{"id":540405,"date":"2025-10-31T13:33:12","date_gmt":"2025-10-31T13:33:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/540405\/"},"modified":"2025-10-31T13:33:12","modified_gmt":"2025-10-31T13:33:12","slug":"russland-kontakte-kein-bundestagsausweis-fuer-ex-afd-abgeordneten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/540405\/","title":{"rendered":"Russland-Kontakte: Kein Bundestagsausweis f\u00fcr Ex-AfD-Abgeordneten"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. Einer von ihnen, Ulrich Oehme, ging per Eilantrag dagegen vor und scheiterte nun: Seine engen Kontakte zu Russland seien zu bedenklich.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Im September lehnte die Verwaltung des Deutschen Bundestags die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen f\u00fcr mehrere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten ab. &#8222;Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfung&#8220;, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bundestag-verwaltung-kein-haus-ausweis-fuer-drei-afd-mitarbeiter\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">so die Bundestagspressestelle damals, als LTO dar\u00fcber berichtete<\/a>. Einer der Betroffenen, der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme (er sa\u00df von 2017 bis 2021 im Bundestag), ist heute Mitarbeiter des s\u00e4chsischen AfD-Abgeordneten Edgar Naujok und ging dagegen mit einem Eilantrag vor. Jedoch ohne Erfolg, wie nun bekannt wurde.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-berlin\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"VG Berlin - LTO-Gerichtsseite\" rel=\"noopener\">Verwaltungsgericht (VG) Berlin<\/a> best\u00e4tigte am Donnerstag die Entscheidung der Parlamentsverwaltung und lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Beschl. v. 30. 10. 2025, Az. VG 2 L 437\/25). Wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen habe die Parlamentsverwaltung zu Recht die Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises (sogenannter Hausausweis) verweigert, hei\u00dft es in einer Presserkl\u00e4rung des Gerichts vom Freitag. Dass die Bundestagsverwaltung die Versagung des Ausweises auch damit begr\u00fcndet hatte, dass Oehme mit seiner Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbare, spielte f\u00fcr das Gericht dabei schon keine Rolle mehr.<\/p>\n<p>Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung nach Hausordnung des Bundestags\u00a0<\/p>\n<p>Die Zutrittsberechtigung zu den nicht f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglichen Geb\u00e4uden des Deutschen Bundestags \u2013 etwa f\u00fcr das Reichstagsgeb\u00e4ude (bis auf das Plenum, in das nur Abgeordnete d\u00fcrfen) \u2013 ist in der Hausordnung des Deutschen Bundestags (BTHausO) geregelt. Diese wiederum hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 40 Grundgesetz (GG). Nach Art. 40 Abs. 2 S. 1 GG \u00fcbt der Pr\u00e4sident das Hausrecht und die Polizeigewalt im Geb\u00e4ude des Bundestags aus. Die Vorschrift fungiert sowohl als Aufgabenzuweisungs- als auch als Befugnisnorm f\u00fcr konkrete, auch belastende Einzelma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 2 Abs. 2 Ziffer 3c BTHausO erhalten grunds\u00e4tzlich auch die mit einem Arbeitsvertrag besch\u00e4ftigten Mitarbeiter der Mitglieder des Deutschen Bundestags auf Antrag einen personalisierten Bundestagsausweis. Allerdings wird zuvor eine sogenannte Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt. Demnach kann ein Hausausweis abgelehnt werden, wenn begr\u00fcndete Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit der antragstellenden Person bestehen.\u00a0<\/p>\n<p>Das sei beim Antragsteller Oehme der Fall, so nun das Gericht. Seine Kontakte zu russischen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiteten, begr\u00fcndeten greifbare und naheliegende Risiken f\u00fcr die Funktions- und Arbeitsf\u00e4higkeit des Deutschen Bundestags.