{"id":647783,"date":"2025-12-15T11:58:12","date_gmt":"2025-12-15T11:58:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/647783\/"},"modified":"2025-12-15T11:58:12","modified_gmt":"2025-12-15T11:58:12","slug":"urknall-fuer-europas-fussball-diepresse-com","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/647783\/","title":{"rendered":"Urknall f\u00fcr Europas Fu\u00dfball \u2013 DiePresse.com"},"content":{"rendered":"<p>Wien. Der EU-Beitritt \u00d6sterreichs vor 30 Jahren hat bis dato sehr viele Ver\u00e4nderungen mit sich gebracht. Eine weitere \u201eAngelegenheit\u201c im Jahr 1995 ver\u00e4nderte aber gleich ganz Europa: \u201eAktenzeichen RS C-415\/93\u201c ersch\u00fctterte den Fu\u00dfball innerhalb der Europ\u00e4ischen Union in seinen Grundfesten. Der Belgier Jean-Marc Bosman klagte vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) auf Transfer-Freiz\u00fcgigkeit und bekam am 15. Dezember 1995 Recht.<\/p>\n<p>Konkret bedeutete dies, dass Profifu\u00dfballer nach Vertragsende abl\u00f6sefrei wechseln d\u00fcrfen. Zudem wurden die Ausl\u00e4nderbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr EU-B\u00fcrger fallen gelassen. Bosman, heute 61, sprach damals von einem \u201ehistorischen Tag\u201c, was sich in weiterer Folge bewahrheiten sollte.<\/p>\n<p>Grundlage des Urteilsspruches bildete der Artikel 48 des EWG-Vertrages, der die Freiz\u00fcgigkeit von Arbeitnehmern in der EU garantiert. Die Freiz\u00fcgigkeit von Personen ist als eine von vier EU-Grundfreiheiten seit den Vertr\u00e4gen von Nizza 2003 durch Artikel 39 EUV (Vertrag \u00fcber die Europ\u00e4ische Union) geregelt. Sp\u00e4ter ging diese Bestimmung in Artikel 45 AEUV (Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union) auf. Demnach kann jeder EU-Ausl\u00e4nder zu denselben Bedingungen wie ein Inl\u00e4nder seinen Arbeitsplatz frei w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>In zeitlicher Hinsicht wurde seitens des EuGH keine \u00dcbergangsphase zur Anpassung der Transferregellungen gew\u00e4hrt. Das Urteil hatte sofortige Wirkung und traf die Vereine meist v\u00f6llig unvorbereitet, da viele wichtige Spieler nach Vertragsende abl\u00f6sefrei oder gegen eine geringe Ausbildungsentsch\u00e4digung wechseln konnten. Allgemein l\u00e4sst sich feststellen, dass durch Bosman die Kluft zwischen \u201eArm und Reich\u201c verst\u00e4rkt wurde und nur noch Vereine aus den finanzstarken Ligen eine reelle Chance haben, sich in der europ\u00e4ischen Elite zu etablieren. Auch verschob sich die Macht weg von den Vereinen hin zu den Spielern und deren Managern.<\/p>\n<p>Ein tragisches Schicksal ereilte Ajax Amsterdam, das 1995 in Wien durch ein Tor von Patrick Kluivert die Champions League gewinnen konnte. Das Team von Louis van Gaal, das sich fast nur aus Eigenbauspielern zusammensetzte, zerfiel in den Jahren darauf zusehends und ist derzeit in der Eliteliga nur mehr ein Mitl\u00e4ufer. Ajax und der FC Porto 2004 waren die letzten Vereine aus finanzschwachen Ligen, die sich auf den Thron der K\u00f6nigsklasse setzten konnten.<\/p>\n<p>Auch \u00f6sterreichische Teams verloren in den Folgejahren viele ihrer wichtigsten Spieler abl\u00f6sefrei, auch wenn sich die wenigsten bei Topvereinen etablierten. Bosman sorgte nicht nur f\u00fcr zahlreiche Transfers in die EU, \u00d6sterreich entwickelte sich nach dem Urteil zu einem Fu\u00dfballimportland meist zweit- oder drittklassiger Legion\u00e4re. Des weiteren erwiesen sich zahlreiche Gentlemen-Agreements, welche f\u00fcr eine Regulierung sorgen sollten, als zahnlos.