{"id":658101,"date":"2025-12-19T19:33:16","date_gmt":"2025-12-19T19:33:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/658101\/"},"modified":"2025-12-19T19:33:16","modified_gmt":"2025-12-19T19:33:16","slug":"correctiv-urteil-hamburger-richter-im-paralleluniversum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/658101\/","title":{"rendered":"Correctiv-Urteil: Hamburger Richter im Paralleluniversum"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Das LG Hamburg h\u00e4lt die Correctiv-Aussage &#8222;&#8218;Masterplan&#8216; zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger&#8220; f\u00fcr zul\u00e4ssig und blendet dabei die tats\u00e4chlichen Wirkungen der Aussage aus. Kein gutes Urteil f\u00fcr die Debattenkultur, meint Felix W. Zimmermann.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Correctiv darf schreiben, es habe in Potsdam einen &#8222;&#8218;Masterplan&#8216; zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger&#8220; gegeben. Nicht etwa, weil es einen solchen Plan tats\u00e4chlich gab oder er besprochen wurde \u2013 beides ist unstreitig nicht der Fall. Sondern weil das Gericht meint, Leser w\u00fcrden &#8222;erkennen&#8220;, dass die Passage keine Tatsachenschilderung, sondern lediglich eine wertende und zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung sei.\u00a0<\/p>\n<p>Diese Begr\u00fcndung ist nichts anderes als eine <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/correctiv-verhandlung-lg-hamburg-masterplan\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">vors\u00e4tzliche Realit\u00e4tsverweigerung<\/a>. Denn das Gegenteil ist erwiesen: Zahlreiche Menschen und Medien haben gerade nicht &#8222;erkannt&#8220;, dass es sich um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung handeln soll. Die Liste ist lang: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/ulrich-vosgerau-siegt-vor-olg-hamburg\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">ARD<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/ulrich-vosgerau-afd-correctiv-potsdam-rechtsextremismus\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">ZDF<\/a>, t-online, <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/afd-politiker-diskutierten-mit-rechtsextremen-masterplan-zur-vertreibung-von-millionen-menschen-a-afc299c2-1176-4237-aba4-0f9b28851013\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">SPIEGEL<\/a>, <a href=\"https:\/\/taz.de\/Geheimtreffen-mit-Rechtsextremen\/!5984871\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">taz<\/a>, der <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd\/\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">Verfassungsblog<\/a>, <a href=\"https:\/\/x.com\/Anwalt_Jun\/status\/1745019468139339963\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer\">prominente Anw\u00e4lte<\/a> \u2013 auch <a href=\"https:\/\/archive.is\/EujEg#selection-1391.307-1391.424\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">LTO<\/a>. Alle diese Medien haben die Aussage zum Ausweisungsplan im Correctiv-Bericht offenbar als &#8222;Tatsache&#8220; verstanden, als sie schrieben, dass in Potsdam \u00fcber die Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger gesprochen worden sei bzw. diese geplant gewesen sei oder \u00c4hnliches.\u00a0<\/p>\n<p>Weil dies aber eben nicht der Fall war, kassierten einige dieser Medien <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/ulrich-vosgerau-afd-correctiv-potsdam-rechtsextremismus\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Niederlagen vor Gericht.<\/a> J\u00fcngst hat auch noch das Haus der Geschichte in Bonn den Bericht <a href=\"https:\/\/x.com\/RABrennecke\/status\/1999839247893676316\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer\">so wiedergegeben<\/a>. Und selbst das eigene Correctiv-Theaterst\u00fcck geht ausdr\u00fccklich davon aus, dass Ausweisungen deutscher Staatsb\u00fcrger als zentraler Erkenntnisgewinn der Reportage beim Leser h\u00e4ngen bleiben (<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/lg-hamburg-verhandelt-ueber-ausweisungs-aussage-im-correctiv-bericht\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">&#8222;H\u00e4, aber ich dachte darum ging\u2019s doch?!