{"id":585329,"date":"2025-11-18T20:42:17","date_gmt":"2025-11-18T20:42:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/585329\/"},"modified":"2025-11-18T20:42:17","modified_gmt":"2025-11-18T20:42:17","slug":"washington-us-gericht-lehnt-abspaltung-von-instagram-und-whatsapp-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/585329\/","title":{"rendered":"Washington | US-Gericht lehnt Abspaltung von Instagram und WhatsApp ab"},"content":{"rendered":"<p>Washington (dpa) &#8211; Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen. Der Richter am Bezirksgericht in der Hauptstadt Washington entschied, dass die Handelsbeh\u00f6rde FTC ihren Monopolvorwurf nicht untermauern konnte.\u00a0<\/p>\n<p>Die FTC warf dem Facebook-Konzern vor, das Online-Netzwerk habe den Chatdienst WhatsApp und die Foto-Plattform Instagram gekauft, um widerrechtlich die eigene Monopolstellung zu sch\u00fctzen. Deshalb forderte sie Konsequenzen bis hin zu einer R\u00fcckabwicklung der \u00dcbernahmen. Meta wies die Vorw\u00fcrfe zur\u00fcck und verwies unter anderem auf einen harten Wettbewerb mit anderen Plattformen wie Tiktok.\u00a0<\/p>\n<p>Richter James Boasberg betonte, die FTC habe unter anderem belegen m\u00fcssen, dass Meta auch derzeit eine Monopolposition in dem Markt halte. Dies sei der Beh\u00f6rde nicht gelungen.<\/p>\n<p>Bis zur endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung des Falls k\u00f6nnten noch Jahre vergehen, falls die Regierung in Berufung gegen die Entscheidung gehen sollte.\u00a0<\/p>\n<p>Klage aus Trumps erster Amtszeit<\/p>\n<p>Noch unter dem Namen Facebook hatte der Konzern Instagram 2012 f\u00fcr etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 f\u00fcr am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Vor allem Instagram ist inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer f\u00fcr Meta. Die US-Wettbewerbsh\u00fcter hatten die \u00dcbernahmen damals freigegeben.<\/p>\n<p>Die Klage war im Dezember 2020 am Ende der ersten Amtszeit von Trump eingereicht worden. Damals wurde sie von Beobachtern auch als ein politisches Druckmittel gesehen. Trump und seine Anh\u00e4nger waren unter anderem unzufrieden damit, wie Meta auf seinen Plattformen gegen falsche und irref\u00fchrende Informationen vorging &#8211; wie etwa Behauptungen des Pr\u00e4sidenten, dass ihm der Wahlsieg durch Betrug gestohlen worden sei.<\/p>\n<p>Bidens Regierung machte weiter<\/p>\n<p>Diese erste Version der Klage hatte Richter Boasberg mit dem\u00fctigenden Worten f\u00fcr die damaligen FTC-Juristen abgewiesen. Unter anderem kritisierte er, dass sie sich nicht die M\u00fche gemacht h\u00e4tten, den Monopol-Vorwurf gegen Facebook mit Zahlen zu untermauern. Doch die FTC hielt auch unter Trumps Nachfolger Joe Biden an der Klage fest und f\u00fcllte sie mit vielen Zahlen aus.\u00a0<\/p>\n<p>So hielt sie fest, dass Facebook von 2016 bis 2020 bei t\u00e4glich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80 Prozent auf Smartphones und 98 Prozent auf dem PC gehabt habe. Zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Ger\u00e4tetyp sei der Anteil unter 70 Prozent gesunken.<\/p>\n<p>Die FTC stand im Prozess vor hohen H\u00fcrden. Da Instagram und WhatsApp kostenlos sind, funktionierte der in US-Wettbewerbsverfahren h\u00e4ufige Verweis auf h\u00f6here Preise f\u00fcr Verbraucher nicht. Die Beh\u00f6rde argumentierte stattdessen, dass die Qualit\u00e4t von Metas Apps bei geschw\u00e4chter Konkurrenz nachgelassen habe. Meta konterte, dass Nutzer von den \u00dcbernahmen profitiert h\u00e4tten &#8211; und sie auch gut f\u00fcr den Wettbewerb gewesen seien.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Washington (dpa) &#8211; Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":585330,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1841],"tags":[1605,5308,3364,29,30,198,1209,2283,64,4412],"class_list":{"0":"post-585329","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-bielefeld","8":"tag-bielefeld","9":"tag-computer","10":"tag-de","11":"tag-deutschland","12":"tag-germany","13":"tag-internet","14":"tag-nordrhein-westfalen","15":"tag-prozess-gericht","16":"tag-usa","17":"tag-wettbewerb"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115572647273564731","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/585329","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=585329"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/585329\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/585330"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=585329"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=585329"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=585329"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}