{"id":678752,"date":"2025-12-29T22:14:15","date_gmt":"2025-12-29T22:14:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/678752\/"},"modified":"2025-12-29T22:14:15","modified_gmt":"2025-12-29T22:14:15","slug":"die-unpolitischen-begruendungen-des-bundesverfassungsgerichts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/678752\/","title":{"rendered":"Die unpolitischen Begr\u00fcndungen des Bundesverfassungsgerichts"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Im Jahre 2011 kam es \u00fcber die Rechtsprechung des <a data-rtr-index=\"0\" title=\"Bundesverfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/thema\/bundesverfassungsgericht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesverfassungsgerichts<\/a> zu einer Kontroverse zwischen dem damaligen Bundestagspr\u00e4sidenten Nor\u00adbert Lammert und dem damaligen Gerichtspr\u00e4sidenten Andreas Vo\u00dfkuhle, die bis heute nachhallt. Unmittelbarer Anlass war das Urteil zur F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde bei der Europawahl, die das Gericht wegen eines Versto\u00dfes gegen die Wahlrechtsgleichheit f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hatte. Im politischen Berlin stie\u00df diese Entscheidung auf erhebliches Unverst\u00e4ndnis, die Lammert in die Formulierung kleidete, er vermisse die \u201eBalance zwischen juristischen und politischen Abw\u00e4gungen\u201c; gemeint war: die gebotene Zur\u00fcckhaltung in solchen umstrittenen Fragen. Vo\u00dfkuhle wies diesen Vorwurf zur\u00fcck und betonte demgegen\u00fcber auch in der Folgezeit, als der Gegenwind noch weiter zunahm, immer wieder und bei den verschiedensten Anl\u00e4ssen, das Gericht wende nur Recht und Gesetz an; es treffe seine Entscheidung ausschlie\u00dflich nach juristischen, nicht nach politischen Ma\u00dfst\u00e4ben.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Als Strategie gerichtlicher Kommunikation nach au\u00dfen war und ist das gut verst\u00e4ndlich. Ein Problem entsteht, wenn man es auch im Gericht selbst zu glauben beginnt und sich davon so gefangen nehmen l\u00e4sst, dass das Gesp\u00fcr f\u00fcr die politische Relevanz des eigenen Entscheidens verloren geht. Ein anschauliches Beispiel daf\u00fcr, was in diesem Fall herauskommen kann, liefert der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 \u00fcber die Regelungen zur Triage.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Diese waren 2022 inmitten der Covid-Pandemie in das Infektionsschutzgesetz eingef\u00fcgt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem voraufgegangenen Urteil von Ende 2021 ausdr\u00fccklich eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr den Fall des Eintritts der entsprechenden Situation gefordert hatte. Auf die dagegen von einigen \u00c4rzten mit Unterst\u00fctzung ihrer Standesorganisationen erhobene Verfassungsbeschwerde erkl\u00e4rte das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung nun f\u00fcr mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig: Dem Bund fehle f\u00fcr ein solche Regelung die Gesetzgebungskompetenz.<\/p>\n<p>Kein anderes Mittel als die Logik<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Dies ist sicher keine der Entscheidungen, die \u00fcber den konkreten Fall hinaus von Bedeutung ist. Aber sie steht stellvertretend f\u00fcr einen Argumentations- und Begr\u00fcndungsstil, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren immer st\u00e4rker pr\u00e4gt und hier nun wie in seiner Vollendung begegnet. Die Grundlagen dieses Stils liegen im neunzehnten Jahrhundert, seine wesentlichen Elemente sind: hohe Technizit\u00e4t der Argumentation, Konzentration auf dogmatische Konstruktions- und Begriffsarbeit sowie logische Ableitung der sich daraus ergebenden Folgerungen; dies alles verbunden mit der vollst\u00e4ndigen Ausblendung der Folgen der eigenen Entscheidungen und der politischen Dimension insgesamt.