsachenbehauptungen oder jedenfalls &#8222;willk\u00fcrlich aus der Luft gegriffene&#8220; Meinungs\u00e4u\u00dferungen: Das LG Berlin II hat dem Staatsrechtler Ulrich&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":447586,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1825],"tags":[590,296,1011,29,30,1014,1015,14,15,1009,1012,1010,1013],"class_list":{"0":"post-447585","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-berlin","8":"tag-aktuell","9":"tag-berlin","10":"tag-branchennews","11":"tag-deutschland","12":"tag-germany","13":"tag-gesetzgebung","14":"tag-justiz","15":"tag-nachrichten","16":"tag-news","17":"tag-recht","18":"tag-rechtsinformationen","19":"tag-rechtsnews","20":"tag-rechtsprechung"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115260818924979399","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/447585","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=447585"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/447585\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/447586"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=447585"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=447585"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=447585"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}