{"id":604064,"date":"2025-11-26T16:49:23","date_gmt":"2025-11-26T16:49:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/604064\/"},"modified":"2025-11-26T16:49:23","modified_gmt":"2025-11-26T16:49:23","slug":"vg-berlin-aufloesung-des-palaestina-kongresses-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/604064\/","title":{"rendered":"VG Berlin: Aufl\u00f6sung des &#8218;Pal\u00e4stina-Kongresses&#8216; rechtswidrig"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>So problematisch die einzelnen Redner auf dem &#8222;Pal\u00e4stina-Kongress 2024&#8220; auch waren: Die Polizei h\u00e4tte die dreit\u00e4gige Versammlung nicht aufl\u00f6sen und verbieten d\u00fcrfen, so das VG Berlin. Nicht nur die Berliner Polizei handelte rechtswidrig.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Aufl\u00f6sung und Verbot des &#8222;Pal\u00e4stina-Kongresses&#8220; durch die Berliner Polizei im April 2024 waren rechtswidrig. Das entschied am Mittwoch das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-berlin\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"VG Berlin - LTO-Gerichtsseite\" rel=\"noopener\">Verwaltungsgericht (VG) Berlin<\/a> (Urt. v. 26.11.2025, Az. 1 K 187\/24). Die Polizei habe nicht ausreichend gepr\u00fcft, ob es mildere Mittel im Vergleich zur Totalaufl\u00f6sung der dreit\u00e4tigen Veranstaltung gegeben h\u00e4tte, die vom 12. bis 14. April 2024 in Berlin in geschlossenen R\u00e4umen stattfinden sollte.\u00a0<\/p>\n<p>&#8222;Wir klagen an&#8220;, lautete der Untertitel der Konferenz, deren Veranstalter der Berliner Verein &#8222;J\u00fcdische Stimme f\u00fcr einen gerechten Frieden in Nahost&#8220; war. Die den Kongress unterst\u00fctzenden Gruppen waren nach Einsch\u00e4tzung der Sicherheitsbeh\u00f6rden und der Berliner Innenverwaltung \u00fcberwiegend dem israelfeindlichen &#8222;Boykott-Spektrum&#8220; zuzurechnen. Die Liste der eingeladenen bzw. per Video zugeschalteten Redner war einseitig propal\u00e4stinensisch bzw. israelkritisch, teils wegen \u00c4u\u00dferungen aus der Vergangenheit umstritten, so insbesondere der pal\u00e4stinensische Historiker und Aktivist Salman Abu Sitta, der im Vorfeld des Kongresses die &#8222;Entschlossenheit und den Mut&#8220; der Terroristen der Hamas und anderer am 7. Oktober beteiligter Gruppen <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/berlin-polizei-loest-umstrittenen-palaestina-kongress-auf-a-cf8e36e8-8333-408d-beb9-93567015b2c5\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">gew\u00fcrdigt hatte<\/a>. Ihn, den britisch-pal\u00e4stinensischen Arzt Ghassan Abu Sittah und den linken griechischen Politiker Yanis Varoufakis hatten die Beh\u00f6rden mit Einreiseverboten belegt \u2013 Ma\u00dfnahmen, die von deutschen Gerichten sp\u00e4ter teilweise f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt worden sind.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des VG Berlin ist die erste dazu, inwiefern die Polizei vor Ort rechtm\u00e4\u00dfig gehandelt hat. Nachdem der per Video zugeschaltete Salman Abu Sittah zu sprechen begonnen hatte, unterbrach die Polizei die Stromversorgung f\u00fcr die Video\u00fcbertragung. Anschlie\u00dfend l\u00f6ste sie die Versammlung komplett auf und untersagte, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Diese Ma\u00dfnahmen waren &#8222;jedenfalls unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220;, teilte das Gericht am Mittwoch zur Begr\u00fcndung mit.<\/p>\n<p>Mildere Mittel h\u00e4tten sich aufgedr\u00e4ngt<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung verwies die 1.