{"id":590826,"date":"2025-11-21T03:10:25","date_gmt":"2025-11-21T03:10:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/590826\/"},"modified":"2025-11-21T03:10:25","modified_gmt":"2025-11-21T03:10:25","slug":"wer-hamas-feiert-kann-nicht-deutscher-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/590826\/","title":{"rendered":"Wer Hamas feiert, kann nicht Deutscher werden"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Einen Tag nach seiner Einb\u00fcrgerung bezeichnet ein Mann Hamas-Terroristen als &#8222;Helden&#8220;. Das Amt nimmt daraufhin den Einb\u00fcrgerungsbescheid zur\u00fcck. Das ist vom neuen Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht wohl gedeckt.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Wer Hamas-Terroristen als &#8222;Helden Pal\u00e4stinas&#8220; verehrt, spuckt damit nicht nur Juden und Pal\u00e4stinensern ins Gesicht. Er eckt auch mit der deutschen Werteordnung an \u2013 und in Rechtssprache \u00fcbersetzt wohl auch mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, jedenfalls in ihrer Auspr\u00e4gung durch das neue Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht. Das bekommt nach Informationen der dpa nun ein Syrer zu sp\u00fcren, der in Berlin gerade erst erfolgreich den Einb\u00fcrgerungsprozess durchlaufen hatte. Das Landesamt f\u00fcr Einwanderung (LEA), die zust\u00e4ndige Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde, will dem Mann den Pass wieder entziehen. Zuerst hatten Bild und B.Z. \u00fcber den Fall berichtet.\u00a0<\/p>\n<p>Laut den Medienberichten hatte der junge Mann, der im Vorschulalter nach Berlin kam und hier aufwuchs, einen Tag nach seiner Einb\u00fcrgerung auf Instagram ein Foto von zwei K\u00e4mpfern der islamistischen Terrormiliz Hamas mit einer Pal\u00e4stina-Flagge gepostet. Die Bildunterschrift &#8222;Heroes of Palestine&#8220; war demnach mit einem gr\u00fcnen Herz versehen. Laut dpa machten Sicherheitsbeh\u00f6rden das LEA nachtr\u00e4glich auf den Post aufmerksam. Daraufhin schickte die Beh\u00f6rde dem Mann zun\u00e4chst ein Anh\u00f6rungsschreiben und, nachdem er nicht reagiert hatte, einen Bescheid zu, mit dem die Einb\u00fcrgerung zur\u00fcckgenommen wird.\u00a0<\/p>\n<p>Wenn ein Immer-schon-Staatsb\u00fcrger Deutschlands eine Terrormiliz huldigt, muss er rechtlich meist nichts bef\u00fcrchten. Strafbar ist die Verehrung von Terroristen nicht per se, sondern nur unter zus\u00e4tzlichen Voraussetzungen.<\/p>\n<p>Dagegen d\u00fcrfte Ausl\u00e4nder, die deutsche Staatsb\u00fcrger werden wollen, eine solche \u00c4u\u00dferung von der Einb\u00fcrgerung disqualifizieren. Das gilt jedenfalls nach dem neuen, seit 2024 geltenden Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht. Das erm\u00f6glicht auch die nachtr\u00e4gliche R\u00fccknahme der Einb\u00fcrgerung.<\/p>\n<p>Antisemitismus als tatbestandlicher Aufh\u00e4nger\u00a0<\/p>\n<p>Mit den Stimmen der Ampel-Regierung beschloss der Bundestag mit Wirkung zum Sommer 2024 das &#8222;Gesetz zur Modernisierung des Staatsangeh\u00f6rigkeitsrechts&#8220;. