{"id":550052,"date":"2025-11-04T10:43:11","date_gmt":"2025-11-04T10:43:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/550052\/"},"modified":"2025-11-04T10:43:11","modified_gmt":"2025-11-04T10:43:11","slug":"bverfg-erklaert-triage-regeln-fuer-verfassungswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/550052\/","title":{"rendered":"BVerfG erkl\u00e4rt Triage-Regeln f\u00fcr verfassungswidrig"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Die Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern gegen Triage-Regelungen war erfolgreich. Das BVerfG erkl\u00e4rt den Kriterienkatalog sowie das Verbot der Ex-Post-Triage mangels Bundeskompetenz f\u00fcr verfassungswidrig und nichtig. Und wie geht&#8217;s weiter?<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Die Triage-Regelungen des \u00a7 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind verfassungswidrig. Das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/bundesverfassungsgericht-bverfg\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Bundesverfassungsgericht (BVerfG)<\/a> hat den Verfassungsbeschwerden von 14 Medizinern stattgegeben (Beschl. v. 23.09.2025, Az. 1 BvR 2284\/23, 1 BvR 2285\/23). Triage bedeutet, dass \u00c4rzte und \u00c4rztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsger\u00e4ten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Diese Entscheidung kann regelm\u00e4\u00dfig zu einem Verlust von Menschenleben f\u00fchren. \u00c4rzte stehen also vor dem Dilemma in Ausnahmesituationen entscheiden zu m\u00fcssen, wer \u00fcberleben darf.\u00a0<\/p>\n<p>Die \u00c4rzte hatten sich insbesondere gegen zwei Regelungen in der im Jahr 2022 zur Corona-Zeit beschlossenen Neuregelung gewandt. Zum einen geht es um den Kriterienkatalog, nach dem die Behandlungskapazit\u00e4ten bei einem Engpass in der \u00e4rztlichen Versorgung verteilt werden sollen (\u00a7 5c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 IfSG).<\/p>\n<p>Zum anderen beanstandeten die \u00c4rzte das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage. Danach ist es untersagt, eine begonnene Behandlung abzubrechen, auch wenn ein neu aufgetretener Patient bessere \u00dcberlebenschancen hat. Hierin sehen die \u00c4rzte einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ihnen werde die M\u00f6glichkeit genommen, in einer Notsituation die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Zahl an Menschenleben zu retten.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht erkl\u00e4rte die Regeln f\u00fcr mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Die Entscheidung erging mit 6 : 2 Stimmen. Von der M\u00f6glichkeit ein Sondervotum zu verfassen, machten die zwei nicht zustimmenden Richter keinen Gebrauch.<\/p>\n<p>Keine Entscheidung in der Sache, sondern fehlende Bundeskompetenz f\u00fcr Regeln<\/p>\n<p>Es liege ein Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12. Abs. 1 Grundgesetz (GG) vor. Dieser gew\u00e4hrleiste, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit frei von fachlichen Weisungen sind, und sch\u00fctzt \u2013 im Rahmen therapeutischer Verantwortung \u2013 auch ihre Entscheidung \u00fcber das &#8222;Ob&#8220; und das &#8222;Wie&#8220; einer Heilbehandlung. Die Regelungen des \u00a7\u00a05c Abs\u00e4tze\u00a01 bis 3 IfSG schr\u00e4nkten die Therapiefreiheit ein und beeintr\u00e4chtigen damit die Berufsaus\u00fcbungsfreiheit.\u00a0<\/p>\n<p>Derartige Eingriffe in Grundrechte k\u00f6nnen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Hierf\u00fcr bedarf es aber als erster Voraussetzung der formellen Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechtsgrundlage.<\/p>\n<p>Eine solche liegt nach Auffassung des BVerfG nicht vor. Denn es bestehe schon keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes f\u00fcr der Erlass der angegriffenen Regelungen des \u00a7\u00a05c IfSG. Das hei\u00dft, die Bundesl\u00e4nder sind f\u00fcr die Triage zust\u00e4ndig. Auf die weitere Frage, ob die Regeln auch materiell-rechtm\u00e4\u00dfig sind, also die Berufsfreiheit der Sache nach unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einschr\u00e4nken, kam es wegen der formellen Rechtswidrigkeit nicht mehr an.