{"id":498271,"date":"2025-10-14T15:12:38","date_gmt":"2025-10-14T15:12:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/498271\/"},"modified":"2025-10-14T15:12:38","modified_gmt":"2025-10-14T15:12:38","slug":"nach-dem-volksentscheid-nach-dem-ja-zum-klimagesetz-jetzt-muss-der-senat-liefern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/498271\/","title":{"rendered":"Nach dem Volksentscheid: Nach dem Ja zum Klimagesetz \u2013 \u201eJetzt muss der Senat liefern\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Hamburgs Klimagesetz setzt neue Ma\u00dfst\u00e4be: Klimaneutralit\u00e4t bis 2040, j\u00e4hrliche Zwischenziele ab 2026. Die Initiative fordert Umsetzungsturbo. Juristin Roda Verheyen warnt: \u201eDie Freiheitsrechte der kommenden Generationen sind gesch\u00fctzt \u2013 Rendite nicht.\u201c<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Nach dem Erfolg des Hamburger Zukunftsentscheids sieht die Initiative das rot-gr\u00fcne Regierungsb\u00fcndnis in Hamburg in der Pflicht. \u201eJetzt m\u00fcssen erst mal Senat und B\u00fcrgerschaft vorlegen, wie der Klimaplan ver\u00e4ndert werden soll, wie die n\u00e4chsten Zwischenziele eingehalten werden\u201c, sagte Lou T\u00f6llner, Sprecherin der Klimainitiative am Dienstag. Schon 2026 st\u00fcnde die erste Sch\u00e4tzbilanz an, die \u00fcberpr\u00fcfe, wo Hamburg tats\u00e4chlich im Klimaschutz steht. \u201eDa sehen wir dann, wo die L\u00fccken sind.\u201c<\/p>\n<p>Das neue Klimaschutzgesetz, das am Sonntag per Volksentscheid verabschiedet wurde, verpflichtet Hamburg, die Klimaneutralit\u00e4t f\u00fcnf Jahre fr\u00fcher zu erreichen \u2013 bis 2040. Vor allem aber schreibt es ab 2026 j\u00e4hrliche Zwischenziele fest. Bisher hat Hamburg auf dem Weg zur Klimaneutralit\u00e4t nur eine Grenze eingezogen: Bis 2030 muss der CO\u2082-Aussto\u00df im Vergleich zum Jahr 1990 um 70 Prozent reduziert worden sein. Zwischenziele oder konkrete Berichterstattung \u00fcber die erreichten Einsparungen waren nicht vorgesehen. Das \u00e4ndert sich nun \u2013 und zwar schon innerhalb eines Jahres.<\/p>\n<p>T\u00f6llner kritisierte die Haltung von B\u00fcrgermeister Peter Tschentscher und Umweltsenatorin Katharina Fegebank, die nach dem Volksentscheid am Montag den Eindruck erweckt hatten, bis 2030 seien keine zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen n\u00f6tig. \u201eMit ihrer Einsch\u00e4tzung, dass keine unmittelbaren Anpassungen bis 2030 n\u00f6tig sind, haben es die Umweltsenatorin und der B\u00fcrgermeister sich doch ein bisschen zu leicht gemacht\u201c, sagt T\u00f6llner. <\/p>\n<p>Denn die j\u00e4hrlichen Ziele griffen durch das neue Klimaschutzgesetz auch bis zum Zwischenziel 2030, \u201esodass wir nicht die Situation haben, abwarten zu m\u00fcssen, ob dieses Ziel gerissen wird, sondern jetzt schon sagen k\u00f6nnen: Da sind L\u00fccken, und die m\u00fcssen gef\u00fcllt werden\u201c, betont T\u00f6llner. \u201eDas erwarten wir jetzt vom Senat.\u201c Es sei \u201eunrealistisch\u201c, so T\u00f6llner in Kontrast zum Senat, \u201ezu behaupten, dass wir weit genug kommen w\u00fcrden, wenn nicht nachgesteuert wird.\u201c<\/p>\n<p>Auch auf Bundesebene sieht die Initiative Handlungsbedarf: \u201eHamburg kann und muss mehr Klimapolitik umsetzen in den eigenen Regelungsbereichen, aber dort, wo die Stadt an ihre Grenzen kommt, m\u00fcssen Hamburgs Vertreter den bundesweiten Einfluss nutzen\u201c, fordert T\u00f6llner. Die Botschaft ist klar: Der Volksentscheid war kein Endpunkt, sondern ein Startsignal f\u00fcr eine Politik, die sich an verbindlichen Klimazielen messen lassen muss.<\/p>\n<p>Juristisch begleitet wurde der Zukunftsentscheid von Roda Verheyen, Deutschlands profiliertester Klimarechtsanw\u00e4ltin. Sie erstritt 2021 das wegweisende Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und hat den Gesetzentwurf des Hamburger Zukunftsentscheids rechtssicher mitgestaltet, damit er \u201emachbar ist und letztlich genau das tut, was Hamburg tun muss: das M\u00f6gliche und das weitgehend M\u00f6gliche\u201c.<\/p>\n<p>Auch sie \u00e4u\u00dferte sich am Dienstag. \u201eDie Ziele, die jetzt im Hamburger Klimaschutzgesetz stehen, sind verbindlich\u201c, sagt Verheyen. \u201eGrunds\u00e4tzlich ist es m\u00f6glich, Sofortprogramme einzuklagen \u2013 auf Grundlage des bestehenden Umweltrechtsbehelfsgesetzes oder auch dar\u00fcber hinaus aufgrund von EU-Recht.\u201c Sie hoffe aber, dass es nicht so weit kommt: \u201eEs w\u00e4re sch\u00f6n, wenn die Politik vorweggeht und eine Umweltverbandsklage in keinem dieser Bereiche mehr notwendig w\u00e4re.\u201c<\/p>\n<p>Dann folgt ihr deutlichster Akzent: \u201eDie Freiheitsrechte der zuk\u00fcnftigen Generationen sind gesch\u00fctzt nach dem deutschen Grundgesetz. Renditeerwartungen sind nicht gesch\u00fctzt.\u201c F\u00fcr Verheyen ist das keine Randbemerkung, sondern der Kern der Debatte: \u201eMan muss sich hier fragen: Worum geht es eigentlich? Geht es um Renditeerwartungen oder geht es wirklich darum, dass die Transformation von einzelnen Betrieben unm\u00f6glich sein soll?\u201c. Dass die Transformation unm\u00f6glich sei, h\u00e4lt sie f\u00fcr eine vorgeschobene Aussage. \u201eNiemand hat jemals gesagt, dass das leicht wird. Aber es ist notwendig, und zwar rechtlich f\u00fcr den Menschenrechtsschutz und den Umweltrechtschutz\u201c, so Verheyen.<\/p>\n<p>Die Initiative sieht sich dabei als W\u00e4chterin. \u201eWir werden auf jeden Fall diesen Prozess weiter verfolgen\u201c, sagt T\u00f6llner. \u201eDie Menschen haben gezeigt: Sie wollen mitbestimmen. Jetzt m\u00fcssen die Verantwortlichen liefern.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Hamburgs Klimagesetz setzt neue Ma\u00dfst\u00e4be: Klimaneutralit\u00e4t bis 2040, j\u00e4hrliche Zwischenziele ab 2026. Die Initiative fordert Umsetzungsturbo. 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