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Im Vorwort der zweiten Auflage zu seinem f\u00fcnfb\u00e4ndigen \u201eStaatsrecht des Deutschen Reiches\u201c von 1877 hat Paul Laband diesem Stil den klassischen Ausdruck verliehen, dort l\u00e4sst sich dies alles bis heute nachlesen: die juristische Arbeit als \u201erein logische Denkt\u00e4tigkeit\u201c, f\u00fcr ihre L\u00f6sung \u201egibt es kein anderes Mittel als die Logik\u201c, \u201ealle historischen, philosophischen oder politischen Betrachtungen\u201c sind daf\u00fcr \u201eohne Belang\u201c.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" alt=\"Die Triage ist nicht gerade ein Thema, bei dem sich der Sinn f\u00f6deralistischer Experimente aufdr\u00e4ngt.\" height=\"1997\" loading=\"lazy\"   src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/die-triage-ist-nicht-gerade.webp.webp\" width=\"3000\" class=\"sm:w-content-sm w-full\" tabindex=\"0\"\/>Die Triage ist nicht gerade ein Thema, bei dem sich der Sinn f\u00f6deralistischer Experimente aufdr\u00e4ngt.dpa<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Im Fall des nun ergangenen Triage-Beschlusses zeigen sich die Grundelemente dieses Stils bereits in der Akribie, die der Senat auf die Analyse des Wortlauts der Kompetenzbestimmung verwendet, auf die sich der Bund bei Erlass des Gesetzes berufen hatte. Diese betrifft \u201eMa\u00dfnahmen gegen gemeingef\u00e4hrliche oder \u00fcbertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren\u201c und wird nun Wort f\u00fcr Wort durchdekliniert: Zwar sei der Begriff der \u201eMa\u00dfnahme\u201c noch \u201eim Ausgangspunkt offen\u201c, er werde aber durch die weiteren Formulierungen \u201egegen\u201c und \u201ebei\u201c eingeschr\u00e4nkt. \u201eGegen\u201c bedeutet in dieser einschr\u00e4nkenden Funktion etwas anderes als blo\u00df \u201emit Bezug zu\u201c, \u201ebei\u201c etwas anderes als \u201evon\u201c und soll sich deshalb nicht auf die Frage der Behandlung einzelner Infizierter beziehen, sondern auf die Eind\u00e4mmung der Krankheit insgesamt. Bei der Triage gehe es aber nicht um diese, sondern um ein \u201ereines Pandemiefolgenrecht\u201c, das vom Kompetenztitel nicht umfasst sei. Zusammen mit einigen weiteren Argumenten aus Systematik und Gesetzgebungshistorie kommt so am Ende eine alleinige Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder heraus. <\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Rein juristisch ist dagegen nichts einzuwenden: Das kann man so machen. Dass man es auch anders h\u00e4tte machen k\u00f6nnen, hat der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen unmittelbar nach Ver\u00f6ffentlichung des Beschlusses auf dem Verfassungsblog vorgef\u00fchrt und h\u00e4tte sich im \u00dcbrigen aus der sprachtheoretischen Erkenntnis lernen lassen, dass der Wortlaut eines Satzes in den allermeisten F\u00e4llen durch Interpretation sowohl eng- als auch weitgef\u00fchrt werden kann, ohne dass eine Metaregel daf\u00fcr bereitst\u00fcnde, wann das eine und wann das andere erfolgen soll. <\/p>\n<p>Keine Andeutung, dass hier ein Problem liegen k\u00f6nnte<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">H\u00e4tte es also im vorliegenden Fall Gr\u00fcnde gegeben, es anders zu machen?\u00a0 Die Suche danach k\u00f6nnte mit der allgemeinen Frage beginnen, ob an der nun f\u00fcr problemtr\u00e4chtig erachteten Stelle \u00fcberhaupt ein Problem lag, das einer gerichtlichen L\u00f6sung bedurft h\u00e4tte. Zuvor war es als ein solches niemandem aufgefallen. