{"id":623176,"date":"2025-12-04T17:18:16","date_gmt":"2025-12-04T17:18:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/623176\/"},"modified":"2025-12-04T17:18:16","modified_gmt":"2025-12-04T17:18:16","slug":"berlin-polizei-darf-wohnungen-zur-staatstrojaner-installation-heimlich-betreten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/623176\/","title":{"rendered":"Berlin: Polizei darf Wohnungen zur Staatstrojaner-Installation heimlich betreten"},"content":{"rendered":"<ol class=\"a-toc__list\">\n<li class=\"a-toc__item&#10;          &#10;            a-toc__item--counter&#10;          &#10;            a-toc__item--current\">\n<p>              Berlin: Polizei darf Wohnungen zur Staatstrojaner-Installation heimlich betreten<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit der Mehrheit der Koalition aus CDU und SPD sowie den Stimmen der oppositionellen AfD hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine weitgehende Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen. Die Reform stattet die Polizei mit Befugnissen aus, die tief in die Grundrechte eingreifen und bisherige rote Linien der Hauptstadt-Sicherheitspolitik \u00fcberschreiten. W\u00e4hrend Innensenatorin Iris Spranger (SPD) das Gesetz als notwendiges Update f\u00fcr das digitale Zeitalter und den Kampf gegen Terrorismus verteidigt, sehen Kritiker darin einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Angriff auf die Privatsph\u00e4re.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Gesetz sieht massive Versch\u00e4rfungen vor<\/p>\n<p>Ein Stein des Ansto\u00dfes ist die Kombination aus digitaler \u00dcberwachung und physischem Einbruch: Um verschl\u00fcsselte Kommunikation zu \u00fcberwachen, d\u00fcrfen die Ermittler k\u00fcnftig laut dem <a href=\"https:\/\/www.parlament-berlin.de\/ados\/19\/IIIPlen\/vorgang\/d19-2553.pdf\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">Senatsentwurf<\/a> und den <a href=\"https:\/\/www.parlament-berlin.de\/ados\/19\/IIIPlen\/\/vorgang\/d19-2786.pdf\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">\u00c4nderungen der Abgeordneten<\/a> nicht nur IT-Systeme hacken, sondern auch verdeckt die Wohnungen von Verd\u00e4chtigen betreten. Die brisante Neuerung verbirgt sich in den Paragrafen 26a und 26b. Diese regeln die sogenannte Quellen-Telekommunikations\u00fcberwachung (Quellen-TK\u00dc) und die heimliche Online-Durchsuchung. Um Kommunikation noch vor der Ver- oder nach der Entschl\u00fcsselung auf Ger\u00e4ten wie Smartphones oder Laptops abzugreifen, darf die Polizei Schadsoftware wie Staatstrojaner einsetzen.<\/p>\n<p>Doch das neue Polizeigesetz geht einen Schritt weiter: Sollte eine Ferninstallation der Spionagesoftware technisch nicht m\u00f6glich sein, erlaubt Paragraf 26 den Ermittlern explizit das &#8222;verdeckte Betreten und Durchsuchen von R\u00e4umlichkeiten&#8220;, um Zugriff auf die IT-Systeme zu erlangen. Faktisch legalisiert Berlin damit \u2013 <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Mecklenburg-Vorpommern-Durchsuchungsrechte-fuer-Polizei-deutlich-ausgeweitet-4681989.html\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">wie zuvor Mecklenburg-Vorpommern<\/a> \u2013 den staatlichen Einbruch in Privatwohnungen, um Trojaner physisch etwa via USB-Stick aufzuspielen. IT-Sicherheitsexperten warnen nicht nur <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Staatstrojaner-Urteil-Die-IT-Sicherheit-bleibt-die-offene-Flanke-10513616.html\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">vor dem Offenhalten von Schwachstellen<\/a>. Sie sehen in der Verkn\u00fcpfung von Wohnraumverletzung und digitaler Ausforschung auch einen Verfassungsbruch.<\/p>\n<p>Bodycams, Handy-Fahndung und Kennzeichen-Scanning<\/p>\n<p>Flankiert wird dieser Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Paragrafen 24c, der den Einsatz von Bodycams neu regelt. War deren Nutzung bisher auf den \u00f6ffentlichen Raum fokussiert, d\u00fcrfen Polizeikr\u00e4fte die Kameras nun auch in privaten Wohnungen und anderen nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen R\u00e4umen aktivieren, sofern tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine Gefahr f\u00fcr Leib oder Leben bestehen. Zwar betont der Gesetzgeber den Aspekt der Eigensicherung. Doch Gegner bef\u00fcrchten, dass dies in der Praxis zu einer audiovisuellen \u00dcberwachung im intimsten R\u00fcckzugsort der B\u00fcrger f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Auch im \u00f6ffentlichen Raum r\u00fcstet Berlin technisch auf. Mit Paragraf 26e wird die Funkzellenabfrage ausgeweitet. Die Polizei kann k\u00fcnftig von Netzbetreibern Verkehrsdaten aller Mobiltelefone anfordern, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer definierten Funkzelle befunden haben. Dies erm\u00f6glicht die Erstellung von Bewegungsbildern Tausender unbescholtener B\u00fcrger per Rasterfahndung, die etwa zuf\u00e4llig an einem Demonstrationsort waren.