{"id":571126,"date":"2025-11-13T00:06:14","date_gmt":"2025-11-13T00:06:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/571126\/"},"modified":"2025-11-13T00:06:14","modified_gmt":"2025-11-13T00:06:14","slug":"berlin-frankfurt-arbeits-und-wegeunfall-welches-geld-bekommt-man-wann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/571126\/","title":{"rendered":"Berlin\/Frankfurt | Arbeits- und Wegeunfall: Welches Geld bekommt man wann?"},"content":{"rendered":"<p>Berlin\/Frankfurt (dpa\/tmn) &#8211; Es kann schnell passieren: Ein ungl\u00fccklicher Sturz auf dem Weg zur Arbeit und mit viel Pech ist ein Arm oder ein Bein kompliziert gebrochen \u2013 mit wochenlangem Aufenthalt im Krankenhaus und anschlie\u00dfender Reha. Auch einen Unfall unmittelbar am Arbeitsplatz kann trotz aller Vorsichtsma\u00dfnahmen niemand ausschlie\u00dfen, und auch das kann eine monatelange Krankschreibung nach sich ziehen. Wie geht\u2019s f\u00fcr Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.\u00a0<\/p>\n<p>Was ist \u00fcberhaupt ein Arbeitsunfall?\u00a0<\/p>\n<p>\u00abEin Arbeitsunfall ist ein Unfall, den Besch\u00e4ftigte infolge ihrer Arbeitst\u00e4tigkeit haben k\u00f6nnen\u00bb, sagt Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Bei dem Unfall handele es sich um einen zeitlich begrenzten und von au\u00dfen auf den K\u00f6rper einwirkenden Vorfall, der einen Gesundheitsschaden ausl\u00f6st.\u00a0<\/p>\n<p>Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitssch\u00e4den ohne Einwirkung von au\u00dfen zuf\u00e4llig auftreten. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt am Schreibtisch einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt.\u00a0<\/p>\n<p>Wichtig zu wissen: Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Berufst\u00e4tige. Der Grund ist, dass der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens gr\u00f6\u00dfer geworden ist. \u00dcber die gesetzliche Unfallversicherung sind noch weitere Personengruppen versichert, zum Beispiel:<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Kinder in einer Kindertagesst\u00e4tte<\/li>\n<li>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler w\u00e4hrend ihres Schulbesuchs<\/li>\n<li>ehrenamtlich Engagierte in vielen Bereichen<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00abKommt es bei diesen Personengruppen im Rahmen der versicherten T\u00e4tigkeit zu einem Unfall, ist versicherungsrechtlich ebenfalls von einem Arbeitsunfall die Rede\u00bb, so Boltz.\u00a0<\/p>\n<p>Und was z\u00e4hlt als Wegeunfall?\u00a0<\/p>\n<p>Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der einer versicherten Person auf dem direkten Weg zum Beispiel zur oder von der Arbeit oder etwa Ausbildungsst\u00e4tte passiert. \u00abGenerell ist der unmittelbare Weg \u00fcber die gesetzliche Unfallversicherung versichert\u00bb, sagt Boltz.\u00a0<\/p>\n<p>Ebenfalls versichert sind aber auch Wege, die beispielsweise n\u00f6tig sind, um Kinder f\u00fcr die Dauer der beruflichen T\u00e4tigkeit unterzubringen oder um zum Treffpunkt einer Fahrgemeinschaft zu kommen. Gleiches gilt auch etwa bei Umleitungen auf dem Weg von oder zur Arbeit.\u00a0<\/p>\n<p>Was ist Verletztengeld?\u00a0<\/p>\n<p>Bei Verletztengeld handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. \u00abSie ersetzt das Einkommen, wenn jemand wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunf\u00e4hig ist\u00bb, sagt Martin Schafhausen, Fachanwalt f\u00fcr Sozialrecht in Frankfurt am Main. In der Regel werde das Verletztengeld von der Krankenkasse im Auftrag der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ausgezahlt.\u00a0<\/p>\n<p>Wie unterscheidet sich Verletztengeld von Krankengeld oder Lohnfortzahlung?\u00a0<\/p>\n<p>Egal, ob eine besch\u00e4ftigte Person durch Krankheit oder Arbeitsunfall arbeitsunf\u00e4hig ist: Zun\u00e4chst gibt es in der Regel eine Lohnfortzahlung. \u00abHierbei zahlt der Arbeitgeber f\u00fcr die ersten sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiter\u00bb, sagt Schafhausen.\u00a0<\/p>\n<p>Ist der oder die Betroffene nach den sechs Wochen noch nicht arbeitsf\u00e4hig, zahlt bei einer Krankheit die Krankenkasse Krankengeld. Es betr\u00e4gt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und kann bis zu 78 Wochen gezahlt werden.\u00a0<\/p>\n<p>Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gibt es, sofern der oder die Betroffene nach sechs Wochen Lohnfortzahlung nicht arbeitsf\u00e4hig ist, Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).