\u00a0Kammer darauf, dass bis zur Aufl\u00f6sung der Versammlung gegen keine der im Vorfeld erlassenen Beschr\u00e4nkungen versto\u00dfen worden sei. Auch strafbare \u00c4u\u00dferungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Es sei nicht erkennbar, dass die Polizei mildere Mittel auch nur ernsthaft in Erw\u00e4gung gezogen h\u00e4tte. &#8222;Solche milderen Mittel \u2013 wie ein Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer \u2013 h\u00e4tten sich hier aufgedr\u00e4ngt&#8220;, hei\u00dft es in der Mitteilung. Dass dies nicht erfolgversprechend gewesen w\u00e4re, habe die Polizei nicht dargelegt. Der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei dadurch nicht hinreichend Rechnung getragen worden.<\/p>\n<p>Die Berliner Polizei hatte das Verbot auf \u00a7\u00a022 Abs.\u00a01 Nr.\u00a03 Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz gest\u00fctzt. Die Vorschrift erlaubt der Versammlungsbeh\u00f6rde Beschr\u00e4nkungen, Verbot und Aufl\u00f6sung einer Versammlung in geschlossenen R\u00e4umen, wenn &#8222;nach den zur Zeit des Erlasses der Ma\u00dfnahmen erkennbaren Umst\u00e4nden eine unmittelbare Gefahr daf\u00fcr besteht, dass in der Versammlung \u00c4u\u00dferungen erfolgen, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen darstellen&#8220;.<\/p>\n<p>Ob in diesem Fall \u00fcberhaupt die Voraussetzungen der Norm erf\u00fcllt waren, lie\u00df das VG Berlin offen. Die Begehung von Straftaten bei einer Veranstaltung mit mehreren Hundert Personen l\u00e4sst sich nie g\u00e4nzlich ausschlie\u00dfen; in der Praxis entscheidend ist daher die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Hier kann ber\u00fccksichtigt werden, ob der Grad der drohenden Gefahr im Verh\u00e4ltnis zur gew\u00e4hlten Ma\u00dfnahme steht.<\/p>\n<p>Gefahrenprognose wackelig<\/p>\n<p>Die Gefahrenprognose der Berliner Polizei vor Ort war nach allem, was bekannt ist, jedenfalls denkbar wackelig. Auf LTO-Anfrage teilte sie damals mit: &#8222;In die Gefahrenprognose floss ein, dass jederzeit und wiederholt Redende im Rahmen des Kongresses auftreten k\u00f6nnten, welche sich schon in der Vergangenheit antisemitisch oder gewaltverherrlichend \u00f6ffentlich ge\u00e4u\u00dfert haben. Weiterhin war nicht auszuschlie\u00dfen, dass auch weitere Personen, die einem &#8218;Verbot und der Beschr\u00e4nkung der politischen Bet\u00e4tigung&#8216; unterlagen, auftreten oder dem Livestream zugeschaltet w\u00fcrden.&#8220;<\/p>\n<p>Auf Nachfrage von LTO, warum nicht nur die Video\u00fcbertragung an Tag\u00a01 abgebrochen, sondern der gesamte dreit\u00e4gige Kongress abgesagt wurde, teile die Polizei mit: &#8222;Nach Einspielen des Redebeitrages einer Person, f\u00fcr die ein politisches Bet\u00e4tigungsverbot vorlag, weil diese in der Vergangenheit mit ebensolchen Redebeitr\u00e4gen aufgefallen ist, musste eine neue Gefahrenprognose gestellt werden, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass auch weitere Personen, f\u00fcr die ein &#8218;Verbot und eine Beschr\u00e4nkung der politischen Bet\u00e4tigung&#8216; besteht, auftreten oder dem Livestream zugeschaltet w\u00fcrden.&#8220;<\/p>\n<p>Das l\u00e4sst nicht erahnen, dass eine Subsumtion unter konkrete Straftatbest\u00e4nde stattgefunden h\u00e4tte. Dies legt auch die Aussage nahe, dass &#8222;das Erkennen und Verhindern volksverhetzender, gewaltverherrlichender, holocaustleugnender oder antisemitischer Inhalte oberste Priorit\u00e4t hatte&#8220;. Das &#8222;oder&#8220; macht deutlich, dass man antisemitische \u00c4u\u00dferungen offenbar per se f\u00fcr ein strafbares Vergehen h\u00e4lt. Das ist allerdings strafrechtlich falsch: Es gibt keinen Straftatbestand, der antisemitische \u2013 oder rassistische und anderweitig menschenfeindliche \u2013 \u00c4u\u00dferungen verbietet. Dass auch eine einseitige Parteinahme im Nahostkonflikt zugunsten der Pal\u00e4stinenser bis hin zur Infragestellung des Existenzrechts Israels f\u00fcr sich allein keinen Straftatbestand erf\u00fcllt, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/ovg-nrw-15b130025-palaestina-demo-parolen-river-sea-yalla-intifada-48-strafbar\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"OVG NRW zu &quot;Yalla, Intifada&quot; und &quot;From the River&quot;\" rel=\"noopener\">stellte j\u00fcngst auch das Oberverwaltungsgericht NRW klar<\/a>.