{"id":666726,"date":"2025-12-23T12:44:15","date_gmt":"2025-12-23T12:44:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/666726\/"},"modified":"2025-12-23T12:44:15","modified_gmt":"2025-12-23T12:44:15","slug":"anfechtung-wahlpruefungen-gehoeren-nach-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/666726\/","title":{"rendered":"Anfechtung: Wahlpr\u00fcfungen geh\u00f6ren nach Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Selten stand eine Wahlpr\u00fcfung so sehr im Fokus der \u00d6ffentlichkeit wie nach den beiden vergangenen Bundestagswahlen: 2021 wegen der \u201eBerliner Pannenwahl\u201c, 2025 wegen des knappen Scheiterns des <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article6931ba92074aff607680f726\/sahra-wagenknecht-sieht-zeichen-einer-bananenrepublik-bundestagswahl-wird-nicht-neu-ausgezaehlt.html\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article6931ba92074aff607680f726\/sahra-wagenknecht-sieht-zeichen-einer-bananenrepublik-bundestagswahl-wird-nicht-neu-ausgezaehlt.html&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BSW<\/a> an der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde. Zweimal wurde das aktuelle Verfahren damit auf eine harte Probe gestellt \u2013 und zweimal hat es sie nicht bestanden.<\/p>\n<p>Art. 41 GG legt daf\u00fcr eine zweistufige Pr\u00fcfung fest: In einem ersten Schritt entscheidet der Bundestag selbst \u00fcber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vorbereitung und Durchf\u00fchrung sowie G\u00fcltigkeit der Wahl (Wahleinspruchsverfahren). In einem zweiten Schritt \u00fcberpr\u00fcft dann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung des Parlaments (Wahlbeschwerdeverfahren).<\/p>\n<p>Dieses Mischsystem kn\u00fcpft an eine lange Verfassungstradition an. Die parlamentarische Selbstkontrolle war im Fr\u00fchkonstitutionalismus Ausdruck der Souver\u00e4nit\u00e4t des Parlaments gegen\u00fcber der Krone. Wie schon die Weimarer Reichsverfassung verbindet Art. 41 GG diese parlamentarische Selbstkontrolle aber mit einer nachgelagerten gerichtlichen Kontrolle.<\/p>\n<p>Der ma\u00dfgebliche historische Beweggrund f\u00fcr die Entscheidung des Bundestags in eigener Sache ist heute l\u00e4ngst \u00fcberholt. Die Bundesrepublik ist ein gefestigter und funktionierender Rechtsstaat. Die Wahlpr\u00fcfung kann daher problemlos einem unabh\u00e4ngigen Gericht wie dem BVerfG \u00fcbertragen werden. Dass in diesem Fall \u2013 wie bereits im Parlamentarischen Rat bef\u00fcrchtet \u2013 jede Wahl vor Gericht gezerrt wird, entspricht ohnehin schon der Realit\u00e4t, und zwar nicht erst seit den beiden j\u00fcngsten Bundestagswahlen.<\/p>\n<p>Die Konzentration der Wahlpr\u00fcfung beim Bundesverfassungsgericht w\u00fcrde zudem eine entscheidende Schwachstelle des aktuellen Verfahrens beseitigen: seine Langwierigkeit. Nach der Bundestagswahl 2021 ben\u00f6tigten Bundestag und Bundesverfassungsgericht jeweils rund 13 Monate, um \u00fcber die Wahlwiederholung in Berlin zu entscheiden. Die Wiederholungswahl selbst fand deshalb erst mehr als 28 Monate nach dem Wahltermin statt, also nach Ablauf von mehr als der H\u00e4lfte der Wahlperiode. Nach der Bundestagswahl 2025 vergingen zehn Monate bis zu einer Entscheidung des Parlaments \u00fcber deren Neuausz\u00e4hlung. Bis zu einer abschlie\u00dfenden Entscheidung des Verfassungsgerichts werden weitere Monate verstreichen. Sie w\u00e4re durch einen unmittelbaren Gang nach Karlsruhe ohne Umweg \u00fcber Berlin deutlich schneller zu erreichen.<\/p>\n<p>Eine direkte Entscheidungsbefugnis Karlsruhes w\u00fcrde dar\u00fcber hinaus das Vertrauen in die Wahlpr\u00fcfung und die Resilienz des Wahlrechts st\u00e4rken. Die parlamentarische Selbstkontrolle macht Abgeordnete faktisch zu Richtern in eigener Sache. Schon die alten R\u00f6mer wussten es besser: Nemo iudex in causa sua \u2013 niemand sei Richter in eigener Sache. Auch der Parlamentarische Rat sah die Gefahr, dass politische R\u00e4nkespiele rechtliche Wertungen \u00fcberlagern k\u00f6nnten. Zwar hat sich diese Gefahr in 80 Jahren Verfassungsgeschichte nicht realisiert. Wahlpr\u00fcfungsausschuss und Bundestag sind ihrer besonderen Verantwortung gerecht geworden. Ob das in Zukunft auch bei anderen Mehrheiten stets so bleiben wird, ist aber keineswegs sicher.