{"id":591181,"date":"2025-11-21T06:40:16","date_gmt":"2025-11-21T06:40:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/591181\/"},"modified":"2025-11-21T06:40:16","modified_gmt":"2025-11-21T06:40:16","slug":"datenschutz-nach-dem-brexit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/591181\/","title":{"rendered":"Datenschutz nach dem Brexit"},"content":{"rendered":"<p>Der Brexit hat nicht nur politische und wirtschaftliche Ver\u00e4nderungen gebracht, sondern grundlegende Auswirkungen auf den Datenschutz. Mit dem Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der EU endete die unmittelbare Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Vereinigten K\u00f6nigreich. Stattdessen gilt die national angepasste UK GDPR, erg\u00e4nzt durch den Data Protection Act 2018. Dieser Beitrag zeigt die aktuellen Unterschiede zwischen UK GDPR und EU DSGVO, den Stand 2025 und welche Herausforderungen sich heute f\u00fcr Unternehmen und Beh\u00f6rden ergeben.<\/p>\n<p>R\u00fcckblick: Vom Brexit-Chaos zur UK GDPR<\/p>\n<p>Bis Ende 2020 galt die EU DSGVO auch im Vereinigten K\u00f6nigreich. Mit\u00a0dem endg\u00fcltigen Brexit-Austritt per 1. Januar 2021 verlor sie ihre unmittelbare Geltung\u00a0in UK. Um Rechtsklarheit zu schaffen, \u00fcbernahm Gro\u00dfbritannien die\u00a0EU-Vorgaben nahezu identisch mit der Einf\u00fchrung\u00a0der UK GDPR.<\/p>\n<p>Eine zentrale Fragestellung war von Anfang an, wie der transnationale Datentransfer zwischen EU und UK geregelt bleibt. Im Juni 2021 erlie\u00df die EU-Kommission einen <a href=\"https:\/\/www.dr-datenschutz.de\/angemessenheitsbeschluss-uk-ist-sicheres-drittland\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Angemessenheitsbeschluss<\/a>. Dieser erkl\u00e4rt das Datenschutzniveau in UK f\u00fcr im Wesentlichen gleichwertig mit dem der EU und erlaubt die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ohne weitere Schutzinstrumente wie beispielsweise Standarddatenschutzklauseln oder Binding Corporate Rules.<\/p>\n<p>Dieser Beschluss ist jedoch nur bis zum 27. Dezember 2025 g\u00fcltig. Danach pr\u00fcft die EU-Kommission erneut, ob der Beschluss verl\u00e4ngert wird. Sollte UK zu sehr von den EU-Standards abweichen, k\u00f6nnte die Angemessenheit widerrufen werden \u2013 mit erheblichen Konsequenzen f\u00fcr Unternehmen und ihre Datenfl\u00fcsse.<\/p>\n<p>Data Privacy Framework und beh\u00f6rdliche Zust\u00e4ndigkeiten nach dem Brexit<\/p>\n<p>Der Brexit f\u00fchrte zu einer Trennung der Aufsichtssysteme: Die EU DSGVO setzt auf das One-Stop-Shop-Prinzip. Unternehmen mit grenz\u00fcberschreitender Datenverarbeitung innerhalb der EU kommunizieren meist nur mit einer federf\u00fchrenden Aufsichtsbeh\u00f6rde, koordiniert durch den Europ\u00e4ischen Datenschutzausschuss (EDSA).<\/p>\n<p>Im Vereinigten K\u00f6nigreich hingegen ist das Information Commissioner\u2019s Office (ICO) die alleinige Datenschutzbeh\u00f6rde ohne EU-Koordinationsmechanismus<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen mit Pr\u00e4senz in beiden Rechtsr\u00e4umen bedeutet dies, dass sie sich auf mindestens zwei Beh\u00f6rden einstellen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Rechtsgrundlagen und Ausnahmen: Mehr Flexibilit\u00e4t im UK<\/p>\n<p>Die UK GDPR weist gezielte Abweichungen von der EU DSGVO auf:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Erweiterte Ausnahmeregelungen: <\/strong>F\u00fcr Forschung, statistische Zwecke oder das \u00f6ffentliche Interesse sind die Anforderungen im Vereinigten K\u00f6nigreich flexibler. Was in der EU zus\u00e4tzliche Bedingungen erfordert, ist dort einfacher m\u00f6glich.<\/li>\n<li><strong>Berechtigtes Interesse: <\/strong>W\u00e4hrend in der EU eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung zwischen den Unternehmensinteressen und denen der Betroffenen n\u00f6tig ist, erleichtert das UK GDPR den R\u00fcckgriff auf diese Rechtsgrundlage.