{"id":521947,"date":"2025-10-23T23:39:10","date_gmt":"2025-10-23T23:39:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/521947\/"},"modified":"2025-10-23T23:39:10","modified_gmt":"2025-10-23T23:39:10","slug":"berlin-rente-und-nebenjob-was-alles-moeglich-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/521947\/","title":{"rendered":"Berlin | Rente und Nebenjob: Was alles m\u00f6glich ist"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (dpa\/tmn) &#8211; Ob aus finanzieller Notwendigkeit oder aus dem Wunsch nach Sinn, Tagesstruktur und sozialem Anschluss heraus: Viele Frauen und M\u00e4nner, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, denken \u00fcber eine Weiterarbeit im Ruhestand nach. Fragen und Antworten.<\/p>\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten der Weiterarbeit im Ruhestand gibt es?<\/p>\n<p>Alle, die eine Altersrente beziehen, k\u00f6nnen \u2013 wenn sie wollen \u2013 weiter arbeiten. \u00abNeben der regul\u00e4ren Rente k\u00f6nnen Frauen und M\u00e4nner unbegrenzt hinzuverdienen\u00bb, sagt Michael Popp, Rentenexperte beim Sozialverband VdK Deutschland mit Sitz in Berlin. Mit einem Hinzuverdienst zur Rente erh\u00f6ht sich das monatliche Einkommen. Denkbar sind neben einem Voll- oder Teilzeitjob auf Angestelltenbasis ein Mini- oder ein Midijob oder ein Ehrenamt. Zudem k\u00f6nnen Rentnerinnen und Rentner freiberuflich t\u00e4tig sein oder sich selbstst\u00e4ndig machen.<\/p>\n<p>Man kann auch sp\u00e4ter als regul\u00e4r in Rente gehen. F\u00fcr jeden Monat des sp\u00e4teren Rentenbeginns gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf ihre Rente, pro Jahr sind das 6 Prozent mehr Rente. \u00abDas ist sehr attraktiv\u00bb, sagt Popp und nennt ein Beispiel: Wer eine Rente von 1.770 Euro erwartet, f\u00fcr ein Jahr verzichtet und weiterarbeitet, f\u00fcr den oder die erh\u00f6ht sich die Rente bei einem Gehalt von etwa 4.500 Euro brutto auf dann 1.920 Euro.<\/p>\n<p>Was ist der Unterschied zwischen regul\u00e4rem und vorgezogenem Rentenbeginn &#8211; welche Regeln gelten dann in Sachen Nebenverdienste?<\/p>\n<p>\u00abDer regul\u00e4re Rentenbeginn bezeichnet das Alter, ab dem die Regelaltersgrenze erreicht ist\u00bb, sagt Una Gro\u00dfmann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Diese Grenze wird bis 2031 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Geburtsjahrgang 1959 liegt das regul\u00e4re Rentenalter bei 66 Jahren und 2 Monaten. F\u00fcr jeden weiteren Geburtsjahrgang erh\u00f6ht sich das ma\u00dfgebliche Alter um 2 Monate. F\u00fcr den Geburtsjahrgang 1964 und alle weiteren ergibt sich somit als regul\u00e4res Rentenalter 67 Jahre. Beginnt eine Rente vor dem regul\u00e4ren Renteneintrittsalter, wird diese als vorgezogene Rente bezeichnet.<\/p>\n<p>Was \u00e4ndert sich durch die Flexirente? Welche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten bietet sie?<\/p>\n<p>Wer eine Altersvollrente bezieht, ist ab dem regul\u00e4ren Rentenalter versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. \u00abDas bedeutet, dass alle, die neben der Rente weiterarbeiten, von ihrem Gehalt keine Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeitr\u00e4ge zahlen m\u00fcssen\u00bb, sagt Gro\u00dfmann. Liegt das Gehalt oberhalb der Minijobgrenze, m\u00fcssen sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge auf das Gehalt zahlen.<\/p>\n<p>Seit Einf\u00fchrung des Flexirentengesetzes haben besch\u00e4ftigte Rentner die M\u00f6glichkeit, auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten. Diesen Verzicht erkl\u00e4ren sie gegen\u00fcber ihrem Arbeitgeber. Dieser zieht dann vom Gehalt weiterhin den Beitrag zur Rentenversicherung ab und \u00fcberweist ihn, wie f\u00fcr regul\u00e4re Besch\u00e4ftigte auch, an die Deutsche Rentenversicherung.<\/p>\n<p>Welche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten gelten f\u00fcr arbeitende Rentnerinnen und Rentner?