<\/p>\n<p>Auch Einreise- und Bet\u00e4tigungsverbote rechtswidrig<\/p>\n<p>Gegen das Urteil lie\u00df das VG Berlin die Berufung nicht zu. Das Land Berlin kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen.<\/p>\n<p>Auch andere beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen anl\u00e4sslich des &#8222;Pal\u00e4stina-Kongresses&#8220; hatten Kritik hervorgerufen. Insgesamt waren mehrere Bundes- und Landesbeh\u00f6rden darin involviert, zu verhindern, dass die umstrittene Veranstaltung so stattfinden kann wie von der &#8222;J\u00fcdischen Stimme&#8220; geplant. Der G\u00f6ttinger V\u00f6lkerrechtler Kai Ambos, der die verschiedenen Bescheide <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/scharfgestellte-staatsrason\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">im Verfassungsblog analysierte, sprach dort von einer &#8222;scharfgestellten Staatsr\u00e4son&#8220;<\/a>.<\/p>\n<p>Die Gerichte sahen das bislang \u00e4hnlich: Im Juli erkl\u00e4rte die 24.\u00a0Kammer des VG Berlin das politische Bet\u00e4tigungsverbot gegen Ghassan Abu Sittah <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/vg24k49324-vg-berlin-palaestina-kongress-betaetigungsverbot-demonstrationen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">f\u00fcr rechtswidrig<\/a>. Das hatte die Berliner Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde auf Betreiben des Bundesinnenministeriums kurzfristig verh\u00e4ngt. So kurzfristig, dass Abu Sittah zun\u00e4chst einreiste, dann aber am Berliner Flughafen von der Bundespolizei aufgegriffen wurde; er musste nach London zur\u00fcckfliegen. Die Bundespolizei hatte eine Schengen-Einreisesperre eingetragen. Auch diese Ma\u00dfnahme hielt gerichtlich nicht stand: Das VG Potsdam erkl\u00e4rte sie bereits im Mai 2024 <a href=\"https:\/\/taz.de\/Nachspiel-zum-Palaestina-Kongress\/!6010953\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">f\u00fcr rechtswidrig<\/a>.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tVG Berlin sieht Ermessensfehler:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t26.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58720 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t26.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"So problematisch die einzelnen Redner auf dem &#8222;Pal\u00e4stina-Kongress 2024&#8220; auch waren: Die Polizei h\u00e4tte die dreit\u00e4gige Versammlung nicht&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":604065,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1825],"tags":[590,296,1011,29,30,1014,1015,14,15,1009,1012,1010,1013],"class_list":{"0":"post-604064","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-berlin","8":"tag-aktuell","9":"tag-berlin","10":"tag-branchennews","11":"tag-deutschland","12":"tag-germany","13":"tag-gesetzgebung","14":"tag-justiz","15":"tag-nachrichten","16":"tag-news","17":"tag-recht","18":"tag-rechtsinformationen","19":"tag-rechtsnews","20":"tag-rechtsprechung"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115617029519077957","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/604064","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=604064"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/604064\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/604065"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=604064"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=604064"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=604064"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}