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte in seiner ersten Entscheidung zur Triage-Problematik Ende 2021 zwar eine gesetzliche Regelung zum Umgang mit entsprechenden Situationen gefordert, aber mit keinem Wort auch nur angedeutet, dass hier eines liegen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Auch im daraufhin in Gang gesetzten Gesetzgebungsverfahren hatte die Frage keine Rolle gespielt, keiner der angeh\u00f6rten Sachverst\u00e4ndigen hat sie angesprochen, kein Bundesland hat sich beschwert und die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr sich reklamiert. Die Kl\u00e4ger im jetzigen Verfassungsbeschwerdeverfahren, mehrere von ihren Standesorganisationen unterst\u00fctzte \u00c4rzte, hatten demgegen\u00fcber die fehlende Kompetenz des Bundes zwar ger\u00fcgt, aber wohl eher nur der Vollst\u00e4ndigkeit halber; gest\u00f6rt haben sie sich am Inhalt des Gesetzes.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Ihnen gibt die Entscheidung also Steine statt Brot. Das wirft die weitere Frage auf, ob sich ihr sonst etwas Positives abgewinnen l\u00e4sst. Sie w\u00e4re zun\u00e4chst von den praktischen Folgen her zu beantworten, die sich aus ihr ergeben. Diese liegen darin, dass der Ball nun im Feld der L\u00e4nder liegt und diese sehen m\u00fcssen, was sie daraus machen. Gibt es also einen vern\u00fcnftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund, mit der Aufgabe einer Triage-Gesetzgebung statt des Bundes nun die L\u00e4nder zu betrauen? Daf\u00fcr w\u00e4ren zun\u00e4chst die verschiedenen Szenarien durchzumustern, die sich dadurch ergeben.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Eine keineswegs nur theoretische M\u00f6glichkeit besteht darin, dass einzelne L\u00e4nder \u00fcberhaupt keine Regelung treffen: Man hat sowieso viel zu tun, in Koalitionen muss man sich m\u00fchsam einigen, die n\u00e4chste Pandemie ist weit weg. Tats\u00e4chlich liegen h\u00e4ufig irgendwo in der Bundesrepublik noch unerledigte Hausaufgaben aus <a data-rtr-index=\"12\" title=\"Karlsruhe\" href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/thema\/karlsruhe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Karlsruhe<\/a> auf dem Tisch, ohne dass die \u00d6ffentlichkeit davon gro\u00df Notiz n\u00e4hme; die bekannteste betrifft die angemahnte Neuregelung des assistierten Suizids, die auch nun schon mehr als f\u00fcnf Jahre auf sich warten l\u00e4sst und weit dringlicher ist als eine Triageregelung, von der man hoffentlich nie Gebrauch machen muss.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Nehmen die L\u00e4nder dagegen den Ball allesamt auf, kann dies rein theoretisch auf zweierlei Weise geschehen. Zun\u00e4chst k\u00f6nnten sie sich untereinander auf eine L\u00f6sung verst\u00e4ndigen und treffen dann alle mehr oder weniger dieselbe Regelung. Das w\u00fcrfe allerdings die Folgefrage auf, warum man die Entscheidungszust\u00e4ndigkeit dann nicht gleich beim Bund belassen hat; an sich ist es ja gerade der Sinn f\u00f6deraler Zust\u00e4ndigkeitszuweisungen, dass jedes Land eine eigenst\u00e4ndige, auf seine Verh\u00e4ltnisse zugeschnittene politische Entscheidung trifft. Tun die L\u00e4nder dies, zweite M\u00f6glichkeit, g\u00e4lten eben von Land zu Land unterschiedliche Regelungen.<\/p>\n<p>Wechselt das moralische Selbstbild an der Rheingrenze?