{"id":551106,"date":"2025-11-04T20:25:17","date_gmt":"2025-11-04T20:25:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/551106\/"},"modified":"2025-11-04T20:25:17","modified_gmt":"2025-11-04T20:25:17","slug":"bundesverfassungsgericht-karlsruhe-kippt-triage-regeln-spektrum-der-wissenschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/551106\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Triage-Regeln &#8211; Spektrum der Wissenschaft"},"content":{"rendered":"<p>Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Triage-Regeln &#8211; Spektrum der Wissenschaft<a id=\"top\" class=\"jump-to-content\" href=\"#main\" title=\"Direkt zum Inhalt\">Direkt zum Inhalt<\/a>Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Triage-Regeln<\/p>\n<p>Wer kommt zuerst dran, wenn in einer Notlage nicht genug Intensivbetten da sind? Das Bundesverfassungsgericht hat gesetzliche Regelungen zur sogenannten Triage unter die Lupe genommen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" alt=\"Ein Krankenhausflur mit mehreren Personen in medizinischer Kleidung, die sich bewegen. Im Vordergrund steht ein leeres Krankenhausbett. Die Umgebung ist hell beleuchtet, und an der Decke h\u00e4ngt eine digitale Uhr. Die Szene vermittelt eine gesch\u00e4ftige, aber geordnete Atmosph\u00e4re.\" class=\"full\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/AdobeStock_569658251.jpeg\" title=\"Ein Krankenhausflur mit mehreren Personen in medizinischer Kleidung, die sich bewegen. Im Vordergrund steht ein leeres Krankenhausbett. Die Umgebung ist hell beleuchtet, und an der Decke h\u00e4ngt eine digitale Uhr. Die Szene vermittelt eine gesch\u00e4ftige, aber geordnete Atmosph\u00e4re.\"\/><\/p>\n<p> \u00a9 Wild Awake \/ stock.adobe.com (Ausschnitt) <\/p>\n<p> Notlagen, in denen sehr viele Menschen gleichzeitig auf medizinische Hilfe angewiesen sind, k\u00f6nnen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte vor schwierige Entscheidungen stellen. <\/p>\n<p>Wenn in einer medizinischen Notlage die Behandlungskapazit\u00e4ten knapp werden, m\u00fcssen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte die schwierige Entscheidung treffen, wer zuerst behandelt wird. In der Coronapandemie stellte der Bundestag f\u00fcr diese sogenannte Triage neue Regeln im Infektionsschutzgesetz auf. Doch Intensiv- und Notfallmediziner sahen darin einen Konflikt mit ihrem Berufsethos.\u00a0Am Bundesverfassungsgericht haben sich einige von ihnen erfolgreich gegen die gesetzlichen Vorgaben gewehrt. Der Erste Senat gab zwei entsprechenden Verfassungsbeschwerden statt und erkl\u00e4rte die neuen Regeln f\u00fcr unvereinbar mit dem Grundgesetz und somit nichtig. Sie schr\u00e4nkten die \u00c4rzte und \u00c4rztinnen in ihrer Berufsfreiheit ein, hie\u00df es. Dem Bund fehle die Gesetzgebungskompetenz f\u00fcr diese Regelungen.\u00a0 <\/p>\n<p>Das Wort Triage stammt vom franz\u00f6sischen Verb \u00bbtrier\u00ab, das \u00bbsortieren\u00ab oder \u00bbaussuchen\u00ab bedeutet. Es beschreibt, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in bestimmten Situationen entscheiden m\u00fcssen, in welcher Reihenfolge sie Patienten behandeln. Das spielt eine Rolle etwa bei gro\u00dfen Ungl\u00fccken mit sehr vielen Verletzten, bei denen die medizinischen Kapazit\u00e4ten nicht mehr ausreichen, um allen zeitnah zu helfen. Die Triage soll dann helfen, eine kurzfristige Notlage zu \u00fcberbr\u00fccken. In der Coronakrise war das Thema angesichts ausgelasteter Intensivstationen st\u00e4rker in den Fokus ger\u00fcckt und warf grunds\u00e4tzliche Fragen auf.<\/p>\n<p>Noch zu Pandemiezeiten beschloss der Bundestag im Jahr\u00a02022 eine Neuregelung und kam damit einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach. Dieses hatte 2021 festgestellt, dass der Staat die Pflicht habe, Menschen davor zu sch\u00fctzen, wegen einer Behinderung benachteiligt zu werden. Die Neuregelung legte fest, dass \u00fcber eine Zuteilung zur Behandlung \u00bbnur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit\u00ab zu entscheiden sei, ausdr\u00fccklich nicht aufgrund der Lebenserwartung oder des Grads der Gebrechlichkeit.<\/p>\n<p>Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten<\/p>\n<p>Eine der beiden Beschwerden gegen diese Regelung war vom \u00c4rzteverband Marburger Bund unterst\u00fctzt und 2023 von 14\u00a0Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Sie richtete sich unter anderem gegen das im Gesetz geregelte Verbot einer nachtr\u00e4glichen Triage (\u00bbex\u00a0post\u00ab)\u00a0\u2013 also der Entscheidung, die Behandlung eines Patienten mit geringer \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit abzubrechen, um einen anderen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen.\u00a0Der Marburger Bund kritisierte, den \u00c4rzten und \u00c4rztinnen werde damit die M\u00f6glichkeit genommen, in einer Notlage die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Zahl an Menschen zu retten. Durch die Triage-Regelungen w\u00fcrden ihnen Entscheidungen aufgezwungen, \u00bbdie\u00a0ihrem beruflichen Selbstverst\u00e4ndnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensn\u00f6te bringen\u00ab, teilte der \u00c4rzteverband im Jahr\u00a02023\u00a0mit.