{"id":695370,"date":"2026-01-05T16:03:19","date_gmt":"2026-01-05T16:03:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/695370\/"},"modified":"2026-01-05T16:03:19","modified_gmt":"2026-01-05T16:03:19","slug":"ukraine-und-russland-wie-dieser-krieg-mit-einem-verhandlungsfrieden-beendet-werden-kann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/695370\/","title":{"rendered":"Ukraine und Russland:\u00a0Wie dieser Krieg mit einem Verhandlungsfrieden beendet werden kann"},"content":{"rendered":"<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Vernunft, Kooperation und gleiches Recht f\u00fcr alle Nationen entscheiden \u00fcber die Zukunft Europas. Eine Kapitulation und ungel\u00f6ste Territorialfragen f\u00fchren nicht zu einem dauerhaften Frieden. Gerechte L\u00f6sungen beginnen mit der Art und Weise des \u00dcbergangs zu den Friedensverhandlungen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Deshalb hat dieser Vorschlag zum Ziel,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die wichtigsten Probleme aufzuzeigen, die bei entsprechender Kompromissbereitschaft der Konfliktparteien geeignet w\u00e4ren, den Krieg zu beenden;<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; den Fortbestand der Ukraine als souver\u00e4nen, unabh\u00e4ngigen und funktionsf\u00e4higen europ\u00e4ischen Staat zu sichern und den Menschen dort nach vier Jahren eines grausamen Krieges wieder Hoffnung auf eine Zukunft zu geben;<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der Sicherheitsinteressen sowohl Russlands als auch der Ukraine den Grundstein f\u00fcr eine gesamteurop\u00e4ische Sicherheits- und Friedensordnung zu legen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Wir wollen mit unserem Vorschlag dazu beitragen, eine tragf\u00e4hige Grundlage f\u00fcr die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu schaffen. Ein Waffenstillstand ist erst dann sinnvoll und realistisch, wenn die Kriegsparteien zuvor in Verhandlungen verbindliche Regeln f\u00fcr dessen Einhaltung vereinbart haben. Eine blo\u00dfe Feuerpause ohne klare und verbindliche Vereinbarungen bleibt fragil: Schon geringf\u00fcgige Zwischenf\u00e4lle k\u00f6nnen zur Wiederaufnahme der Kampfhandlungen f\u00fchren und ein noch gr\u00f6\u00dferes Misstrauen erzeugen, das die Aufnahme der eigentlichen Friedensverhandlungen zus\u00e4tzlich erschwert.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Es ist wichtig, dass Frankreich, Gro\u00dfbritannien und Deutschland sich gemeinsam mit anderen europ\u00e4ischen Staaten entschlossen haben, sich aktiv in dem Bem\u00fchen von Pr\u00e4sident Trump um ein Verhandlungskonzept als Grundlage f\u00fcr die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu engagieren. Schlie\u00dflich ist ein gerechter und dauerhafter Frieden im Sicherheitsinteresse aller Europ\u00e4er. Denn scheitern die Friedensbem\u00fchungen Trumps, droht die Ausweitung des Krieges zu einem gro\u00dfen europ\u00e4ischen Krieg und damit auch das Risiko einer nuklearen Eskalation.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Die Aufnahme von Friedensverhandlungen darf nicht l\u00e4nger an Maximalpositionen scheitern. Jede Seite wird schmerzhafte Zugest\u00e4ndnisse machen m\u00fcssen. Der Preis des Nichtverhandelns ist \u2013 das lehrt die Realit\u00e4t der vergangenen Jahre \u2013 h\u00f6her als der Preis des Kompromisses. Das hei\u00dft aber auch, dass der Beginn von Verhandlungen nicht verz\u00f6gert oder gef\u00e4hrdet werden darf. Eine milit\u00e4rische Niederlage der Ukraine oder eine ungeregelte Waffenruhe ohne politische Klammer w\u00fcrden die europ\u00e4ische Sicherheitslage verschlechtern, nicht verbessern.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Nur eine Friedensregelung, die den Interessen der Ukraine und Russlands entspricht und f\u00fcr die USA wie f\u00fcr Europa annehmbar ist, schafft die Voraussetzungen f\u00fcr eine gerechte und dauerhafte gesamteurop\u00e4ische Sicherheits- und Friedensordnung. Die Europ\u00e4er sollten im Sinne der Selbstbehauptung die Verantwortung f\u00fcr unseren Kontinent in Frieden und Freiheit \u00fcbernehmen, f\u00fcr ein berechenbares Europa, f\u00fcr eine internationale Ordnung, die Konflikte eind\u00e4mmt, statt sie zu befeuern.