{"id":627094,"date":"2025-12-06T08:10:18","date_gmt":"2025-12-06T08:10:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/627094\/"},"modified":"2025-12-06T08:10:18","modified_gmt":"2025-12-06T08:10:18","slug":"ruege-der-landesdirektion-bestaetigt-die-kritik-der-initiative-stadtnatur-%c2%b7-leipziger-zeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/627094\/","title":{"rendered":"R\u00fcge der Landesdirektion best\u00e4tigt die Kritik der Initiative Stadtnatur \u00b7 Leipziger Zeitung"},"content":{"rendered":"<p>Was nutzt es engagierten Vereinen, wenn sie bei ihrer Kritik an der Arbeit kommunaler \u00c4mter Recht bekommen, wenn die Berechtigung ihrer Kritik an st\u00e4dtischen Entscheidungen erst nach der Zerst\u00f6rung eines wichtigen Biotops best\u00e4tigt wird?<\/p>\n<p>So wie es der Initiative Stadtnatur nun geschah, die extra Fachaufsichtsbeschwerde bei der Landesdirektion eingereicht hatte, weil aus ihrer Sicht die Brache am Bayerischen Bahnhof widerrechtlich ber\u00e4umt worden war und ein wertvolles Habitat der Zauneidechse einfach zerst\u00f6rt wurde.<\/p>\n<p>Die untere Naturschutzbeh\u00f6rde der Stadt Leipzig h\u00e4tte die Ber\u00e4umung gar nicht ohne g\u00fcltigen B-Plan erlauben d\u00fcrfen, teilte die Landesdirektion nun der Initiative Stadtnatur mit.<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/77031e8bf00f40f581cc84570c7eec01.gif\" width=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2025\/12\/1\" height=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2025\/12\/1\" alt=\"\"\/><\/p>\n<p>Die<a href=\"http:\/\/www.initiativestadtnaturleipzig.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"> Initiative Stadtnatur Leipzig<\/a> hatte gegen das Verwaltungshandeln bzw. das Nicht Handeln der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde und die Genehmigung der Zerst\u00f6rung von Lebensr\u00e4umen nicht nur der Zauneidechse, sondern aller Brutv\u00f6gel und Insekten bei der Landesdirektion Sachsen Beschwerde eingelegt.<\/p>\n<p>Die artenschutzrechtlichen Genehmigungen erfolgten ohne Artenschutzpr\u00fcfung und vor dem <a href=\"http:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2025\/09\/der-stadtrat-tagte-stadtrat-grunes-licht-stadtquartier-lossniger-strasse-video-632822\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 397.1 \u201eStadtraum Bayerischer Bahnhof \u2013 Stadtquartier L\u00f6\u00dfniger Stra\u00dfe\u201c im August.<\/a><\/p>\n<p>Gesch\u00fctzte Arten gar nicht alle erfasst<\/p>\n<p>In ihrer Stellungnahme gegen\u00fcber der Initiative Stadtnatur wird die Landesdirektion sehr deutlich: \u201eZusammenfassend ist festzustellen, dass Ihre Beschwerde \u00fcberwiegend begr\u00fcndet war. Wir haben die untere Naturschutzbeh\u00f6rde angewiesen, die festgestellten M\u00e4ngel zu beheben und k\u00fcnftig die einschl\u00e4gigen Vorgaben strikt zu beachten. Wir danken Ihnen ausdr\u00fccklich f\u00fcr Ihr Engagement f\u00fcr den Arten- und Naturschutz im Gebiet der Stadt Leipzig und Ihre berechtigte Fachaufsichtsbeschwerde. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben einen nachvollziehbaren \u00dcberblick \u00fcber das Ergebnis unserer fachaufsichtlichen Pr\u00fcfung gegeben zu haben.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDie Untere Naturschutzbeh\u00f6rde wurde bez\u00fcglich ihrer Verst\u00f6\u00dfe gegen das Naturschutz- und Artenschutzrecht in mehrfacher Hinsicht ger\u00fcgt. Das ist ein gro\u00dfer Erfolg. Wir weisen schon lange bei mehreren Bauprojekten auf die vorhabentr\u00e4gerfreundliche und meist nicht rechtskonforme \u201aAuslegung\u2018 des Naturschutzrechts durch die Beh\u00f6rde hin\u201c, kommentiert die Initiative Stadtnatur die Pr\u00fcfung durch die Landesdirektion.