{"id":670168,"date":"2025-12-25T05:10:16","date_gmt":"2025-12-25T05:10:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/670168\/"},"modified":"2025-12-25T05:10:16","modified_gmt":"2025-12-25T05:10:16","slug":"hamburg-bremen-sonderurlaub-wann-anspruch-besteht-und-wann-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/670168\/","title":{"rendered":"Hamburg\/Bremen | Sonderurlaub: Wann Anspruch besteht \u2013 und wann nicht"},"content":{"rendered":"<p>Hamburg\/Bremen (dpa\/tmn) &#8211; Ob Umzug oder Hochzeit: In solchen Situationen hoffen viele Besch\u00e4ftigte auf bezahlte Freistellung. Doch einen allgemeinen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Wer der Arbeit einfach fernbleibt, riskiert \u00c4rger mit dem Arbeitgeber. Was sollten Besch\u00e4ftigte also beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im \u00dcberblick.<\/p>\n<p>Habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub?<\/p>\n<p>\u00abSonderurlaub ist rechtlich nicht definiert\u00bb, sagt Doris-Maria Schuster, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Es gibt jedoch den Paragrafen 616 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB), dem zufolge Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen bezahlt freigestellt werden m\u00fcssen. Voraussetzung: Der Anlass ist pers\u00f6nlich, unverschuldet und von kurzer Dauer.<\/p>\n<p>Das BGB nennt zwar keine konkreten Anl\u00e4sse. Doch die ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so Schuster. Anerkannte Anl\u00e4sse f\u00fcr eine bezahlte Freistellung sind demnach Hochzeiten, Geburten und Todesf\u00e4lle im engsten Familienkreis. Auch berufsbedingte Umz\u00fcge, Vorstellungsgespr\u00e4che nach einer K\u00fcndigung oder staatsb\u00fcrgerliche Pflichten wie Gerichtstermine fallen darunter.\u00a0<\/p>\n<p>Nicht dazu z\u00e4hlen zum Beispiel Termine mit Handwerkern. In solchen und allen anderen F\u00e4llen k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ihren Arbeitgeber nur um unbezahlte Freistellung oder um bezahlten Urlaub bitten, sagt Schuster.<\/p>\n<p>Was regeln Arbeits- und Tarifvertr\u00e4ge?<\/p>\n<p>Arbeitnehmer sollten unbedingt pr\u00fcfen, was in ihrem Arbeitsvertrag steht. \u00abArbeitgeber k\u00f6nnen Paragraf 616 BGB im Arbeitsvertrag ausschlie\u00dfen\u00bb, sagt Josephine Klose von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Das sei inzwischen sehr oft der Fall.\u00a0<\/p>\n<p>Arbeitgeber k\u00f6nnen dabei Anl\u00e4sse und Dauer der Freistellung im Arbeitsvertrag festlegen, auf Tarifvertr\u00e4ge oder Betriebsvereinbarungen verweisen oder bezahlte Freistellungen ganz ausschlie\u00dfen. Bei Verweisen auf Tarifvertr\u00e4ge oder Betriebsvereinbarungen gelten deren Regelungen. \u00abNur wenn der Arbeitsvertrag keine derartigen Regelungen enth\u00e4lt, greift Paragraf 616 BGB\u00bb, sagt Juristin Klose.<\/p>\n<p>Wie viele Tage gibt es f\u00fcr welchen Anlass?<\/p>\n<p>Die Dauer einer bezahlten Freistellung h\u00e4ngt vom Anlass ab und davon, welche Regelung jeweils greift. \u00abViele Arbeits- und Tarifvertr\u00e4ge sehen f\u00fcr eine Hochzeit zwei Tage vor\u00bb, sagt Schuster. Geht es nur nach Paragraf 616 BGB, sei bei einer Hochzeit ein freier Tag \u00fcblich, ebenso wie bei einer Geburt oder einem Todesfall.