{"id":579034,"date":"2025-11-16T05:12:34","date_gmt":"2025-11-16T05:12:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/579034\/"},"modified":"2025-11-16T05:12:34","modified_gmt":"2025-11-16T05:12:34","slug":"lange-haftstrafe-nach-schuessen-auf-uber-fahrgast","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/579034\/","title":{"rendered":"Lange Haftstrafe nach Sch\u00fcssen auf Uber-Fahrgast"},"content":{"rendered":"<p class=\"text_ohne_einzug richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Wegen Totschlags hat das Landgericht D\u00fcsseldorf einen 24-J\u00e4hrigen zu zw\u00f6lf Jahren Haft verurteilt \u2013 trotz uneindeutiger Beweislage. Die Erste Gro\u00dfe Strafkammer sieht es dennoch als erwiesen an, dass der junge Mann im M\u00e4rz in der Innenstadt die t\u00f6dlichen Sch\u00fcsse auf das 49 Jahre alte Opfer abgegeben hatte. Der Get\u00f6tete sa\u00df als Fahrgast in einem Uber-Wagen und erlag noch in dem Auto seinen Verletzungen.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Nur der 24-j\u00e4hrige Angeklagte k\u00f6nne der Todessch\u00fctze gewesen sein, so die Annahme des Gerichts. Die Kammer sei nach dem Ausschlussverfahren zu der Entscheidung gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.<\/p>\n<p>Rekonstruktion des Motivs und der Tatnacht      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Das Gericht geht von folgendem Szenario aus: Der 24-J\u00e4hrige habe sich \u2013 auf Video festgehalten \u2013 zwei Tage vor der Tat mit dem Opfer, einem polizeibekannten Trickbetr\u00fcger, in einem Hotel getroffen. Dort sei er um 5000 Euro betrogen worden. Dieses Geld habe der Angeklagte zur\u00fcckfordern wollen.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Darum sei er zusammen mit vier Familienmitgliedern \u2013 Bruder, Onkel, Mutter und deren Lebensgef\u00e4hrte \u2013 am 12. M\u00e4rz nach D\u00fcsseldorf gefahren und habe vor dem Hotel auf den Trickbetr\u00fcger gewartet. Als der 49-J\u00e4hrige auftauchte, sprang er in einen Wagen des Fahrdienstleisters <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/uber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Uber<\/a> und versuchte zu fl\u00fcchten. Der Angeklagte und einer der Begleiter sollen den Wagen verfolgt haben. Als das Auto an einer roten Ampel halten musste, soll der 24-J\u00e4hrige vier Mal auf den Mann auf der R\u00fcckbank geschossen haben.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Der Angeklagte mit deutscher und t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6rigkeit schwieg bis zuletzt zu den Vorw\u00fcrfen. Sein Verteidiger forderte am Freitag den Freispruch. Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass der 24-J\u00e4hrige der Todessch\u00fctze sei. Sein Begleiter hingegen, der w\u00e4hrend des Prozesses als Zeuge geh\u00f6rt worden war, sei bei den Ermittlungen missachtet worden. Und das, obwohl die Beschreibung des T\u00e4ters durch den Uber-Fahrer viel eher auf den Begleiter passe als auf den Angeklagten, so der Anwalt. Nach Aussage des 35-J\u00e4hrigen war der T\u00e4ter \u201eklein, dick, h\u00e4sslich und nur 1,50 Meter gro\u00df\u201c. Der Angeklagte dagegen ist 1,80 Meter gro\u00df.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">\u201eDer Einzige, der behauptet, dass der Angeklagte der T\u00e4ter sein soll, ist der Zeuge\u201c, sagte der Verteidiger. Der 24-J\u00e4hrige solle aufgrund \u201eeiner zweifelhaften Aussage\u201c f\u00fcr viele Jahre ins Gef\u00e4ngnis. \u201eDas ist nicht gerecht.\u201c<\/p>\n<p>Durch Ausschlussprinzip identifiziert       <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">\u201eDie Verteidigung hat im Grundsatz recht\u201c, sagte Richter Drees bei der Urteilsbegr\u00fcndung. Dennoch sei die Kammer zu dem Schluss gekommen, dass der 24-J\u00e4hrige schuldig sei. In erster Linie aufgrund seiner Aussage, die er bei der Polizei getroffen hatte. Diese sei durch mehrere Beweise best\u00e4tigt worden. Zum einen durch das Video einer \u00dcberwachungskamera. Zwar sei der 24-J\u00e4hrige dort nicht eindeutig zu erkennen, durch das Ausschlussprinzip sei er dennoch identifizierbar.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Mutter und die Schwester k\u00e4men aufgrund ihres Aussehens und der Kleidung nicht in Betracht. Der fragliche Zeuge sei hingegen eindeutig zu erkennen, k\u00f6nne aber nicht geschossen haben \u2013 das lie\u00dfe sich durch die Splitter der zerschossenen Autoscheibe erkl\u00e4ren. Die seien n\u00e4mlich dort heruntergefallen, wo die unerkannte Person stand.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Blieben nur noch der Angeklagte und sein Bruder als m\u00f6gliche Sch\u00fctzen, so der Richter. Aus Sicht des Gerichts h\u00e4tte der Zeuge keinen Grund gehabt, den Angeklagten f\u00e4lschlicherweise zu beschuldigen statt des Bruders. Darum gehe die Kammer davon aus, dass die Aussage belastbar sei \u2013 auch wenn der Zeuge in anderen Punkten offensichtlich gelogen habe.<\/p>\n<p>Was noch f\u00fcr die T\u00e4terschaft spricht      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Aussage des Uber-Fahrers hielt das Gericht f\u00fcr \u201eundifferenziert\u201c. Er habe den Zeugen gesehen, das sei auch plausibel, da der 24-J\u00e4hrige weiter entfernt gestanden habe. \u00dcber die Sch\u00fcsse sage das aber nichts aus.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Zum anderen spr\u00e4chen Schmauchspuren an seiner Jacke f\u00fcr die T\u00e4terschaft, die Tatwaffe sei sp\u00e4ter in der Wohnung seines Onkels gefunden worden, mit seiner DNA daran. Zudem sei er wegen versuchten Totschlags vorbestraft. Eine solch schwere Gewalttat sei also \u201enicht pers\u00f6nlichkeitsfremd\u201c, so der Richter.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Weil der Angeklagte hochgradig gef\u00e4hrlich sei, hatte die Staatsanwaltschaft zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert. Dem folgte das Gericht nicht und belie\u00df es bei einer Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wegen Totschlags hat das Landgericht D\u00fcsseldorf einen 24-J\u00e4hrigen zu zw\u00f6lf Jahren Haft verurteilt \u2013 trotz uneindeutiger Beweislage. 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