<\/p>\n<p>A) Allgemeine Bestimmungen<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Die Konfliktparteien bekr\u00e4ftigen ihre Entschlossenheit, die Verhandlungen in der festen Absicht zu f\u00fchren, den Krieg zu beenden und eine dauerhafte, friedliche Regelung aller strittigen Fragen anzustreben.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Die Konfliktparteien<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; betrachten sich k\u00fcnftig nicht als Gegner und verpflichten sich, zu den Prinzipien gleicher und unteilbarer Sicherheit zur\u00fcckzukehren,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; verpflichten sich, auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zu verzichten,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; verpflichten sich, keine kriegsvorbereitenden Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber dem Vertragspartner vorzunehmen,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; verpflichten sich zu Transparenz in ihren milit\u00e4rischen Planungen und \u00dcbungen sowie zu gr\u00f6\u00dferer Vorhersehbarkeit ihres milit\u00e4rischen und politischen Handelns,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; akzeptieren eine demilitarisierte Zone von 60 Kilometern Breite, die durch den mittigen Verlauf der Front gebildet wird,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; akzeptieren, dass die demilitarisierte Zone von einer UN-Friedenstruppe nach Kapitel VII der UN-Charta \u00fcberwacht wird, an der Streitkr\u00e4fte von Nato-Mitgliedstaaten nicht beteiligt sind,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; verpflichten sich, alle Streitfragen ohne Anwendung von Gewalt durch die Vermittlung der Garantiestaaten oder, falls dies geboten ist, des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>B) Ausgangslage f\u00fcr Friedensverhandlungen<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\"><strong>I. Die Territorialfrage<\/strong><\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Um die strittige Territorialfrage zu l\u00f6sen, m\u00fcssen beide Konfliktparteien zu einem schwierigen Kompromiss bereit sein. In unserem Vorschlag vom 30. August 2023, den Krieg durch einen Verhandlungsfrieden zu beenden, haben wir ein Referendum f\u00fcr den Fall vorgeschlagen, dass bilaterale Verhandlungen \u00fcber die Territorialfrage erfolglos verlaufen. Angesichts der zwischenzeitlichen politischen Entwicklung und der heutigen milit\u00e4rischen Lage kann dieser Vorschlag nicht aufrechterhalten werden. Ein m\u00f6glicher L\u00f6sungsansatz ergibt sich aus der Tatsache, dass sich die Regionen Luhansk und Donezk im April 2014 zu unabh\u00e4ngigen Volksrepubliken (Volksrepublik Luhansk\/LVR und Volksrepublik Donezk\/DVR) erkl\u00e4rt haben. Russland erkannte Luhansk und Donezk am 21. Februar 2022 als \u201eunabh\u00e4ngige Staaten\u201c an, nahm jedoch am 30. September alle vier \u00f6stlichen Regionen in die Russische F\u00f6deration auf.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Die Lage in Saporischschja und Cherson wird entlang dem Frontverlauf eingefroren, wodurch die Gebiete unter der Kontrolle der russischen Streitkr\u00e4fte zun\u00e4chst de facto russisches Territorium bleiben.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Russland bekr\u00e4ftigt die Anerkennung der Regionen Donezk und Luhansk vom 21. Februar 2022 als \u201eunabh\u00e4ngige Staaten\u201c.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">3. Die Ukraine erkennt die Unabh\u00e4ngigkeit von Donezk und Luhansk an. Russland gibt im Gegenzug Teile der von den russischen Streitkr\u00e4ften besetzten Regionen Saporischschja und Cherson auf. Einzelheiten werden von den Vertragsparteien festgelegt.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">4. Russland und die Ukraine ziehen ihre Streitkr\u00e4fte innerhalb von 30 Tagen* nach der Paraphierung des bilateralen Abkommens vollst\u00e4ndig aus den Regionen Donezk und Luhansk zur\u00fcck. Der R\u00fcckzug wird von der UN-Friedenstruppe \u00fcberwacht.