<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Betreffen k\u00f6nnte dies vor allem die Zul\u00e4ssigkeit der Post-Triage, also des Abbruchs einer bereits eingeleiteten Behandlung zugunsten eines sp\u00e4ter eingelieferten Patienten; gerade dar\u00fcber ist im Gesetzgebungsverfahren lange gestritten worden. Verhandelt wird in Fragen wie dieser allerdings nicht weniger als das moralische Selbstbild der Gesellschaft, von dem man fragen mag, ob es in Hessen anders w\u00e4re als in Rheinland-Pfalz. Und im praktischen Anwendungsfall bedeutete es in letzter Konsequenz, dass das \u00dcberleben eines Menschen, also die Entscheidung dar\u00fcber, wer im Fall einer Triagesituation behandelt wird und wer nicht, davon abhinge, ob man in Mainz oder in Wiesbaden ins Krankenhaus eingeliefert worden ist. Wie will man dies jemandem verst\u00e4ndlich machen?<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" alt=\"Brun-Otto Bryde (links) sagt, die\u00a0 Wertsch\u00e4tzung des Gerichts beruhe nicht unwesentlich auf dem Umstand, dass es dem demokratischen Gesetzgeber immer wieder einmal \u201eKontra gibt\u201c.\" height=\"1822\" loading=\"lazy\"   src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/brun-otto-bryde-links-sagt-die.webp.webp\" width=\"1347\" class=\"sm:w-content-xs w-full\" tabindex=\"0\"\/>Brun-Otto Bryde (links) sagt, die\u00a0 Wertsch\u00e4tzung des Gerichts beruhe nicht unwesentlich auf dem Umstand, dass es dem demokratischen Gesetzgeber immer wieder einmal \u201eKontra gibt\u201c.AP<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Insgesamt, so l\u00e4sst sich bis hierher sagen, bekommen die L\u00e4nder eine Regelungsaufgabe zugeschanzt, bei deren L\u00f6sung sie sich nur verheben k\u00f6nnen, zumal sie ohnehin damit rechnen m\u00fcssen, dass jede L\u00f6sung, die sie w\u00e4hlen, von irgendjemandem erneut vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird. Gibt es dann wenigstens sonst irgendwelche Gewinner? Das politische System insgesamt und hier vor allem die parlamentarische Demokratie ist es jedenfalls nicht. Im Gegenteil stehen gerade die Institutionen, die dieses System eigentlich tragen, ein weiteres Mal d\u00fcpiert da, weil sie offenbar nicht einmal die Frage kl\u00e4ren k\u00f6nnen, die jeder Beamte, der ein neues Verfahren auf den Tisch bekommt, sich als allererstes stellt: Bin ich \u00fcberhaupt zust\u00e4ndig? Man hat zwar ausweislich der Gesetzesbegr\u00fcndung in die Verfassung hineingesehen, aber offenbar nicht gr\u00fcndlich genug. Das ist nicht sch\u00f6n und wirft kein gutes Licht auf die handwerklichen F\u00e4higkeiten einer Institution, der die B\u00fcrger in unruhigen Zeiten wie diesen ohnehin immer weniger zutrauen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Mit keinem Wort hat es aber zu erkennen gegeben, dass jedenfalls der Bund daf\u00fcr gar nicht zust\u00e4ndig ist; stattdessen sprach es immer nur allgemein von \u201edem\u201c Gesetzgeber, ohne dass man darauf gekommen w\u00e4re, dass damit 16 verschiedene gemeint gewesen w\u00e4ren. Wenn man ganz b\u00f6se sein wollte, k\u00f6nnte man auch sagen, das Gericht habe \u201eden Gesetzgeber\u201c ins offene Messer laufen lassen. Der Vorwurf, der sich gegen einen politischen Betrieb richtet, dem die B\u00fcrger sowieso immer weniger zutrauen, f\u00e4llt so bei Lichte besehen auf das Gericht zur\u00fcck und ist in ersten Kommentaren auch genau so erhoben worden.<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklicher Ausschluss von Zweckm\u00e4\u00dfigkeitserw\u00e4gungen<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Fasst man dies zusammen, gibt es, sieht man einmal von subkutanen Bedeutungsunterschieden zwischen \u201ege\u00adgen\u201c, \u201ebei\u201c und \u201evon\u201c ab, keinen einzigen Gesichtspunkt, der sich zugunsten dieser Entscheidung in Feld f\u00fchren lie\u00dfe. Wie ist dann zu erkl\u00e4ren, dass es trotzdem zu ihr gekommen ist? Eine erste Erkl\u00e4rung, mit der professionelle Kaffeesatzleser solcher Entscheidungen regelm\u00e4\u00dfig zur Hand sind, k\u00f6nnte lauten: Der Senat konnte sich \u00fcber