{"id":688094,"date":"2026-01-02T16:46:16","date_gmt":"2026-01-02T16:46:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/688094\/"},"modified":"2026-01-02T16:46:16","modified_gmt":"2026-01-02T16:46:16","slug":"eu-verordnung-schrittweise-pfas-verbote-ab-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/688094\/","title":{"rendered":"EU-Verordnung: Schrittweise PFAS-Verbote ab 2026"},"content":{"rendered":"<p>Eine neue EU-Verordnung verbietet den Einsatz einiger poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach gestaffelten \u00dcbergangsfristen. Ab Oktober 2026 sind Alltagsprodukte wie Regenjacken, Pizzakartons und Kosmetika betroffen. <\/p>\n<p>        <img width=\"1200\" height=\"600\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/PFAS_Verbot-1200x600.jpg\" class=\"single__post-image wp-post-image\" alt=\"Ein Stoppschild vor einigen Luftblasen mit dem Schriftzug PFAS\" decoding=\"async\" fetchpriority=\"high\"  \/><\/p>\n<p>Im April 2026 tritt das PFAS-Verbot f\u00fcr erste Produkte inkraft.\n<\/p>\n<p class=\"wp-caption-source\">Foto: SmarterPix\/Francescoscatena<\/p>\n<p>Im September 2024 hat die Europ\u00e4ische Union eine neue Verordnung beschlossen, mit der der Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) k\u00fcnftig eingeschr\u00e4nkt wird. Je nach Produkt gelten dabei unterschiedliche \u00dcbergangsfristen. Die entsprechenden Verbote treten ab April beziehungsweise Oktober 2026 in Kraft und betreffen zahlreiche Erzeugnisse, die im Alltag weit verbreitet sind. Dazu geh\u00f6ren unter anderem Regenbekleidung, Lebensmittelkartonagen, Impr\u00e4gniersprays sowie spezielle Kosmetika zur Hautpflege. Mit dieser Verordnung unternimmt die EU einen weiteren, bedeutenden Schritt zur Regulierung einer Stoffgruppe, die seit Jahren kontrovers diskutiert wird.\n<\/p>\n<p>Was versteht man unter PFAS?<\/p>\n<p>PFAS, genauer Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, sind eine Gruppe synthetisch hergestellter organischer Verbindungen, die sich in ihrer chemischen Struktur und ihren Eigenschaften teilweise deutlich unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen ihre hohe Best\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber Hitze sowie ihre ausgepr\u00e4gten \u00f6l- und wasserabweisenden Eigenschaften. Zudem k\u00f6nnen sie die Oberfl\u00e4chenspannung von Fl\u00fcssigkeiten ver\u00e4ndern, was sie f\u00fcr zahlreiche technische Anwendungen attraktiv macht. Aus diesen Gr\u00fcnden kommen PFAS seit Jahrzehnten in einer Vielzahl von Produkten zum Einsatz. Zu den bekanntesten Vertretern z\u00e4hlen die Perfluoroctans\u00e4ure (PFOA) sowie Fluorpolymere wie Polytetrafluorethylen (PTFE), das vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unter dem Markennamen Teflon bekannt ist.<\/p>\n<p>Bereits bestehende Verbote und geplante Regelungen<\/p>\n<p>Bereits heute sind einzelne PFAS aufgrund ihrer Umwelt- und Gesundheitsrisiken verboten, obwohl es sich insgesamt um eine sehr umfangreiche und h\u00e4ufig genutzte Stoffgruppe handelt. Parallel dazu liegt auf EU-Ebene ein Vorschlag f\u00fcr ein weitreichendes, nahezu vollst\u00e4ndiges PFAS-Verbot vor. Dieses w\u00fcrde nur noch klar definierte Ausnahmen sowie \u00dcbergangsfristen zulassen. Die Beratungen hierzu dauern weiterhin an, da ein pauschales Verbot erhebliche Auswirkungen h\u00e4tte \u2013 insbesondere auf sensible Bereiche wie Medizinprodukte oder Schl\u00fcsseltechnologien der Energiewende.<\/p>\n<p>Die \u201eVerordnung (EU) 2024\/2462\u201c ist formal am 10. Oktober 2024 in Kraft getreten. Die darin festgelegten Verbote entfalten ihre Wirkung jedoch schrittweise: ma\u00dfgeblich sind die Stichtage 10. April 2026, 10. Oktober 2026, 10. Oktober 2027 sowie 10. Oktober 2029. Anfang November 2024 wurde die Verordnung zudem geringf\u00fcgig berichtigt, ohne ihren grundlegenden Regelungsgehalt zu ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p>            Lesen Sie mehr zu diesem Thema<\/p>\n<p>Ab dem 10. Oktober 2026 ist die Verwendung der in der Verordnung definierten PFAS in bestimmten Produkten f\u00fcr die breite \u00d6ffentlichkeit untersagt. Dies betrifft insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Textilien, Leder, Pelze und H\u00e4ute, die in Kleidung und dazugeh\u00f6rigem Zubeh\u00f6r verwendet werden<\/li>\n<li>Schuhwaren<\/li>\n<li>Papier und Karton, sofern sie als Lebensmittelkontaktmaterialien im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935\/2004 eingesetzt werden<\/li>\n<li>Gemische<\/li>\n<li>kosmetische Mittel gem\u00e4\u00df der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ab dem 10. Oktober 2027 wird das Verbot zudem auf weitere Textilien ausgeweitet, die nicht der Kategorie Kleidung oder Zubeh\u00f6r zuzuordnen sind. Von den Verboten ausgenommen bleiben bestimmte pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstungen, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika sowie Textilien, die im Bauwesen verwendet werden.<\/p>\n<p>PFAS-Verbote f\u00fcr Feuerl\u00f6schsch\u00e4ume<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus untersagt die Verordnung ab dem 10. April 2026 den Einsatz der definierten PFAS in Feuerl\u00f6schsch\u00e4umen und -konzentraten, sofern diese f\u00fcr Ausbildungs-, Pr\u00fcf- oder \u00f6ffentliche Feuerwehrzwecke genutzt werden. Auch dabei sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen. Ab dem 10. Oktober 2029 gilt das Verbot zudem f\u00fcr Feuerl\u00f6schsch\u00e4ume und -konzentrate, die in der Zivilluftfahrt eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Unber\u00fchrt bleiben dabei die weiterhin geltenden Regelungen der Verordnung \u00fcber persistente organische Schadstoffe (POP). F\u00fcr Erzeugnisse und Gemische, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebracht wurden, greifen die neuen Verbote nicht.<\/p>\n<p>M\u00f6gliches Generalverbot f\u00fcr PFAS<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend zu dieser spezifischen EU-Verordnung wird derzeit ein umfassendes Verbot s\u00e4mtlicher PFAS im Rahmen der europ\u00e4ischen Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Ein solches Generalverbot w\u00fcrde nahezu alle Anwendungen von PFAS untersagen und lediglich wenige, klar definierte Ausnahmen zulassen. Eine endg\u00fcltige Entscheidung steht bislang aus; ein Inkrafttreten vor dem Jahr 2027 gilt derzeit als unwahrscheinlich. Besonders stark betroffen w\u00e4ren Branchen wie die Energie- und Medizintechnik, in denen PFAS bislang als technisch unverzichtbar gelten.<\/p>\n<p>Die neuen Vorgaben stellen vor allem Unternehmen aus der Textil-, Verpackungs- und Chemiebranche vor erhebliche Herausforderungen. Sie sind gefordert, geeignete Alternativen zu entwickeln oder auf andere Materialien auszuweichen, um die neuen Anforderungen einzuhalten. F\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher k\u00f6nnte dies langfristig sp\u00fcrbare Folgen haben \u2013 etwa durch ver\u00e4nderte Produkte oder steigende Preise, beispielsweise bei Regenbekleidung oder Lebensmittelverpackungen.<\/p>\n<p>Kontroverse Diskussionen um PFAS-Verbote<\/p>\n<p>Die aktuellen und geplanten PFAS-Verbote sind Gegenstand intensiver und teils kontroverser Diskussionen. Dies zeigt sich unter anderem in der Berichterstattung \u00fcber Sitzungen des Umweltausschusses sowie in den Stellungnahmen zahlreicher Industrie- und Fachverb\u00e4nde, die die wirtschaftliche und technologische Tragweite der Regelungen betonen.<\/p>\n<p>Die neue EU-Verordnung zu PFAS ist ein Schritt hin zu einer strengeren Regulierung einer umstrittenen Stoffgruppe. Die ab 2026 schrittweise wirksam werdenden Verbote betreffen zahlreiche Alltagsprodukte und stellen Unternehmen vor gro\u00dfe Anpassungsaufgaben. Die anhaltenden Debatten um ein m\u00f6gliches umfassendes PFAS-Verbot verdeutlichen die Komplexit\u00e4t des Themas und zeigen, wie sorgf\u00e4ltig Nutzen, Risiken und Alternativen gegeneinander abgewogen werden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eine neue EU-Verordnung verbietet den Einsatz einiger poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach gestaffelten \u00dcbergangsfristen. 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