{"id":464722,"date":"2025-10-01T12:17:13","date_gmt":"2025-10-01T12:17:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/464722\/"},"modified":"2025-10-01T12:17:13","modified_gmt":"2025-10-01T12:17:13","slug":"zwei-stunden-zeitpuffer-bei-fernreise-zu-wenig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/464722\/","title":{"rendered":"Zwei Stunden Zeitpuffer bei Fernreise zu wenig"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Bei der Anreise zu einem Interkontinentalflug m\u00fcssen Passagiere genug Zeitpuffer einplanen, sonst muss die Reiser\u00fccktrittsversicherung nicht zahlen, hat das OLG Frankfurt entschieden. Wer mit dem Auto kommt, m\u00fcsse vor allem mit Stau rechnen.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Urlauber, die mit dem Auto zum Flughafen fahren, sollten bei einer geplanten Reise nach Hawaii mehr als nur etwa zwei Stunden als Zeitpuffer einplanen. Ansonsten bestehen keine Anspr\u00fcche auf Zahlungen aus einer Reiser\u00fccktrittsversicherung. Das hat das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/oberlandesgericht-frankfurt-am-main\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main<\/a> durchblicken lassen (Hinweisbeschl. v. 09.09.2025, Az. 3 U 81\/24).<\/p>\n<p>Die klagende Frau wollte im Sommer 2023 von Hamburg nach Hawaii reisen. Dazu fuhr sie um 4 Uhr morgens mit einem Mietwagen aus Kiel los, der Flug startete planm\u00e4\u00dfig um 06.45 Uhr. Auf dem Weg zum Flughafen kam es wegen eines Unfalls zu einer Vollsperrung, die \u00fcber zwei Stunden dauerte. Deshalb traf die Frau erst um 06.30 Uhr am Flughafen ein und verpasste ihren Flug.<\/p>\n<p>Ihre bei Buchung der Reise abgeschlossene Reiser\u00fccktrittsversicherung umfasste unter anderem den Ersatz von Reise- und Unterkunftskosten. Voraussetzung aber war, dass es &#8222;notwendig und unvermeidbar ist, dass der Versicherungsnehmer die Reise aus bestimmten Gr\u00fcnden stornieren und verschieben muss&#8220;. Dann sollte die Reiser\u00fccktrittsversicherung in H\u00f6he von bis zu 6.500 Euro pro Reisendem greifen.<\/p>\n<p>Nach dem verpassten Flug verlangte die Frau die Erstattung von der Versicherung, insgesamt rund 9.000 Euro. Sie habe die Reise erst versp\u00e4tet antreten k\u00f6nnen, wodurch ihr noch einige Mehrkosten entstanden seien. Das Landgericht wies ihre Klage jedoch ab und so zog sie vor das OLG.<\/p>\n<p>Verkehrsunf\u00e4lle mit Stau sind &#8222;generelles Risiko&#8220;<\/p>\n<p>Doch das OLG Frankfurt sah die Sache nicht anders als die Vorinstanz, der 3. Zivilsenat hielt die Berufung f\u00fcr unbegr\u00fcndet. Der Grund: Die Verschiebung des Reiseantritts sei gerade nicht &#8222;unvermeidbar&#8220; im Sinne des Versicherungsvertrages gewesen. &#8222;Unvermeidbar&#8220; seien nur Umst\u00e4nde, die &#8222;nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren&#8220;.<\/p>\n<p>Hier liegt laut OLG der Knackpunkt: Die Frau habe es n\u00e4mlich selbst in der Hand gehabt, durch Einplanung eines gr\u00f6\u00dferen Zeitpuffers fr\u00fcher am Flughafen zu sein. Es sei grunds\u00e4tzlich Sache jedes Flugpassagiers, genug Zeitpuffer einzuplanen, so das OLG. Auf Verz\u00f6gerungen etwa bei den Kontrollen m\u00fcsse sich jeder Fluggast einstellen und Wartezeiten einkalkulieren genauso wie bei Problemen w\u00e4hrend der Anreise. Entsprechend laute die allgemeine Empfehlung, stets zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu erscheinen \u2013 bei Interkontinentalfl\u00fcgen bekanntlich lieber noch ein etwas fr\u00fcher.<\/p>\n<p>Zwar hatte die Frau in diesem Fall etwa zwei Stunden als Puffer eingeplant. Das reichte aber nicht, denn sie h\u00e4tte, so das OLG Frankfurt, bedenken m\u00fcssen, dass schwere Unf\u00e4lle im Stra\u00dfenverkehr mit nachfolgendem Stau ein &#8222;generelles Risiko&#8220; seien, das viel mehr Zeit fressen k\u00f6nne. Es w\u00e4re der Frau in diesem konkreten Fall zumutbar gewesen, mehr Zeit als Puffer einzuplanen. Dies gelte umso mehr, da sie ja auch noch ihren Mietwagen abgeben musste. Insgesamt seien die zwei Stunden Puffer hier schlicht zu knapp bemessen gewesen.<\/p>\n<p>jb\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tOLG Frankfurt am Main zu verpasstem Flug:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t01.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58284 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t01.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Bei der Anreise zu einem Interkontinentalflug m\u00fcssen Passagiere genug Zeitpuffer einplanen, sonst muss die Reiser\u00fccktrittsversicherung nicht zahlen, hat&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":464723,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1829],"tags":[590,1011,29,2050,2051,30,1014,2052,1015,14,15,1009,1012,1010,1013],"class_list":{"0":"post-464722","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-frankfurt-am-main","8":"tag-aktuell","9":"tag-branchennews","10":"tag-deutschland","11":"tag-frankfurt","12":"tag-frankfurt-am-main","13":"tag-germany","14":"tag-gesetzgebung","15":"tag-hessen","16":"tag-justiz","17":"tag-nachrichten","18":"tag-news","19":"tag-recht","20":"tag-rechtsinformationen","21":"tag-rechtsnews","22":"tag-rechtsprechung"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115298870567405241","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/464722","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=464722"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/464722\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/464723"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=464722"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=464722"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=464722"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}