{"id":557652,"date":"2025-11-07T10:01:12","date_gmt":"2025-11-07T10:01:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/557652\/"},"modified":"2025-11-07T10:01:12","modified_gmt":"2025-11-07T10:01:12","slug":"ministerin-mueller-gibt-krankenhaeusern-40-millionen-euro-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/557652\/","title":{"rendered":"Ministerin M\u00fcller gibt Krankenh\u00e4usern 40 Millionen Euro mehr\u00a0"},"content":{"rendered":"<p>40 Millionen Euro aus dem Sonderverm\u00f6gen des Bundes will das Land in die regionale Gesundheitsversorgung investieren. Das Geld soll mit Blick auf die Krankenhausreform ambulante und station\u00e4re Angebote besser verzahnen und die medizinische Versorgung zukunftssicher gestalten.<\/p>\n<p>Die Brandenburger Gesundheitsministerin Britta M\u00fcller will 40 Millionen Euro zus\u00e4tzlich in die Gesundheitsversorgung des Landes investieren. Das Geld kommt aus dem Sonderverm\u00f6gen des Bundes f\u00fcr Infrastruktur und Klimaneutralit\u00e4t, wie das Ministerium f\u00fcr Gesundheit und Soziales Brandenburg mitteilt. Zudem informiert die Ministerin zu den aktuellen Entwicklungen zur Krankenhausreform in ihrem Land.\u00a0<\/p>\n<p>\u201eWir stellen noch einmal mehr Geld f\u00fcr den Ausbau der medizinischen Versorgung zur Verf\u00fcgung. Dieses Geld kommt direkt bei den Menschen an \u2013 wie zum Beispiel in Wittstock\/Dosse. Dort entsteht ein neues Medizinisches Versorgungszentrum mit einem umfassenden Angebot, um auch in Zukunft eine sichere und gute Versorgung zu gew\u00e4hrleisten\u201c, erkl\u00e4rt Ministerin M\u00fcller.\u00a0Im Gesundheitsausschuss hat sie \u00fcber den aktuellen Stand der Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg berichtet, darunter das Antragsverfahren f\u00fcr den Transformationsfonds sowie die Forderungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).\u00a0<\/p>\n<p>M\u00fcller: &#8222;Durch Kooperation und Arbeitsteilung entstehen zukunftsf\u00e4hige Modelle&#8220;<\/p>\n<p>Die Umsetzung der Krankenhausreform werde in Brandenburg zu Ver\u00e4nderungen f\u00fchren, die auch neue Chancen f\u00fcr eine bessere Patientenversorgung er\u00f6ffnen. \u201eDas zeigt zum Beispiel Seelow, wo zuk\u00fcnftig ambulante und station\u00e4re Angebote sinnvoll miteinander verzahnt werden. Durch st\u00e4rkere Kooperation und eine bessere Arbeitsteilung entstehen zukunftsf\u00e4hige Modelle der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Auch in Wittstock\/Dosse wird die station\u00e4re Versorgung in der Region mit bedarfsgerechten ambulanten Angeboten der Grund- und Notfallversorgung am Standort verkn\u00fcpft werden k\u00f6nnen\u201c, so die Ministerin.\u00a0<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr den Erfolg seien die passenden Instrumente f\u00fcr die Krankenhausplanung, f\u00fcr die die L\u00e4nder verantwortlich sind. \u201eUnsere Planungshoheit darf vom Bund nicht eingeschr\u00e4nkt werden. Wir brauchen Beinfreiheit! Im Bundesrat werden wir deshalb mit eigenen Antr\u00e4gen f\u00fcr \u00c4nderungen im KHAG eintreten\u201c, erg\u00e4nzt sie. \u201eWir brauchen im KHAG dringend mehr Ausnahmeregelungen sowie erweiterte Entscheidungskompetenzen bei der Zuteilung der neuen Leistungsgruppen. Dar\u00fcber hinaus muss die Umsetzung der Umstrukturierungsprozesse mehr Zeit erhalten, da umfangreiche Bauma\u00dfnahmen nicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden k\u00f6nnen. Daher ist mehr zeitliche Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Ausnahmegenehmigungen notwendig.\u201c\u00a0<\/p>\n<p>Brandenburg: Kein Einbezug der Tageskliniken in die Leistunggruppen<\/p>\n<p>Das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat das Bundeskabinett nicht wie vorgesehen am 10. September passiert. Erst die angepasste Fassung vom 4. Oktober fand am 8. Oktober die Zustimmung des Bundeskabinetts. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf im Bundesratsverfahren. Die \u00c4nderungsantr\u00e4ge der L\u00e4nder werden derzeit in den Bundesratsaussch\u00fcssen abgestimmt. Der erste Durchgang folgt im Bundesrat am 21. November.\u00a0<\/p>\n<p>Da es sich beim KHAG nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, erwarte die Gesundheitsministerin entscheidende \u00c4nderungen nur im Bundestag. Den Einbezug der Tageskliniken in die Leistungsgruppensystematik lehne Brandenburg klar ab. \u201eDass die Qualit\u00e4tskriterien auch in Tageskliniken zu den Betriebszeiten umgesetzt werden sollen, ist nicht sachgerecht\u201c, betont sie. \u201eAusnahmen sind zudem weiterhin nur einmalig m\u00f6glich. \u00c4ltere Fassungen des KHAG sahen eine weitere Befristung vor. