{"id":668409,"date":"2025-12-24T05:55:12","date_gmt":"2025-12-24T05:55:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/668409\/"},"modified":"2025-12-24T05:55:12","modified_gmt":"2025-12-24T05:55:12","slug":"seine-zeugnisse-waren-top-seine-arbeit-war-es-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/668409\/","title":{"rendered":"Seine Zeugnisse waren top, seine Arbeit war es nicht"},"content":{"rendered":"<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Eine Leitungsfunktion habe er aus\u00fcben wollen \u2013 und das dazugeh\u00f6rige Sal\u00e4r beziehen. Weil er aber die fachlichen Qualit\u00e4ten eines Experten <a href=\"https:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/augsburg\/prozess-in-augsburg-mann-soll-mit-gefaelschtem-uniklinik-zeugnis-top-jobs-ergattert-haben-113047329\" target=\"_self\" class=\"underline \" rel=\"nofollow noopener\">im Finanzwesen nicht hatte,<\/a> war ein 33-j\u00e4hriger Angeklagter mehrfach recht schnell aufgeflogen, trotz Top-Zeugnissen. Die hatte er sich allerdings selbst geschrieben und hergestellt. Jetzt wurde der fr\u00fchere Sch\u00fcler einer Mittelschule wegen Betrugs und Urkundenf\u00e4lschung in drei F\u00e4llen zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Zudem muss der gest\u00e4ndige Angeklagte Wertersatz in H\u00f6he von 80.000 Euro leisten. Dies ist indes nur ein Teil der Schadenssumme, die die Anklage auf \u00fcber 220.000 Euro bezifferte.\n  <\/p>\n<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Die Berufslaufbahn des Mannes war wechselhaft gewesen: Hauptschule, abgebrochene Lehre, Arbeit im Postfrachtdienst, sp\u00e4ter eine Anstellung in der Buchhaltung des Augsburger Uniklinikums. Offenbar reichte ihm das nicht. 2022 \u201eoptimierte\u201c der Angeklagte sein Arbeitszeugnis am heimischen Computer. Als \u201eLeitung Finanzen und Controlling\u201c sei er im Gro\u00dfkrankenhaus angestellt und erledige seine Arbeit \u201estets zur vollsten Zufriedenheit\u201c, hie\u00df es darin nun laut Anklage von Staatsanwalt Maximilian Klein. Au\u00dferdem, so der Vorwurf, habe sich der Angeklagte selbst ein gef\u00e4lschtes Zeugnis der IHK Schwaben ausgestellt, wonach er die Pr\u00fcfung zum \u201egepr\u00fcften Wirtschaftsfachwirt\u201c abgeschlossen habe.\n  <\/p>\n<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Entsprechend ausger\u00fcstet suchte der Angeklagte nach Stellen, die ihm lukrativ erschienen. Und so landete er zun\u00e4chst bei einer Firma in Genderkingen (Kreis Donau-Ries), wo er von Mai bis November 2023 angestellt war. \u201eHead of Finance &amp; Controlling\u201c nannte sich die T\u00e4tigkeit, f\u00fcr die er laut Anklage insgesamt Zahlungen von 62.000 Euro erhalten habe. Dass er dort nicht l\u00e4nger verbleiben durfte, war seiner fehlenden Fachkenntnis \u2013 die Polizeiermittlerin im Zeugenstand sprach gar von \u201eInkompetenz\u201c \u2013 geschuldet.\n  <\/p>\n<p>            Prozess in Augsburg: Mann f\u00e4lschte Zeugnis der Uniklinik <\/p>\n<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Die Firma hatte ebenso vorzeitig die Rei\u00dfleine gezogen wie die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen, wohin es den Angeklagten in der Folge gef\u00fchrt hatte. Als Leiter f\u00fcr Finanzbuchhaltung und Controlling war er dort angestellt, nicht ganz zwei Monate lang. Sein dortiger Arbeitskollege, so die Polizistin, sei \u00fcberrascht, ja ver\u00e4rgert gewesen \u00fcber die fehlenden Kenntnisse des Angeklagten, der f\u00fcr sein Tun immerhin knapp 12.000 Euro \u00fcberwiesen bekommen hatte.