{"id":646689,"date":"2025-12-15T00:19:13","date_gmt":"2025-12-15T00:19:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/646689\/"},"modified":"2025-12-15T00:19:13","modified_gmt":"2025-12-15T00:19:13","slug":"koeln-nuernberg-hilfe-mein-arbeitgeber-ist-insolvent","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/646689\/","title":{"rendered":"K\u00f6ln\/N\u00fcrnberg | Hilfe, mein Arbeitgeber ist insolvent"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6ln\/N\u00fcrnberg (dpa\/tmn) &#8211; Der Begriff \u00abInsolvenz\u00bb kann schon mal Panik ausl\u00f6sen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Da ist pl\u00f6tzlich dieses ungute Gef\u00fchl und die vielen Fragen. Ist mein Arbeitsplatz noch sicher? Wie steht es um mein Gehalt? Sollte ich lieber unverz\u00fcglich k\u00fcndigen? Ruth Rigol, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.<\/p>\n<p>Was bedeutet eine Insolvenz meines Arbeitgebers rechtlich?<\/p>\n<p>Meldet der Arbeitgeber seine Insolvenz an, hat das f\u00fcr die Arbeitnehmer rechtlich gesehen zun\u00e4chst keine Folgen, erkl\u00e4rt Ruth Rigol. Der Prozess l\u00e4uft wie folgt ab: Wird ein Insolvenzantrag gestellt, schlie\u00dft sich in Deutschland ein Vorverfahren, das sogenannte Insolvenzantragsverfahren an.\u00a0<\/p>\n<p>Am Ende des Antragsverfahrens entscheidet das Gericht dar\u00fcber, ob das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder mangels Masse, sprich Verm\u00f6genswerten, eingestellt wird. \u00abDabei bleibt der Arbeitgeber in seiner Position, an seine Seite wird ein vorl\u00e4ufiger Insolvenzverwalter oder bei der Eigenverwaltung ein vorl\u00e4ufiger Sachwalter gestellt\u00bb, erkl\u00e4rt Ruth Rigol. \u00abDie Arbeitsverh\u00e4ltnisse bestehen erst einmal fort\u00bb<\/p>\n<p>Der Antrag auf Insolvenz hat deshalb zun\u00e4chst keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Abh\u00e4ngig davon, ob der Betrieb (teilweise) stillgelegt wird, kann es jedoch im weiteren Verlauf zu K\u00fcndigungen oder Freistellungen kommen.<\/p>\n<p>Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?<\/p>\n<p>Ist der Arbeitgeber zahlungsunf\u00e4hig, haben die Arbeitnehmer in den meisten F\u00e4llen Anspruch auf Insolvenzgeld, welches durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit gezahlt wird. Guadalupe Florenin erl\u00e4utert die Voraussetzungen, die daf\u00fcr gegeben sein m\u00fcssen: \u00abErstens, der Arbeitgeber hat ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Zweitens, der Arbeitgeber hat vor dem Insolvenzverfahren die Arbeitsentgeldanspr\u00fcche nicht erf\u00fcllt. Drittens muss es sich um ein inl\u00e4ndisches Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis handeln.\u00bb<\/p>\n<p>Sind die Voraussetzung gegeben, kann der Arbeitnehmer r\u00fcckwirkend f\u00fcr die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis (also der Entscheidung des Gerichts \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Verfahrens) Insolvenzgeld erhalten. Dieses entspricht dem Nettoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, unterliegt jedoch der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese liegt im Jahr 2025 bei 8.050 Euro brutto im Monat.<\/p>\n<p>Vorschusszahlungen sind nur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich. N\u00e4mlich dann, \u00abwenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis bei Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens bereits beendet ist und das Insolvenzgeld sehr wahrscheinlich bewilligt wird\u00bb, erkl\u00e4rt Florenin.<\/p>\n<p>Laufen die Arbeitsvertr\u00e4ge noch, sind Vorauszahlung kaum m\u00f6glich. Vorverfahren dauern oft mehrere Wochen und die Auszahlung des Insolvenzgeldes beginnt erst mit dem Insolvenzereignis. \u00abViele Arbeitnehmer gucken mich dann geschockt an und sagen, das halten sie nicht durch\u00bb, sagt Ruth Rigol. In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnen vorl\u00e4ufige Insolvenzverwalter die Entgelte in Zusammenarbeit mit einer Bank vorfinanzieren, wenn die Bundesagentur diesem Vorgehen zustimmt.