{"id":607318,"date":"2025-11-28T00:57:13","date_gmt":"2025-11-28T00:57:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/607318\/"},"modified":"2025-11-28T00:57:13","modified_gmt":"2025-11-28T00:57:13","slug":"rechtsextreme-schlaegertruppe-knockout-51-in-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/607318\/","title":{"rendered":"Rechtsextreme Schl\u00e4gertruppe: Knockout 51 in Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Die Bundesanwaltschaft hofft immer noch auf eine Einstufung der Nazi-Kampfsportgruppe Knockout 51 als terroristische Vereinigung, wird aber wohl entt\u00e4uscht werden. Christian Rath war bei der Revisionsverhandlung dabei.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Knockout 51 war eine 2019 gegr\u00fcndete Kampfsportgruppe f\u00fcr Rechtsextremisten. Sie versuchte, mit Gewalt gegen Linke, Polizisten und Junkies in Eisenach-West einen &#8222;Nazi-Kiez&#8220; zu etablieren. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/olg-jena-3St2BJs421-knockout-51-keine-terroristische-vereinigung-verurteilung\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LTO\" rel=\"noopener\">Im April 2022 wurden mehrere Mitglieder verhaftet. Im April 2025 verurteilte sie das Oberlandesgericht Jena zu Haftstrafen. Leon Ringl, der Gr\u00fcnder und R\u00e4delsf\u00fchrer, wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.<\/a><\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/thueringer-oberlandesgericht\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"OLG Jena LTO-Gerichtsseite\" rel=\"noopener\">OLG Jena<\/a> stufte Knockout 51 zwar als kriminelle Vereinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 129 Strafgesetzbuch (StGB) ein; das Ziel sei gewesen, mit K\u00f6rperverletzungen gegen Linke, Polizisten und &#8222;Asoziale&#8220; vorzugehen. Eine &#8222;terroristische Vereinigung&#8220; gem\u00e4\u00df \u00a7 129a StGB konnte das OLG aber nicht erkennen. Hier h\u00e4tte das Ziel die T\u00f6tung politischer Gegner sein m\u00fcssen, so das Gericht.<\/p>\n<p>Die Bundesanwaltschaft blieb aber bei ihrer Einsch\u00e4tzung, Knockout 51 habe sich ab Fr\u00fchjahr 2021 radikalisiert und ab da das Ziel gehabt, Linke nicht nur zu verpr\u00fcgeln, sondern auch zu t\u00f6ten. Dazu sollten linke Angriffe provoziert werden, um in vermeintlicher Notwehr zuschlagen zu k\u00f6nnen. Die Bundesanwaltschaft wollte mit ihrer Revision gegen das Jenaer Urteil erreichen, dass Knockout 51 doch als terroristische Vereinigung eingestuft wird<\/p>\n<p>Bundesanwaltschaft sieht T\u00f6tungsabsicht<\/p>\n<p>In Karlsruhe wies Staatsanw\u00e4ltin Sandra L\u00fccke darauf hin, dass einer der Angeklagten in einem Videospiel ein Antifa-Logo als Zielscheibe nutzte. Er habe auch Gewaltfantasien ge\u00e4u\u00dfert, etwa dass er gerne mit einem Pkw &#8222;in zehn bis 15 Zecken&#8220; reinfahren w\u00fcrde. &#8222;Das sind klare Indizien, dass das Ziel nun die T\u00f6tung des politischen Gegners ist&#8220;, erkl\u00e4rte die Ankl\u00e4gerin. Die Rechtsextremisten h\u00e4tten auch viel \u00fcber Notwehr diskutiert. &#8222;Antifas umlegen, 32 StGB ausreizen&#8220;, habe es unter Bezug auf den Notwehrparagrafen gehei\u00dfen.<\/p>\n<p>Anf\u00fchrer Ringl habe zudem an einer halbautomatischen Waffe gebaut und 300 Patronen bestellt. &#8222;Das spricht erheblich gegen eine defensive und f\u00fcr eine offensive Ausrichtung der Gruppe&#8220;, so die Staatsanw\u00e4ltin. Es sei auch lebensfremd, wenn das OLG als Gruppenzweck zwar rechtswidrige K\u00f6rperverletzungen annehme, bei T\u00f6tungsdelikten aber nur von rechtm\u00e4\u00dfigen (durch Notwehr gedeckten) Taten ausgehe.<\/p>\n<p>Die Bundesanwaltschaft lie\u00df auch nicht das Argument des OLG gelten, dass es in den zw\u00f6lf Monaten bis zu den Verhaftungen im April 2022 gar keine T\u00f6tungsdelikte und auch keine Notwehrprovokationen gegeben habe. &#8222;Darauf kommt es gar nicht an&#8220;, erkl\u00e4rte Staatsanw\u00e4ltin L\u00fccke, &#8222;\u00a7 129a StGB ist ein abstraktes Gef\u00e4hrdungsdelikt.&#8220; Schon eine entsprechende t\u00f6dliche Zielsetzung erh\u00f6he die Gef\u00e4hrlichkeit einer Vereinigung.<\/p>\n<p>Die provozierte Notwehrprovokation<\/p>\n<p>Die (nicht anwesenden) Angeklagten wurden durch insgesamt acht Anw\u00e4lte verteidigt. Steffen Hammer fand, man solle die abgeh\u00f6rten Aussagen der Eisenacher Kampfsportler nicht so ernst nehmen. &#8222;Das sind derbe und \u00fcberzogene Sp\u00e4\u00dfe unter jungen M\u00e4nnern.&#8220; Sein Kollege Andreas W\u00f6lfel meinte, vieles sei &#8222;Prahlerei und Verbalradikalismus&#8220;.