{"id":671681,"date":"2025-12-25T23:01:33","date_gmt":"2025-12-25T23:01:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/671681\/"},"modified":"2025-12-25T23:01:33","modified_gmt":"2025-12-25T23:01:33","slug":"eugh-kippt-zentrale-regeln-der-eu-mindestlohnrichtlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/671681\/","title":{"rendered":"EuGH kippt zentrale Regeln der EU-Mindestlohnrichtlinie"},"content":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof erkl\u00e4rt zentrale Berechnungsvorgaben f\u00fcr ung\u00fcltig, best\u00e4tigt aber Deutschlands Pflicht zur Vorlage eines Nationalen Aktionsplans bis Jahresende.<\/p>\n<p>Die EU-Mindestlohnrichtlinie steht nach einem Grundsatzurteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs auf wackeligen Beinen. W\u00e4hrend die Kernverpflichtung f\u00fcr Deutschland bleibt, sind zentrale Vorgaben zur Lohnfestsetzung nichtig. F\u00fcr Personalabteilungen und die Bundesregierung beginnt nun ein Wettlauf gegen die Zeit.<\/p>\n<p>Kern bleibt, Details fallen: Ein Richterspruch mit Folgen<\/p>\n<p>In einem wegweisenden Urteil vom 11. November 2025 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Das Gericht sah in bestimmten Vorgaben zur Berechnung von Mindestl\u00f6hnen eine unzul\u00e4ssige Einmischung in die Lohnfestlegung \u2013 eine Kompetenz, die ausdr\u00fccklich bei den Mitgliedstaaten liegt. Konkret kippte der EuGH <strong>Artikel 5(2)<\/strong> und Teile von <strong>Artikel 5(3)<\/strong> der Richtlinie.<\/p>\n<p>\u201eDas Gericht hat eine klare Grenze gezogen\u201c, analysieren Rechtsexperten der Luther Kanzlei. \u201eDie EU kann angemessene L\u00f6hne f\u00f6rdern, aber sie kann den Mitgliedstaaten keine mathematische Formel oder spezifische wirtschaftliche Kriterien f\u00fcr deren Berechnung vorschreiben.\u201c Die annullierten Passagen betrafen verbindliche Kriterien wie Kaufkraftparit\u00e4t oder die Verteilung der Lohnverteilung. Auch das Verbot, dass Indexierungsmechanismen zu Lohnsenkungen f\u00fchren d\u00fcrfen, ist hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Vorsicht: Veraltete Arbeitsvertrags-Klauseln k\u00f6nnen Arbeitgeber empfindliche Bu\u00dfgelder und Nachzahlungen bescheren. 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Auch das Verbot, dass Indexierungsmechanismen zu Lohnsenkungen f\u00fchren d\u00fcrfen, ist hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Druck auf Berlin: Nationaler Aktionsplan bleibt Pflicht<\/p>\n<p>Trotz dieser Streichungen best\u00e4tigte der EuGH den Kern der Richtlinie. Die Verpflichtung f\u00fcr Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung unter 80 Prozent, einen <strong>Nationalen Aktionsplan<\/strong> vorzulegen, bleibt in vollem Umfang bestehen. F\u00fcr Deutschland, wo die Tarifbindung bei nur etwa 50 Prozent liegt, hat diese Entscheidung massive Konsequenzen.<\/p>\n<p>Die Uhr tickt: Bis zum <strong>31. Dezember 2025<\/strong> muss die Bundesregierung ihren Plan zur St\u00e4rkung der Tarifbindung in Br\u00fcssel einreichen. Ein Sprecher von ver.di stellt klar: \u201eDie Teilnichtigerkl\u00e4rung entbindet Deutschland nicht von seiner Hausaufgabe. Die Verpflichtung, einen Fahrplan vorzulegen, besteht unver\u00e4ndert weiter.\u201c<\/p>\n<p>Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertet die Best\u00e4tigung dieser Pflicht als \u201eguten Tag f\u00fcr Millionen Besch\u00e4ftigte\u201c. Sie zwingt die Politik, konkrete Schritte gegen den seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufigen Organisationsgrad zu unternehmen.