{"id":695625,"date":"2026-01-05T18:24:18","date_gmt":"2026-01-05T18:24:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/695625\/"},"modified":"2026-01-05T18:24:18","modified_gmt":"2026-01-05T18:24:18","slug":"rheinland-pfalz-50-jaehriger-dauerstudent-klagt-auf-wohngeld-und-verliert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/695625\/","title":{"rendered":"Rheinland-Pfalz: 50-j\u00e4hriger Dauerstudent klagt auf Wohngeld \u2013 und verliert"},"content":{"rendered":"<p>Ein Langzeitstudent hat laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Begr\u00fcndet hatte der Mann seine Klage unter anderem mit der W\u00fcrdigung seines \u201eDurchhalteverm\u00f6gens\u201c \u2013 nach immerhin 52 Hochschulsemestern.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Langzeitstudenten, die ihr Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreiben, verlieren alle Anspr\u00fcche auf Wohngeld. Das Mainzer Verwaltungsgericht erkannte den Antrag eines 50-J\u00e4hrigen, der seit 52 Hochschulsemestern verschiedene Fachrichtungen studiert, als missbr\u00e4uchlich an und wies in einem am Montag ver\u00f6ffentlichten Urteil eine Klage des Mannes ab. <\/p>\n<p>Der Dauerstudent habe es unterlassen,  mit der Aufnahme einer f\u00fcr ihn zumutbaren Arbeit ausreichend Geld f\u00fcr seine Mietwohnung zu verdienen.<\/p>\n<p>Mit einem zeitnahen Abschluss des aktuellen Studiums sei, anders als von dem Mann behauptet, nicht zu rechnen, hei\u00dft es in der Entscheidung: \u201eDer Kl\u00e4ger hat in den 26 Jahren seiner Studienzeit bereits mehrere Studieng\u00e4nge begonnen und es letztlich nicht geschafft, die erforderlichen Studienleistungen vollst\u00e4ndig und im Rahmen der ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Studienzeit zu erbringen.\u201c Zudem habe er bereits 2019 bei seinem ersten Wohngeldantrag angegeben, er st\u00fcnde \u201ekurz vor dem Abschluss\u201c, so wie auch im Zuge des aktuellen Verfahrens.<\/p>\n<p>Angef\u00fchrt wurden auch die Corona-Pandemie und gesundheitliche Probleme<\/p>\n<p>Der f\u00fcr die vier der Klage vorangegangenen Semester beurlaubte Student hatte seine lange Studiendauer mit Umstellungen im Hochschulsystem, der Coronavirus-Pandemie, gesundheitlichen Problemen und mangelhafter Ausstattung seines aktuellen filmwissenschaftlichen Studiengangs begr\u00fcndet. Er sei durch die strukturellen M\u00e4ngel im Film- und Medienbereich \u201ein seiner beruflichen und akademischen Entwicklung behindert worden\u201c.<\/p>\n<p>Den Vorwurf mangelnder Zielstrebigkeit hatte er zur\u00fcckgewiesen. \u201eIm Gegenteil sei es vielmehr angebracht, sein Durchhalteverm\u00f6gen und seinen Willen, sein Studium zu beenden und in der Filmbranche aktiv zu werden, zu w\u00fcrdigen\u201c, hatte er in seiner Klage argumentiert. <\/p>\n<p>Der Dauerstudent hatte im M\u00e4rz 2024 Leistungen beantragt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde lehnte den Wohngeldantrag dann als rechtsmissbr\u00e4uchlich ab, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe.<\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht best\u00e4tigte diese Einsch\u00e4tzung nun. Wohngeld werde missbr\u00e4uchlich genutzt, wenn erwerbsf\u00e4hige Antragsteller keine zumutbare Arbeit aufn\u00e4hmen oder nicht anderweitig ihr Einkommen erh\u00f6hten. Dies treffe auch in diesem Fall zu, weil der Kl\u00e4ger zum Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe.<\/p>\n<p>Der Mann studierte demnach bereits seit 26 Jahren und hatte mehrere Studieng\u00e4nge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester und soll damit die Regelstudienzeit von jeweils sechs Semestern deutlich \u00fcberschritten haben. Die Entscheidung ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>AFP\/epd\/krott<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein Langzeitstudent hat laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. 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