{"id":548944,"date":"2025-11-04T00:11:27","date_gmt":"2025-11-04T00:11:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/548944\/"},"modified":"2025-11-04T00:11:27","modified_gmt":"2025-11-04T00:11:27","slug":"gesetz-gegen-voyeurismus-werden-po-fotos-strafbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/548944\/","title":{"rendered":"Gesetz gegen Voyeurismus: Werden Po-Fotos strafbar?"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Ein Mann fotografiert eine joggende Frau im Park, was Fragen zu digitalem Voyeurismus aufwirft.\" alt=\"Ein Mann fotografiert eine joggende Frau im Park, was Fragen zu digitalem Voyeurismus aufwirft.\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/csm_foto_voyeurismus_3a01f6f23f.jpg\" width=\"2501\" height=\"1400\"\/><\/p>\n<p>Bundesjustizminister Hubig m\u00f6chte solche Fotos verbieten. KI generiert Grok<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Ein Mann filmte im Fr\u00fchjahr den Po einer joggenden K\u00f6lnerin. Erfolgreich anzeigen konnte sie ihn nicht, weil das Verhalten nicht strafbar ist. Nur will die Politik einen neuen Straftatbestand schaffen. Doch geht sie damit nicht zu weit?\u00a0<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Das heimliche Foto von ihrem Po wollte Yanni Gentsch nicht tatenlos hinnehmen. Nachdem sie bemerkt hatte, dass ein Mann ihren Po beim Joggen filmte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Doch dort wurde ihr mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei. Zwar hat der Gesetzgeber 2022 mit \u00a7 184 k Strafgesetzbuch (StGB) das Filmen und Fotografieren des &#8222;Ges\u00e4\u00dfes&#8220; unter Strafe gestellt, allerdings unter der Voraussetzung, dass dieses gegen Anblicke gesch\u00fctzt ist. Damit erfasst die Strafnorm etwa das Fotografieren unter den Rock (sogenanntes Upskirting). Wird hingegen lediglich das durch eine Hose bedeckte Ges\u00e4\u00df aufgenommen, wird kein Anblicksschutz umgangen und eine Strafbarkeit scheidet aus.<\/p>\n<p>Yanni Gentsch will das \u00e4ndern und startete eine Petition &#8222;Voyeur-Aufnahmen strafbar machen&#8220;, die \u00fcber 130.000 Unterzeichner:innen fand. Bei einigen Politikern st\u00f6\u00dft sie damit auf offene Ohren. Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg auf der Justizministerkonferenz am Freitag erreichen, dass derartige Aufnahmen strafbar werden. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Gr\u00fcne) sagte dazu der Zeitung: &#8222;Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres K\u00f6rpers aber nicht. Das setzt die falschen Priorit\u00e4ten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine General\u00fcberholung braucht.&#8220; Es d\u00fcrfe f\u00fcr die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen sch\u00fctze, so Limbach.<\/p>\n<p>Bundesjustizministerin zeigt sich offen\u00a0<\/p>\n<p>Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig signalisiert Zustimmung und will sexuelle Bel\u00e4stigung und voyeuristische Aufnahmen st\u00e4rker bek\u00e4mpfen. Der Rheinischen Post sagte die SPD-Politikerin, Frauen m\u00fcssten sich im \u00f6ffentlichen Raum so selbstverst\u00e4ndlich bewegen k\u00f6nnen wie M\u00e4nner. &#8222;Sexueller Bel\u00e4stigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren \u00dcbergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten \u2013 auch mit den Mitteln des Strafrechts&#8220;, sagte die Ministerin. Viele inakzeptable \u00dcbergriffe st\u00fcnden bereits nach heutigem Recht unter Strafe, sagte Hubig. &#8222;Doch die Erfahrungen von Frauen und M\u00e4dchen zeigen: Unser Strafgesetzbuch ist nicht auf alle Formen von Grenz\u00fcberschreitungen gut aufgestellt.&#8220;<\/p>\n<p>Im Bundesjustizministerium werde derzeit gepr\u00fcft, wie man digitalen Voyeurismus &#8222;kriminalpolitisch und rechtsstaatlich \u00fcberzeugend&#8220; regeln k\u00f6nne. &#8222;Mein Ziel ist es, z\u00fcgig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen \u2013 f\u00fcr einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der \u00c4chtung von Aggression und \u00dcbergriffigkeit im \u00f6ffentlichen Raum voranbringt&#8220;, so Hubig. Die Frage von LTO an das Bundesjustizministerium, ob die Ministerin damit Po-Fotos auch in Hosen generell unter Strafe stellen will, blieb unbeantwortet. Ein Sprecher verwies lediglich auf ihre \u00c4u\u00dferungen in der Rheinischen Post.\u00a0<\/p>\n<p>Strafverteidiger kritisiert geplante \u00c4nderung<\/p>\n<p>Im Gespr\u00e4ch mit LTO sieht Strafverteidiger Yves Georg die geplante \u00c4nderung mehr als kritisch. Das Bundesverfassungsgericht selbst sage, das scharfe Schwert des Strafrechts sei als &#8222;ultima ratio&#8220; einzusetzen und nur dann \u00a0erforderlich, wenn ein bestimmtes Verhalten in besonderer Weise sozial sch\u00e4dlich und f\u00fcr das geordnete Zusammenleben der Menschen unertr\u00e4glich, seine Verhinderung daher besonders dringlich sei. Rechtsstaatliches Strafrecht unter dem Grundgesetz ist deshalb notwendig &#8222;fragmentarisches&#8220; Strafrecht. Dies sei hier nicht gegeben. Vielmehr laufe eine solche Regelung auf ein weitgehendes Fotografierverbot hinaus.\u00a0<\/p>\n<p>Die Gesetzesumsetzung d\u00fcrfte in der Tat schwierig werden. Denn das Fotografieren etwa eines Pos oder von Br\u00fcsten muss nicht in der N\u00e4he der fotografierten Person stattfinden. Auch eine Ganzk\u00f6rperaufnahme von einer gewissen Distanz kann im Endeffekt zum gleichen Resultat f\u00fchren, da ein Heranzoomen der entsprechende Stelle m\u00f6glich ist. Vor diesem Hintergrund m\u00fcsste letztlich ein sehr umfassendes Fotografierverbot geschaffen werden, um derartige Aufnahmen g\u00e4nzlich zu verhindern. Alternativ m\u00fcsste auf eine zus\u00e4tzliche Bedr\u00e4ngung oder eine N\u00e4hesituation abgestellt werden, mit dem Ergebnis, dass hochaufl\u00f6sende Fotos aus der Ferne zul\u00e4ssig blieben. Eine LTO-Anfrage an das Justizministerium, wie die Grenze zwischen Stra\u00dfenfotografie und strafbarem Voyeurismus rechtssicher bestimmt werden soll, blieb ebenfalls unbeantwortet.\u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tGesetz gegen digitalen Voyeurismus:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t03.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58523 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t04.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Bundesjustizminister Hubig m\u00f6chte solche Fotos verbieten. 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