\n  <\/p>\n<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Weiter ging es f\u00fcr den 33-J\u00e4hrigen und seine hervorragenden Arbeitszeugnisse zur Finanzabteilung einer Firma in <a href=\"https:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/orte\/aa-muenchen\" target=\"_self\" class=\"underline \" rel=\"nofollow noopener\">M\u00fcnchen<\/a>, f\u00fcr die er auf selbstst\u00e4ndiger Basis arbeitete; eine T\u00e4tigkeit, die dem Mann fast 150.000 Euro einbrachte. Inzwischen ermittelte allerdings die Polizei. Anlass f\u00fcr die ersten Ermittlungen war eine Meldung aus dem Dillinger Krankenhaus an die Polizei gewesen, wo das gef\u00e4lschte Arbeitszeugnis nach einem Abgleich mit dem Uniklinikum aufgefallen war.\n  <\/p>\n<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Breiten Raum in der Verhandlung nahm die Frage nach dem sogenannten Wertersatz ein, den der Angeklagte \u2013 so wie jeder Straft\u00e4ter \u2013 erstatten muss, soweit er sich durch eine Straftat bereichert hat. Da nannte Staatsanwalt Maximilian Klein die Summe von 228.000 Euro, jenes Geld, das im Laufe der knapp zwei Jahre auf das Konto des Angeklagten geflossen sei. Verteidiger Felix Dimpfl machte freilich eine andere Rechnung auf: Immerhin habe sein Mandant bei den genannten Unternehmen Arbeit geleistet, wie auch immer. Daf\u00fcr st\u00fcnde ihm zumindest gesetzlicher Mindestlohn zu. Auch sei zu ber\u00fccksichtigen, dass der Angeklagte im Falle der freiberuflichen T\u00e4tigkeit in M\u00fcnchen im Zuge einer Arbeitnehmer\u00fcberlassung Zahlungen erhalten habe, die er anschlie\u00dfend habe weiterleiten m\u00fcssen. Freilich seien auch vom Mandanten gezahlte Steuern in Abzug zu bringen. Um die Angelegenheit nicht zu einem Zahlenpuzzle ausufern zu lassen, einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf einen Betrag von 80.000 Euro Wertersatz, den der Angeklagte zun\u00e4chst an die Staatskasse zu erstatten habe. Diese Summe sei wohl unstrittig unberechtigterweise auf seinem Konto gelandet.\n  <\/p>\n<p class=\"mb-6 text-xs md:text-m lg:text-l font-serif group-[.font-sans]:font-sans \">\n    Wohl das Beste kam f\u00fcr den Angeklagten am Schluss des Verfahrens: Der Mann, der einige Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin in Untersuchungshaft gelandet war, durfte unmittelbar vor Weihnachten die Zelle wieder verlassen. Richterin Knigge verh\u00e4ngte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die sie zur Bew\u00e4hrung aussetzte. Staatsanwalt Klein und Verteidiger Dimpfl hatten beide ebenfalls Bew\u00e4hrungsstrafen beantragt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskr\u00e4ftig.\n  <\/p>\n<ul data-module-id=\"DragDropModule\" class=\"flex flex-wrap justify-start group-[.no-bookmarks]:hidden\">\n<li class=\"mb-3 mr-3\">\n    Michael Siegel<\/p>\n<p>      Icon Haken im Kreis gesetzt<\/p>\n<p>      Icon Plus im Kreis<\/p>\n<\/li>\n<li class=\"mb-3 mr-3\">\n    Zeugnis<\/p>\n<p>      Icon Haken im Kreis gesetzt<\/p>\n<p>      Icon Plus im Kreis<\/p>\n<\/li>\n<li class=\"mb-3 mr-3\">\n    Maximilian Klein<\/p>\n<p>      Icon Haken im Kreis gesetzt<\/p>\n<p>      Icon Plus im Kreis<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eine Leitungsfunktion habe er aus\u00fcben wollen \u2013 und das dazugeh\u00f6rige Sal\u00e4r beziehen. 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