<\/p>\n<p>Da es keine einheitlichen Vorgaben gibt, sollten Besch\u00e4ftigte ihren Vertrag pr\u00fcfen und sich im Zweifel mit dem Arbeitgeber abstimmen. Wer etwa zwei Tage frei nimmt, obwohl ihm nur einer zusteht, m\u00fcsse mit Konsequenzen rechnen, warnt Schuster. So werde der Arbeitgeber f\u00fcr den zweiten freien Tag keinen Lohn zahlen. Zudem handele es sich um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, sagt Schuster: \u00abEin Arbeitnehmer kann daf\u00fcr abgemahnt und im Wiederholungsfall gek\u00fcndigt werden.\u00bb<\/p>\n<p>Gibt es Sonderregelungen f\u00fcr bestimmte Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse?<\/p>\n<p>Art und Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses beeinflussen den Sonderurlaub nicht, erkl\u00e4rt Klose. Die bezahlte Freistellung gebe es nur in dem Umfang, in dem ein Arbeitnehmer regul\u00e4r besch\u00e4ftigt ist. Wer in Vollzeit arbeitet, erh\u00e4lt volle Tage Sonderurlaub, und wer halbtags arbeitet, bekommt halbe Tage. Ein Arbeitgeber, der in der Vier-Tage-Woche von Montag bis Donnerstag arbeitet und am Freitag heiratet, erh\u00e4lt er f\u00fcr diesen Tag keinen Sonderurlaub gutgeschrieben.<\/p>\n<p>Was gilt f\u00fcr Beamte und Angestellte im \u00f6ffentlichen Dienst?<\/p>\n<p>F\u00fcr sie gelten eigene Vorschriften, sagt Schuster. Angestellte im \u00f6ffentlichen Dienst unterliegen Paragraf 29 des Tarifvertrags f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst. F\u00fcr Bundes- und Landesbeamte regeln Sonderurlaubsverordnungen die Freistellung. Dort gibt es jeweils sehr genauen Tagesvorgaben f\u00fcr Anl\u00e4sse wie Hochzeiten, Geburten oder Umz\u00fcge, aber auch Vorschriften f\u00fcr andere Anl\u00e4sse wie Dienstjubil\u00e4en, Fortbildungen oder Sportveranstaltungen.<\/p>\n<p>Welche Formalit\u00e4ten sind zu beachten?<\/p>\n<p>Arbeitnehmer m\u00fcssen den Arbeitgeber unverz\u00fcglich \u00fcber den Anlass und die Dauer der Verhinderung informieren, sagt Klose. Wer seinen Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert, verletze seine Arbeitspflicht. Auch das k\u00f6nne zur Abmahnung oder bei Wiederholung zur K\u00fcndigung f\u00fchren, so die Juristin.<\/p>\n<p>Arbeitgeber k\u00f6nnen zudem einen Nachweis verlangen, zum Beispiel eine Heiratsurkunde. Klose empfiehlt, den Arbeitgeber direkt zu fragen, ob ein Nachweis erforderlich ist, um unn\u00f6tigen Aufwand zu vermeiden.<\/p>\n<p>Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub ablehnen?<\/p>\n<p>Auch bei einem Anspruch auf Freistellung kann der Arbeitgeber diese aus betrieblichen Gr\u00fcnden verweigern. In solchen F\u00e4llen r\u00e4t Schuster, eine einvernehmliche L\u00f6sung zu suchen. Wer einfach wegbleibt, riskiert Abmahnung und K\u00fcndigung.<\/p>\n<p>Wann habe ich ein Leistungsverweigerungsrecht?<\/p>\n<p>Es gibt jedoch auch F\u00e4lle, in denen Besch\u00e4ftigte keine andere M\u00f6glichkeit haben, als der Arbeit fernzubleiben. Wenn zum Beispiel die Kita ausf\u00e4llt und es keine Betreuungsalternative gibt, oder bei einem Rohrbruch, wenn die Wohnung unter Wasser steht. \u00abDas sind unausweichliche Zwangslagen, in den der Arbeitnehmer sofort handeln muss\u00bb, sagt Klose. In solchen F\u00e4llen werde der Arbeitgeber zwar kein Gehalt zahlen. \u00abAber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen m\u00fcsse Besch\u00e4ftigte dann nicht rechnen\u00bb, sagt die Juristin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Hamburg\/Bremen (dpa\/tmn) &#8211; Ob Umzug oder Hochzeit: In solchen Situationen hoffen viele Besch\u00e4ftigte auf bezahlte Freistellung. 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