{"id":685000,"date":"2026-01-01T10:34:50","date_gmt":"2026-01-01T10:34:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/685000\/"},"modified":"2026-01-01T10:34:50","modified_gmt":"2026-01-01T10:34:50","slug":"auswirkungen-der-eu-sanktionen-im-hypothetischen-szenario-einer-us-sanktionslockerung-deutschland-global-law-firm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/685000\/","title":{"rendered":"Auswirkungen der EU-Sanktionen im hypothetischen Szenario einer US-Sanktionslockerung | Deutschland | Global law firm"},"content":{"rendered":"<p>&#13;<br \/>\n                Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben westliche Staaten umfassende Sanktionen gegen Russland verh\u00e4ngt, wobei die EU ihr Sanktionsregime konsequent fortsetzt. Die US-Regierung h\u00e4lt derzeit zwar an ihren Sanktionen gegen Russland fest, erw\u00e4gt Berichten zufolge jedoch eine Lockerung bestimmter Ma\u00dfnahmen, falls ein dauerhafter Waffenstillstand erreicht wird\u2013 jedoch ohne Friedensabkommen als Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Investitionen in Russland unter EU-Sanktionsrecht zu bewerten w\u00e4ren, falls die USA ihre Sanktionen tats\u00e4chlich lockern.&#13;\n            <\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n    Einleitung&#13;<\/p>\n<p>Seit Februar 2022 haben die Europ\u00e4ische Union, die Vereinigten Staaten und andere L\u00e4nder weitreichende Sanktionen gegen Russland verh\u00e4ngt, wodurch Russland zum weltweit am st\u00e4rksten sanktionierten Land wurde. Ziel dieser Ma\u00dfnahmen ist es, wirtschaftlichen und politischen Druck auf die russische Regierung auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>Im Falle eines dauerhaften Waffenstillstands in der Ukraine erw\u00e4gt die US-Regierung Berichten zufolge derzeit eine Lockerung bestimmter Sanktionen \u2013 insbesondere solcher, die sich gegen russische Oligarchen und Finanzinstitute richten \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob ein umfassendes Friedensabkommen vorliegt. Um Russlands F\u00e4higkeit zur Finanzierung seiner Kriegsmaschinerie zu schw\u00e4chen und es zu einer R\u00fcckkehr an den Verhandlungstisch f\u00fcr eine friedliche L\u00f6sung zu bewegen, haben die Vereinigten Staaten am 22. Oktober 2025 die beiden gr\u00f6\u00dften russischen \u00d6lkonzerne, Rosneft und Lukoil, auf die OFAC-Liste der \u201eSpecially Designated Nationals\u201c (SDN) gesetzt.<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu gibt es auf EU-Ebene \u2013 abgesehen von einzelnen durch Gerichtsentscheidungen aufgehobenen Sanktionen \u2013 keine Hinweise auf eine umfassendere Lockerung oder Aufhebung der Sanktionen im Falle eines Waffenstillstands. Vielmehr wurde am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket mit umfassenden Ma\u00dfnahmen verabschiedet, durch die zus\u00e4tzliche Personen und Unternehmen auf die Sanktionslisten gesetzt, der Finanz- und Energiesektor weiter einschr\u00e4nkt und neue Regeln zur Bek\u00e4mpfung von Umgehung \u00fcber Drittstaaten einf\u00fchrt wurden. Beratungen \u00fcber ein 20. Sanktionspaket sind bereits im Gange.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie w\u00fcrden neue Investitionen in Russland im Falle einer Lockerung der US-Sanktionen unter dem EU-Sanktionsrecht behandelt werden?<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n    &#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n    Auswirkungen der EU-Sanktionen&#13;<\/p>\n<p>Auch wenn US-Sanktionen aufgehoben oder gelockert w\u00fcrden, blieben die EU-Sanktionen vollst\u00e4ndig anwendbar.<\/p>\n<p><strong>Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Die EU-Sanktionen gelten grunds\u00e4tzlich im Gebiet der Europ\u00e4ischen Union, einschlie\u00dflich ihres Luftraums. Sie gelten auch an Bord von Flugzeugen oder Schiffen, die der Hoheitsgewalt eines EU-Mitgliedstaates unterliegen. Dar\u00fcber hinaus erstrecken sie sich auf jede nat\u00fcrliche Person \u2013 unabh\u00e4ngig vom Aufenthaltsort \u2013, die die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Mitgliedstaates besitzt. Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates gegr\u00fcndet wurden, unterliegen ebenfalls den Sanktionen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wo sie t\u00e4tig sind. Schlie\u00dflich fallen auch alle juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unter die EU-Sanktionen, die ganz oder teilweise innerhalb der EU Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen<a href=\"#1\">1<\/a>.