{"id":479783,"date":"2025-10-07T10:52:11","date_gmt":"2025-10-07T10:52:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/479783\/"},"modified":"2025-10-07T10:52:11","modified_gmt":"2025-10-07T10:52:11","slug":"ag-muenchen-zu-klage-einer-musikgruppe-auf-ausfallhonorar-ohne-ton-kein-lohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/479783\/","title":{"rendered":"AG M\u00fcnchen zu Klage einer Musikgruppe auf Ausfallhonorar: Ohne Ton, kein Lohn?"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Eine Band war \u00fcberzeugt: Zwei Auftritte beim Sch\u00fctzenverein seien per WhatsApp vereinbart. Als der Verein absagte, verlangten die Musiker also ein Ausfallhonorar. Das AG M\u00fcnchen sah jedoch einen Einigungsmangel.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Zwar hatte sich eine Musikgruppe mit dem Sch\u00fctzenverein \u00fcber Termine geeinigt, aber nicht die Preisfrage gekl\u00e4rt. Darin liege ein Einigungsmangel und der Vertrag sei nicht zustande gekommen. So hat es das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/amtsgericht-muenchen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Amtsgericht (AG) M\u00fcnchen<\/a> entschieden und die Klage der Musikgruppe abgewiesen (Urt. v. 08.07.2025, Az. 222 C 1531\/25).\u00a0<\/p>\n<p>Im Januar 2024 hat ein Mitglied eines Sch\u00fctzenvereins aus dem Landkreis M\u00fcnchen eine dreik\u00f6pfige Musikgruppe per WhatsApp f\u00fcr zun\u00e4chst drei Auftritte angefragt. Mit den Worten &#8222;Wir kommen gerne&#8220; reagierten die Musiker auf die Anfrage. Einige Tage sp\u00e4ter entschied der Vorstand des Sportsch\u00fctzenvereins jedoch, dass nur noch zwei Termine vorgesehen seien. Der Verein teilte mit, dass zwei konkrete Termine fix seien und schrieb zudem: &#8222;Schickst du mir noch Preisliches?&#8220; an den sp\u00e4teren Kl\u00e4ger. Im weiteren Verlauf der Kommunikation teilte dieser noch mit, &#8222;Preislich telefonieren\u201c zu wollen. Im M\u00e4rz 2024 sagten die Sportsch\u00fctzen auch die beiden verbleibenden Auftritte ab.<\/p>\n<p>Die Musiker sind der Auffassung, in Hinsicht auf die zwei vereinbarten Termine sei ein Vertrag zustande gekommen. Als Berufsmusiker verlangten sie 1.785 Euro Ausfallhonorar (vgl. \u00a7 611 Abs.1 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)).<\/p>\n<p><strong>AG sieht offenen Einigungsmangel<\/strong><\/p>\n<p>Das AG wies die Klage ab. Zwar h\u00e4tten sich die Beteiligten \u00fcber Datum und Besetzung der Gruppe geeinigt, denn die Formulierung &#8222;fix&#8220; zu zwei konkreten Terminen und die Best\u00e4tigung durch die Musiker &#8222;Perfekt danke dir&#8220; seien als Willensbekundungen hinsichtlich der Daten auszulegen.<\/p>\n<p>Es fehle aber an einer Vereinbarung zur Verg\u00fctung. Dies sei zwar nicht grunds\u00e4tzlich erforderlich bei Dienstvertr\u00e4gen, jedoch liege hier ein offener Einigungsmangel vor, so das AG. Indem durch einen der Musiker ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt worden sei, &#8222;Preislich telefonieren wir&#8220;, sei zum Ausdruck gekommen, dass die Partei noch eine Vereinbarung hinsichtlich des Preises f\u00fcr erforderlich gehalten habe, so das AG im Urteil.\u00a0<\/p>\n<p>Dies sei f\u00fcr die Gegenseite auf Grund des klar ersichtlichen Chatverlaufes auch erkennbar gewesen. Eine sp\u00e4tere Kl\u00e4rung des noch offenen Punktes per Telefon oder anderweitig sei jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich. Die Musikgruppe habe vielmehr \u2013 aus zwei Nachrichten erkennbar &#8211; noch eine Absprache \u00fcber den Preis treffen wollen und habe auch keinerlei Indizien geliefert, auch ohne Preisabsprache an einer vertraglichen Bindung interessiert zu sein.<\/p>\n<p>Da also kein Vertrag zustande gekommen ist, gab es f\u00fcr die Musiker nach der AG-Entscheidung auch kein Ausfallhonorar. Der Kl\u00e4ger hat jedoch Berufung eingelegt &#8211; das Urteil ist also nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>sj\/tap\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tAG M\u00fcnchen zu Klage einer Musikgruppe auf Ausfallhonorar:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t07.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58322 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t07.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eine Band war \u00fcberzeugt: Zwei Auftritte beim Sch\u00fctzenverein seien per WhatsApp vereinbart. 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