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem h\u00e4tten die Mitglieder von Knockout 51 auch Grund gehabt, sich gegen die Antifa zu bewaffnen und \u00fcber Notwehr nachzudenken. Anwalt Hammer verwies auf die (nicht nach ihm benannte) &#8222;Hammerbande&#8220; (auch &#8222;Antifa Ost&#8220; genannt), die derzeit in Dresden vor Gericht steht und mehrfach die Kneipe von Ringl \u00fcberfallen hatte. Er warf der Bundesanwaltschaft &#8222;Doppelmoral&#8220; vor, weil sie Knockout 51 als &#8222;terroristische Vereinigung&#8220; einstufe, w\u00e4hrend die &#8222;Hammerbande&#8220; trotz angeklagter Mordversuche nur als &#8222;kriminelle Vereinigung&#8220; gelte.<\/p>\n<p>Anwalt Heiko Urbanzyk argumentierte, dass eine terroristische Vereinigung nur vorliegen k\u00f6nne, wenn diese rechtswidrige T\u00f6tungsdelikte ver\u00fcben wolle. Wenn sich eine Vereinigung auf gerechtfertigte Notwehr vorbereitet, falle das nicht unter \u00a7 129a StGB. Selbst wenn man Knockout 51 eine Notwehrprovokation h\u00e4tte nachweisen k\u00f6nnen, w\u00e4re sie dadurch von der Antifa provoziert worden und h\u00e4tte deshalb straflos gehandelt, so Anwalt Urbanzyk. Er sprach von einer Gewaltspirale, bei der die Notwehr aber unbeschr\u00e4nkt sei.<\/p>\n<p>Es spricht vieles daf\u00fcr, dass der <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/bundesgerichtshof-bgh\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"BGH LTO-Gerichtsseite\" rel=\"noopener\">Bundesgerichtshof (BGH)<\/a> am Ende das Urteil des OLG Jena im Kern bestehen l\u00e4sst. Der Vorsitzende BGH-Richter J\u00fcrgen Sch\u00e4fer verwies darauf, dass sich das OLG-Urteil auf mehr als 50 Seiten mit der Frage besch\u00e4ftigt, ob eine terroristische Vereinigung vorliegt. Mangelnde Gr\u00fcndlichkeit k\u00f6nne man dem Gericht sicher nicht vorwerfen.<\/p>\n<p>Zwar r\u00e4umt Sch\u00e4fer ein, dass die Gesamtabw\u00e4gung des OLG zu dieser Frage am Ende sehr knapp ausfalle. &#8222;Aber muss man deshalb unterstellen, das OLG habe all das zuvor Gesagte aus den Augen verloren?&#8220;, fragte der Vorsitzende Richter.<\/p>\n<p>&#8222;Frauengeschichten&#8220; und Machtdemonstrationen<\/p>\n<p>Neben der Bundesanwaltschaft hatten auch alle Angeklagten Revision eingelegt. Dort ging es aber um eher punktuelle Fragen.<\/p>\n<p>In mehreren Revisionsr\u00fcgen versuchten die Anw\u00e4lte, einzelne Taten aus dem Kontext von Knockout 51 zu l\u00f6sen und als quasiprivate Straftaten darzustellen, insbesondere wenn es darum ging, andere M\u00e4nner daf\u00fcr abzustrafen, dass sie Kontakt zu ihren Freundinnen suchten. Anwalt Urbanzyk sprach von &#8222;Frauengeschichten&#8220; unter M\u00e4nnern mit viel Testosteron.<\/p>\n<p>Bundesanwalt Matthias Krau\u00df lie\u00df das aber nicht gelten. Die T\u00e4ter h\u00e4tten sich bei solchen Racheakten ausdr\u00fccklich als Mitglieder von Knockout 51 vorgestellt, au\u00dferdem seien bei solchen Machtdemonstrationen oft auch andere Gruppenmitglieder dabei gewesen. Die T\u00e4ter h\u00e4tten Knockout 51 als eine Art &#8222;Ordnungsmacht&#8220; eingesetzt, auch wenn sie dabei private Interessen verfolgten.<\/p>\n<p>Der BGH wird sein Urteil am 26. Januar 2026 verk\u00fcnden.<\/p>\n<p>Die m\u00fcndliche Verhandlung zu Knockout 51 war vom BGH nicht in der \u00fcblichen Presse\u00fcbersicht angek\u00fcndigt worden. Offensichtlich glaubte der 3. Strafsenat unter Sch\u00e4fer, dass an diesem Verfahren kein \u00f6ffentliches Interesse besteht.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tBGH-Verhandlung \u00fcber rechtstextreme Schl\u00e4gergruppe:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t27.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58735 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t28.11.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Bundesanwaltschaft hofft immer noch auf eine Einstufung der Nazi-Kampfsportgruppe Knockout 51 als terroristische Vereinigung, wird aber wohl&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":607319,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1844],"tags":[590,1634,1011,3364,29,30,1014,1015,8903,14,15,1009,1012,1010,1013],"class_list":{"0":"post-607318","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-karlsruhe","8":"tag-aktuell","9":"tag-baden-wuerttemberg","10":"tag-branchennews","11":"tag-de","12":"tag-deutschland","13":"tag-germany","14":"tag-gesetzgebung","15":"tag-justiz","16":"tag-karlsruhe","17":"tag-nachrichten","18":"tag-news","19":"tag-recht","20":"tag-rechtsinformationen","21":"tag-rechtsnews","22":"tag-rechtsprechung"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115624610786675608","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/607318","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=607318"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/607318\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/607319"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=607318"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=607318"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=607318"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}