<\/li>\n<li><strong>Cookies und Einwilligung:<\/strong> Im Vereinigten K\u00f6nigreich wird unterschieden zwischen risikoarmen und risikobehafteten Cookies. Erstere erfordern keine explizite Einwilligung. Zudem sieht das UK h\u00f6here Strafen f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe vor \u2013 damit verfolgt man eine Politik von \u201eweniger B\u00fcrokratie, daf\u00fcr h\u00e4rterer Sanktionierung\u201c.<\/li>\n<li><strong>Betroffenenrechte:<\/strong> Auskunftsersuchen m\u00fcssen nur \u201eangemessen und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c bearbeitet werden. Das entlastet Unternehmen bei \u00fcberm\u00e4\u00dfig umfangreichen oder offensichtlich missbr\u00e4uchlichen Anfragen.<\/li>\n<li><strong>Altersgrenze f\u00fcr Einwilligungen:<\/strong> In der EU liegt sie bei 16 Jahren. Im UK hingegen sind schon 13-J\u00e4hrige einwilligungsf\u00e4hig \u2013 ein klarer Praxisunterschied, insbesondere f\u00fcr Anbieter von Kinder- und Jugenddiensten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Angemessenheitsbeschluss 2025: Status, Risiken und Vorbereitung<\/p>\n<p>Der EU-Angemessenheitsbeschluss von 2021 erm\u00f6glicht es Unternehmen bis Ende 2025, personenbezogene Daten ohne zus\u00e4tzliche Schutzma\u00dfnahmen wie Standarddatenschutzklauseln von der EU nach Gro\u00dfbritannien zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission \u00fcberpr\u00fcft dabei regelm\u00e4\u00dfig, ob das Datenschutzniveau im Vereinigten K\u00f6nigreich weiterhin mit den Anforderungen der EU vergleichbar ist. Sollte sich zeigen, dass die britische UK GDPR zu stark von der EU DSGVO abweicht, besteht die M\u00f6glichkeit, dass der Angemessenheitsbeschluss widerrufen wird \u2013 ein Szenario, das bereits beim <a href=\"https:\/\/www.dr-datenschutz.de\/privacy-shield-gekippt-welche-auswirkungen-hat-das-eugh-urteil\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Privacy Shield mit den USA<\/a> Realit\u00e4t wurde.<\/p>\n<p>Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, dass das Vereinigte K\u00f6nigreich nach dem Brexit eigenst\u00e4ndige Datenschutzabkommen mit Drittstaaten schlie\u00dft. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist die UK-U.S. Data Bridge, die von der britischen Regierung gemeinsam mit den zust\u00e4ndigen US-Beh\u00f6rden vereinbart wurde. Dieses Abkommen erleichtert die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich in die USA, ohne dass die in der EU vorgeschriebenen Standarddatenschutzklauseln zum Einsatz kommen m\u00fcssen. Solche eigenst\u00e4ndigen Regelungen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass die EU das Datenschutzniveau im Vereinigten K\u00f6nigreich neu bewertet und gegebenenfalls Anpassungen am bestehenden Angemessenheitsbeschluss vornimmt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen, die auf einen reibungslosen und rechtssicheren Datentransfer zwischen EU und UK angewiesen sind, entsteht dadurch eine zus\u00e4tzliche Unsicherheitskomponente, die bei der Planung und Umsetzung von Datenfl\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden muss.<\/p>\n<p>Bu\u00dfgelder und Sanktionen<\/p>\n<p>UK kn\u00fcpft bei den Bu\u00dfgeldrahmen eng an die EU an:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>EU DSGVO:\u00a0<\/strong>bis zu 20\u202fMio. Euro oder 4\u202f% des weltweiten Jahresumsatzes.<\/li>\n<li><strong>UK GDPR:<\/strong>\u00a0bis zu 17,5\u202fMio. Pfund Sterling oder ebenfalls bis 4\u202f%.