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/modernisierung-staatsangehoerigkeit-einbuergerung-gesetzgebung-bundestag-ampel-regierung\" target=\"_blank\" class=\"Hyperlink SCXW6160271 BCX8\" rel=\"noreferrer noopener\">Kernpunkte der Reform<\/a> waren die \u2013 von der neuen Bundesregierung inzwischen <a href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/deutschland\/einbuergerung-beschleunigung-verfahren-bundestag-100.html\" target=\"_blank\" class=\"Hyperlink SCXW6160271 BCX8\" rel=\"noreferrer noopener\">wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemachte<\/a> \u2013 &#8222;Turbo-Einb\u00fcrgerung&#8220; sowie die Ausweitung der M\u00f6glichkeiten, neben der deutschen die Staatsb\u00fcrgerschaft eines zweiten Landes zu behalten. Hitzig war das Gesetz unter den Ampel-Fraktionen und im Innenausschuss aber auch insofern diskutiert worden, als es darum ging, wie man gesetzgeberisch m\u00f6glichst verhindern kann, dass Antisemiten eingeb\u00fcrgert werden.\u00a0<\/p>\n<p>Im Ergebnis einigten sich die Regierungsfraktionen auf <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/antisemitismus-antisemitisch-staatsangehoerigkeit-einbuergerung-ampel-straftat-bekenntnis-israel\" target=\"_blank\" class=\"Hyperlink SCXW6160271 BCX8\" rel=\"noreferrer noopener\">drei &#8222;Antisemitismus-Filter&#8220;<\/a>; zwei davon k\u00f6nnten im vorliegenden Fall eingreifen. Der erste Filter setzt beim Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) an. Dieses ist \u2013neben wirtschaftlichen und sprachlichen Anforderungen, der Mindestaufenthaltsdauer sowie einem Einb\u00fcrgerungstest \u2013 eine der materiellen Grundvoraussetzungen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung, geregelt in \u00a7\u202f10 Abs.\u202f1 S.\u202f1 Nr.\u202f1 Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz (StAG). Praktisch erfolgt die Abgabe des Bekenntnisses, indem der Bewerber eine vom Amt vorformulierte Loyalit\u00e4tserkl\u00e4rung vor Ort unterzeichnet.\u00a0<\/p>\n<p>Seit 2024 weist ein Satz\u202f3 darauf hin, dass &#8222;antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen (&#8230;) mit der Menschenw\u00fcrdegarantie des Grundgesetzes f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar&#8220; sind und deshalb &#8222;gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes&#8220; versto\u00dfen.\u00a0<\/p>\n<p>Ob das Berliner LEA bereits dieses Bekenntnis des Syrers als fehlerhaft bewertet, ist unklar. Laut dpa will sich die Beh\u00f6rde aus &#8222;datenschutzrechtlichen Erw\u00e4gungen&#8220; \u00a0nicht zu dem Einzelfall \u00e4u\u00dfern. Denkbar ist aber durchaus, die Glorifizierung von Hamas-Terroristen so auszulegen, dass man sich g\u00e4nzlich mit ihrer Ideologie \u2013 und damit auch mit ihrem eliminatorischen Antisemitismus \u2013 gemein macht. In der unmittelbaren Rechtsfolge w\u00e4re dann die neue Regelung des \u00a7\u202f10 Abs.\u202f1 S.\u202f3 StAG erf\u00fcllt und das vom Syrer abgegebene FDGO-Bekenntnis ein reines Lippenbekenntnis. \u00a0<\/p>\n<p>Bekenntnis zu Deutschlands historischer Verantwortung\u00a0<\/p>\n<p>Ob sich in solchen F\u00e4llen eine entsprechende Beh\u00f6rdenpraxis herausbildet und ob die Verwaltungsgerichte diese Auslegung absegnen, wird sich erst zeigen m\u00fcssen. Die Huldigung von Hamas-K\u00e4mpfern k\u00f6nnte aber auch im zweiten Antisemitismus-Filter h\u00e4ngen bleiben. In \u00a7\u202f10 Abs.\u202f1 S.\u202f1 Nr.\u202f1a StAG hatte die Ampel sp\u00e4t ein neues Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands eingef\u00fcgt, um dessen Formulierung im Innenausschuss viel gerungen worden war.\u00a0<\/p>\n<p>Konkret m\u00fcssen sich Einb\u00fcrgerungsbewerber nun zus\u00e4tzlich zur FDGO doppelt bekennen: zum einen &#8222;zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands f\u00fcr die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere f\u00fcr den Schutz j\u00fcdischen Lebens&#8220;; zum anderen &#8222;zum friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker und dem Verbot der F\u00fchrung eines Angriffskrieges&#8220;. Eine Glorifizierung der Hamas d\u00fcrfte beide Teile des Bekenntnisses ung\u00fcltig machen.