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Besteht ein EU-Bezug (EU nexus), m\u00fcssen alle laufenden Aktivit\u00e4ten oder neuen Investitionen in Russland den EU-Vorgaben entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Beteiligung von EU-Personen<\/strong><\/p>\n<p>Ein EU-Bezug liegt vor, wenn eine EU-B\u00fcrgerin oder ein EU-B\u00fcrger, eine in der EU ans\u00e4ssige Person oder ein EU-Unternehmen beteiligt ist. In solchen F\u00e4llen muss die Projektplanung eine Abschirmung (ringfencing) der EU-Personen vorsehen \u2013 also deren Ausschluss von allen Handlungen, die mit sanktionierten T\u00e4tigkeiten in Verbindung stehen k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen etwa Verhandlungen, Organisation, Unterst\u00fctzung, Anweisungen, Genehmigungen, Empfehlungen oder die Weiterleitung von Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Selbst wenn eine Abschirmung m\u00f6glich ist und kein weiterer EU-Bezug besteht, verlangen multinationale Banken und andere Drittstaatenakteure h\u00e4ufig dennoch eine vollst\u00e4ndige Einhaltung der EU-Sanktionen. Zwar sieht das EU-Recht keine sekund\u00e4ren Sanktionen wie das US-Recht vor, doch halten sich viele Institutionen freiwillig an die EU-Vorgaben und lehnen die Beteiligung an nicht konformen Gesch\u00e4ften ab.<\/p>\n<p><strong>Verm\u00f6genssperren und Transaktionsverbote<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend umfassende Investitionsverbote nur f\u00fcr bestimmte Sektoren gelten (z. B. Energie, Bergbau, Rohstoffgewinnung), verbieten die EU-Sanktionen direkte und indirekte Gesch\u00e4fte mit sanktionierten Personen, Einrichtungen und Organisationen. Derzeit fallen fast 2.000 nat\u00fcrliche Personen und 700 juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen unter diese Beschr\u00e4nkungen. Dar\u00fcber hinaus unterliegen viele gro\u00dfe russische Unternehmen und Banken Transaktionsverboten, was faktisch Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit staatlichen russischen Unternehmen und Finanzinstituten ausschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Aufgrund der intransparenten Eigentums- und Kontrollstrukturen russischer Unternehmen sowie der begrenzten Verf\u00fcgbarkeit verl\u00e4sslicher Informationen ist es oft schwierig festzustellen, ob ein potenzieller Gesch\u00e4ftspartner von einer sanktionierten Partei kontrolliert wird oder nicht. Eine umfassende KYC-Pr\u00fcfung gem\u00e4\u00df den EU-Vorgaben ist daher unerl\u00e4sslich. In vielen F\u00e4llen verbleiben jedoch erhebliche Unsicherheiten, die eine risikobasierte Entscheidung \u00fcber die Fortf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts erforderlich macht.<\/p>\n<p><strong>Kontrollierte G\u00fcter und Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn ein Projekt nicht gegen Verm\u00f6genssperren oder Transaktionsverbote verst\u00f6\u00dft, k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Beschr\u00e4nkungen gelten. Besonders relevant sind EU-Ausfuhrverbote f\u00fcr Dual-Use-G\u00fcter oder Produkte mit milit\u00e4rischem oder technologischen Nutzen. Es bestehen auch EU-Einfuhrverbote f\u00fcr G\u00fcter, die Russland erhebliche Einnahmen verschaffen. Dar\u00fcber hinaus verbieten die EU-Sanktionen die Bereitstellung von Software und Gesch\u00e4ftsdienstleistungen f\u00fcr russische Unternehmen.<\/p>\n<p>Diese Beschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr die T\u00e4tigkeit russischer Tochtergesellschaften, die selber nicht in den Anwendungsbereich der EU-Sanktionen fallen. EU-Unternehmen sind n\u00e4mlich verpflichtet, alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Nicht-EU-Tochtergesellschaften die EU-Sanktionen nicht unterlaufen. Ein Versto\u00df kann zu einer Haftung der EU-Muttergesellschaft f\u00fchren.<\/p>\n<p>Viele der von den EU-Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen betroffenen G\u00fcter und Dienstleistungen sind auf dem russischen Markt nicht verf\u00fcgbar. Vor einer Ausweitung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit oder Investition in Russland nach einer m\u00f6glichen Lockerung der US-Sanktionen muss daher auch gepr\u00fcft werden, ob das Projekt ohne kontrollierte G\u00fcter oder Dienstleistungen aus der EU \u00fcberhaupt durchgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n    &#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n    Russische Gegenma\u00dfnahmen gegen EU-Unternehmen&#13;<\/p>\n<p>Selbst wenn die H\u00fcrden durch EU- und andere Sanktionen \u00fcberwunden werden, m\u00fcssen russische Gegenma\u00dfnahmen ber\u00fccksichtigt werden. Anders als die USA oder die EU f\u00fchrt Russland keine umfassenden Listen sanktionierter Personen oder kontrollierter G\u00fcter. Stattdessen zielen die Gegenma\u00dfnahmen darauf ab, die Umsetzung der westlichen Sanktionen in Russland zu erschweren und die wirtschaftlichen Auswirkungen im Inland abzumildern.