{"id":554251,"date":"2025-11-06T01:58:25","date_gmt":"2025-11-06T01:58:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/554251\/"},"modified":"2025-11-06T01:58:25","modified_gmt":"2025-11-06T01:58:25","slug":"zwei-syrer-duerfen-abgeschoben-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/554251\/","title":{"rendered":"Zwei Syrer d\u00fcrfen abgeschoben werden"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Jahrelang galten Abschiebungen nach Syrien als undenkbar. Nach dem Regimewechsel sagt das VG D\u00fcsseldorf nun: Die Gefahrenlage ist akzeptabel, zwei Syrer k\u00f6nnen abgeschoben werden. Gleichzeitig l\u00e4uft die Debatte \u00fcber R\u00fcckf\u00fchrungen.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr zwei syrische Asylbewerber besteht kein Abschiebungsschutz. Ein solcher ergebe sich weder aus einer hinreichend erh\u00f6hten Gefahrenlage noch aus drohender Verelendung. Das hat das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-duesseldorf\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Verwaltungsgericht (VG) D\u00fcsseldorf<\/a> entschieden (Beschl. v. 04.11.2025, Az. 17 L 3613\/25.A und 17 L 3620\/25.A).<\/p>\n<p>Die Entscheidung betrifft zwei Syrer, die zuvor in \u00d6sterreich ohne Erfolg versucht hatten, Fl\u00fcchtlingsschutz zu erlangen. Danach waren sie nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) drohte ihnen die Abschiebung an, wogegen sie sich im einstweiligen Rechtsschutz an das VG D\u00fcsseldorf wandten. Dort hatten sie allerdings keinen Erfolg. Ein Abschiebungsschutz k\u00f6nne nur noch in Ausnahmef\u00e4llen gew\u00e4hrt werden, so das VG.<\/p>\n<p>VG: Keine ernsthaften Gefahren (mehr) in Syrien<\/p>\n<p>Die 17. Kammer begr\u00fcndet ihre Entscheidung im Wesentlichen mit zwei Erw\u00e4gungen: Erstens drohten R\u00fcckkehrern nach Syrien keine ernsthaften Gefahren (mehr). Das Ausma\u00df willk\u00fcrlicher Gewalt sei in den Heimatprovinzen der Betroffenen (Damaskus und Latakia) nicht derart hoch, dass sie allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit ausgesetzt w\u00e4ren. Vielmehr handele es sich bei der noch vorhandenen Gewalt um Einzelf\u00e4lle, die in der Gesamtschau unbeachtlich seien.<\/p>\n<p>Zweitens drohe syrischen R\u00fcckkehrern auch keine Verelendung. Ausgehend von aktuellen Erkenntnissen \u00fcber die Lage, konkret auch \u00fcber zur Verf\u00fcgung stehende R\u00fcckkehr- sowie Hilfsprogramme, sei keine Notlage erkennbar, meint das Gericht. Es sei R\u00fcckkehrern insoweit m\u00f6glich, durch Inanspruchnahme von Hilfeleistungen eine Verelendung zu auszuschlie\u00dfen. Ohne Belang sei dabei, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist, so das Gericht abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>Nach dem Sturz des Assad-Regimes im vergangenen Winter hatte das BAMF Asylverfahren von Syrern wegen der &#8222;vor\u00fcbergehend ungewissen Lage&#8220; zun\u00e4chst ausgesetzt. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/a8k568224-vg-karlsruhe-asyl-syrien-bamf\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Ein weiterer Aufschub sei jedoch nicht gerechtfertigt, entschied das VG Karlsruhe Ende Mai und verpflichtete das BAMF zu Entscheidungen.<\/a><\/p>\n<p>Bundespolitik streitet weiter \u00fcber Syrien<\/p>\n<p>Die Bundespolitik diskutiert aktuell intensiv \u00fcber syrische Fl\u00fcchtlinge und deren m\u00f6gliche R\u00fcckkehr in ihr Heimatland. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch: &#8222;Selbstverst\u00e4ndlich steht der Bundeskanzler hinter dem Au\u00dfenminister.&#8220; Der Kanzler sei sehr zufrieden, wie mit dem Thema in der Unionsfraktion am Dienstag umgegangen worden sei. Der Au\u00dfenminister, aber auch die anderen zust\u00e4ndigen Vertreter der Bundesregierung h\u00e4tten die Positionen klargemacht.<\/p>\n<p>Angesichts von Berichten \u00fcber Kritik an Wadephul und \u00c4u\u00dferungen von Teilnehmern, dass die Unterst\u00fctzung f\u00fcr den Au\u00dfenminister in der Fraktion schwinde, sprach Kornelius von einer etwas seltsamen Wahrnehmung. Es habe eine &#8222;verdichtete Wahrnehmung dieser Situation in der \u00d6ffentlichkeit&#8220; gegeben, sowohl von politischer wie von medialer Seite. In der Fraktionssitzung habe er &#8222;diese Wahrnehmung nicht entwickeln k\u00f6nnen&#8220;.\u00a0<\/p>\n<p>Laut \u00fcbereinstimmenden Medienberichten hatte Wadephul am Dienstag in jener Fraktionssitzung gesagt, Syrien sehe schlimmer aus als Deutschland 1945. Zuvor hatte er im Zuge eines Besuchs in Syrien medienwirksam angezweifelt, dass angesichts der massiven Zerst\u00f6rung kurzfristig eine gro\u00dfe Zahl syrischer Fl\u00fcchtlinge freiwillig dorthin zur\u00fcckkehren werde \u2013 dies sorgte f\u00fcr massiven Unmut in den eigenen Reihen. Vorw\u00fcrfe, dass er zu sensibel mit der Thematik umgehe, wies Wadephul zur\u00fcck: &#8222;Ich bin kein Weichei&#8220;, wurde er von Teilnehmern zitiert.<\/p>\n<p>Kornelius sagte weiter, es gehe momentan darum, die Lage in Syrien zu stabilisieren, um eine R\u00fcckf\u00fchrung \u2013 also eine Abschiebung von Straft\u00e4tern und Gef\u00e4hrdern \u2013 und die freiwillige R\u00fcckkehr von Fl\u00fcchtlingen m\u00f6glich zu machen. Dies sei ein Prozess, an dem die Bundesregierung arbeite \u2013 und an den viele rechtliche Voraussetzungen gekn\u00fcpft seien. &#8222;Diese Verfahren k\u00f6nnen wir nicht beschleunigen, indem wir hysterisch dar\u00fcber schreiben oder kommentieren, sondern die m\u00fcssen rechtsstaatlich abgewickelt werden. Und das passiert.&#8220;<\/p>\n<p>Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte in Berlin auf die Frage eines Journalisten, ob Wadephul verstanden habe, dass die Union auf einen harten Migrationskurs setze und der Kanzler auf eine Au\u00dfenpolitik aus einem Guss: &#8222;Wir kennen alle den Koalitionsvertrag, und in diesem Koalitionsvertrag haben wir Vereinbarungen getroffen. Und der Au\u00dfenminister und ich, wir sind uns vollkommen einig, dass wir diese Vereinbarungen auch genauso umsetzen. Da gibt es keine unterschiedliche Einsch\u00e4tzung.&#8220;<\/p>\n<p>jb\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Mit Materialien der dpa<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tVG D\u00fcsseldorf lehnt Eilantr\u00e4ge ab:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t05.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58546 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t06.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Jahrelang galten Abschiebungen nach Syrien als undenkbar. 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