\u00a0<\/p>\n<p>Wer Sympathie mit Terroristen ausdr\u00fcckt, die j\u00fcdisches Leben akut bedrohen, kann kaum argumentieren, sich zu Deutschlands Schutzverantwortung gegen\u00fcber J\u00fcdinnen und Juden zu bekennen. Spitzfindige Anw\u00e4lte k\u00f6nnten einwenden, der deutsche Gesetzgeber k\u00f6nne damit nur den Schutz j\u00fcdischen Lebens im Inland gemeint haben. Allerdings hat die Hamas nicht nur K\u00e4mpfer in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten, sondern \u00fcberall auf der Welt. Daher ist die von ihr ausgehende Bedrohung f\u00fcr j\u00fcdisches Leben auch nicht auf Israel beschr\u00e4nkt. Ferner geht es bei der Frage, ob das Bekenntnis nach \u00a7\u202f10 Abs.\u202f1 Nr.\u202f1a StAG g\u00fcltig ist, nicht darum, welche realen Gefahren wo wie gro\u00df sind, sondern darum, ob der Bewerber sich glaubw\u00fcrdig dazu bekennt, dass Deutschland eine Schutzverantwortung gegen\u00fcber J\u00fcdinnen und Juden hat. Sympathie mit einer Terrororganisation, deren ideologisches Grundger\u00fcst auch auf Antisemitismus fu\u00dft, l\u00e4sst sich damit nicht vereinbaren.\u00a0<\/p>\n<p>\u00c4hnlich klar d\u00fcrfte sein, dass eine Sympathie mit Hamas-Terroristen nicht mit dem Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker vereinbar ist. Das ist angesichts der Gr\u00e4ueltaten vom 7.\u202fOktober und der verbrecherischen Kriegsf\u00fchrung der Hamas in Gaza \u2013 unabh\u00e4ngig von den systematischen V\u00f6lkerrechtsverletzungen durch Israel \u2013 wohl kaum wegzudiskutieren.\u00a0<\/p>\n<p>Nachtr\u00e4glicher Entzug m\u00f6glich bei arglistiger T\u00e4uschung\u00a0<\/p>\n<p>Die von dem Syrer im vorliegenden Fall abgegebenen Bekenntnisse nach \u00a7\u202f10 Abs.\u202f1 S.\u202f1 Nr.\u202f1 und 1a StAG waren somit blo\u00dfe Lippenbekenntnisse. Daraus folgt: H\u00e4tte der Mann den Instagram-Post vor dem Abschluss des Einb\u00fcrgerungsverfahrens abgesetzt und w\u00e4re dies dem LEA Berlin bekannt gewesen, so h\u00e4tte das Amt den Einb\u00fcrgerungsantrag ablehnen m\u00fcssen. Das versteht sich nach der gesetzgeberischen Intention eigentlich von selbst, wurde aber 2024 explizit auch in \u00a7\u202f\u00a011 Nr.\u202f1a StAG normiert. Danach soll eine Einb\u00fcrgerung ausgeschlossen sein, &#8222;wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen&#8220;, dass das FDGO-Bekenntnis und\/oder das Bekenntnis zu Deutschlands historischer Verantwortung und zum V\u00f6lkerfrieden &#8222;inhaltlich unrichtig ist&#8220;.\u00a0<\/p>\n<p>Nun ist der Mann aber bereits eingeb\u00fcrgert worden, deshalb stellt sich die Frage nach einem nachtr\u00e4glichen Entzug der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft.\u00a0<\/p>\n<p>Diese M\u00f6glichkeit sieht \u00a7\u202f35 StAG ausdr\u00fccklich vor. Die Vorschrift blieb im Rahmen der 2024er Reform weitgehend unver\u00e4ndert, sie erlaubte schon vorher \u2013 und sie tut es immer noch \u2013 die R\u00fccknahme einer rechtswidrigen Einb\u00fcrgerung innerhalb von zehn Jahren. Voraussetzung ist, dass die Einb\u00fcrgerung &#8222;durch arglistige T\u00e4uschung [\u2026] oder durch vors\u00e4tzlich unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben [\u2026] erwirkt worden ist&#8220;. Diese Voraussetzungen h\u00e4lt das LEA Berlin hier laut dpa f\u00fcr erf\u00fcllt \u2013 und das wohl zu Recht. Der Betroffene k\u00f6nnte allenfalls versuchen zu argumentieren, nicht gewusst zu haben, dass das Ideologiegeb\u00e4ude der Hamas auch auf eliminatorischem Antisemitismus errichtet ist, sondern in ihr allein eine Widerstandsorganisation gesehen zu haben. Dann l\u00e4ge keine vors\u00e4tzliche T\u00e4uschung vor. Dass das LEA oder die Richter am Verwaltungsgericht (VG) Berlin einem solchen Vortrag Glauben schenken, ist aber eher unwahrscheinlich.