&#8220;<\/a>).<\/p>\n<p>V\u00f6llig losgel\u00f6st im eigenen Auslegungskosmos<\/p>\n<p>Das LG Hamburg h\u00e4tte sich daher eine einfache, offenbar aber unbequeme Frage stellen m\u00fcssen: Wie konnte es zu diesem massenhaften Verst\u00e4ndnis kommen? Das Gericht verweigert jede ernsthafte Auseinandersetzung damit.<\/p>\n<p>Dass es nach der Rechtsprechung eigentlich nicht darauf ankommt, wie die Richter eine \u00c4u\u00dferung verstehen, sondern auf den verst\u00e4ndigen Durchschnittsleser, wei\u00df nat\u00fcrlich auch die Hamburger Pressekammer. Deswegen schreibt sie im Urteil pro forma, dass sie &#8222;durchaus&#8220; ber\u00fccksichtigen w\u00fcrde, wie eine \u00c4u\u00dferung von Dritten rezipiert wird \u2013 um hiernach aber das genaue Gegenteil zu tun.<\/p>\n<p>Um der Auseinandersetzung mit der Frage zu entgehen, wie es sein kann, dass massenhaft Medien den Correctiv-Bericht entsprechend verstanden haben, stellt das Gericht eine gewagte These auf: Andere Medien h\u00e4tten in Prozessen gegen sie selbst nur aus Verteidigungsgr\u00fcnden auf Correctiv verwiesen. Der Prozessvortrag dieser Medien, die Aussage im Correctiv-Bericht sei als Tatsachenbehauptung zu verstehen, sei also interessengeleitet, so das LG.\u00a0<\/p>\n<p>Das ist \u2013 man muss es so klar sagen \u2013 kompletter Nonsens. Erstens haben sich diese Medien schon in ihrer Berichterstattung und nicht erst im Prozess auf Correctiv bezogen. Auf wen denn auch sonst? Es handelt sich ja um einen exklusiven Correctiv-Bericht. Zweitens kommen Medien gar nicht aus der Haftung, wenn sie auf Falschberichterstattung andere Medien verweisen, weswegen der Vortrag auch nicht interessengeleitet sein kann. Und drittens \u2013 das ist zentral \u2013 weicht die Pressekammer mit dem Ausreden-Einwand der entscheidenden Frage aus. Glaubt das LG Hamburg, dass von der ARD bis zur taz alle oben genannten Medien und Personen mutwillig falsch \u00fcber das Treffen berichtet haben? Oder attestiert es ihnen ein ungen\u00fcgendes Textverst\u00e4ndnis und Unf\u00e4higkeit Meinungen von Tatsachen zu unterscheiden?\u00a0<\/p>\n<p>Dazu h\u00e4tte es Stellung beziehen m\u00fcssen. Stattdessen schreibt es pauschal, der Leser &#8222;erkenne&#8220;, dass es sich um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung handele. Das Landgericht setzt letztlich ein Sollen an die Stelle des Seins \u2013 es interpretiert die Aussage so, wie der Durchschnittsleser sie nach Auffassung des Gerichts verstehen sollte, nicht aber, wie der Durchschnittsleser sie tats\u00e4chlich versteht. Das geht nicht. Kontrafaktisches darf kein tragf\u00e4higer Ausgangspunkt richterlicher Begr\u00fcndung sein.\u00a0<\/p>\n<p>Wie kann eine irref\u00fchrende Aussage im &#8222;\u00f6ffentlichen Interesse&#8220; liegen?\u00a0<\/p>\n<p>Anders ging das LG Berlin II vor. Im Gegensatz zur Hamburger Pressekammer hat es nicht beide Augen vor der Wirklichkeit verschlossen, sondern analysiert und anerkannt, dass der Correctiv-Artikel bei vielen Lesern einen falschen Eindruck erzeugt hat. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/gericht-sieht-falschen-eindruck-zum-potsdamer-treffen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Es erlaubte daher den L\u00fcgen-Vorwurf gegen Correctiv<\/a>; die n\u00e4chste Instanz, das Kammergericht, schloss sich der Auffassung an. Das LG Hamburg geht den entgegengesetzten Weg. Dass es dabei die \u00c4u\u00dferung von Correctiv f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet, ist dabei gar nicht das zentrale Problem. Sondern, dass es schlichtweg jedwede Auseinandersetzung mit dem unstreitigen Fakt der falschen Rezeption der Correctiv-Berichterstattung verweigert.