<\/p>\n<p>Welche Fristen muss ich ber\u00fccksichtigen?<\/p>\n<p>Wer Insolvenzgeld beantragen will, muss dieses innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis tun. Wird die Ausschlussfrist aus Gr\u00fcnden vers\u00e4umt, die der Antragstellende nicht zu vertreten hat, kann die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit eine Nachfrist einr\u00e4umen. Insolvenzgeld l\u00e4sst sich online \u00fcber den eService der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit oder in Papierform beantragen.<\/p>\n<p>Ebenso wichtig: M\u00f6gliche Verfalls- und Verj\u00e4hrungsfristen ber\u00fccksichtigen. \u00abEs gibt Tarifvertr\u00e4ge, die sehr kurze Verfallsfristen vorsehen oder sonstige Vorschriften enthalten, wie ich meinen Anspruch geltend machen muss. Diese sollte man als Arbeitnehmer im Blick behalten\u00bb, so Rigol.<\/p>\n<p>Was sollte ich als Arbeitnehmer jetzt tun?<\/p>\n<p>Ein Insolvenzverfahren geht f\u00fcr die Arbeitnehmer oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten einher. Ruth Rigol empfiehlt deshalb, gut zuzuh\u00f6ren, wann immer es um die Zukunft des Unternehmens geht. \u00abMan sollte nicht \u00fcberrascht sein, wenn der Betrieb mit der Insolvenzer\u00f6ffnung stillgelegt wird\u00bb, sagt sie.\u00a0<\/p>\n<p>In jedem Fall lohne es sich, die eigenen Unterlagen immer gut zu ordnen. Habe ich noch Anspruch auf Urlaub oder Reisekostenerstattung? \u00abSo etwas sollten Sie dokumentieren. Wollen Arbeitnehmer sp\u00e4ter Forderungen anbringen, m\u00fcssen sie ihren Anspruch darauf beweisen k\u00f6nnen\u00bb, so Rigol.<\/p>\n<p>Auch wichtig: S\u00e4mtliche Informationsveranstaltungen wahrnehmen und bei Fragen gegebenenfalls den direkten Austausch mit dem Insolvenzverwalter suchen.<\/p>\n<p>Wie schnell kann ich k\u00fcndigen?<\/p>\n<p>Kann das Unternehmen nicht mehr zahlen, wollen Arbeitnehmer oft eins: schnell weg. \u00abNach der Insolvenzer\u00f6ffnung greift das Insolvenzarbeitsrecht mit der gro\u00dfen Besonderheit, dass die K\u00fcndigungsfristen f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf l\u00e4ngstens drei Monate gekappt sind\u00bb, erkl\u00e4rt Ruth Rigol.\u00a0<\/p>\n<p>Werden dadurch l\u00e4ngere K\u00fcndigungsfristen (etwa durch mehrj\u00e4hrige Betriebszugeh\u00f6rigkeit) unwirksam, l\u00e4sst sich die zeitliche Differenz als Schadenersatz zur Insolvenztabelle anmelden, erkl\u00e4rt die Rechtsexpertin. Aus ihrer Erfahrung als Insolvenzverwalterin wei\u00df sie: \u00abW\u00e4hrend eines Insolvenzverfahrens w\u00fcrde man in der Regel auch einem Aufhebungsvertrag zustimmen\u00bb.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Wer aus einem wichtigen Grund k\u00fcndigt, riskiert keine 12-w\u00f6chige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. \u00abIst die Insolvenz des Arbeitgebers bereits eingetreten, stellt dies generell einen wichtigen Grund f\u00fcr die Beendigung des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses dar, sodass in diesem Fall keine Sperrzeit eintritt\u00bb, so Florenin.<\/p>\n<p>Bewerben trotz laufendem Arbeitsverh\u00e4ltnis: Wie geht es jetzt weiter?<\/p>\n<p>Guadalupe Florenin empfiehlt, sich diesbez\u00fcglich fr\u00fchzeitig bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zu melden. \u00abJe fr\u00fcher die Agentur mit den Kund:innen arbeiten kann, desto h\u00f6her ist die Chance, dass die Arbeitslosigkeit erst gar nicht eintritt oder zumindest k\u00fcrzer besteht\u00bb, sagt sie. Ob nun die gleiche T\u00e4tigkeit bei einem neuen Arbeitgeber, eine Umschulung oder Weiterbildung \u2013 wie der Weg in die berufliche Zukunft aussieht, muss individuell mit den Beratungs- und Vermittlungsfachkr\u00e4ften besprochen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"K\u00f6ln\/N\u00fcrnberg (dpa\/tmn) &#8211; Der Begriff \u00abInsolvenz\u00bb kann schon mal Panik ausl\u00f6sen. 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