{"id":602370,"date":"2025-11-26T00:30:15","date_gmt":"2025-11-26T00:30:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/602370\/"},"modified":"2025-11-26T00:30:15","modified_gmt":"2025-11-26T00:30:15","slug":"augsburger-zoll-schoene-bescherung-augsburg-journal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/602370\/","title":{"rendered":"Augsburger Zoll: Sch\u00f6ne Bescherung\u2026! &#8211; Augsburg Journal"},"content":{"rendered":"<p><strong>Genau diese besondere Handy-H\u00fclle muss her \u2013 und die gibt es nur im Internet aus den USA zu bestellen. Und genau diese Kopfh\u00f6rer m\u00fcssen es sein, aber die lassen sich nur in Japan bestellen. Eigentlich alles unproblematisch, sein Geld bekommt man heutzutage recht problemlos in allen Winkeln der Welt ausgegeben. Aber da sind ja noch die deutschen Finanz\u00e4mter und der <a href=\"https:\/\/www.zoll.de\/SharedDocs\/Dienststellen\/DE\/1_DSSD_Importer\/Hauptzollamt\/HZA_Augsburg\/ZA\/ZA_Goeggingen_7401\/ZA_Goeggingen_7401.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zoll<\/a>, die ihre Finger im Spiel haben. Gerade in der Vorweihnachtszeit und rund um den \u201eBlack Friday\u201c erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen j\u00e4hrlichen H\u00f6hepunkt. Laut Zoll-Jahresstatistik ist die Zahl der Abfertigung von Paketen bundesweit von 53 Millionen im Jahr 2023 auf 235 Millionen in 2024 angestiegen. \u201eWer Geschenke oder Schn\u00e4ppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten\u201c, erinnert Zoll-Sprecherin Heike Koch in einer Mitteilung.<\/strong><\/p>\n<p>Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten, etwa aus den USA, Japan, China, aber auch aus der Schweiz? Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro werden die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 Prozent (oder sieben Prozent bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder B\u00fcchern) und gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getr\u00e4nken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee erhoben. F\u00fcr Bestellungen mit einem Wert \u00fcber 150 Euro gilt sogar: Es werden die EUSt, der warenspezifische Zoll sowie gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern wie beispielsweise f\u00fcr alkoholische Getr\u00e4nke, sonstige alkoholhaltige Waren oder Kaffee erhoben.<\/p>\n<p>Augsburger Zoll: F\u00e4lschungen und Ramsch beschlagnahmt<\/p>\n<p>Das kann auf verschiedene Weise passieren, so Koch. Nicht selten ist es der Postzusteller, der beim Empf\u00e4nger \u201ean der Haust\u00fcr\u201c die entsprechende Steuer kassiert. Andere Variante: Die Sendung wird aus dem Postkreislauf aussortiert und landet direkt bei einem Zollamt. F\u00fcr Augsburg und die umliegenden Landkreise ist das Hauptzollamt in der Depotstra\u00dfe 8 in G\u00f6ggingen zust\u00e4ndig. Hier muss der Empf\u00e4nger dann seine Sendung gegebenenfalls selbst abholen und die Zollformalit\u00e4ten erledigen.<\/p>\n<p>Unentgeltliche Sendungen von Privatperson an Privatperson, sogenannte \u201eGeschenksendungen\u201c, sind laut Koch bis 45 Euro abgabenfrei, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschr\u00e4nkt sind. Aber: \u201eBitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind.\u201c Koch nennt beispielsweise 50 Zigaretten, einen Liter alkoholhaltige Getr\u00e4nke oder 500 Gramm Kaffee, die ohne Beanstandung in einem privaten Paket empfangen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Und bei Paketen aus dem EU-Inland? Sendungen innerhalb der EU k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich ohne Zollformalit\u00e4ten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getr\u00e4nken und Kaffee aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland sei jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gelte freilich auch f\u00fcr Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die von privat an privat versandt werden.<\/p>\n<p>Auch Risiken f\u00fcr die Gesundheit<\/p>\n<p>Ein anderes Thema, das immer wieder zu Verdruss f\u00fchrt, wenn der Zoll eine Sendung einbeh\u00e4lt: F\u00e4lschungen oder fehlende Kennzeichnungen, \u201eVermeintlich g\u00fcnstige Markenprodukte k\u00f6nnen sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gef\u00e4lscht sind\u201c, so Heike Koch. \u201eBestellungen solcher Produkte k\u00f6nnen rechtliche Folgen haben, da der Zoll gef\u00e4lschte Waren grunds\u00e4tzlich beschlagnahmt.\u201c Oft werde der Kaufpreis nicht zur\u00fcckerstattet und der Marken- oder Rechteinhaber kann zivilrechtliche Anspr\u00fcche geltend machen.<\/p>\n<p>\u201eAuch die Sicherheit des Produktes sollte beim Online-Shopping nicht au\u00dfer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte vorgegebene EU-Standards nicht erf\u00fcllen, entscheidet die zust\u00e4ndige Markt\u00fcberwachungsbeh\u00f6rde \u00fcber die Einfuhr\u201c, so Koch. Fehlten hier zum Beispiel das CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, k\u00f6nne die Ware zur\u00fcckgewiesen oder vernichtet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch g\u00fcnstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen.<\/p>\n<p>Lesen Sie auch: <a href=\"https:\/\/www.augsburg-journal.de\/business\/augsburger-zoll-legt-jahresbilanz-vor-schmuggel-von-zigaretten-arbeit-von-donald-trump\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Augsburger Zoll legt Jahresbilanz vor \u2013 Schmuggel von Zigaretten, Arbeit von Donald Trump<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Genau diese besondere Handy-H\u00fclle muss her \u2013 und die gibt es nur im Internet aus den USA zu&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":602371,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1846],"tags":[680,772,3364,29,548,663,3934,30,13,14,15,12],"class_list":{"0":"post-602370","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-augsburg","8":"tag-augsburg","9":"tag-bayern","10":"tag-de","11":"tag-deutschland","12":"tag-eu","13":"tag-europa","14":"tag-europe","15":"tag-germany","16":"tag-headlines","17":"tag-nachrichten","18":"tag-news","19":"tag-schlagzeilen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115613179840658372","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/602370","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=602370"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/602370\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/602371"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=602370"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=602370"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=602370"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}