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus verf\u00fcgt das ICO seit 2025 \u00fcber neue Instrumente. Neben Geldbu\u00dfen k\u00f6nnen Verpflichtungserkl\u00e4rungen oder Zertifizierungen eingefordert werden, die so in der EU bislang nicht existieren. Damit erh\u00e4lt die Beh\u00f6rde zus\u00e4tzliche Durchsetzungsm\u00f6glichkeiten, die Unternehmen einkalkulieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Reformbestrebungen: Chancen und Risiken<\/p>\n<p>Ein weiterer zentraler Punkt ist die politische Entwicklung: Mit dem <a href=\"https:\/\/www.dr-datenschutz.de\/die-datenschutzreform-in-grossbritannien-rueckt-naeher\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Data Protection and Digital Information Bill (DPDI Bill)<\/a> verfolgt die britische Regierung seit 2022 das Ziel, Datenschutzregelungen vereinfachter und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. Vorgesehen sind geringere Dokumentationspflichten und flexiblere Nutzungsm\u00f6glichkeiten personenbezogener Daten.<\/p>\n<p>Kritiker bef\u00fcrchten, dass dadurch das Datenschutzniveau sinkt. Auch hier k\u00f6nnte mittelfristig die Grundlage f\u00fcr die aktuelle Angemessenheitsentscheidung in Gefahr geraten.<\/p>\n<p>Datenschutz nach dem Brexit<\/p>\n<p>Nach dem Brexit ergeben sich drei zentrale Erkenntnisse f\u00fcr Unternehmen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Doppelcompliance ist Pflicht:<\/strong>\u00a0UK GDPR und EU DSGVO sind eng verwandt, aber unterschiedlich. Unternehmen m\u00fcssen die Eigenheiten beider Regelwerke beachten und separat erf\u00fcllen.<\/li>\n<li><strong>Getrennte Aufsicht erfordert Organisation:\u00a0<\/strong>Es gibt keine \u201eOne-Stop-Shop\u201c-Regelung mehr. Die Kommunikation mit ICO in UK und EU-Aufsichtsbeh\u00f6rden muss jeweils eigenst\u00e4ndig koordiniert werden.<\/li>\n<li><strong>Angemessenheitsbeschluss endet 2025:\u00a0<\/strong>Die Erlaubnis f\u00fcr den unproblematischen Datenfluss EU \u2192 UK beruht auf einem befristeten Angemessenheitsbeschluss. Unternehmen sollten fr\u00fchzeitig alternative Transfermechanismen vorbereiten, um Risiken zu minimieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausblick: Wiederholt sich die Geschichte?<\/p>\n<p>Die Erfahrungen mit dem Privacy Shield haben gezeigt, wie schnell eine vermeintlich stabile Grundlage f\u00fcr internationale Daten\u00fcbermittlungen entfallen kann. Auch im Verh\u00e4ltnis zwischen EU und Vereinigtem K\u00f6nigreich bleibt die Zukunft des Datentransfers ungewiss. Die britische Regierung verfolgt zunehmend eigene Wege im Datenschutz, etwa durch gezielte Reformen und neue Abkommen wie die UK-U.S. Data Bridge. Solche Entwicklungen erh\u00f6hen das Risiko, dass die EU-Kommission das Datenschutzniveau in Gro\u00dfbritannien neu bewertet und den Angemessenheitsbeschluss nicht verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen bedeutet das, dass sie sich nicht auf dauerhafte Rechtssicherheit verlassen k\u00f6nnen. Es empfiehlt sich, bereits jetzt alternative L\u00f6sungen f\u00fcr den Datentransfer \u2013 beispielsweise Standarddatenschutzklauseln \u2013 zu pr\u00fcfen und vorzubereiten. Ebenso sollten Verantwortlichkeiten klar geregelt und Ansprechpartner f\u00fcr die jeweiligen Aufsichtsbeh\u00f6rden benannt werden, um im Fall neuer Anforderungen schnell reagieren zu k\u00f6nnen. Wer die Besonderheiten beider Datenschutzregime kennt und seine Prozesse flexibel gestaltet, kann auch bei sich \u00e4ndernden Rahmenbedingungen handlungsf\u00e4hig bleiben und das Vertrauen von Kunden und Partnern sichern. Datenschutz-Compliance bleibt damit ein zentrales Element f\u00fcr nachhaltigen Gesch\u00e4ftserfolg im internationalen Kontext.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Brexit hat nicht nur politische und wirtschaftliche Ver\u00e4nderungen gebracht, sondern grundlegende Auswirkungen auf den Datenschutz. 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