<\/p>\n<p>Laut Anschreiben der Landesdirektion wurde die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde aufgefordert, den Vorhabentr\u00e4ger zu einer nachtr\u00e4glichen Beantragung des Eingriffes anzuhalten. Ziel sei es, den Eingriff nachtr\u00e4glich zu genehmigen und dabei auch die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen bzw. Ersatzgeldzahlungen festzulegen.<\/p>\n<p>Ein Problem dabei ist: Die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde hat vor der Genehmigung gar nicht alle gesch\u00fctzten Arten auf dem Gel\u00e4nde erfasst.<\/p>\n<p>Die Landesdirektion formulierte es so: \u201eNotwendiger Bestandteil der artenschutzrechtlichen Pr\u00fcfung w\u00e4re entweder eine naturschutzfachliche Erfassung der nur national besonders gesch\u00fctzten Arten oder eine Worst-Case-Annahme, die das Vorkommen aller aufgrund des Habitatpotentials zu erwartenden nur national besonders gesch\u00fctzten Arten unterstellt und daraus die notwendigen CEF- und FCS-Ma\u00dfnahmen ableitet, gewesen.<\/p>\n<p>Eine derartige Erfassung oder Worst-Case-Betrachtung unterblieb im konkreten Fall. Auch setzte sich der Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan 397.1 nicht mit den nur national besonders gesch\u00fctzten Arten auseinander. Es ist davon auszugehen, dass durch die Ma\u00dfnahme zur Habitatpessimierung f\u00fcr die Zauneidechse artenschutzrechtliche Verbotstatbest\u00e4nde bezogen auf die nur national besonders gesch\u00fctzten Arten ausgel\u00f6st wurden.\u201c<\/p>\n<p>Schon die Abholzung erf\u00fcllte einen Verbotstatbestand<\/p>\n<p>Dennoch gibt es eine Vorstellung davon, was da auf der jahrzehntelang brachliegenden Fl\u00e4che durch die generelle Abholzung verloren gegangen ist, wie es die Landesdirektion umrei\u00dft: \u201eDie von Ihnen ger\u00fcgten Ma\u00dfnahmen zur Habitatpessimierung f\u00fcr die Zauneidechse umfassten nach dem zugrunde liegenden Pessimierungskonzept eine Fl\u00e4che von etwa 4 ha.<\/p>\n<p>Auf dieser Fl\u00e4che befanden sich umfassende Bereiche mit geschlossenem Geh\u00f6lzbestand und lichter Kraut- und Geh\u00f6lzsukzession, die (mit Ausnahme weniger der Geh\u00f6lzschutzsatzung der Stadt Leipzig unterliegenden Geh\u00f6lze) in ein Feinplanum umgewandelt wurden. Dieses soll zu einer mehrsch\u00fcrigen Wiese entwickelt werden, um die Attraktivit\u00e4t der Fl\u00e4chen f\u00fcr die Zauneidechse zu reduzieren. Damit gehen auf einer Fl\u00e4che mit einer f\u00fcr eine Innenstadtlage in einer Gro\u00dfstadt erheblichen Ausdehnung alle Strukturen verloren, auf denen in Str\u00e4uchern und Geh\u00f6lzen br\u00fctende europ\u00e4ische Vogelarten ihre Nester anlegen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ein Ausweichen der Individuen in benachbarte Bereiche ist aufgrund der angrenzenden Bebauung und da davon auszugehen ist, dass die Reviere in den nicht ber\u00e4umten Teilfl\u00e4chen des ehemaligen bayerischen Bahnhofs bereits besetzt sind, nicht anzunehmen. Daraus folgt, dass Reviere dieser Vogelarten dauerhaft verloren gehen werden. Dies ist der Entnahme von Fortpflanzungs- und Ruhest\u00e4tten nach \u00a7 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG gleichzusetzen und daher Artenschutz rechtlich nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Eine entsprechende Einsch\u00e4tzung wurde auch von der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde im Rahmen der Erstellung des Artenschutzfachbeitrags zum Bebauungsplan 397.1 vertreten. Im Zusammenhang mit der Anzeige der Ma\u00dfnahmen zur Habitatpessimierung durch den Vorhabentr\u00e4ger \u00fcbersah die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde jedoch, dass bereits die nahezu vollst\u00e4ndige Entnahme der Geh\u00f6lze auf den betreffenden Fl\u00e4chen den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand ausl\u00f6ste und nicht erst die unmittelbar bauvorbereitenden Ma\u00dfnahmen im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes 397.1. Diese Fehleinsch\u00e4tzung wurde fachaufsichtlich beanstandet.