<\/p>\n<p>Enge Verbindung zu russischem Geheimdienstangeh\u00f6rigen<\/p>\n<p>Der ehemalige AfD-Abgeordnete weise enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangeh\u00f6rigen auf, der seinerseits aktiv mit russischen Geheimdienstangeh\u00f6rigen zusammengearbeitet habe. Diese h\u00e4tten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gef\u00e4hrden. Daher habe die EU diesen russischen Staatsangeh\u00f6rigen bereits sanktioniert. Die enge Verbindung zwischen Oehme und dem Russen zeige sich an gemeinsamen Aktivit\u00e4ten mit Bezug zu Russland, unter anderem habe der russische Staatsangeh\u00f6rige f\u00fcr das Unternehmen Oehmes gearbeitet. Die beiden h\u00e4tten au\u00dferdem gemeinsam eine gGmbH gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Im LTO vorliegenden, anonymisierten Beschluss des VG hei\u00dft es, dass &#8222;der Antragsteller&#8220; (Oehme) und der Russe gemeinsam im Februar 2021 gemeinsam mit dem Rektor der Schirinowski-Hochschule in Moskau das &#8222;Institut f\u00fcr Gesellschaftsforschung gGmbH&#8220; gegr\u00fcndet h\u00e4tten. &#8222;\u00dcber dieses Institut wurden bis zu seiner Liquidation im Januar 2025 die Spenden f\u00fcr den Verein VADAR e. V. (&#8218;Vereinigung zur Abwehr der Diskriminierung und der Ausgrenzung Russlanddeutscher sowie russischsprachiger Mitb\u00fcrger in Deutschland&#8216;) abgewickelt, dessen Gr\u00fcndungsmitglied und Vorsitzender wiederum der Antragsteller ist.&#8220;<\/p>\n<p>Kontakt zur sanktionierten russischen Menschenrechtskommissarin<\/p>\n<p>Weiter, so das VG, zeige sich die &#8222;N\u00e4he des Antragstellers zu einer fremden Macht&#8220; auch darin, dass er pers\u00f6nlichen Kontakt zur \u2013 ebenfalls von der EU sanktionierten \u2013 Menschenrechtskommissarin der Russischen F\u00f6deration gehabt habe. Dieses Amt hat seit 2016 Tatjana Moskalkowa inne. Als Vorsitzender des VADAR e. V. habe sich Oehme im Rahmen eines Gefangenenaustauschs \u2013 an den offiziellen diplomatischen Kan\u00e4len der Bundesregierung vorbei \u2013 zugunsten eines im Oktober 2022 von ukrainischen Streitkr\u00e4ften festgenommenen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen, der nach Moskau verbracht werden wollte, an sie gewandt. Oehme habe aktiv prorussische Narrative unterst\u00fctzt, die auf den russischen Milit\u00e4rgeheimdienst zur\u00fcckgingen.<\/p>\n<p>Bei dieser Sachlage, so das Gericht, komme es nicht mehr darauf an, ob die Forderung des Antragstellers nach Remigration einen weiteren Unzuverl\u00e4ssigkeitsgrund darstelle und ihm der Hausausweis auch deswegen versagt werden durfte.<\/p>\n<p>Der Bundestagsverwaltung bescheinigt das VG abschlie\u00dfend, eine &#8222;rechtlich nicht zu beanstandende Abw\u00e4gung&#8220; vorgenommen zu haben. Im Beschluss hei\u00dft es: &#8222;Gerade in Zeiten hybrider Kriegsf\u00fchrung, in denen von Seiten etwa der Russischen F\u00f6deration gezielt und auf vielf\u00e4ltige Art und Weise eine Destabilisierung des politischen Systems der westlichen Welt, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, verfolgt wird, sind greifbare und naheliegende Risiken f\u00fcr die Belange der Bundesrepublik Deutschland sowie die Funktions- und Arbeitsf\u00e4higkeit des Parlaments auszuschlie\u00dfen, wie sie durch den Antragsteller und dessen Kontakte zu russischen Stellen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohen.&#8220;<\/p>\n<p>Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tVG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t31.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58512 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t31.10.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. 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