die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Inhalts des Gesetzes, also \u00fcber die Berechtigung der dagegen von den klagenden \u00c4rzten erhobenen Einw\u00e4nde, nicht verst\u00e4ndigen und hat deshalb den bequemeren Weg gesucht, dieses schon an der Kompetenzfrage scheitern zu lassen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Das w\u00e4re immerhin eine strategische \u00dcberlegung, die \u00fcber die blo\u00df juristische Begriffsarbeit hinausginge und auch erkl\u00e4ren w\u00fcrde, warum sich im Beschluss kein einziges Wort dazu findet, ob das Gesetz auch hinsichtlich seines Inhalts m\u00f6glicherweise ein Problem aufwarf. Es w\u00e4re aber auch ausgesprochen kurzsichtig, weil jede von den Landesgesetzgebern nun getroffene Regelung \u00fcber kurz oder lang erneut beim Bundesverfassungsgericht aufschlagen wird; das Problem ist also nur vertagt, aber nat\u00fcrlich nicht vom Tisch.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" alt=\"Peter M\u00fcller, zuvor Ministerpr\u00e4sident des Saarlands, war von 2011 bis 2023 Richter im Zweiten Senat.\u00a0 Solche Personalien k\u00f6nnten eigentlich bewirken, dass politische Folgenabw\u00e4gungen in die Karlsruher Denkungsart eingehen.\" height=\"2016\" loading=\"lazy\"   src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/peter-mueller-zuvor.webp.webp\" width=\"3000\" class=\"sm:w-content-sm w-full\" tabindex=\"0\"\/>Peter M\u00fcller, zuvor Ministerpr\u00e4sident des Saarlands, war von 2011 bis 2023 Richter im Zweiten Senat.\u00a0 Solche Personalien k\u00f6nnten eigentlich bewirken, dass politische Folgenabw\u00e4gungen in die Karlsruher Denkungsart eingehen.dpa<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Die wahrscheinlichste Erkl\u00e4rung d\u00fcrfte deshalb sein: Man hat dar\u00fcber gar nicht nachgedacht, weil man alles diesbez\u00fcgliche Nachdenken von vornherein f\u00fcr illegitim hielt. Das nimmt die aktuelle Au\u00dfendarstellung des Gerichts beim Wort und w\u00fcrde sich auch in die Aussage einer ehemaligen Verfassungsrichterin f\u00fcgen, die vor einigen Jahren auf einer Vortragsveranstaltung einmal sagte, in den Beratungen ihres Senats werde nur rein dogmatisch argumentiert; mit anderen Gesichtspunkten d\u00fcrfe man dort gar nicht kommen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Gerade bei der Auslegung von Kompetenzbestimmungen hat das Gericht es aber auch explizit zum methodischen Programm erhoben, die Frage nach dem sachlichen Sinn und der Vernunft einer Regelung, hier also die Frage, was aus Gesichtspunkten einer sachgerechten Aufgabenverteilung eigentlich da\u00adf\u00fcr spricht, bestimmte Kompetenzen beim Bund und andere bei den L\u00e4ndern anzusiedeln, vollst\u00e4ndig auszublenden: F\u00fcr \u201eZweckm\u00e4\u00dfigkeitserw\u00e4gungen\u201c sei hier ebenso wenig Raum \u201ewie f\u00fcr am Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit oder dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip orientierte Abw\u00e4gungen\u201c, hie\u00df es dazu in einer fr\u00fcheren Entscheidung.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Auch das ist, wenngleich so nur f\u00fcr einen bestimmten Teilkomplex der Verfassung formuliert, der Standpunkt des staatsrechtlichen Positivismus des neunzehnten Jahrhunderts. Nun lie\u00dfe sich dar\u00fcber hinwegsehen, wenn es blo\u00df um diese einzelne komplett misslungene Entscheidung ginge. Aber der Begr\u00fcn\u00addungsstil, der in ihr zum Ausdruck kommt, pr\u00e4gt die Rechtsprechung des Gerichts mittlerweile ziemlich fl\u00e4chendeckend und macht sich eben auch dort bemerkbar, wo die politischen Folgen weit gravierender sind.