{"id":486323,"date":"2025-10-09T22:44:23","date_gmt":"2025-10-09T22:44:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/486323\/"},"modified":"2025-10-09T22:44:23","modified_gmt":"2025-10-09T22:44:23","slug":"bgh-klaert-aerzte-haften-nicht-fuer-etwaige-corona-impfschaeden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/486323\/","title":{"rendered":"BGH kl\u00e4rt: \u00c4rzte haften nicht f\u00fcr etwaige Corona-Impfsch\u00e4den"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe (dpa) &#8211; Wenn Fehler bei einer Corona-Schutzimpfung schwere Folgen nach sich ziehen, fordern Gesch\u00e4digte vor Gericht oft Schadenersatz. Aber gegen wen k\u00f6nnen sie ihre Anspr\u00fcche richten? Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der impfende Arzt oder die impfende \u00c4rztin nicht pers\u00f6nlich f\u00fcr etwaige Impfsch\u00e4den vor Gericht einstehen. Es komme aber eine sogenannte Amtshaftung des Staates in Betracht, befand das Gericht.<\/p>\n<p>In dem konkreten Fall hatte ein Mann seine \u00c4rztin verklagt, weil ihm kurz nach einer Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Er sagt, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er nicht gen\u00fcgend aufgekl\u00e4rt worden. Durch die Folgen k\u00f6nne er nicht mehr seiner Arbeit nachgehen und sei auch psychisch stark beeintr\u00e4chtigt. Vor Gericht forderte er unter anderem Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.<\/p>\n<p>Staat haftet f\u00fcr Amtspflichtverletzungen<\/p>\n<p>Schon in den Vorinstanzen hatte der Patient mit seiner Klage keinen Erfolg. Das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm entschieden, die \u00c4rztin habe bei der Verabreichung der Impfung eine hoheitliche Aufgabe \u00fcbernommen und haftungsrechtlich als Beamtin gehandelt. Daher m\u00fcsse sie nicht pers\u00f6nlich f\u00fcr einen m\u00f6glichen Impfschaden haften, sondern der Staat.\u00a0<\/p>\n<p>Dieser Ansicht folgte auch der BGH. Die Verantwortung f\u00fcr etwaige Aufkl\u00e4rungs- oder Behandlungsfehler bei der Corona-Schutzimpfung treffe grunds\u00e4tzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von Gesch\u00e4digten m\u00fcssten sich demnach gegen Bund oder L\u00e4nder richten &#8211; nicht aber gegen die impfenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte pers\u00f6nlich. Die Revision des Kl\u00e4gers wurde zur\u00fcckgewiesen. (Az. III ZR 180\/24)<\/p>\n<p>Im Grundgesetz steht n\u00e4mlich, dass in F\u00e4llen, in denen Menschen in Aus\u00fcbung eines ihnen anvertrauten \u00f6ffentlichen Amtes Pflichten verletzen, der Staat die Verantwortung \u00fcbernimmt. Das nennt sich Amtshaftung. Nach Rechtsprechung des BGH fallen unter diese Haftungsregelung nicht nur offizielle Mitarbeitende des \u00f6ffentlichen Dienstes wie Beamte, Soldaten oder Richter, sondern unter Umst\u00e4nden auch Privatpersonen &#8211; wie hier die impfenden \u00c4rzte.<\/p>\n<p>\u00c4rzte als \u00abWerkzeug\u00bb des Staates?<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerseite hatte argumentiert, anders als bei staatlichen Impfzentren seien private \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nicht vom Staat zum Impfen beauftragt worden. Der Staat habe nur die Rahmenbedingungen geschaffen. Die \u00c4rzte h\u00e4tten aber immer die Freiheit gehabt, etwa bei individuellen Risiken der Patienten diese nicht zu impfen. Sie seien kein \u00abWerkzeug\u00bb des Staates gewesen und m\u00fcssten deswegen auch selbst f\u00fcr eventuelle Schadensf\u00e4lle haften.<\/p>\n<p>Zum Zeitpunkt der Impfung habe es ein gro\u00dfes gesellschaftliches Interesse an einer hohen Impfquote gegeben, entgegnete der Anwalt der beklagten \u00c4rztin in Karlsruhe. Um dieses Ziel zu erreichen, habe es m\u00f6glichst viele impfende \u00c4rzte gebraucht. Etwaige Sch\u00e4den in Einzelf\u00e4llen m\u00fcsse daher auch die Gesellschaft tragen &#8211; also der Staat.\u00a0<\/p>\n<p>Ihm sei es in dem Verfahren vor allem um die grunds\u00e4tzliche Kl\u00e4rung der Frage gegangen, wer bei etwaigen Corona-Impfsch\u00e4den die Haftung \u00fcbernehme, sagte der Kl\u00e4ger in Karlsruhe. Ein R\u00fcckschlag sei die Entscheidung f\u00fcr ihn daher nicht. Er wolle seinen Kampf im Namen aller Impfgesch\u00e4digten weiter fortsetzen und nun gegen den Staat klagen, erkl\u00e4rt er nach der Verk\u00fcndung.<\/p>\n<p>Patientensch\u00fctzer fordern unb\u00fcrokratische L\u00f6sung<\/p>\n<p>Ob die gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen des Kl\u00e4gers tats\u00e4chlich auf die Corona-Impfung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wurde in dem Verfahren \u00fcbrigens nicht gekl\u00e4rt. Es gehe grunds\u00e4tzlich um die Frage \u00abwer haftet, wenn\u00bb, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Verhandlung.<\/p>\n<p>\u00abJetzt ist klar, dass der Staat die alleinige Verantwortung f\u00fcr Impfsch\u00e4den tr\u00e4gt\u00bb, erkl\u00e4rte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. \u00abAuch um den gesellschaftlichen Frieden wiederherzustellen, hat die Bundesgesundheitsministerin den Gesch\u00e4digten eine m\u00f6glichst unb\u00fcrokratische L\u00f6sung anzubieten\u00bb, fordert er. Dabei sollten die schon heute f\u00fcr Patienten vorhandenen Strukturen genutzt werden.<\/p>\n<p>So k\u00f6nnten sich m\u00f6gliche Opfer von Behandlungsfehlern an die zust\u00e4ndige Krankenkasse oder Landes\u00e4rztekammer wenden. \u00abBeide Institutionen pr\u00fcfen dann den Sachverhalt und geben eine gutachterliche Stellungnahme ab\u00bb, so Brysch. \u00abWenn hier zwischen Impfung und Sch\u00e4digung ein Zusammenhang festgestellt wird, muss der Staat den Schadenersatz \u00fcbernehmen.\u00bb Betroffenen bliebe so ein jahrelanger und kr\u00e4ftezehrender Rechtsstreit erspart.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe (dpa) &#8211; Wenn Fehler bei einer Corona-Schutzimpfung schwere Folgen nach sich ziehen, fordern Gesch\u00e4digte vor Gericht oft&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":486324,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1843],"tags":[3364,29,30,141,288,837,8970,1209,2283,1009],"class_list":{"0":"post-486323","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-muenster","8":"tag-de","9":"tag-deutschland","10":"tag-germany","11":"tag-gesundheit","12":"tag-krankheit","13":"tag-medizin","14":"tag-muenster","15":"tag-nordrhein-westfalen","16":"tag-prozess-gericht","17":"tag-recht"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115346634483248086","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/486323","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=486323"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/486323\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/486324"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=486323"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=486323"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=486323"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}