\u00a0Das Verletztengeld liegt laut Schafhausen in der Regel bei 80 Prozent des Regelentgelts. Es sei jedoch nicht h\u00f6her als das vorherige Nettoeinkommen. Das Verletztengeld kann bis zu 78 Wochen gezahlt werden \u2013 oder auch l\u00e4nger.<\/p>\n<p>Der Ablauf der 78. Woche ist laut DGUV nicht zwangsl\u00e4ufig das Ende der Verletztengeld-Zahlungen, wenn die Heilbehandlungsma\u00dfnahmen noch andauern und mit einer R\u00fcckkehr in die alte berufliche T\u00e4tigkeit zu rechnen ist. Mit der 78. Woche enden nur dann die Verletztengeld-Zahlungen, wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsf\u00e4higkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind.\u00a0<\/p>\n<p>Welche Schritte sind im Ernstfall wichtig?\u00a0<\/p>\n<p>\u00abKommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, ist unmittelbar nach der Erstversorgung der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin zu informieren\u00bb, sagt Boltz. Weitere Schritte sind ihm zufolge:\u00a0<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Betroffene m\u00fcssen einen sogenannten Durchgangsarzt beziehungsweise eine Durchgangs\u00e4rztin aufsuchen. \u00abDas sind Orthop\u00e4den, Unfallchirurginnen oder Chirurgen, die durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen und bestellt sind\u00bb, sagt Boltz. Deren Aufgabe besteht darin, die anstehenden medizinischen Ma\u00dfnahmen zu koordinieren und zu dokumentieren. Er oder sie informiert fortlaufend die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse \u00fcber die Behandlungen. Eine Suche nach Durchgangs\u00e4rztinnen und Durchgangs\u00e4rzten in der N\u00e4he ist beispielsweise auf der DGUV-Website (https:\/\/diva-online.dguv.de\/diva-online\/) m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Der Arbeitgeber muss bei der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallkasse eine Unfallanzeige einreichen, sofern die Arbeitsunf\u00e4higkeit l\u00e4nger als drei Tage dauert. In dieser Anzeige sind Angaben wie Kontaktdaten des Verletzten und des Unternehmens, der Unfallzeitpunkt und -ort sowie eine Beschreibung des Unfallhergangs aufzulisten. Ebenfalls in die Anzeige geh\u00f6ren die Art der Verletzung sowie Informationen zu Zeugen und zur Erstbehandlung. Au\u00dferdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Erste-Hilfe-Leistungen und die Unfallereignisse in einem Verbandbuch einzutragen. Dieser Meldeblock ist f\u00fcnf Jahre aufzubewahren.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bekommt der oder die Verletzte Verletztengeld, enden die Zahlungen mit dem letzten Tag der Arbeitsunf\u00e4higkeit oder mit der 78. Woche, wenn wie oben beschrieben mit dem Wiedereintritt der Arbeitsf\u00e4higkeit nicht zu rechnen ist. Oder mit dem Beginn der Zahlung von \u00dcbergangsgeld. \u00ab\u00dcbergangsgeld gibt es, wenn der oder die Verletzte an einer Ma\u00dfnahme zur beruflichen Rehabilitation teilnimmt\u00bb, sagt Boltz.\u00a0<\/p>\n<p>Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betr\u00e4gt das \u00dcbergangsgeld f\u00fcr Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Bei allen, die zuletzt selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig waren, berechnet sich das \u00dcbergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, \u00absondern aus 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr zugrunde liegenden Einkommens\u00bb, so die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Berlin\/Frankfurt (dpa\/tmn) &#8211; Es kann schnell passieren: Ein ungl\u00fccklicher Sturz auf dem Weg zur Arbeit und mit viel&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":571127,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1841],"tags":[1140,5184,630,1605,4941,3364,29,30,89316,1209,624,122100,137597,137598],"class_list":{"0":"post-571126","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-bielefeld","8":"tag-arbeit","9":"tag-arbeitsunfall","10":"tag-beruf","11":"tag-bielefeld","12":"tag-cjab","13":"tag-de","14":"tag-deutschland","15":"tag-germany","16":"tag-krankengeld","17":"tag-nordrhein-westfalen","18":"tag-ratgeber","19":"tag-tmn2399","20":"tag-verletztengeld","21":"tag-versicheruungen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115539475725457273","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/571126","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=571126"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/571126\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/571127"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=571126"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=571126"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=571126"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}