<\/p>\n<p>Die AfD springt auf den Zug auf<\/p>\n<p>Denn weltweit nehmen die Versuche, Wahlen politisch zu beeinflussen oder ihre Ergebnisse zu delegitimieren, stark zu. Das ist aktuell auch in Deutschland zu beobachten: Das BSW und allen voran seine Galionsfigur <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/themen\/sahra-wagenknecht\/\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.welt.de\/themen\/sahra-wagenknecht\/&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sahra Wagenknecht<\/a> werden nicht m\u00fcde, ihr knappes Scheitern an der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde mit recht d\u00fcrrem Sachvortrag gespickt mit mancherlei Mutma\u00dfung in Zweifel zu ziehen, frei nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Wie zu erwarten, springt die AfD willf\u00e4hrig auf diesen fahrenden Zug auf: Eine Chance, Wahlen und Wahlsystem zu diskreditieren, l\u00e4sst sie sich schlie\u00dflich \u2013 ganz auf der Linie ihrer internationalen Gesinnungsgenossen \u2013 nicht entgehen.<\/p>\n<p>Bef\u00fcrchtungen, ein einstufiges Wahlpr\u00fcfungsverfahren k\u00f6nne das Bundesverfassungsgericht \u00fcberlasten, verfangen nicht. Wahlpr\u00fcfungen sind punktuelle und durch den Wahltermin zeitlich klar voraussehbare Ereignisse. Karlsruhe kann sich darauf daher \u2013 ebenso wie heute Berlin \u2013 zielgerichtet vorbereiten. Zus\u00e4tzliche Richter braucht es nicht. Mehr nichtrichterliches Personal und wissenschaftliche Mitarbeiter reichen aus. Auch der Bundestag l\u00e4sst die Wahleinspr\u00fcche vom Sekretariat des Wahlpr\u00fcfungsausschusses aufbereiten. Ein sogenanntes Kammerverfahren kann zudem sicherstellen, dass \u00fcber offensichtlich unzul\u00e4ssige oder unbegr\u00fcndete Wahleinspr\u00fcche in kleiner Besetzung von drei Richtern ohne m\u00fcndliche Verhandlung und ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung entschieden wird. Letztlich kann man also ohne Weiteres sagen: Was das Parlament kann, schafft das Verfassungsgericht allemal.<\/p>\n<p>Mit kleiner M\u00fcnze ist es daher jetzt nicht getan. Die Wahlpr\u00fcfung braucht eine grundlegende Reform. Sie geh\u00f6rt allein in die H\u00e4nde des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundgesetz muss entsprechend ge\u00e4ndert werden. Wer \u2013 wie die SPD-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode \u2013 auf punktuelle Verfahrens\u00e4nderungen und eine Verk\u00fcrzung des Wahlrechtsschutzes setzt, verkennt nicht nur Reformbedarf und Reformdruck. Er verkennt vor allem die Notwendigkeit, das Wahlrecht dem blo\u00dfen Anschein politischer Einflussnahme zu entziehen und es widerstandsf\u00e4higer gegen Anfeindungen und Angriffe von ganz links wie ganz rechts zu machen.<\/p>\n<p>Martin Plum ist Obmann der CDU\/CSU-Fraktion im Bundestags-Ausschuss f\u00fcr Recht und Verbraucherschutz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Selten stand eine Wahlpr\u00fcfung so sehr im Fokus der \u00d6ffentlichkeit wie nach den beiden vergangenen Bundestagswahlen: 2021 wegen&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":666727,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1844],"tags":[186,1634,185,40308,3364,29,30,8903,73201,73200,155401],"class_list":{"0":"post-666726","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-karlsruhe","8":"tag-afd","9":"tag-baden-wuerttemberg","10":"tag-bundestagswahl-2025","11":"tag-buendnis-sahra-wagenknecht-bsw","12":"tag-de","13":"tag-deutschland","14":"tag-germany","15":"tag-karlsruhe","16":"tag-sahra","17":"tag-wagenknecht","18":"tag-wahlrechtsreformen-ks"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115768948504472179","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/666726","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=666726"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/666726\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/666727"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=666726"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=666726"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=666726"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}