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht betonte in seiner jetzt gef\u00e4llten Entscheidung die Berufsfreiheit, die durch das Grundgesetz gesch\u00fctzt ist. Sie gew\u00e4hrleiste, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte frei von fachlichen Weisungen seien, und sch\u00fctze\u00a0\u2013 im Rahmen der therapeutischen Verantwortung\u00a0\u2013 auch ihre Entscheidung \u00fcber das \u00bbOb\u00ab und \u00bbWie\u00ab einer Behandlung. Der Bund k\u00f6nne sich bei den gesetzlichen Vorschriften nicht auf seine im Grundgesetz verankerte Kompetenz st\u00fctzen, Ma\u00dfnahmen gegen \u00fcbertragbare Krankheiten zu regeln, erkl\u00e4rte das Gericht. Diese Kompetenz gelte nur f\u00fcr solche Ma\u00dfnahmen, die auf das Eind\u00e4mmen oder Vorbeugen von Krankheiten abzielen. Die Triage-Regeln betrafen dagegen lediglich die Auswirkungen einer Pandemie, dienten aber nicht der Pandemiebek\u00e4mpfung. <\/p>\n<p>\u00bbJetzt sind die L\u00e4nder gefordert\u00ab<\/p>\n<p>Im Pandemiefall sei nicht notwendigerweise eine gesamtstaatliche Verteilungsregelung erforderlich, betonte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Dass eine bundeseinheitliche Regelung zweckm\u00e4\u00dfiger sein k\u00f6nne als Regelungen auf L\u00e4nderebene, gen\u00fcge f\u00fcr die Annahme einer Kompetenz nicht. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes seien die L\u00e4nder ma\u00dfgeblich f\u00fcr diskriminierungssensible Verteilungsregeln verantwortlich.<\/p>\n<p>\u00bbDas Urteil kl\u00e4rt Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Bund und L\u00e4ndern\u00a0\u2013 nicht aber, ob und wie in Extremsituationen medizinisch entschieden oder gehandelt werden soll\u00ab, kommentierte der Gesundheitsexperte Janosch Dahmen von den Gr\u00fcnen. \u00bbJetzt sind die L\u00e4nder gefordert, diskriminierungssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu schaffen, die Rechtssicherheit und \u00e4rztliches Ethos miteinander verbinden.\u00ab Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz betonte, auch nach der Entscheidung w\u00fcrden der Berufsfreiheit der \u00c4rzte Grenzen gesetzt. \u00bbDie Verfassung verbietet weiterhin, dass Alter, Pflegebed\u00fcrftigkeit und Behinderung allein f\u00fcr die Aufnahme und den Abbruch einer Behandlung ma\u00dfgeblich\u00a0sind.\u00ab<\/p>\n<p>\u00bbKlarheit schafft das Urteil in meinen Augen aktuell noch nicht\u00ab, sagte der Mediziner Christian Karagiannidis vom Klinikum K\u00f6ln-Merheim gegen\u00fcber dem Science Media Center (SMC). Das Bundesverfassungsgericht habe prim\u00e4r festgestellt, dass die Zust\u00e4ndigkeit nicht beim Bund liege; damit drohe nun ein Flickenteppich von Regelungen der 16\u00a0Bundesl\u00e4nder, wenn hier keine einheitliche Regelung getroffen werde. W\u00e4hrend der Coronapandemie sei es gl\u00fccklicherweise durch das Gesetz nie zu schwierigen Triage-Entscheidungen gekommen, unter anderem weil das Divi-Intensivregister(das die intensivmedizinischen Kapazit\u00e4ten der deutschen Krankenh\u00e4user erfasst, Anm.\u00a0d.\u00a0Red.) eine entsprechende Steuerung erlaubt habe. \u00bbEin Real-Time-Kapazit\u00e4tenregister ist der Schl\u00fcssel, um Triage zu verhindern, daher m\u00fcssen wir es \u00fcber Europa in Anbetracht m\u00f6glicher Krisen ausweiten\u00ab, sagte Karagiannidis, der das Divi-Intensivregister leitet. (dpa\/fs)<\/p>\n<p>Diesen Artikel empfehlen:<\/p>\n<ul class=\"columns kiosk__bar__categories medium-3 no-bullet small-12\">\n<li class=\"active kiosk__bar__category__digital\">Digitalausgaben <\/li>\n<li class=\"kiosk__bar__category__print\">Printausgaben <\/li>\n<li class=\"kiosk__bar__category__topseller\">Topseller <\/li>\n<li class=\"kiosk__bar__category__bundle show-for-medium\">Bundles<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalit\u00e4t von Spektrum.de zu erhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Triage-Regeln &#8211; Spektrum der WissenschaftDirekt zum InhaltBundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Triage-Regeln Wer kommt zuerst dran, wenn&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":551107,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1844],"tags":[1634,5441,3364,29,30,854,1015,8903,837,3256,133646,12997,1965,5028],"class_list":["post-551106","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-karlsruhe","tag-baden-wuerttemberg","tag-bundesverfassungsgericht","tag-de","tag-deutschland","tag-germany","tag-gesetz","tag-justiz","tag-karlsruhe","tag-medizin","tag-pandemie","tag-triage","tag-verfassung","tag-verfassungsgericht","tag-versorgung"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115493308053371843","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/551106","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=551106"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/551106\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/551107"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=551106"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=551106"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=551106"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}