\u00a0<\/p>\n<p>Auf ein Bekenntnis zu Israel kommt es hier nicht an<\/p>\n<p>Hat der Syrer den Instagram-Post tats\u00e4chlich selbst abgesetzt, d\u00fcrfte der R\u00fccknahmebescheid des LEA Berlin also rechtm\u00e4\u00dfig sein. Ein etwaiger Widerspruch h\u00e4tte bei der Senatsinnenverwaltung eher geringe Erfolgschancen \u2013 ebenso wie eine Klage beim VG. Auf die im Einzelfall komplexe Abgrenzung von legitimer Kritik an Israel und seiner Regierung einerseits und Israel-bezogenem Antisemitismus andererseits kommt es hier nicht an.\u00a0<\/p>\n<p>Das war anders im Fall eines staatenlosen Pal\u00e4stinensers aus Syrien, dem eine bayerische Beh\u00f6rde im Fr\u00fchjahr 2024 die Einb\u00fcrgerung versagte. Er hatte bei seiner Anh\u00f6rung \u2013 die vor dem 7.\u202fOktober 2023 stattfand \u2013 auf die Nachfrage, ob er Israel als Staat anerkenne, geantwortet: &#8222;Es gibt kein Israel. Es gibt Juden, aber Israel nicht als Land.&#8220;\u00a0<\/p>\n<p>Wie <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-regensburg-verweigert-palaestinenser-die-einbuergerung\" target=\"_blank\" class=\"Hyperlink SCXW6160271 BCX8\" rel=\"noreferrer noopener\">LTO berichtete<\/a>, best\u00e4tigte das VG Regensburg die Beh\u00f6rdenentscheidung, weil es das Bekenntnis zu Deutschlands historischer Verantwortung f\u00fcr ung\u00fcltig hielt. Die antizionistische Haltung sei mit \u00a7\u202f10 Abs.\u202f1 S.\u202f1 Nr.\u202f1a StAG unvereinbar, weil sich die &#8222;historische Verantwortung Deutschlands f\u00fcr die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen&#8220; auch auf den Staat Israel beziehe. Dessen Gr\u00fcndung im Jahr 1948 sei schlie\u00dflich eine &#8222;wesentliche Konsequenz&#8220; aus dem Holocaust. Dass der Gesetzgeber nach dem z\u00e4hen Ringen um die richtige Formulierung aber gerade auf ein \u2013 von der Unionsfraktion gefordertes \u2013 Bekenntnis zu Israel und seinem Existenzrecht verzichtet hat, lie\u00df das Gericht unber\u00fccksichtigt.\u00a0<\/p>\n<p>Bei eindeutigen Hamas-Sympathien stellen sich diese Fragen nicht. Vielmehr k\u00f6nnte dies im Einzelfall sogar strafbar sein: Nimmt die glorifizierende \u00c4u\u00dferung Bezug auf eine konkrete Gr\u00e4ueltat, ist das eine Billigung von Straftaten nach \u00a7\u202f140 Strafgesetzbuch (StGB). Reproduziert die \u00c4u\u00dferung ein Symbol oder einen Slogan der Hamas, kommt auch eine Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (\u00a7\u202f86a StGB) in Betracht. Das Bild zweier Hamas-K\u00e4mpfer zu posten und sie als &#8222;Helden&#8220; zu feiern, gen\u00fcgt daf\u00fcr allein aber wohl nicht.<\/p>\n<p>Mit Material der dpa<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tEinb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde entzieht Syrer den Pass:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t20.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58680 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t21.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Einen Tag nach seiner Einb\u00fcrgerung bezeichnet ein Mann Hamas-Terroristen als &#8222;Helden&#8220;. 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