{"id":533510,"date":"2025-10-28T18:24:15","date_gmt":"2025-10-28T18:24:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/533510\/"},"modified":"2025-10-28T18:24:15","modified_gmt":"2025-10-28T18:24:15","slug":"likoer-ohne-ei-darf-auch-so-heissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/533510\/","title":{"rendered":"Lik\u00f6r ohne Ei darf auch so hei\u00dfen"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Eierlik\u00f6r enth\u00e4lt Ei, ein Lik\u00f6r ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht \u2013 ohne Erfolg. Das LG Kiel lie\u00df sich nicht davon \u00fcberzeugen, dass eine \u201cgedankliche Verbindung\u201d zu Eierlik\u00f6r hergestellt werde.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Ein Lik\u00f6r, der kein Ei enth\u00e4lt, darf &#8222;Lik\u00f6r ohne Ei&#8220; hei\u00dfen. Das hat das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/landgericht-kiel\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Landgericht (LG) Kiel<\/a> in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus Schleswig-Holstein entschieden (LG Kiel, Urt. v. 28.10.2025, Az.: 15 O 28\/24).<\/p>\n<p>Den Namen \u201cLik\u00f6r ohne Ei\u201d hatte das Unternehmen aus den schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) f\u00fcr seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gew\u00e4hlt. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie bef\u00fcrchtete aber eine Verwirrung der Verbraucher und zog gegen den Hersteller vor das LG Kiel, verlor aber eindeutig.<\/p>\n<p>Entsteht eine \u201cgedankliche Verbindung\u201d zu Eierlik\u00f6r?<\/p>\n<p>Unternehmer Ole Wittmann war \u00fcberzeugt, Konsumenten w\u00fcrden verstehen, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sah daher keine Irref\u00fchrung. Der klagende Verband hingegen sah einen Versto\u00df gegen die EU-Spirituosenverordnung. Eine Bezugnahme des Namens auf Eier sei nicht erlaubt, weil keine Eier enthalten seien. Die Bezeichnung \u201cLik\u00f6r ohne Ei\u201d stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlik\u00f6r her, argumentierte der Verband. Auch das sei unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Kammer hielt den Antrag f\u00fcr unbegr\u00fcndet, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Urteilsverk\u00fcndung am Dienstagmorgen der Nachrichtenagentur dpa. Die Bezeichnung sei aus Sicht der Kammer unproblematisch. Insbesondere europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften st\u00fcnden dem nicht entgegen. &#8222;Weil es eben nicht Eierlik\u00f6r ist&#8220;, sondern gerade eine Abgrenzung gegen\u00fcber dem Begriff Eierlik\u00f6r sei, so Richter.\u00a0<\/p>\n<p>Die Kammer f\u00fcr Handelssachen habe entschieden, dass sowohl die Bezeichnung der Spirituose als &#8222;Lik\u00f6r ohne Ei&#8220; als auch ihre Bezeichnung als &#8222;Alternative zu Eierlik\u00f6r&#8220; nicht gegen Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 2019\/787 versto\u00dfe, erl\u00e4utert Richter gegen\u00fcber LTO. Beide Bezeichnungen seinen keine Anspielungen im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Verordnung, sondern erkennbar Abgrenzungen gegen\u00fcber dem Begriff &#8222;Eierlik\u00f6r&#8220; und daher nicht zu beanstanden. Auf Art. 12 der Verordnung komme es deshalb nicht an.\u00a0<br \/>\u00a0<br \/>Dabei hat die Kammer ber\u00fccksichtigt, dass Ziel der Verordnung sei, Verbraucher vor Irref\u00fchrung zu sch\u00fctzen, nicht Hersteller traditioneller Spirituosen vor Konkurrenz durch neuartige Spirituosen.\u00a0<\/p>\n<p>\u201cAlternative zu Eierlik\u00f6r\u201d ist eine Abgrenzung zu Eierlik\u00f6r<\/p>\n<p>Nach Richters Angaben erlaubt das Gericht auch die Formulierung \u201cAlternative zu Eierlik\u00f6r\u201d, weil das eine Abgrenzung zu Eierlik\u00f6r sei. Bei dem Produkt der Nachlass Warlich GmbH handelt es sich um einen veganen Lik\u00f6r auf Sojabasis mit Rum. Das Unternehmen hat auch einen klassischen Eierlik\u00f6r im Angebot.<\/p>\n<p>Das beklagte Unternehmen muss dem Urteil zufolge aber 5.000 Euro an den Kl\u00e4ger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben und dagegen versto\u00dfen hatte.