{"id":675957,"date":"2025-12-27T23:46:21","date_gmt":"2025-12-27T23:46:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/675957\/"},"modified":"2025-12-27T23:46:21","modified_gmt":"2025-12-27T23:46:21","slug":"deutschland-verschiebt-pflicht-um-ein-jahr-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/675957\/","title":{"rendered":"Deutschland verschiebt Pflicht um ein Jahr"},"content":{"rendered":"<p>Die verpflichtende digitale \u00dcbermittlung von Steuerbescheiden wird um ein Jahr auf 2027 verschoben. Unternehmen erhalten mehr Zeit f\u00fcr die Anpassung ihrer Prozesse.<\/p>\n<p>Die Pflicht zur digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden kommt sp\u00e4ter als geplant. Ein Gesetzesbeschluss in letzter Minute verschiebt den Start der umfassenden Digitalisierung auf 2027 und verschafft Unternehmen eine Atempause.<\/p>\n<p>\u00dcberraschende Kehrtwende kurz vor Jahreswechsel<\/p>\n<p>Eigentlich sollte ab dem 1. Januar 2026 Schluss sein mit Papier: Steuerbescheide sollten f\u00fcr alle, die ihre Erkl\u00e4rungen elektronisch einreichen, nur noch digital zugestellt werden. Doch der Bundesrat stoppte den Countdown kurz vor dem Ziel. Am 19. Dezember 2025 billigte er das <strong>Mindeststeueranpassungsgesetz<\/strong>, das auch eine entscheidende \u00c4nderung der Abgabenordnung enth\u00e4lt. Damit wird die Anwendung des neuen <strong>\u00a7 122a AO<\/strong> um ein ganzes Jahr verschoben.<\/p>\n<p>F\u00fcr viele Steuerberater und Wirtschaftsverb\u00e4nde kommt diese Verschiebung wie gerufen. Sie hatten wiederholt vor technischen und praktischen H\u00fcrden gewarnt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begr\u00fc\u00dfte die Entscheidung als \u201enotwendige Atempause\u201c f\u00fcr Finanzverwaltung und Software-Anbieter. Schlie\u00dflich muss die Infrastruktur f\u00fcr Millionen digitaler Bescheide erst stabil laufen.<\/p>\n<p>Besonders relevant ist die Verschiebung f\u00fcr das <strong>Vorsteuerverg\u00fctungsverfahren<\/strong>, \u00fcber das auch ausl\u00e4ndische Unternehmen deutsche Mehrwertsteuer zur\u00fcckfordern k\u00f6nnen. Bisher erfolgt die digitale Zustellung von Bescheiden \u00fcber das BZSt-Online-Portal (BOP) nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Antragstellers.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Passend zum Thema digitale Bescheide und BOP\/ELSTER: Viele Unternehmen \u00fcbersehen wichtige Einstellungen in MeinElster und riskieren dadurch versp\u00e4tete Einspr\u00fcche oder fehlende Zustimmungen. Das kostenlose MeinElster-E-Book erkl\u00e4rt Schritt f\u00fcr Schritt, wie Sie Ihr ELSTER- oder BOP-Konto korrekt einrichten, Einwilligungen zur digitalen Zustellung erteilen und typische Fehler bei Vorsteuerantr\u00e4gen vermeiden. 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Dieses Modell ist nun vom Tisch, zumindest f\u00fcr 2026.<\/p>\n<p>F\u00fcr das kommende Jahr gilt deshalb:<br \/>*   Die digitale Bescheidbekanntgabe erfordert weiterhin die ausdr\u00fcckliche <strong>Einwilligung<\/strong> des Antragstellers.<br \/>*   Unternehmen ohne digitale Zustimmung erhalten Bescheide weiterhin per Post.<br \/>*   Firmen und ihre Bevollm\u00e4chtigten gewinnen zw\u00f6lf Monate Zeit, um ihre Workflows und Dokumentenmanagementsysteme (DMS) anzupassen.<\/p>\n<p>Technik: Ein Schritt vor, ein Schritt zur\u00fcck<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die digitale Zustellung pausiert, schreitet die digitale Einreichung von Unterlagen voran. Ein BMF-Schreiben vom M\u00e4rz 2025 best\u00e4tigte, dass Belege wie Rechnungen auch auf Speichermedienen oder \u00fcber das BOP eingereicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Steuerberater m\u00fcssen also genau unterscheiden: Die <strong>Einreichung<\/strong> der Antr\u00e4ge ist bereits digital m\u00f6glich und bleibt es. Nur die verbindliche <strong>Zustellung<\/strong> des Bescheids selbst \u2013 der den Fristenlauf f\u00fcr Einsp\u00fcche startet \u2013 wird jetzt sp\u00e4ter verpflichtend.<\/p>\n<p>Handlungsempfehlungen f\u00fcr internationale Unternehmen<\/p>\n<p>Was bedeutet das konkret f\u00fcr Firmen, die in Deutschland Vorsteuer zur\u00fcckfordern?<br \/>*   <strong>Einstellungen pr\u00fcfen:<\/strong> Wer bereits heute digitale Bescheide f\u00fcr schneller h\u00e4lt, sollte in seinem BOP- oder ELSTER-Konto aktiv die Einwilligung erteilen.<br \/>*   <strong>Fristen im Blick behalten:<\/strong> Da 2026 f\u00fcr Nicht-Nutzer die \u201eDrei-Tage-Fiktion\u201c des Postzustellscheins gilt, beginnen Einspruchsfristen weiter wie gewohnt \u2013 es sei denn, man hat der Digitalvariante freiwillig zugestimmt.<br \/>*   <strong>Software vorbereiten:<\/strong> Das gewonnene Jahr sollte genutzt werden, um Schnittstellen der Buchhaltungssoftware f\u00fcr den verbindlichen Start 2027 fit zu machen.<\/p>\n<p>Die Richtung ist klar, nur das Tempo \u00e4ndert sich. Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich Anfang 2026 weitere Hinweise zur \u00dcbergangsregelung ver\u00f6ffentlichen. Bis zum 1. Januar 2027 bleibt die hybride Phase aus freiwilliger Digital- und traditioneller Papierzustellung erhalten. Sie soll rechtliche Unsicherheiten in der \u00dcbergangsphase vermeiden.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>PS: International agierende Firmen sollten ihre Prozesse jetzt checken. Unser gratis MeinElster-Leitfaden zeigt, wie Sie digitale Empfangsoptionen sicher nutzen, Fristen \u00fcberwachen und Ihr DMS f\u00fcr 2027 fit machen \u2014 inklusive konkreter Tipps f\u00fcr Vorsteuer-R\u00fcckerstattungen, BOP-Antr\u00e4ge und einer Checkliste f\u00fcr Bevollm\u00e4chtigte. 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