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Konzentrationsprojekte auch notwendig.\u201c\u00a0<\/p>\n<p>Transformationsfonds mit mehr Spielraum<\/p>\n<p>Bei der Finanzierung des Transformationsfonds gebe es ebenfalls eine wichtige \u00c4nderung. Der bisherige Betrag von 25 Milliarden Euro, der aus der Liquidit\u00e4tsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden soll, werde k\u00fcnftig aus dem Sonderverm\u00f6gen Infrastruktur finanziert, erkl\u00e4rt sie. Dieser Betrag wurde durch den Bund auf insgesamt 29 Milliarden Euro erh\u00f6ht. Dies entspricht j\u00e4hrlichen Teilbetr\u00e4gen von jeweils 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2029 und jeweils 2,5 Milliarden Euro in den Jahren 2030 bis 2035. F\u00fcr die Entscheidung der L\u00e4nder, welche Vorhaben aus dem Transformationsfonds gef\u00f6rdert werden sollten, reicht jetzt, dass ein Einvernehmen mit den Kassen lediglich angestrebt werde, so die Ministerin.\u00a0<\/p>\n<p>Der Transformationsfonds ist ein wichtiger Baustein der Krankenhausreform. Mit ihm sollen zum Beispiel Umstrukturierungsprozesse in Krankenh\u00e4usern oder die Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen hin zu sektoren\u00fcbergreifenden Versorgungseinrichtungen finanziell unterst\u00fctzt werden. Mit dem Transformationsfonds stehen Brandenburg in den Jahren 2026 bis 2035 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung. Das Brandenburger Gesundheitsministerium (MGS) hat ein Interessenbekundungsverfahren durchgef\u00fchrt; alle Krankenhaustr\u00e4ger h\u00e4tten bislang 119 F\u00f6rdervorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 1,65 Milliarden Euro eingereicht, hei\u00dft es in der Pressemitteilung.\u00a0<\/p>\n<p>Drei F\u00f6rdervorhaben aus Brandenburg pr\u00fcft das BAS<\/p>\n<p>Zum Stichtag 30. September hat das Gesundheitsministerium davon die ersten drei F\u00f6rdervorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 880 Millionen Euro beim Bundesamt f\u00fcr Soziale Sicherung (BAS) angezeigt: dass der Oberhavel Kliniken GmbH, der Elbe-Elster Klinikum GmbH und der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH. Die vorliegenden Unterlagen werden derzeit auf Vollst\u00e4ndigkeit und F\u00f6rderf\u00e4higkeit gepr\u00fcft, um diese bis 31. Dezember beim BAS als vollst\u00e4ndige Antr\u00e4ge einzureichen. Alle weiteren eingereichten F\u00f6rdervorhaben bleiben im laufenden Verfahren und werden vom MGS gepr\u00fcft. Die Krankenhaustr\u00e4ger haben auch weiterhin die M\u00f6glichkeit, Interessensbekundungen beziehungsweise Vorhaben einzureichen.\u00a0<\/p>\n<p>Das Gesundheitsministerium muss einen neuen Krankenhausplan f\u00fcr das Land Brandenburg erarbeiten. \u00dcber das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden Leistungsgruppen und deren Qualit\u00e4tskriterien vorgegeben. Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes sieht vor, dass die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 sinken soll. Die Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und dienen damit als Instrument einer leistungsdifferenzierten Krankenhausplanung. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen nach derzeit geltendem Recht durch die L\u00e4nder zugewiesen sein. Mit der Einf\u00fchrung der Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in den somatischen Fachabteilungen muss der Krankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden.\u00a0<\/p>\n<p>Krankenhausplan Brandenburg soll 2027 in Kraft treten<\/p>\n<p>Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der f\u00fcnfte Krankenhausplan des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz wirken an der Planaufstellung in den f\u00fcnf Versorgungsgebieten Gebietskonferenzen und die Landeskonferenz f\u00fcr Krankenhausplanung mit. Die Gebietskonferenzen sollen nach dem aktuellen Zeitplan f\u00fcr den Planaufstellungsprozess ab dem ersten Quartal 2026 durchgef\u00fchrt werden. Erkl\u00e4rtes Ziel der Landesregierung ist es: Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Dabei gilt f\u00fcr jeden Standort: Es wird keinen Umbau einer station\u00e4ren Leistung ohne Alternativangebot geben. Leistungsangebote m\u00fcssen in einer anderen Struktur vor Ort erhalten bleiben.\u00a0<\/p>\n<p>ab<br \/>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"40 Millionen Euro aus dem Sonderverm\u00f6gen des Bundes will das Land in die regionale Gesundheitsversorgung investieren. 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