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">5. Beide Regionen werden unter UN-Treuhandverwaltung gestellt, um sie unter internationaler Aufsicht zur Selbstbestimmung zu f\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">6. Die Ukraine f\u00fchrt innerhalb von 100 Tagen nach der Paraphierung des Abkommens ein landesweites Referendum gem\u00e4\u00df Artikel 73 der Verfassung durch, in dem die ukrainische Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Sezession dieser beiden Regionen abstimmt. Das Referendum wird unter internationaler Beobachtung der OSZE durchgef\u00fchrt. Am Referendum nehmen alle ukrainischen Staatsb\u00fcrger teil, die am 31. Dezember 2021 ihren st\u00e4ndigen Wohnsitz in der Ukraine hatten und bis zum Tage des Referendums an ihren Wohnsitz zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">7. Russland und die Ukraine verpflichten sich, das Ergebnis des Referendums anzuerkennen und unverz\u00fcglich in ihre nationale Gesetzgebung zu implementieren.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\"><strong>II. Nato-Mitgliedschaft der Ukraine<\/strong><\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Unmittelbar nach Beginn des Krieges hatte der ukrainische Pr\u00e4sident \u00f6ffentlich erkl\u00e4rt, die Nato sei nicht bereit, die Ukraine aufzunehmen. Er \u00e4u\u00dferte Gespr\u00e4chsbereitschaft \u00fcber Neutralit\u00e4t, die dann auch in dem Vertragsentwurf der Istanbuler Verhandlungen vom 15. April 2022 (\u201eVertrag \u00fcber die dauerhafte Neutralit\u00e4t und Sicherheitsgarantien f\u00fcr die Ukraine\u201c) kodifiziert wurde. Im September 2022 forderte Selenskyj jedoch wieder die Nato-Mitgliedschaft und stellte einen formellen Antrag auf einen beschleunigten Nato-Beitritt.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Kurz vor Beginn der letzten Abstimmung mit den europ\u00e4ischen Staats- und Regierungschefs und den amerikanischen Unterh\u00e4ndlern am 15. Dezember 2025 erkl\u00e4rte Selenskyj erneut, weil die USA und einige europ\u00e4ische Staaten den Vorsto\u00df zu einem Nato-Beitritt zur\u00fcckgewiesen h\u00e4tten, erwarte er, dass der Westen seinem Land umfassende Sicherheitsgarantien anbietet, \u00e4hnlich denen, die Allianz-Mitgliedstaaten erhalten. Dies ist als Verhandlungsangebot zu betrachten, das eine L\u00f6sung dieser Frage erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Die Ukraine bekr\u00e4ftigt ihre in der Erkl\u00e4rung \u00fcber die staatliche Souver\u00e4nit\u00e4t vom 16. Juli 1990 \u201efeierlich (erkl\u00e4rte) Absicht, ein dauerhaft neutraler Staat zu werden, der sich nicht an Milit\u00e4rb\u00fcndnissen beteiligt und sich an die drei nuklearwaffenfreien Grunds\u00e4tze h\u00e4lt: keine Atomwaffen anzunehmen, herzustellen oder zu erwerben\u201c. Die damaligen Grundlagen des k\u00fcnftigen ukrainischen Staates fanden \u00fcber die Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung vom 24. August 1991 Eingang in die Pr\u00e4ambel der Verfassung.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Das ukrainische Parlament revidiert die Verfassungs\u00e4nderung vom 7. Februar 2019, in der es hei\u00dft: \u201eDie Ukraine strebt den vollst\u00e4ndigen Beitritt zur Europ\u00e4ischen Union und zur Nato an\u201c, indem der Bezug zur Atlantischen Allianz gestrichen wird.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">3. Die Nordatlantische Allianz \u00e4ndert die Charta \u00fcber eine besondere Partnerschaft zwischen der Nato und der Ukraine vom 9. Juli 1997 (\u201eNato-Ukraine Charter on a Distinctive Partnership\u201c), indem sie einf\u00fcgt, dass eine Mitgliedschaft der Ukraine in der Allianz von den Mitgliedstaaten nicht beabsichtigt sei.