{"id":585178,"date":"2025-11-18T19:19:30","date_gmt":"2025-11-18T19:19:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/585178\/"},"modified":"2025-11-18T19:19:30","modified_gmt":"2025-11-18T19:19:30","slug":"staedte-scheitern-mit-verfassungsklage-gegen-das-land","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/585178\/","title":{"rendered":"St\u00e4dte scheitern mit Verfassungsklage gegen das Land"},"content":{"rendered":"<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Das GFG regelt unter anderem, welche Schl\u00fcsselzuweisungen die Kommunen vom Land bekommen. Eine der wichtigsten Kennzahlen daf\u00fcr ist die Steuerkraftmesszahl, die die Finanz- beziehungsweise Steuerkraft der Gemeinden widerspiegeln soll. Dabei nimmt das Land allerdings seit 2022 an, dass die Gro\u00dfst\u00e4dte eine h\u00f6here Steuerkraft als die kreisangeh\u00f6rigen Gemeinden haben. Dagegen hatten sich die acht St\u00e4dte versucht zu wehren. Sie argumentierten unter anderem damit, dass sie dadurch in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt seien, und sahen darin eine unzul\u00e4ssige Ungleichbehandlung.<\/p>\n<p>Gericht: Argumentation der St\u00e4dte nicht plausibel      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Diese Argumentation hielten die Richter jedoch nicht f\u00fcr plausibel. Die Pr\u00e4sidentin des Verfassungsgerichtshofes, Barbara Dauner-Lieb, erkl\u00e4rte unter anderem, die vom Gesetzgeber gew\u00e4hlte Differenzierung sei sachlich vertretbar. \u201eDer Verfassungsgerichtshof kann nicht feststellen, dass der Gesetzgeber dabei Einsch\u00e4tzungen vorgenommen hat, die im Ansatz oder in der Methode offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar waren.\u201c<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Beim St\u00e4dtetag NRW sieht man diese Sicht kritisch: \u201eWir sind nat\u00fcrlich entt\u00e4uscht \u00fcber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Wir halten die Argumentation des Landes immer noch f\u00fcr falsch, dass h\u00f6here Hebes\u00e4tze per se f\u00fcr eine gr\u00f6\u00dfere Finanzst\u00e4rke sprechen\u201c, sagte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Christian Schuchardt. \u201eDas war die Begr\u00fcndung der Landesregierung daf\u00fcr, den kreisfreien St\u00e4dten weniger Mittel zuzuweisen als den kreisangeh\u00f6rigen St\u00e4dten. Die kreisfreien St\u00e4dte sind aber nur deshalb zu h\u00f6heren Hebes\u00e4tzen gezwungen, weil sie mit besonders stark steigenden Ausgaben, vor allem im Sozialbereich, zu k\u00e4mpfen haben.\u201c Die Hebes\u00e4tze seien vor allem deshalb h\u00f6her als andernorts, weil die St\u00e4dte ihre Ausgaben decken m\u00fcssten.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Freude dagegen beim St\u00e4dte- und Gemeindebund NRW. Dessen Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Christof Sommer sagte: \u201eDas Land ist gehalten, bei den Realsteuern eine Art der Ermittlung zu w\u00e4hlen, welche die tats\u00e4chliche Finanzkraft m\u00f6glichst realit\u00e4tsnah abbildet. Dies schlie\u00dft die M\u00f6glichkeit einer Differenzierung bei den fiktiven Hebes\u00e4tzen zwischen verschiedenen Gruppen von Kommunen ein.\u201c<\/p>\n<p>SPD: \u201eGemeindefinanzierungsgesetz muss grundlegend \u00fcberarbeitet werden\u201c      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Der St\u00e4dtetag NRW pochte darauf, dass das Land unabh\u00e4ngig von der Entscheidung der Verfassungsrichter, angesichts der prek\u00e4ren Haushaltssituation vieler St\u00e4dte und besonders der kreisfreien St\u00e4dte handeln m\u00fcsse. \u201eAlle Kommunen in NRW haben mit einer katastrophalen Haushaltssituation zu k\u00e4mpfen. Das Wichtigste ist jetzt, dass grunds\u00e4tzlich mehr Geld bei den Kommunen ankommt und nicht einfach nur die bisher bereitgestellten Mittel anders verteilt werden.\u201c Der St\u00e4dtetag forderte deshalb erneut, dass der Anteil an den Steuereinnahmen f\u00fcr die Kommunen auf 28 Prozent steigen m\u00fcsste. Das hatte NRW-Kommunalministerin <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/ina-scharrenbach\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ina Scharrenbach<\/a> (CDU) jedoch erst k\u00fcrzlich in einem Interview mit der \u201eNeuen Westf\u00e4lischen\u201c abgelehnt.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Doch auch der St\u00e4dte- und Gemeindebund NRW forderte ein gr\u00f6\u00dferes Engagement des Landes: \u201eHeute ging es einzig und alleine um die interkommunale Verteilung. Das bedeutet, dass jeder Euro, den eine Partei erstreitet, im Haushalt der anderen Kommunen fehlt. Dass um die Verteilungsmechanismen gestritten wird, zeigt vor allem Eines: Die Decke ist f\u00fcr alle zu kurz.\u201c<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, sagte voraus: \u201eDas Gezerre wird nur dann weniger, wenn das Land mehr gibt. Insofern stellen wir auch heute fest: \u201eDas Gemeindefinanzierungsgesetz muss grundlegend \u00fcberarbeitet und der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen des Landes erh\u00f6ht werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das GFG regelt unter anderem, welche Schl\u00fcsselzuweisungen die Kommunen vom Land bekommen. 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