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Das markanteste Beispiel aus j\u00fcngster Zeit ist das vor zwei Jahren ergangene Urteil des Zweiten Senats zur Schuldenbremse, das diese in all ihren Bestandteilen immer auf die jeweils rigideste Weise interpretierte, ohne dass man sich um die politischen Auswirkungen gro\u00df geschert h\u00e4tte. Diese lassen sich aus der R\u00fcckschau immerhin einigerma\u00dfen besichtigen: Eine Regierung ist \u00fcber diesem Urteil zerbrochen, das Land durchlitt eine qu\u00e4lend lange Phase politscher L\u00e4hmung, eine neue Regierung konnte zuletzt nur deshalb so schnell zusammenfinden, weil man gerade so eben im alten Bundestag noch eine verfassungs\u00e4ndernde Mehrheit zustande bekam, um die Schuldenbremse den Bed\u00fcrfnissen der Zeit entsprechend zu reformieren und so die unmittelbaren Wirkungen des Urteils zu beseitigen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Im Gericht sollen, wie man ger\u00fcchteweise h\u00f6rt, einige \u00fcber diese Folgen dann doch nachtr\u00e4glich erschrocken gewesen sein. Dass man es mit einem Sachverhalt von h\u00f6chster politischer Bedeutung zu tun hatte, h\u00e4tte sich freilich erkennen lassen. Vorherigen Richtergenerationen waren Gesichtspunkte der Folgenber\u00fccksichtigung denn auch unmittelbar gegenw\u00e4rtig; in den Siebziger- und Achtzigerjahren ist \u00fcber Methodenfragen dieser Art intensiv diskutiert worden.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Und gerade Entscheidungen von Verfassungsgerichten m\u00fcssen noch anderen als nur den Legitimit\u00e4tsma\u00dfst\u00e4ben einer juristischen Dogmatik gen\u00fcgen, um als richtige \u2013 oder besser: gute \u2013 Entscheidungen durchgehen zu k\u00f6nnen: Akzeptabilit\u00e4t, integrierende Wirkung und Sachgerechtigkeit etwa; allesamt Gesichtspunkte, die sich durchaus in ein methodisches Programm einbauen lie\u00dfen und im Lehrbuch des fr\u00fcheren Verfassungsrichters Konrad Hesse, letztmals in 20. Auflage 1999 erschienen, noch ganz unbefangen so oder \u00e4hnlich auch aufgef\u00fchrt werden. Aber irgendwann ist das Nachdenken dar\u00fcber aus der Mode gekommen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Dass das durchaus auch auf Teile der neueren Rechtswissenschaft zutrifft, macht die Sache nicht besser. Von Lichtenberg stammt der Satz: Wer nur etwas von der Chemie versteht, versteht auch die nicht recht. Im Bundesverfassungsgericht sollte man ihn sich bei Gelegenheit vor Augen f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Uwe Volkmann<\/strong> lehrt \u00d6ffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt und ist derzeit Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Im Jahre 2011 kam es \u00fcber die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Kontroverse zwischen dem damaligen Bundestagspr\u00e4sidenten Nor\u00adbert&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":678753,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1844],"tags":[1634,3364,29,30,8903],"class_list":{"0":"post-678752","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-karlsruhe","8":"tag-baden-wuerttemberg","9":"tag-de","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-karlsruhe"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115805164159076634","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/678752","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=678752"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/678752\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/678753"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=678752"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=678752"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=678752"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}