<\/p>\n<p>Was bedeutet das f\u00fcr deutsche Unternehmen?<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber in Deutschland bringt das Urteil eine Mischung aus Kontinuit\u00e4t und neuen Herausforderungen. Die unmittelbaren Auswirkungen sind zweigeteilt.<\/p>\n<p><strong>1. Stabilit\u00e4t beim gesetzlichen Mindestlohn<\/strong><br \/>Die deutsche Mindestlohnkommission beh\u00e4lt ihre Autonomie. Sie ist nicht an EU-weite Berechnungskriterien wie \u201e60 Prozent des Medianlohns\u201c gebunden, auch wenn diese als Referenzpunkte dienen k\u00f6nnen. Die bereits beschlossenen Erh\u00f6hungen auf <strong>13,90 Euro ab 1. Januar 2026<\/strong> und auf <strong>14,60 Euro in 2027<\/strong> bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>2. Der Fokus verschiebt sich zur Tarifpolitik<\/strong><br \/>Die \u00fcberlebende Pflicht zum Nationalen Aktionsplan deutet auf baldige gesetzliche \u00c4nderungen hin. Personalabteilungen sollten sich auf folgende Ma\u00dfnahmen einstellen:<br \/>\u2013 <strong>Versch\u00e4rfte Tariftreue:<\/strong> \u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge k\u00f6nnten noch st\u00e4rker an die Einhaltung von Tarifvertr\u00e4gen gekn\u00fcpft werden.<br \/>\u2013 <strong>Erleichterter Gewerkschaftszugang:<\/strong> Neue Regelungen k\u00f6nnten den Zugang von Gewerkschaften zu Betrieben \u2013 auch digital \u2013 vereinfachen, um die Organisation zu erleichtern.<br \/>\u2013 <strong>Mitgliedschaftsanreize:<\/strong> Diskussionen \u00fcber steuerliche Anreize f\u00fcr Gewerkschaftsmitgliedschaft oder \u201eOpt-out\u201c-Modelle d\u00fcrften 2026 an Fahrt aufnehmen.<\/p>\n<p>Ein salomonisches Urteil mit europ\u00e4ischer Signalwirkung<\/p>\n<p>Rechtsexperten bezeichnen das Urteil als \u201esalomonisch\u201c. Es beruhigt die Bef\u00fcrchtungen vor einem kompletten Scheitern der Richtlinie, kommt aber zugleich den Souver\u00e4nit\u00e4tsbedenken von L\u00e4ndern wie D\u00e4nemark und Schweden entgegen. Diese verteidigten mit ihrer Klage erfolgreich ihr \u201eNordisches Modell\u201c, das ohne gesetzlichen Mindestlohn auskommt.<\/p>\n<p>F\u00fcr den europ\u00e4ischen Binnenmarkt zementiert das Urteil jedoch den rechtlichen Rahmen der <strong>europ\u00e4ischen S\u00e4ule sozialer Rechte<\/strong>. \u201eDas Urteil best\u00e4tigt, dass die EU zwar nicht die L\u00f6hne festsetzen kann, aber sehr wohl die Mitgliedstaaten zwingen kann, die Bedingungen f\u00fcr h\u00f6here L\u00f6hne durch Tarifverhandlungen zu schaffen\u201c, so die Arbeitsrechtsexperten von Norrbom Vinding.<\/p>\n<p>Alle Blicke richten sich nun auf Berlin. Der in der n\u00e4chsten Woche f\u00e4llige Nationale Aktionsplan wird zeigen, wie die Bundesregierung die L\u00fccke von 30 Prozentpunkten zum EU-Ziel von 80 Prozent Tarifbindung schlie\u00dfen will. Die Antwort darauf wird die Personal- und Tariflandschaft in Deutschland f\u00fcr das kommende Jahrzehnt pr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>PS: Viele Personaler untersch\u00e4tzen, wie stark tarifrechtliche \u00c4nderungen Arbeitsvertr\u00e4ge betreffen. Dieses Gratis-E\u2011Book erkl\u00e4rt nicht nur rechtskonforme Klauseln f\u00fcr Direktionsrecht, Befristungen und Minijobs, sondern gibt konkrete Formulierungen, mit denen Sie Bu\u00dfgelder und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. 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