{"id":688131,"date":"2026-01-02T17:06:11","date_gmt":"2026-01-02T17:06:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/688131\/"},"modified":"2026-01-02T17:06:11","modified_gmt":"2026-01-02T17:06:11","slug":"bgh-verwirft-entscheidung-im-leipziger-macheten-ueberfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/688131\/","title":{"rendered":"BGH verwirft Entscheidung im Leipziger Macheten-\u00dcberfall"},"content":{"rendered":"<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Leipzig. Der Fall schockierte, die Anklagevorw\u00fcrfe waren massiv: Drei M\u00e4nner sollen ein Leipziger Paar in dessen Wohnung mit einer Machete bedroht haben, um ihnen ein Computerpasswort abzupressen. Nach diesem \u00dcberfall Anfang 2024 im schicken Stadtteil Schleu\u00dfig erhielten zwei Angeklagte mehrj\u00e4hrige Haftstrafen, das Verfahren gegen den Mitt\u00e4ter wurde abgetrennt. Nun steht fest: Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil kassierte und das Verfahren zur\u00fcck ans Landgericht verwies. <\/p>\n<p>Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">F\u00fcr die Leipziger Richter stellte sich das Geschehen dar wie in einem Thriller: Demnach sollen Henning G. (36), David B. (34) und Andy K. (26) am 28. Januar 2024 gegen 19.30 Uhr durch die Tiefgarageneinfahrt in das Haus in der Holbeinstra\u00dfe eingedrungen sein. Den Tatplan habe G. ausgeheckt. Er habe den ihm bekannten Konstantin Z. (Name ge\u00e4ndert) mit Drohungen und notfalls mit Gewalt zur Herausgabe seines Laptops mit Passwort zwingen wollen, um auf dessen Bitcoin-Verm\u00f6gen zuzugreifen, ein mindestens f\u00fcnfstelliger Geldbetrag. <\/p>\n<p>Opfer wehrte sich und schrie um Hilfe<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Henning G. habe sich im Geb\u00e4ude versteckt, damit ihn das \u00dcberfallopfer nicht wiedererkennt. Seine Komplizen sollen Z. und dessen Freundin beim Betreten ihrer Wohnung \u00fcberrascht haben. Andy K. habe die Freundin an der Wand fixiert und mit Drohungen ruhig gestellt, w\u00e4hrend David B. auf den Mann eingeschlagen haben soll. <\/p>\n<p>Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Der Angriff sollte m\u00f6glichst schnell und lautlos geschehen. Die T\u00e4ter h\u00e4tten so das Entdeckungsrisiko gering halten und ein Eingreifen von Nachbarn verhindern wollen, so die erste Instanz. Allerdings leistete Konstantin Z. heftigen Widerstand und schrie um Hilfe. B. soll daraufhin die Machete mit 30 Zentimeter langer Klinge gezogen und ihm vor den Hals gehalten haben. Als der Angreifer mit der Waffe mehrere Stichbewegungen machte, habe der Wohnungsmieter in Todesangst versucht, ihm die Machete zu entwinden und dabei tiefe Schnittwunden an den H\u00e4nden erlitten. <\/p>\n<p>Angeklagte flohen vom Tatort<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Kurz darauf flohen B. und K. vom Tatort, trafen sich mit Henning G. in der N\u00e4he des Wohnhauses. Die Opfer hatten neben k\u00f6rperlichen Verletzungen auch psychische Traumata zu beklagen. <\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Anfang November 2024 verurteilte das Landgericht Henning G. wegen versuchter besonders schwerer r\u00e4uberischer Erpressung und gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu sechs Jahren Haft. Er hatte im Prozess ausgesagt, von einem Mitangeklagten wegen Schulden unter Druck gesetzt worden zu sein. David B. widersprach dieser Version. Vielmehr habe G. das Ganze initiiert, um an das Krypto-Verm\u00f6gen des Opfers heranzukommen. B. hatte der Opferanw\u00e4ltin 4000 Euro Schmerzensgeld \u00fcbergeben. Er sollte f\u00fcr vier Jahre hinter Gitter. <\/p>\n<blockquote><p>Das Landgericht hat einen strafbefreienden R\u00fccktritt vom versuchten Erpressungsdelikt nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen.<\/p><\/blockquote>\n<p class=\"Quotestyled__Author-sc-q277fq-1 iQZobn\">5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Auf die Revision der Angeklagten hob der 5. Strafsenat des BGH das Urteil jedoch auf. \u201eDas Landgericht hat einen strafbefreienden R\u00fccktritt der Angeklagten von dem versuchten Erpressungsdelikt nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen\u201c, so die Bundesrichter. Hintergrund ist ein Paragraf im Strafgesetzbuch: Demnach k\u00f6nnen T\u00e4ter ohne Strafe bleiben, wenn sie ihre Tat freiwillig aufgeben. Entscheidend ist dabei, dass sie dies aus eigenen Motiven tun und nicht aufgrund eines \u00e4u\u00dferen Zwangs. <\/p>\n<p>Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Durch Blut in schockartigen Zustand geraten<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Der BGH hielt die Feststellungen des Landgerichts in dieser Frage f\u00fcr widerspr\u00fcchlich. So wurde zum einen angenommen, dass David B. den \u00dcberfall unfreiwillig abgebrochen habe, weil sich die Dinge v\u00f6llig anders entwickelt hatten als geplant. Zum anderen hie\u00df es, der Angeklagte sei durch das Blut des Nebenkl\u00e4gers in einen schockartigen Zustand geraten und habe allein deshalb von der weiteren Tatausf\u00fchrung abgesehen. Dies w\u00fcrde aus Sicht des BGH f\u00fcr eine freiwillige Aufgabe sprechen \u2013 es sei denn, der Angeklagte war infolge eines Schocks nicht mehr Herr seiner Entscheidungen. Mithin bleibt dem BGH zufolge offen, welches Motiv f\u00fcr den Abbruch der Tathandlung vorlag und ob die Angeklagten dies einvernehmlich entschieden.<\/p>\n<p class=\"Textstyled__Text-sc-1cqv9mi-0 cLyiiX\">Mit dem Fall muss sich nun eine andere Kammer des Landgerichts erneut befassen. Termine f\u00fcr die Hauptverhandlung stehen nach Gerichtsangaben noch nicht fest.<\/p>\n<p class=\"Editorialstyled__Editorial-sc-1bfvh9l-0 cSmjnJ\">LVZ<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Leipzig. 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