<\/p>\n<p>Triage ist keine Infektionsbek\u00e4mpfung<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt der Erste Senat aus, der Bund k\u00f6nne sich nicht auf die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von \u201cMa\u00dfnahmen gegen \u00fcbertragbare Krankheiten\u201d st\u00fctzen (Art.\u00a074 Abs.\u00a01 Nr.\u00a019 Var.\u00a01 GG). Schon der Wortlaut &#8222;gegen&#8220; zeige, dass die Kompetenz nur bestehe, wenn ein Gesetz bezwecke, die \u00fcbertragbare Krankheit einzud\u00e4mmen oder ihr vorzubeugen. Die Triage selbst diene aber nicht dem Ziel der Eind\u00e4mmung einer Krankheit, sondern betreffe reines Pandemiefolgenrecht, was vom Kompetenztitel nicht umfasst sei. Entsprechend handele es sich bei der Triage auch nicht um eine &#8222;Ma\u00dfnahme&#8220; zur Bek\u00e4mpfung von Krankheiten.\u00a0<\/p>\n<p>Der Bund k\u00f6nne sich auch nicht auf die Gesetzgebungskompetenz der \u00f6ffentlichen F\u00fcrsorge st\u00fctzen (Art.\u00a074 Abs.\u00a01 Nr.\u00a07\u00a0GG), die er gemeinsam mit den L\u00e4ndern innehat. Zwar dienten die Regelungen des \u00a7\u00a05c IfSG auch dem Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung, doch fehle es den Triage-Regeln an einem prim\u00e4r f\u00fcrsorgerechtlichen Charakter. Vielmehr regelten sie die Behandlungsreihenfolge im Fall einer Triage und damit im Kern \u00e4rztliche Berufsaus\u00fcbung und krankenhausrechtliche Verfahrenspflichten. Genau f\u00fcr diesen medizinischen Bereich weise das Grundgesetz dem Bund aber nur beschr\u00e4nkte Gesetzgebungskompetenz zu, insbesondere eben die Infektionsschutzbek\u00e4mpfung, die hier nicht vorliege. Diese Entscheidung des Verfassungsgebers f\u00fcr eine weitgehende Gesetzeskompetenz der L\u00e4nder d\u00fcrfe nicht unterlaufen werden, indem die Kompetenz des Bundes f\u00fcr die \u00f6ffentliche F\u00fcrsorge weit ausgelegt werden.<\/p>\n<p>Und wie geht&#8217;s weiter?\u00a0<\/p>\n<p>Dass der Gesetzgeber \u00fcberhaupt Triage-Regeln beschlossen hat, ist auf eine Entscheidung des BVerfG von 2021 zur\u00fcckzuf\u00fchren. Der Erste Senat hatte mitten in der Pandemie <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-az1bvr154120-coronavirus-triage-gesetzgeber-taetigwerden-gesetz-pflicht-schutz-menschen-mit-behinderungen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">entschieden, dass der Gesetzgeber t\u00e4tig werden m\u00fcsse, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung im Fall begrenzter medizinischer Kapazit\u00e4ten zu sch\u00fctzen<\/a> (Beschl. v. 16.12.2021,\u00a0Az. 1 BvR 1541\/20).<\/p>\n<p>Damals hatte das BVerfG aber pauschal vom &#8222;Gesetzgeber&#8220; gesprochen, der zur Aufstellung von Regeln verpflichtet ist und damit offengelassen, ob Bund oder L\u00e4nder die Regelungen treffen sollen.<\/p>\n<p>Dadurch, dass das BVerfG die Triage-Regeln f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rte, entsteht nun wieder das rechtliche Vakuum, das das BVerfG selbst 2021 beanstandete. Nun werden also die L\u00e4nder Triage-Regeln treffen m\u00fcssen. Ob sie sich dabei an den Regeln orientieren d\u00fcrfen, die der Bund aufgestellt hatte, und ob konkret ein Verbot der Ex-Post-Triage sowie der Kriterienkatalog zul\u00e4ssig sind, bleibt offen Das BVerfG macht in dem Beschluss keinerlei Andeutungen zur materiellen Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Normen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist eine Triage-3-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in ein paar Jahre alles andere als unwahrscheinlich.<\/p>\n<p><strong>\u2022 Aktuelle Rechtsdebatten des Landes \u2013 verst\u00e4ndlich und unterhaltsam aufbereitet, gibt es im LTO-Podcast die Rechtslage zu H\u00f6ren. Viel Spa\u00df!<\/strong><\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tVerfassungsbeschwerde von 14 Medizinern erfolgreich:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t04.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58528 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t04.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Verfassungsbeschwerde von 14 Medizinern gegen Triage-Regelungen war erfolgreich. 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