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">4. Die Ukraine<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; bekr\u00e4ftigt ihre dauerhafte Neutralit\u00e4t,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; verzichtet auf die Entwicklung, den Besitz und die Stationierung von Nuklearwaffen auf ihrem Territorium,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; wird keine permanente oder befristete Stationierung von Streitkr\u00e4ften einer fremden Macht oder deren milit\u00e4rischer Infrastruktur auf ihrem Territorium zulassen,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; wird keine \u00dcbungen und Man\u00f6ver von ausl\u00e4ndischen Streitkr\u00e4ften auf ihrem Territorium zulassen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\"><strong>III. Sicherheitsgarantien f\u00fcr die Ukraine<\/strong><\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Langfristige, wirksame Sicherheitsgarantien sind f\u00fcr die Ukraine eine unabdingbare Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme von Friedensverhandlungen. Allerdings m\u00fcssen sie als Teil des Friedensvertrags von Russland akzeptiert werden. F\u00fcr die Garantiem\u00e4chte bedeuten sie einen schmalen Grat zwischen Kriegsverhinderung durch Abschreckung und Kriegseintritt bei Versagen der Abschreckung.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Die Ukraine hat Sicherheitsgarantien gefordert, die der Beistandsverpflichtung des Artikels 5 des Nato-Vertrages entsprechen. Der bestimmt zwar, dass ein Angriff auf einen Mitgliedstaat als Angriff auf alle gewertet wird. Wie die einzelnen Staaten darauf reagieren, ist aber nicht verbindlich festgelegt. Das ergibt sich aus den Verteidigungspl\u00e4nen, die jedoch im Falle der Ukraine nicht gegeben w\u00e4ren. Deshalb erf\u00fcllt eine entsprechende Regelung ohne konkrete Festlegungen der Garantiem\u00e4chte m\u00f6glicherweise nicht die Erwartungen der Ukraine.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Die Souver\u00e4nit\u00e4t, territoriale Integrit\u00e4t und staatliche Unabh\u00e4ngigkeit der Ukraine werden best\u00e4tigt und durch entsprechende Zusagen von Garantiem\u00e4chten gew\u00e4hrleistet. Die Garantiezusagen gelten nicht f\u00fcr die Krim, Donezk und Luhansk sowie f\u00fcr die russisch kontrollierten Gebiete von Saporischschja und Cherson.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Die von der Ukraine benannten Garantiem\u00e4chte werden keine Truppen auf das Territorium der Ukraine verlegen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">3. Das Recht der Ukraine auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung gem\u00e4\u00df Artikel 51 der UN-Charta ist davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">4. Im Falle eines Angriffs Russlands auf die Ukraine werden sich die Garantiem\u00e4chte auf Ersuchen der ukrainischen Regierung binnen 24 Stunden beraten, um \u00fcber angemessene weitere Schritte zu entscheiden.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">5. Sie werden die Ukraine bei der Aus\u00fcbung ihres in Artikel 51 der UN-Charta verankerten Rechts auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">6. Im Einklang mit den rechtlichen und v\u00f6lkerrechtlichen Voraussetzungen werden sie unverz\u00fcglich modernes milit\u00e4risches Ger\u00e4t und Waffensysteme sowie wirtschaftliche und finanzielle Unterst\u00fctzung zur Abwehr des Angriffs und zur Wiederherstellung der territorialen Integrit\u00e4t der Ukraine leisten.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\"><strong>IV. Pr\u00e4senzst\u00e4rke der ukrainischen Streitkr\u00e4fte<\/strong><\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Die Ukraine wird ihre Streitkr\u00e4fte nach Abschluss des Friedensvertrags innerhalb von drei Monaten auf einen Pr\u00e4senzumfang von 600.000 Soldaten reduzieren.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Im gleichen Zeitraum wird die Ukraine alle paramilit\u00e4rischen Verb\u00e4nde aufl\u00f6sen.