\u201c<\/p>\n<p>Es gibt keine Ersatzlebensr\u00e4ume im Umfeld<\/p>\n<p>Aber es ist eben nur eine R\u00fcge, die nachtr\u00e4glich das \u2013 teilweise voreilige \u2013 Handeln der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde kritisiert. Retten l\u00e4sst sich damit am devastierten Gebiet am Bayerischen Bahnhof nichts.<\/p>\n<p>Und so \u00e4u\u00dfert sich denn auch die Initiative Stadtnatur recht entt\u00e4uscht: \u201eLeider bleibt die R\u00fcge aber bez\u00fcglich des besonderen Artenschutzes von Insekten, europ\u00e4ischen Vogelarten und der Zauneidechse weitgehend ohne Konsequenzen. Die Landesdirektion h\u00e4lt die Durchf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Ma\u00dfnahmen f\u00fcr diese Arten nicht f\u00fcr angemessen und zweckm\u00e4\u00dfig, u.a. weil der Bebauungsplan zwischenzeitlich beschlossen wurde und insektenbezogene Festsetzungen enthalte. Ein Umweltschaden durch den Vorhabentr\u00e4ger liege nicht vor, weil dieser sich umfassend mit der Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde abgestimmt habe.\u201c<\/p>\n<p>Die Initiative Stadtnatur fordert deshalb weitere artenschutzrechtliche Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>\u201eDie Lebensr\u00e4ume der Brutv\u00f6gel auf dem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes wurden vollst\u00e4ndig vernichtet. Die Arten konnten \u2013 wie auch die Landesdirektion best\u00e4tigt \u2013 nicht ausweichen. Es wurden keine Ersatzlebensr\u00e4ume im Umfeld hergestellt. Die Zerst\u00f6rung der Vegetation, die als Vermeidungsma\u00dfnahme f\u00fcr die Zauneidechse dargestellt wurde, hat zu einer Beseitigung der Vegetation und vollst\u00e4ndigen Planierung des Gel\u00e4ndes gef\u00fchrt, obwohl vermutlich nur ein Teil der Zauneidechsen abgesammelt werden konnte.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Endbericht zur Umsiedlung der Zauneidechse wurden nur 210 Tiere abgefangen, w\u00e4hrend bei den Kartierungen noch von bis zu 520 Individuen ausgegangen worden war. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zauneidechsen in ihren Winterquartieren (im Boden in Zwischenr\u00e4umen an Wurzeln z.B.) durch die Ma\u00dfnahme get\u00f6tet wurden.\u201c<\/p>\n<p>Die Initiative geht auch nach dem Pr\u00fcfergebnis davon aus, dass auf dem Bayerischen Bahnhof ein Umweltschaden nach \u00a7 19 Bundesnaturschutzgesetz entstanden ist und dass weitere Artenschutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Zauneidechsen, Brutv\u00f6gel und Insekten erforderlich sind. Und aus Sicht der Initiative hat auch der im August beschlossene Bebauungsplan die Zerst\u00f6rung der wertvollen, artenreichen Brache am Bayerischen Bahnhof nicht geheilt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Was nutzt es engagierten Vereinen, wenn sie bei ihrer Kritik an der Arbeit kommunaler \u00c4mter Recht bekommen, wenn&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":627095,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1832],"tags":[148418,3364,29,30,148419,71,953,859],"class_list":{"0":"post-627094","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-leipzig","8":"tag-bayerischer-bahnhof","9":"tag-de","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-initiative-stadtnatur","13":"tag-leipzig","14":"tag-naturschutz","15":"tag-sachsen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115671613952049950","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/627094","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=627094"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/627094\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/627095"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=627094"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=627094"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=627094"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}