<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck unterscheidet das F\u00f6derale Gesetz Nr. 127-FZ \u201e\u00dcber Ma\u00dfnahmen (Gegenma\u00dfnahmen) als Reaktion auf unfreundliche Handlungen der Vereinigten Staaten [&#8230;]\u201c vom 4. Juni 2018 zwischen \u201efreundlichen\u201c und \u201eunfreundlichen\u201c Staaten. Letztere umfassen die USA, alle EU-Mitgliedstaaten und andere sanktionierende L\u00e4nder. Seit 2022 sind Unternehmen aus diesen Staaten zunehmenden Beschr\u00e4nkungen ausgesetzt, was wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten in Russland erheblich erschwert.<\/p>\n<p>Es besteht zudem ein Enteignungsrisiko. Verm\u00f6genswerte von Unternehmen aus \u201eunfreundlichen\u201c Staaten k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df Pr\u00e4sidialdekret Nr. 302 vom 25. April 2023 unter externe Verwaltung gestellt werden, wodurch Eigent\u00fcmer unter Druck geraten, ihre Anteile unter Marktwert an staatlich genehmigte K\u00e4ufer zu ver\u00e4u\u00dfern.\u00a0<\/p>\n<p>Sollten die US-Sanktionen gelockert werden, k\u00f6nnte die USA von der Liste \u201eunfreundlicher\u201c Staaten genommen werden, wodurch die Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr US-Unternehmen aufgehoben w\u00fcrden. EU-Unternehmen w\u00e4ren jedoch weiterhin von diesen Gegenma\u00dfnahmen betroffen. Eine Risikobewertung unter Ber\u00fccksichtigung m\u00f6glicher Enteignungsrisiken und des Schutzes durch bilaterale Investitionsabkommen ist daher unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n    &#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n    Fazit und Empfehlungen&#13;<\/p>\n<p>Selbst bei einer Lockerung oder Aufhebung der US-Sanktionen bleibt Russland f\u00fcr EU-Unternehmen ein stark regulierter und risikobehafteter Markt. Besteht ein EU-Bezug, sind neue Investitionen nur unter strikter Einhaltung der EU-Vorgaben m\u00f6glich. Eine strategische \u00dcberpr\u00fcfung der Projektstruktur \u2013 insbesondere zur Vermeidung eines EU-Bezugs \u2013 ist unverzichtbar.<\/p>\n<p>Zentrale Fragen, die hier zu kl\u00e4ren w\u00e4ren, sind:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Geltung der EU-Sanktionen: <\/strong>Finden die EU-Sanktionen auf das geplante Gesch\u00e4ft Anwendung?<\/li>\n<li><strong>Abschirmung von EU-Personen:<\/strong> Kann der EU-Bezug durch ringfencing von EU-Personen ausgeschlossen werden?<\/li>\n<li><strong>Status des russischen Gesch\u00e4ftspartners: <\/strong>Kann ausgeschlossen werden, dass der Partner einer Verm\u00f6genssperre oder einem Transaktionsverbot unterliegt?<\/li>\n<li><strong>Kontrollierte G\u00fcter und Dienstleistungen:<\/strong> Kann das Projekt ohne EU-sanktionierte G\u00fcter oder Dienstleistungen durchgef\u00fchrt werden?<\/li>\n<li><strong>Russische Gegenma\u00dfnahmen:<\/strong> Wurden Risiken durch russische Gegenma\u00dfnahmen, insbesondere m\u00f6gliche Enteignungen, ausreichend bewertet?<\/li>\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\n    &#13;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"&#13; Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben westliche Staaten umfassende Sanktionen gegen&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":685001,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3977],"tags":[331,332,13,14,15,12,4017,4018,4016,64,4019,4020],"class_list":{"0":"post-685000","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-usa","8":"tag-aktuelle-nachrichten","9":"tag-aktuelle-news","10":"tag-headlines","11":"tag-nachrichten","12":"tag-news","13":"tag-schlagzeilen","14":"tag-united-states","15":"tag-united-states-of-america","16":"tag-us","17":"tag-usa","18":"tag-vereinigte-staaten","19":"tag-vereinigte-staaten-von-amerika"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/115819402267400259","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/685000","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=685000"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/685000\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/685001"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=685000"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=685000"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=685000"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}