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Parallel schafft Paragraf 24d die rechtliche Basis f\u00fcr den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Diese Scanner erfassen Nummernschilder im flie\u00dfenden Verkehr und gleichen sie mit Fahndungsdatenbanken ab. Paragraf 24h erlaubt zudem den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Systeme wie Drohnen, inklusive der \u00dcbernahme der Steuerung.<\/p>\n<p>Gesichtserkennung und KI-Training<\/p>\n<p>Ein weiterer Aspekt, der in der Fachwelt f\u00fcr Tadel sorgt, ist die Einf\u00fchrung des Paragrafen 28a. Dieser erlaubt der Polizei den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Daten aus dem Internet. Damit kann die Polizei etwa mit Material aus der Video\u00fcberwachung automatisierte Suchen in sozialen Netzwerken oder auf Fotoplattformen beispielsweise mit automatisierter Gesichtserkennung durchf\u00fchren, um Personen zu identifizieren.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend erm\u00f6glicht der neue Paragraf 42d die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten zum &#8222;Training und zur Testung von Systemen der K\u00fcnstlichen Intelligenz&#8220;. Damit schaffen die Volksvertreter eine Rechtsgrundlage, um echte Polizeidaten \u2013 etwa Bilder, Videos oder Textnachrichten aus Ermittlungsverfahren \u2013 f\u00fcr das Anlernen von KI-Algorithmen zu nutzen. Datensch\u00fctzer kritisieren dies scharf, da KI-Modelle oft R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Trainingsdaten zulassen und die Zweckbindung der urspr\u00fcnglich erhobenen Daten hier weit gedehnt wird.<\/p>\n<p>Auch die Optionen zum Freiheitsentzug wachsen. Mit dem \u00fcberarbeiteten Paragrafen 33 wird die H\u00f6chstdauer des sogenannten Pr\u00e4ventivgewahrsams von 48 Stunden auf bis zu f\u00fcnf Tage verl\u00e4ngert. Im Falle drohender terroristischer Straftaten sind sogar bis zu sieben Tage drin. Politisch wurde diese Versch\u00e4rfung insbesondere im Kontext der Aktionen der &#8222;Letzten Generation&#8220; diskutiert.<\/p>\n<p>Proteste von vielen Seiten<\/p>\n<p>Die Opposition reagierte mit scharfer Ablehnung. Sie wirft Schwarz-Rot vor, Grundrechte leichtfertig zu opfern. Niklas Schrader (Die Linke) sprach in der Debatte von einem &#8222;schwarzen Tag f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte&#8220;. Vasili Franco (Gr\u00fcne) h\u00e4lt die Novelle f\u00fcr verfassungsrechtlich hochriskant. Das <a href=\"https:\/\/buendnis-soziale-sicherheit.de\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">B\u00fcndnis NoASOG<\/a> wertet die Reform als Angriff auf die Zivilgesellschaft. Die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) hat angek\u00fcndigt, eine Verfassungsbeschwerde zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Mit dem Beschluss reiht sich Berlin in die Liste der Bundesl\u00e4nder ein, die ihre Polizeigesetze massiv versch\u00e4rft haben. Die Kombination der neuen Instrumente macht das Berliner Paket aber besonders weitreichend. Die H\u00fcrden f\u00fcr den staatlichen Zugriff auf die digitale und physische Privatsph\u00e4re hat der Gesetzgeber damit deutlich gesenkt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp bezeichnete im Vorfeld die Legalisierung des Staatstrojaners als Frontalangriff auf die IT-Sicherheit aller B\u00fcrger und sah in der Summe der Ma\u00dfnahmen eine verfassungsrechtlich h\u00f6chst bedenkliche \u00dcberwachungsdichte erreicht.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:kbe@heise.de\" title=\"Kristina Beer\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">kbe<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. 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