<\/p>\n<p>Der beklagte Unternehmer Ole Wittmann \u00e4u\u00dferte sich zufrieden nach dem Urteil: \u201cIch bin extrem erleichtert und gl\u00fccklich.\u201d Wittmann hatte zur Finanzierung des Prozesses ein Crowdfunding gestartet und eine Sonderedition des Lik\u00f6rs herausgegeben, bei dem der letzte Buchstabe des Namens auf dem Etikett durch eine Hahnenfeder abgedeckt ist. Geld, das nach dem Prozess \u00fcbrig sei, werde er dem Tierschutz spenden.<\/p>\n<p>Einen positiven Nebenaspekt hat das Verfahren aus Wittmanns Sicht: \u201cDurch den gro\u00dfen Medienrummel und die gro\u00dfe Resonanz in den sozialen Medien hat das zu einer gewissen Bekanntheit gef\u00fchrt.\u201d Der \u201cLik\u00f6r ohne Ei\u201d verkaufe sich inzwischen gut im Online-Shop.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Peter Weiler von der Berliner Kanzlei Mueller.legal erkl\u00e4rt gegen\u00fcber LTO, das Urteil gebe der EU-Spirituosenverordnung eine neue Richtung: Nun sei klar gestellt, dass die Verordnung \u201cnicht dazu dient, traditionelle Spirituosen und deren Hersteller vor Wettbewerb zu sch\u00fctzen, sondern den Verbraucher vor einer Irref\u00fchrung.&#8220; Weiler erkl\u00e4rt: \u201cSolange f\u00fcr den Verbraucher deutlich ist, dass er nicht die Spirituose erwirbt, sind sowohl die Verwendung des Begriffs als auch eine Anspielung oder Herstellung einer gedanklichen Verbindung zur gesch\u00fctzten Spirituose erlaubt. Das gibt Herstellern von Alternativprodukten, seien sie alkoholfrei oder vegan, die M\u00f6glichkeit in der Werbung auf Eigenschaften der gesch\u00fctzten Spirituose Bezug zu nehmen, ohne gegen die Verordnung zu versto\u00dfen.\u201d<\/p>\n<p>Vereinnahmende oder abgrenzende Anspielung? Spirituosen-Verband will Berufung<\/p>\n<p>F\u00fcr den Schutzverband der Spirituosen-Industrie, dessen Vorsitzender der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Eierlik\u00f6rherstellers Verpoorten, William Verpoorten, ist, k\u00fcndigte Rechtsanwalt Christofer Eggers Berufung zum Oberlandesgericht Schleswig an: \u201cDie Entscheidung hat mich in der Tat \u00fcberrascht, auch wenn das LG Kiel bereits in der m\u00fcndlichen Verhandlung sein Unbehagen zum Ausdruck gebracht hat.\u201d\u00a0<\/p>\n<p>Das LG sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einer verbotenen Anspielung nur eine vereinnahmende Anspielung gemeint sei, nicht aber eine abgrenzende Anspielung. Das weicht nach Eggers Ansicht von bisher vorliegenden Urteilen zu dieser Frage ab.\u00a0<\/p>\n<p>\u201cEi, Ei, Ei, Ei, Ei\u201d: Streit um Eierlik\u00f6r gab es auch schon fr\u00fcher<\/p>\n<p>Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse gef\u00fchrt. Ein anderes Beispiel aus der Welt des Eierlik\u00f6rs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/olg-duesseldorf-i20u41-22-markenrecht-eierlikoer-berufung-zurueckgewiesen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">dass die Bewerbung von Eierlik\u00f6rflaschen des Herstellers Nordik mit \u201cEi, Ei, Ei, Ei, Ei\u201d zul\u00e4ssig ist<\/a>.\u00a0<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu gro\u00dfe N\u00e4he zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke \u201cEieiei\u201d und dem ber\u00fchmten Slogan \u201cEieiei Verpoorten\u201d bem\u00e4ngelt. Es k\u00f6nne einem Eierlik\u00f6rhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.<\/p>\n<p>dpa\/jb\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Aktenzeichen und weitere Erl\u00e4uterungen des LG Kiel gegen\u00fcber LTO erg\u00e4nzt um 14:07. Statement von Peter Weiler erg\u00e4nzt um 18:46.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tLG Kiel: Lik\u00f6r ohne Ei darf auch so hei\u00dfen:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t28.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58474 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t28.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eierlik\u00f6r enth\u00e4lt Ei, ein Lik\u00f6r ohne Ei nicht. 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