<\/p>\n<p>Durch das \u201eBosman-Urteil\u201c f\u00fchlten sich Nicht-EU-Ausl\u00e4nder diskriminiert, was schlie\u00dflich zum \u201eFall Karpin\u201c f\u00fchrte. Der russische Nationalspieler Valeri Karpin vom spanischen Erstligisten Celta de Vigo klagte zur Winter\u00fcbertrittszeit 2000\/2001 vor einem Madrider Arbeitsgericht auf Gleichstellung mit EU-Fu\u00dfballern und bekam Recht. Noch im M\u00e4rz dieses Jahres entschieden EU-Kommission, der Fu\u00dfball-Weltverband FIFA und der Europ\u00e4ische Fu\u00dfball-Verband Uefa, neue Transferregelungen zu vereinbaren, was Anfang Juni dann auch geschah. Das \u201eBosman-Urteil\u201c hatte somit weltweit G\u00fcltigkeit erlangt.<\/p>\n<p>Trotzdem blieb nationalen Verb\u00e4nden die rechtlich nicht verbindliche Beschr\u00e4nkung der Nicht-EU-Ausl\u00e4nder selbst \u00fcberlassen. In der \u00f6sterreichischen Bundesliga gibt es keine Obergrenze, ein in der Saison 2004\/2005 eingef\u00fchrter \u201e\u00d6sterreicher-Topf\u201c soll aber den Einsatz heimischer Spieler f\u00f6rdern. Vereine, bei denen mindestens zw\u00f6lf von 18 Akteuren am Matchbericht f\u00fcr die \u00f6sterreichische Nationalmannschaft spielberechtigt sind, werden von der Liga finanziell unterst\u00fctzt. Allerdings ist die Regelung nicht verbindlich, Red Bull Salzburg kann es sich leisten, auf diese Gelder zu verzichten und setzt regelm\u00e4\u00dfig mehr Legion\u00e4re ein.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund und weil immer mehr Bundesligisten eine Akademie betreiben, entwickelte sich \u00d6sterreich in den letzten Jahren zu einem Fu\u00dfball-Exportland. Viele Spieler wie etwa David Alaba oder Marko Arnautovic wechselten bereits in jungen Jahren in Top-Ligen, was derzeit auch an den Erfolgen des \u00d6FB-Teams zu sehen ist. Andere wie Zlatko Junuzovic oder Alexander Dragovic holten sich ihren ersten Schliff in der heimischen Bundesliga, um dann in den Wechsel in eine st\u00e4rkere Liga zu wagen. Der heimische Markt wird geradezu \u00fcberschwemmt mit gut ausgebildeten Spielern, was zur Folge hat, dass zahlreiche Fu\u00dfballer keinen Job bei einem der 20 Bundesligisten finden und auch das Gehaltsniveau bei finanzschwachen Klubs niedrig ist. Dieses Ph\u00e4nomen l\u00e4sst sich auch international beobachten, da immer mehr Spieler auf den europ\u00e4ischen Markt dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Generell schreibt die Fifa derzeit zwei Transferperioden vor, n\u00e4mlich von 1. Juli bis 31. August und von 1. J\u00e4nner bis 31. J\u00e4nner. F\u00fcr arbeitslose Profis wurden die Transferregeln aber gelockert, diese k\u00f6nnen sich jederzeit einen neuen Klub suchen.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu vielen Fu\u00dfball-Profis profitierte Jean-Marc Bosman von dem EuGH-Entscheid am wenigsten. Erst Jahre nach dem Prozessbeginn bekam er 780.000 Euro Entsch\u00e4digung zugesprochen. Zudem verarmte der heute 61-J\u00e4hrige zusehends und musste 2013 letztendlich sogar f\u00fcr ein Jahr ins Gef\u00e4ngnis. Bosman hatte 2011 unter Alkoholeinfluss seine Freundin und deren Tochter geschlagen und missachtete daraufhin 2012 die Bew\u00e4hrungsauflagen.<\/p>\n<p>(fin\/red\/apa\/dpa)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wien. Der EU-Beitritt \u00d6sterreichs vor 30 Jahren hat bis dato sehr viele Ver\u00e4nderungen mit sich gebracht. 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