{"id":464418,"date":"2025-10-01T09:35:11","date_gmt":"2025-10-01T09:35:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/464418\/"},"modified":"2025-10-01T09:35:11","modified_gmt":"2025-10-01T09:35:11","slug":"verpasster-flug-nach-pkw-anreise-zum-flughafen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/464418\/","title":{"rendered":"Verpasster Flug nach PKW-Anreise zum Flughafen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Keine Eintrittspflicht der Reiser\u00fccktrittsversicherung bei verpasstem Flug nach PKW-Anreise zum Flughafen ohne Sicherheitspolster<\/strong><\/p>\n<p><strong>Bei der Anreise zum Flughafen ist sowohl f\u00fcr Verz\u00f6gerungen bei den Kontrollen als auch infolge der allgemeinen Risiken des Stra\u00dfenverkehrs grunds\u00e4tzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen. Verpasst ein Fluggast nach Vollsperrung einer Stra\u00dfe seinen Flug (hier: nach Hawaii), ohne ein angemessenes Sicherheitspolster eingerechnet zu haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus einer Reiser\u00fccktrittsversicherung, f\u00fchrte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem heute ver\u00f6ffentlichten Beschluss aus.<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin buchte eine Reise nach Hawaii f\u00fcr den Sommer 2023. Der Abflug sollte vom Flughafen Hamburg aus um 6:45 Uhr erfolgen. Zugleich schloss die Kl\u00e4gerin bei der Beklagten eine Reiser\u00fccktrittsversicherung ab. Danach waren der Ersatz von Reise- und Unterkunftskosten, wenn es notwendig und unvermeidbar ist, dass der Versicherungsnehmer die Reise aus bestimmten Gr\u00fcnden stornieren und verschieben muss, bis zu einem Betrag von 6500 \u20ac pro Person versichert. Die Kl\u00e4gerin fuhr am Reisetag um 4.00 Uhr morgens in Kiel mit einem Mietwagen los. Infolge eines Unfalls kam es zur Vollsperrung einer von ihr zu nutzenden Teilstrecke, die \u00fcber zwei Stunden dauerte. Die Kl\u00e4gerin erreichte erst um 6.30 Uhr den Flughafen und konnte den Flug nicht mehr antreten. Sie begehrte nun von der beklagten Versicherung Erstattung der ihr durch den versp\u00e4teten Reiseantritt entstandenen Mehrkosten in H\u00f6he von rund 9.000,00 \u20ac. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.<\/p>\n<p>Die hiergegen eingelegte Berufung hielt auch der zust\u00e4ndige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts f\u00fcr unbegr\u00fcndet. Die Kl\u00e4gerin habe keinen Anspruch auf Erstattung der durch den versp\u00e4teten Reiseantritt verursachten Mehrkosten, best\u00e4tigte der Senat das angefochtene Urteil.<\/p>\n<p>Die Verschiebung des Reiseantritts sei nicht \u201eunvermeidbar\u201c im Sinne der Regelungen des Versicherungsvertrages, begr\u00fcndete der Senat. Unvermeidbar seien Umst\u00e4nde, \u201ewenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren\u201c. Dies sei hier nicht der Fall. Die Kl\u00e4gerin h\u00e4tte es durch Einplanung eines \u201eentsprechenden Zeitpuffers\u201c in H\u00e4nden gehabt, rechtzeitig am Flughafen anzutreffen. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcsse jeder Passagier einen ausreichenden Zeitpuffer f\u00fcr die Sicherheits- und Passkontrollen am Flughafen einkalkulieren. Auf Verz\u00f6gerungen u.a. bei den Kontrollen m\u00fcsse sich jeder Fluggast einstellen und Wartezeiten einkalkulieren. Entsprechend w\u00fcrden Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber empfehlen, 2-3 Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu erscheinen.<\/p>\n<p>Soweit die Kl\u00e4gerin zwar eingeplant hatte, ca. zwei Stunden vor dem Abflug am Flughafen Hamburg zu sein, habe sie etwaige Verz\u00f6gerungen etwa durch einen Unfall auf der Strecke nicht einkalkuliert. Ohne Erfolg berufe sie sich darauf, dass sie um die Uhrzeit und auf dieser Strecke mit einer Verz\u00f6gerung nicht habe rechnen m\u00fcssen. Gerade schwere Unf\u00e4lle mit einem Stau der nachfolgenden Personenkraftwagen seien jedoch ein generelles Risiko im Stra\u00dfenverkehr. Es w\u00e4re ihr mithin zumutbar gewesen, bei der Planung ihre Anreise ein angemessenes Sicherheitspolster f\u00fcr unvorhergesehene Verz\u00f6gerungen aufzuschlagen. Dies gelte in besonderer Weise, da sie einen Mietwagen nutzte und diesen habe abgeben m\u00fcssen. Bei \u201eBeachtung eines minimalen Sicherheitspolsters von 15 Minuten\u201c h\u00e4tte sie hier die Unfallstelle noch vor dem Unfall passieren und den Flug wahrnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hat nach einem Hinweisbeschluss des Senats ihre Berufung zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p><strong>Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 9.9.2025, Az. 3 U 81\/24<\/strong><br \/><strong>(vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.7.2024, Az. 2-08 O 151\/24)<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Keine Eintrittspflicht der Reiser\u00fccktrittsversicherung bei verpasstem Flug nach PKW-Anreise zum Flughafen ohne Sicherheitspolster Bei der Anreise zum Flughafen&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":464419,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1829],"tags":[29,2050,2051,30,2052,13724],"class_list":{"0":"post-464418","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-frankfurt-am-main","8":"tag-deutschland","9":"tag-frankfurt","10":"tag-frankfurt-am-main","11":"tag-germany","12":"tag-hessen","13":"tag-pressemitteilung-olg-frankfurt"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115298233655611810","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/464418","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=464418"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/464418\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/464419"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=464418"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=464418"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=464418"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}