<\/p>\n<p>Offensichtlich daneben liegt das Gericht auch mit folgender Erw\u00e4gung: Bei der Abw\u00e4gung zwischen Meinungsfreiheit von Correctiv und dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Vosgerau, betont es: F\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Berichterstattung spreche, dass ein erhebliches \u00f6ffentliches Interesse daran bestehe, zu erfahren, was auf dem Potsdamer Treffen diskutiert wurde. Nat\u00fcrlich ist das so! Schlie\u00dflich hat Correctiv bei aller Kritik hier sehr Wichtiges zu Tage bef\u00f6rdert. Doch\u00a0der Kl\u00e4ger Ulrich Vosgerau wollte ja nicht verbieten lassen, was tats\u00e4chlich diskutiert wurde, sondern etwas verbieten, was unstreitig nicht diskutiert wurde. Daher ist das Argument &#8222;\u00f6ffentliches Interesse&#8220; ein Strohmannargument. Statt pauschal auf die Relevanz des Correctiv-Artikels zu verweisen, h\u00e4tte sich das Landgericht mit der Frage besch\u00e4ftigen m\u00fcssen, warum gerade an der \u00c4u\u00dferung &#8222;&#8218;Masterplan&#8216; zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger&#8220; ein \u00f6ffentliches Interesse bestehen sollte. Auch hier vermeidet das Gericht die zwingende Er\u00f6rterung der Frage. Wie kann eine Aussage, die massenhaft zu Fehlinterpretation f\u00fchrt, im \u00f6ffentlichen Interesse liegen? Schlie\u00dflich soll die Meinungsfreiheit nach dem BVerfG ja gerade dem unverf\u00e4lschten Meinungsbildungsprozess dienen.\u00a0<\/p>\n<p>Warum das LG Hamburg Populisten in die H\u00e4nde spielt<\/p>\n<p>Wer als Leser in einem Res\u00fcmee zum Bericht \u00fcber das Potsdamer Treffen liest, \u201ces bleiben zur\u00fcck: [&#8230;] ein &#8218;Masterplan&#8216; zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger\u201d, geht naheliegend davon aus, dass tats\u00e4chlich die Idee der Ausweisungen deutscher Staatsb\u00fcrger verfolgt wurde.\u00a0<\/p>\n<p>Die Ignoranz der Hamburger Richter f\u00fcr die tats\u00e4chliche Rezeptionswirkung hat \u00fcber den Correctiv-Fall hinaus ungute Wirkungen. Etwa rechtspopulistische Medien wie Nius arbeiten ganz systematisch damit, falsche Eindr\u00fccke beim Leser zu erzeugen, um Aufmerksamkeit zu generieren. Was wirklich passiert ist, kann der Leser, wenn \u00fcberhaupt, nur erkennen, wenn er den Artikel mit der Lupe liest, so wie es die Hamburger Richter im Fall Correctiv getan haben. Man mag es bedauern, aber das ist nicht der Ma\u00dfstab, wie im Jahre 2025 tats\u00e4chlich Artikel gelesen werden.\u00a0<\/p>\n<p>Somit ist dieses unkritische Urteil ohne Anzeichen von Problembewusstsein nicht nur ein fragw\u00fcrdiger Sieg f\u00fcr Correctiv, sondern leider auch eine Irref\u00fchrungs-Ermutigung f\u00fcr Nius und Co. Und gleichsam nicht nur eine Niederlage f\u00fcr den Kl\u00e4ger, sondern auch f\u00fcr Genauigkeit im Journalismus und den \u00f6ffentlichen Meinungsbildungsprozess insgesamt.\u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tCorrectiv gewinnt vor Landgericht Hamburg:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t19.12.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/58926 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t19.12.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das LG Hamburg h\u00e4lt die Correctiv-Aussage &#8222;&#8218;Masterplan&#8216; zur Ausweisung deutscher Staatsb\u00fcrger&#8220; f\u00fcr zul\u00e4ssig und blendet dabei die tats\u00e4chlichen&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":658102,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1826],"tags":[29,30,692,7988,4693,3074,56601],"class_list":{"0":"post-658101","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-hamburg","8":"tag-deutschland","9":"tag-germany","10":"tag-hamburg","11":"tag-kolumne","12":"tag-kommentar","13":"tag-meinung","14":"tag-rechthaben"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115747907675062462","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/658101","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=658101"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/658101\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/658102"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=658101"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=658101"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=658101"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}