{"id":635030,"date":"2025-12-09T16:53:22","date_gmt":"2025-12-09T16:53:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/635030\/"},"modified":"2025-12-09T16:53:22","modified_gmt":"2025-12-09T16:53:22","slug":"urteil-toedlicher-messerangriff-in-hamburger-kleingarten-fast-sechs-jahre-haft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/635030\/","title":{"rendered":"Urteil: T\u00f6dlicher Messerangriff in Hamburger Kleingarten \u2013 Fast sechs Jahre Haft"},"content":{"rendered":"<p>Eigentlich sind die beiden P\u00e4chter der Kleingartenanlage in Hamburg-Jenfeld gute Bekannte. Doch dann wird in den G\u00e4rten eingebrochen. Es kommt zum \u00c4u\u00dfersten.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Weil er in einer Hamburger Kleingartenanlage nach einem Streit einen Bekannten mit einem Messer t\u00f6dlich verletzt hatte, ist ein 42 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe von f\u00fcnf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Es sei wegen Totschlags in minder schwerem Fall verurteilt worden, sagte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Hamburg am Nachmittag in ihrer Urteilsbegr\u00fcndung. \u201eJeder Stich in den Bauchraum ist lebensgef\u00e4hrlich\u201c, sagte sie dem Angeklagten. Er habe deshalb zwar mit T\u00f6tungsvorsatz, aber nicht mit T\u00f6tungsabsicht gehandelt. <\/p>\n<p>Dem t\u00f6dlichen Angriff Mitte April dieses Jahres war ein heftiger Streit zwischen den beiden M\u00e4nnern vorangegangen. Nach Einbr\u00fcchen in die Lauben die Kleingartenkolonie in Hamburg-Jenfeld hatte der Angeklagte das sp\u00e4tere Opfer der Taten beschuldigt. An dem Abend wollte der heute 42-J\u00e4hrige seinen eigentlich guten Bekannten nochmals damit konfrontieren. Deshalb hatte er den 46-J\u00e4hrigen in mehreren Sprachnachrichten mit Gewalt gedroht, wenn er nicht schnell in die Gartenanlage komme. <\/p>\n<p>Opfer und T\u00e4ter waren betrunken<\/p>\n<p>Zuvor hatte der Angeklagte am Osterfeuer und bei einem Bekannten in der Laube viel Alkohol getrunken. Der Vorsitzenden Richterin zufolge hatte er mehr als drei Promille Alkohol im Blut. Auch das Opfer sei betrunken gewesen. <\/p>\n<p>In der Laube war es schlie\u00dflich zum Streit zwischen beiden bekommen. Der \u00c4ltere schlug mehrfach ins Gesicht und im Verlauf der Auseinandersetzung stach der Angeklagte schlie\u00dflich einmal mit einem Klappmesser mit einer Klingenl\u00e4nge von 8,5 Zentimetern zu. Mit diesem einen Schnitt verletzte er Organe und eine Vene &#8211; das Opfer verlor viel Blut und starb trotz Notoperation wenig sp\u00e4ter im Krankenhaus.<\/p>\n<p>Angeklagter wollte Freund nach Messerstich retten<\/p>\n<p>Der Angeklagte habe am Tatort noch versucht, den Freund zu retten und auch im Gerichtssaal glaubhaft Reue und Bedauern gezeigt, sagte die Richterin weiter. Vor Gericht hatte der 42-J\u00e4hrige weitgehend gestanden und den Angriff als Notwehr bezeichnet.<\/p>\n<p>Dem konnte die Strafkammer nicht vollends folgen: \u201eDenn wer einen Angriff provoziert und sich dann gegen diesen Angriff wehrt\u201c, d\u00fcrfe das nur bis zu einem gewissen Punkt tun. Doch dar\u00fcber sei der Angeklagte hinausgegangen, sagte die Richterin: \u201eDas war zu viel. Sie haben einfach zu viel gemacht.\u201c<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch pl\u00e4diert. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>dfe, dpa<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eigentlich sind die beiden P\u00e4chter der Kleingartenanlage in Hamburg-Jenfeld gute Bekannte. 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