<\/p>\n<p>Haben Besch\u00e4ftigte das regul\u00e4re Rentenalter noch nicht erreicht, sind sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. \u00abDas bedeutet, dass von ihrem Gehalt weiterhin die Sozialbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind\u00bb, sagt Gro\u00dfmann. Die Rentenversicherungsbetr\u00e4ge werden der Altersrente zum regul\u00e4ren Rentenalter hinzugerechnet. Rentnerinnen und Rentner erhalten dann automatisch eine Neuberechnung ihrer Altersrente.<\/p>\n<p>Besch\u00e4ftigte Rentner, die eine volle Altersrente beziehen, haben nach dem Ende der Lohnfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld. Wird die Altersrente als Teilrente in H\u00f6he von 10 bis 99,99 Prozent bezogen, kann der Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben.<\/p>\n<p>Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?<\/p>\n<p>Rentnerinnen und Rentner m\u00fcssen nach <a href=\"https:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/DRV\/DE\/Ueber-uns-und-Presse\/Presse\/Meldungen\/2024\/241227-nachgelagerte-besteuerung-rentner.html\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer noopener\">Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund<\/a> eine Steuererkl\u00e4rung erstellen, wenn das zu versteuernde Einkommen den j\u00e4hrlichen Grundfreibetrag \u00fcbersteigt. Dieser liegt 2025 f\u00fcr Alleinstehende bei 12.096 Euro und f\u00fcr Verheiratete bei 24.192 Euro.<\/p>\n<p>\u00abWeil mit dem Renteneinkommen der steuerliche Grundfreibetrag oft bereits ausgesch\u00f6pft ist, unterliegt der Hinzuverdienst meist vollst\u00e4ndig der Einkommensteuer\u00bb, sagt Popp. Wichtig zu wissen: Wenn man neben der Rente arbeitet, f\u00fchrt der Arbeitgeber automatisch die Lohnsteuer ab. Bei der Rente hingegen werden zwar zumeist Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge von der Rente einbehalten, aber nicht die Steuern. Da durch die zus\u00e4tzlichen Einnahmen zur Rente das Gesamteinkommen steigt, fallen h\u00e4ufig auch h\u00f6here Steuern an. \u00abAls Faustregel sollte man sich f\u00fcr die Nachzahlung 20 Prozent des Arbeitseinkommens zur\u00fccklegen\u00bb, so Popp.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung seit 2005 f\u00fcr jeden neuen Rentnerjahrgang stufenweise, bis er 2058 dann 100 Prozent erreicht. \u00abWenn man im Laufe des Jahres 2025 in Rente geht, ergibt sich ein fester steuerlicher Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent der Jahresbruttorente 2026\u00bb, so Popp. Der steuerpflichtige Teil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2025 betr\u00e4gt also 83,5 Prozent der Jahresbruttorente 2026.\u00a0<\/p>\n<p>Der Grund f\u00fcr die Rentensteuer: Die Renten werden sukzessive auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmende die Rentenbeitr\u00e4ge komplett vom zu versteuernden Einkommen absetzen k\u00f6nnen. Im Gegenzug ist die sp\u00e4tere Rente voll zu versteuern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Berlin (dpa\/tmn) &#8211; Ob aus finanzieller Notwendigkeit oder aus dem Wunsch nach Sinn, Tagesstruktur und sozialem Anschluss heraus:&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":521948,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1841],"tags":[1140,630,1605,4941,3364,29,30,1209,624,1009,60740],"class_list":{"0":"post-521947","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-bielefeld","8":"tag-arbeit","9":"tag-beruf","10":"tag-bielefeld","11":"tag-cjab","12":"tag-de","13":"tag-deutschland","14":"tag-germany","15":"tag-nordrhein-westfalen","16":"tag-ratgeber","17":"tag-recht","18":"tag-tmn0309"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115426123287186156","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/521947","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=521947"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/521947\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/521948"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=521947"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=521947"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=521947"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}