{"id":634915,"date":"2025-12-09T15:50:15","date_gmt":"2025-12-09T15:50:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/634915\/"},"modified":"2025-12-09T15:50:15","modified_gmt":"2025-12-09T15:50:15","slug":"aschaffenburg-somalier-verfolgte-messerangreifer-jetzt-muss-er-deutschland-verlassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/634915\/","title":{"rendered":"Aschaffenburg: Somalier verfolgte Messerangreifer \u2013 Jetzt muss er Deutschland verlassen"},"content":{"rendered":"<p>Ein mutiger Somalier verfolgte im Januar in Aschaffenburg einen Messerangreifer. Er erhielt daraufhin eine Medaille f\u00fcr Zivilcourage. Warum er aktuell dennoch keine Chance hat, im Land bleiben zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Ein Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung f\u00fcr Zivilcourage nun doch verlassen. Grund sei unter anderem, dass der Asylbewerber trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in W\u00fcrzburg mit.<\/p>\n<p>Der Somalier habe eine genehmigte Besch\u00e4ftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsf\u00e4higkeit gestellt, teilte die Beh\u00f6rde mit. Au\u00dferdem sei er in der Zwischenzeit wegen \u201ediverser Straftaten\u201c mehrfach rechtskr\u00e4ftig verurteilt worden.<\/p>\n<p>Vor allem ohne Arbeit bestehe f\u00fcr ihn keine dauerhafte Bleibeperspektive, teilte die Beh\u00f6rde mit. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei die wichtigste Voraussetzung f\u00fcr einen Aufenthaltstitel. Er habe \u201edie ihm er\u00f6ffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen f\u00fcr ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt\u201c, teilte die Regierung von Unterfranken mit. <\/p>\n<p>Der Mann streitet nach einem Bericht des \u201eMain-Echo\u201c ab, sich nicht um einen Job bem\u00fcht zu haben. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: \u201eDie Beh\u00f6rden l\u00fcgen.\u201c Und: \u201eSie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden.\u201c<\/p>\n<p>Der Somalier hatte nach der t\u00f6dlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar dieses Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Afghanen, wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der T\u00e4ter sitzt bis auf Weiteres in einer forensischen Psychiatrie. <\/p>\n<p>Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vor\u00fcbergehenden Aufenthaltsstatus f\u00fcr ausreisepflichtige Ausl\u00e4nder, die aus bestimmten Gr\u00fcnden nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden regelm\u00e4\u00dfig befristet erstellt und manchmal auch verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>S\u00f6der verlieh ihm Medaille f\u00fcr Zivilcourage<\/p>\n<p>Der Somalier hatte f\u00fcr sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Ministerpr\u00e4sident Markus S\u00f6der (CSU) im Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe \u201ebei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen\u201c, \u201esich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel f\u00fcr Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und h\u00f6chsten Respekt verdient\u201c. <\/p>\n<p>Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden \u2013 also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte. <\/p>\n<p>Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier n\u00e4mlich zun\u00e4chst nach Italien eingereist und dort schon als Fl\u00fcchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gew\u00e4hrt wird. <\/p>\n<p>Nach Berichten \u00fcber eine drohende Abschiebung im Fr\u00fchjahr hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, diese beruhten auf einem \u201eMissverst\u00e4ndnis\u201c, das Ministerium hatte auf die Duldung des Mannes als Zeuge im Prozess sowie die Arbeitserlaubnis verwiesen. <\/p>\n<p>Die Regierung von Unterfranken teilte nun zwar mit, der Mann m\u00fcsse Deutschland verlassen. Doch die Beh\u00f6rde empfehle ihm eine freiwillige R\u00fcckkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitze. So bliebe ihm die Option, sp\u00e4ter gegebenenfalls \u00fcber ein Fachkr\u00e4ftevisum zur\u00fcck nach Deutschland zu kommen, \u201ewenn er die Voraussetzungen erf\u00fcllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt\u201c.<\/p>\n<p>dpa\/cvb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein mutiger Somalier verfolgte im Januar in Aschaffenburg einen Messerangreifer. Er erhielt daraufhin eine Medaille f\u00fcr Zivilcourage. 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