<\/p>\n<p>C) Waffenstillstand<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Ein Waffenstillstand kann nur dann zum Frieden f\u00fchren, wenn die Kriegsparteien auf die Rekonstitution ihrer Streitkr\u00e4fte verzichten, um eine bessere Ausgangslage f\u00fcr die Fortsetzung der Kampfhandlungen zu schaffen. Deshalb m\u00fcssen zuvor in den Friedensverhandlungen konkrete Vereinbarungen \u00fcber die Regeln zur Einhaltung des Waffenstillstands getroffen werden, die von einem geeigneten \u00dcberwachungsregime durchgesetzt werden, das mit allen notwendigen personellen, technischen und materiellen Mitteln ausgestattet ist.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. 24 Stunden nach Paraphierung des Friedensvertrages tritt ein umfassender Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien Russland und Ukraine in Kraft. Die Konfliktparteien stellen alle Kampfhandlungen ein. Der Waffenstillstand erfolgt ohne Ausnahme und ohne jede Einschr\u00e4nkung oder Sonderregelung unabh\u00e4ngig von der Dislozierung der gegnerischen Streitkr\u00e4fte und Waffensysteme und ist in allgemeiner und umfassender Form verbindlich durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Waffen und Munition mehr an die Ukraine geliefert. Russland stellt ebenfalls die Zuf\u00fchrung von Waffen und Munition an seine Streitkr\u00e4fte auf dem besetzten ukrainischen Territorium und der Krim ein.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">3. Die Einhaltung des Waffenstillstands wird von einer UN-Friedenstruppe nach Kapitel VII der UN-Charta durchgesetzt.<\/p>\n<p>D) Friedensvertrag<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald beide Vertragsparteien und die Garantiestaaten den Vertrag unterzeichnet und, soweit erforderlich, die Parlamente dieser Staaten dies gebilligt haben sowie die Ukraine ihren Status als neutraler, unabh\u00e4ngiger und b\u00fcndnisfreier Staat durch die \u00c4nderung der Verfassung kodifiziert hat.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Etwaige Verz\u00f6gerungen rechtfertigen weder den Bruch des Waffenstillstands noch den R\u00fccktritt von den bis dahin erreichten Vereinbarungen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">3. Russland zieht seine Streitkr\u00e4fte innerhalb von 30 Tagen vollst\u00e4ndig aus allen von Russland kontrollierten Gebieten ab, etwa aus Dnipropetrowsk, Mykolajiw, Sumy und Charkiw.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">4. Alle Angeh\u00f6rigen ausl\u00e4ndischer Streitkr\u00e4fte, einschlie\u00dflich irregul\u00e4rer Kr\u00e4fte, Milit\u00e4rberater und Angeh\u00f6riger ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste, werden innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Friedensvertrags vom ukrainischen Territorium abgezogen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">5. Die Ukraine f\u00fchrt innerhalb von 120 Tagen Pr\u00e4sidentschaftswahlen durch, gefolgt von Parlaments- und Kommunalwahlen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">6. Garantiestaaten, die Mitglieder der Europ\u00e4ischen Union sind, werden die Mitgliedschaft der Ukraine in der Europ\u00e4ischen Union durch die Unterst\u00fctzung rechtsstaatlicher und demokratischer Reformen f\u00f6rdern.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">7. Der Wiederaufbau der ukrainischen Wirtschaft und Infrastruktur wird durch eine internationale Geberkonferenz gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>E) Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung der regionalen Sicherheit und Stabilit\u00e4t<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Die folgenden Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnten nach dem Abschluss eines Friedensvertrages die ersten Schritte auf dem Weg zur Schaffung einer gesamteurop\u00e4ischen Sicherheits- und Friedensordnung sein.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">1. Russland zieht seine nuklearf\u00e4higen Kurz- und Mittelstreckensysteme aus der Kaliningrad-Oblast und Belarus ab. Im Gegenzug verzichten die USA und Deutschland auf die Stationierung amerikanischer Mittelstreckensysteme in Deutschland.