{"id":546471,"date":"2025-11-03T00:06:15","date_gmt":"2025-11-03T00:06:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/546471\/"},"modified":"2025-11-03T00:06:15","modified_gmt":"2025-11-03T00:06:15","slug":"guetersloh-habe-ich-anspruch-auf-weihnachtsgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/546471\/","title":{"rendered":"G\u00fctersloh | Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?"},"content":{"rendered":"<p>G\u00fctersloh (dpa\/tmn) &#8211; Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. F\u00fcr manche gibt es da noch eine zus\u00e4tzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?<\/p>\n<p>Anspruch auf Weihnachtsgeld: Was steht im Vertrag?<\/p>\n<p>\u00abEine Anspruchsgrundlage kann etwa ein Tarifvertrag oder ein Arbeitsvertrag sein\u00bb, erkl\u00e4rt Johannes Schipp, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht.\u00a0<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Ist dort ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ausdr\u00fccklich geregelt, muss der Arbeitgeber die Zahlung leisten. <\/li>\n<li>Allerdings kann darin auch festgelegt sein, dass vergleichbare Leistungen \u2013 wie etwa eine Jahrespr\u00e4mie \u2013 angerechnet werden d\u00fcrfen. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld m\u00f6glicherweise mit anderen Zahlungen verrechnet.<\/li>\n<li>Auch Betriebsvereinbarungen k\u00f6nnen eine Grundlage sein. Allerdings kann darin auch festgelegt sein, dass vergleichbare Leistungen \u2013 wie etwa eine Jahrespr\u00e4mie \u2013 angerechnet werden d\u00fcrfen. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld m\u00f6glicherweise mit anderen Zahlungen verrechnet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gleichbehandlung ist Pflicht<\/p>\n<p>Steht im Vertrag nichts von Weihnachtsgeld, hat man grunds\u00e4tzlich keinen Anspruch darauf. Doch es gibt Ausnahmen. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter fair zu behandeln. Zahlt der Arbeitgeber also Weihnachtsgeld an einige Angestellte, muss er sicherstellen, dass alle vergleichbaren Besch\u00e4ftigten ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden.\u00a0<\/p>\n<p>Wird man selbst ausgeschlossen, w\u00e4hrend Kollegen das Geld erhalten, muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund daf\u00fcr vorweisen k\u00f6nnen. Andernfalls kann ein Anspruch auf die Zahlung bestehen.<\/p>\n<p>Freiwilligkeitsvorbehalt: Kein Anspruch f\u00fcr die Zukunft<\/p>\n<p>Arbeitgeber k\u00f6nnen sich jedoch absichern, indem sie einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt nutzen. Das bedeutet: Das Unternehmen Der Chef erkl\u00e4rt bei der Auszahlung ausdr\u00fccklich, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist und keinen Anspruch f\u00fcr die kommenden Jahre begr\u00fcndet. Dieser Vorbehalt muss eindeutig formuliert sein \u2013 entweder im Arbeitsvertrag oder schriftlich bei der Auszahlung.\u00a0<\/p>\n<p>Fehlt ein solcher Hinweis, kann durch wiederholte Zahlungen drei Jahre hintereinander ein Anspruch entstehen. Das nennt sich \u00abbetriebliche \u00dcbung\u00bb. In diesem Fall m\u00fcsste der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auch im vierten Jahr zahlen.<\/p>\n<p>Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"G\u00fctersloh (dpa\/tmn) &#8211; Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. 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