{"id":647086,"date":"2025-12-15T04:33:14","date_gmt":"2025-12-15T04:33:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/647086\/"},"modified":"2025-12-15T04:33:14","modified_gmt":"2025-12-15T04:33:14","slug":"mainz-hannover-glasfaser-von-laufzeitfallen-und-untergeschobenen-vertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/647086\/","title":{"rendered":"Mainz\/Hannover | Glasfaser: Von Laufzeitfallen und untergeschobenen Vertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<p>Mainz\/Hannover (dpa\/tmn) &#8211; Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschlie\u00dfen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau pr\u00fcfen. Denn einige Anbieter legen den Beginn der maximal zul\u00e4ssigen zweij\u00e4hrigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der Freischaltung des Glasfaseranschlusses.<\/p>\n<p>Das bedeutet im ung\u00fcnstigsten Fall: Der Vertrag kann sich um Monate oder gar Jahre verl\u00e4ngern, wenn sich der Ausbau verz\u00f6gert oder wom\u00f6glich noch gar nicht begonnen hat, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.<\/p>\n<p>Diese gesetzlichen Regelungen gelten<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang gelten folgende gesetzlichen Regelungen:<\/p>\n<ul class=\"list-normal\">\n<li>Die Mindestvertragslaufzeit f\u00fcr Telekommunikationsvertr\u00e4ge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen.<\/li>\n<li>Vertr\u00e4ge mit einer anf\u00e4nglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten k\u00f6nnen danach monatlich gek\u00fcndigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Laufzeit- und K\u00fcndigungs-Infos sind verpflichtend<\/p>\n<p>Wer einen Vertrag bereits vor l\u00e4ngerer Zeit abgeschlossen hat, sollte im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau pr\u00fcfen, welche Daten dort angegeben sind, r\u00e4t Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.\u00a0<\/p>\n<p>Schon seit 2017 muss auf der monatlichen Rechnung stehen, wann die Vertragslaufzeit begonnen hat, wann sie endet und bis zu welchem Datum eine K\u00fcndigung beim Anbieter eingegangen sein muss.<\/p>\n<p>Unwissenheit ausgenutzt? &#8211; Anbieter zur Korrektur auffordern<\/p>\n<p>\u00abViele Anbieter geben in den Rechnungen dann das Datum der Aktivierung des Anschlusses an und nutzen so die Unwissenheit ihrer Kundinnen und Kunden aus\u00bb, sagt Michael Gundall.<\/p>\n<p>Sollte ein falsches Datum hinterlegt sein, sollten Kunden den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website einen <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale-rlp.de\/node\/114160\" target=\"_blank\" class=\"externalLink\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Musterbrief<\/a> zum kostenlosen Download bereitgestellt.\u00a0<\/p>\n<p>Sollte sich ein Anbieter trotz Aufforderung weigern, die Daten zu korrigieren, k\u00f6nnen sich Betroffene per E-Mail (glasfaser@vz-rlp.de) an die Verbrauchersch\u00fctzer in Mainz wenden.<\/p>\n<p>Oberlandesgerichts-Urteil zum Laufzeitbeginn<\/p>\n<p>\u00abIn der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung\u00bb, erkl\u00e4rt Verbrauchersch\u00fctzer Gundall. Dies sehe auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil so (Az.: 10 UKL 1\/24).\u00a0<\/p>\n<p>In dem Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen ein Glasfaserunternehmen geklagt, das den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ab Freischaltung des Anschlusses in ihren allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgeschrieben hatte. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Bei Problemen zweiw\u00f6chiges Widerrufsrecht nutzen<\/p>\n<p>Wer erst k\u00fcrzlich einen Vertrag mit nicht korrektem Beginn der Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hat, kann diesen auch binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen, wenn dieser am Telefon, \u00fcbers Internet oder an der Haust\u00fcr abgeschlossen worden ist.<\/p>\n<p>Ein sofortiger Widerruf ist auch dann sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, im Vertrag falsche oder widerspr\u00fcchlichen Informationen und Leistungen entdeckt werden oder der Vertrag schlichtweg untergeschoben worden ist.<\/p>\n<p>Keine sogenannten Beratungsprotokolle unterzeichnen<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch vor dem Unterschreiben sogenannter Beratungsprotokolle f\u00fcr Glasfaseranschl\u00fcsse, die Vertreter von Anbietern an der Haust\u00fcr pr\u00e4sentieren. Um sich im Zweifel Aufwand und \u00c4rger zu sparen, sollte man an der Haust\u00fcr nichts ad hoc unterschreiben und Unterlagen erst einmal in Ruhe pr\u00fcfen.\u00a0<\/p>\n<p>Den Verbrauchersch\u00fctzern ist ein Fall bekannt, in dem eine Frau ein solches Protokoll unterzeichnet hatte. In dem Schriftst\u00fcck seien zwar nur angebotene Leistungen und Konditionen eines Glasfaservertrags aufgef\u00fchrt gewesen &#8211; und sogar der ausdr\u00fcckliche Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handele. Trotzdem habe die Frau kurz darauf eine Auftragsbest\u00e4tigung f\u00fcr einen Glasfaseranschluss erhalten.<\/p>\n<p>Protokoll ist kein Vertrag &#8211; und die Zusammenfassung fehlt<\/p>\n<p>\u00abWer an der Haust\u00fcr ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen\u00bb, stellt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen klar. In dem Fall habe der Anbieter sogar zus\u00e4tzlich seine Transparenzpflichten missachtet, die das Telekommunikationsgesetz zum Schutz vor untergeschobenen Vertr\u00e4gen und ungewollten Leistungen vorschreibt.<\/p>\n<p>Demnach sind Anbieter verpflichtet, Verbrauchern \u00abvor Abgabe ihrer Vertragserkl\u00e4rung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags\u00bb aush\u00e4ndigen, so von Bibra. Geschehe das nicht unmittelbar im Gespr\u00e4ch, m\u00fcssten Verbraucher die Inhalte zus\u00e4tzlich schriftlich best\u00e4tigen. Die Frau habe also definitiv keinen Vertrag geschlossen.<\/p>\n<p>Auch gegen untergeschobenen Vertrag sofort vorgehen<\/p>\n<p>Betroffene sollten in so einer Situation &#8211; also auch bei fehlenden Unterlagen oder widerspr\u00fcchlichen Informationen &#8211; schnell und unverz\u00fcglich handeln, um einen untergeschobenen Vertrag wieder loszuwerden. \u00abBei Haust\u00fcrgesch\u00e4ften gilt in der Regel ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht\u00bb, erkl\u00e4rt von Bibra. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag fristgerecht schriftlich widerrufen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mainz\/Hannover (dpa\/tmn) &#8211; Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschlie\u00dfen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":647087,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1836],"tags":[26718,8534,3364,29,30,15329,46,198,1026,151972,1411,624,1009,194,3795,8665,11747,625,14658,37632],"class_list":{"0":"post-647086","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-hannover","8":"tag-tmn1131","9":"tag-agb","10":"tag-de","11":"tag-deutschland","12":"tag-germany","13":"tag-glasfaser","14":"tag-hannover","15":"tag-internet","16":"tag-kuendigung","17":"tag-laufzeit","18":"tag-niedersachsen","19":"tag-ratgeber","20":"tag-recht","21":"tag-technik","22":"tag-telekommunikation","23":"tag-tpds","24":"tag-urteile","25":"tag-verbraucher","26":"tag-vertraege","27":"tag-widerruf"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115721719281124766","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/647086","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=647086"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/647086\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/647087"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=647086"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=647086"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=647086"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}