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">2. Russland zieht seine konventionellen Streitkr\u00e4fte aus Belarus ab. Im Gegenzug werden die an die Nato-Ostflanke verlegten Streitkr\u00e4fte aus Nato-Staaten in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckgezogen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">3. Die USA und Russland stimmen darin \u00fcberein, ein Folgeabkommen zum INF-Vertrag abzuschlie\u00dfen, in dem der aktuelle Stand der Entwicklung von Hyperschall-Waffensystemen und Drohnen der entsprechenden Reichweiten-Kategorie ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">4. Die Nordatlantische Allianz reaktiviert die Zusammenarbeit mit Russland auf der Grundlage der Nato-Russland-Grundakte vom 27. Mai 1997, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Mechanismen und Verfahren zum Krisenmanagement und zur Konfliktbew\u00e4ltigung.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">5. Die Nordatlantische Allianz und die Russische F\u00f6deration<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; stimmen darin \u00fcberein, den KSE-Vertrag \u00fcber konventionelle Streitkr\u00e4fte zu aktualisieren und insbesondere die Flankenregeln zu versch\u00e4rfen,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; vereinbaren Gespr\u00e4che \u00fcber die Begrenzung und Verifikation europ\u00e4ischer ABM-Systeme, einschlie\u00dflich des Nato-Ballistic Missile-Defence-Systems,<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">&#8211; schlie\u00dfen einen Nichtangriffspakt, einschlie\u00dflich einer \u201eClearing Group\u201c und eines intrusiven Verifikationsregimes.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">6. Die USA treten wieder dem Vertrag \u00fcber den \u201eOffenen Himmel\u201c bei, der im Zusammenhang mit den Garantiezusagen f\u00fcr die Ukraine eine bedeutende Rolle im Hinblick auf Transparenz und Vertrauensbildung spielen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">7. Die Europ\u00e4ische Union und die Russische F\u00f6deration werden ein Abkommen \u00fcber eine europ\u00e4ische Freihandelszone abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>F) Eine europ\u00e4ische Sicherheits- und Friedensordnung<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Langfristig kann nur eine gesamteurop\u00e4ische Sicherheits- und Friedensordnung die Sicherheit und Freiheit der Ukraine gew\u00e4hrleisten, in der die Ukraine und Russland ihren Platz haben; eine europ\u00e4ische Sicherheitsarchitektur, in der die geostrategische Lage der Ukraine keine Schl\u00fcsselrolle mehr f\u00fcr die geopolitische Rivalit\u00e4t der Vereinigten Staaten und Russlands spielt. Der Weg dorthin f\u00fchrt \u00fcber eine Konferenz im KSZE-Format, die an die gro\u00dfen Fortschritte der \u201eCharta von Paris\u201c ankn\u00fcpft und diese unter Ber\u00fccksichtigung der gegenw\u00e4rtigen sicherheitspolitischen und strategischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">In diesem Zusammenhang k\u00f6nnte der Vorschlag, den der damalige russische Pr\u00e4sident Dmitri Medwedew am 5. Juni 2008 in einer Rede in Berlin machte, aufgegriffen werden: einen v\u00f6lkerrechtlich verbindlichen Europ\u00e4ischen Sicherheitsvertrag abzuschlie\u00dfen. Dieser Vorschlag zielte darauf ab, die Grunds\u00e4tze der Charta von Paris und der Schlussakte von Helsinki in einem neuen, rechtlich bindenden Dokument zu verankern, um eine einheitliche Sicherheitsarchitektur von Vancouver bis Wladiwostok zu schaffen.<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ\">Ein Gastbeitrag von Professor Dr. Peter Brandt, Professor Dr. Hajo Funke, Dr. Johannes Klotz, General a.D. Harald Kujat, Michael von der Schulenburg (ehemaliger UN-Assistant Secretary General) und Professor Dr. h.c. Horst Teltschik<\/p>\n<p class=\"article_paragraph__hXYKJ article_paragraph_end-of-article-icon__tzjPO\">*\u00a0Anmerkung: Diese und alle folgenden Zeitangaben dienen dazu, den logischen Zusammenhang und Ablauf der zu treffenden Ma\u00dfnahmen darzustellen. Den tats\u00e4chlichen Zeitbedarf k\u00f6nnen nur die Konfliktparteien bestimmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Vernunft, Kooperation und gleiches Recht f\u00fcr alle Nationen entscheiden \u00fcber die Zukunft Europas. 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