{"id":699998,"date":"2026-01-07T11:58:12","date_gmt":"2026-01-07T11:58:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/699998\/"},"modified":"2026-01-07T11:58:12","modified_gmt":"2026-01-07T11:58:12","slug":"wann-in-bremen-und-niedersachsen-die-schule-ausfaellt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/699998\/","title":{"rendered":"Wann in Bremen und Niedersachsen die Schule ausf\u00e4llt"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>F\u00fcr Freitag werden in Bremen und Niedersachsen starker Schneefall, Orkanb\u00f6en und Glatteis erwartet; ein Wintereinbruch versch\u00e4rft sich.<\/li>\n<li>In Bremen entscheidet die Bildungsbeh\u00f6rde kurzfristig \u00fcber witterungsbedingten Unterrichtsausfall, Eltern tragen Mitverantwortung f\u00fcr den sicheren Schulweg.<\/li>\n<li>In Niedersachsen entscheidet die Kreisverwaltung am Morgen \u00fcber Schulausfall, Eltern k\u00f6nnen Kinder bei Gefahr auch ohne generelle Anordnung zu Hause lassen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>            Mehr anzeigen<br \/>\n            Weniger anzeigen<\/p>\n<p>\n    Der Wintereinbruch versch\u00e4rft sich in den kommenden Tagen. <a href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/bremen\/wetter-experte-warnt-vor-schneesturm-und-glatteis-in-und-um-bremen-doc840zz0ua8rkj44ho1yh\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00fcr Freitag sind reichlich Neuschnee und st\u00fcrmische B\u00f6en angek\u00fcndigt. <\/a>Wie ist der Schulbesuch an solchen Tagen in Bremen und Niedersachsen geregelt?\n<\/p>\n<p>Die Bremer Bildungsbeh\u00f6rde weist Eltern auf ihre Mitverantwortung f\u00fcr den sicheren Schulweg ihrer Kinder hin. Bei Glatteis oder Sturmgefahr sollen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unabh\u00e4ngig vom Alter im Zweifel zu Hause bleiben. \u201eSicherheit geht vor Unterricht\u201c, hei\u00dft es in einem aktuellen Merkblatt. Schulen und Kitas respektieren in diesen F\u00e4llen die Entscheidung der Eltern.<\/p>\n<p>\u00dcber einen witterungsbedingten Schulausfall wird in Bremen kurzfristig entsprechend der aktuellen Wetterlage entschieden. Eltern werden gebeten, sich regelm\u00e4\u00dfig zu informieren, ob Pr\u00e4senzunterricht stattfindet.<\/p>\n<p>Bei extremen Wetterlagen entscheiden die Landkreise in Niedersachsen \u00fcber einen etwaigen Schulausfall. Wenn auf rutschigen und glatten Stra\u00dfen die Sicherheit des Schulwegs und der Sch\u00fclerbef\u00f6rderung nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen, trifft die Kreisverwaltung jeweils in den fr\u00fchen Morgenstunden des betreffenden Tages die Entscheidung.<\/p>\n<p>Landkreise informieren morgens<\/p>\n<p>\n    Sofern der Unterricht in Niedersachsen wegen Schnee und Eis ausf\u00e4llt, wird diese Information f\u00fcr die betroffenen Landkreise ab 6 Uhr in den Verkehrsnachrichten im Radio sowie im Internet (<a href=\"https:\/\/www.vmz-niedersachsen.de\/schulausfall\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.vmz-niedersachsen.de<\/a>) bekannt gegeben.\n<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt auch f\u00fcr Niedersachsen, dass Eltern, die eine unzumutbare Gef\u00e4hrdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverh\u00e4ltnisse bef\u00fcrchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen k\u00f6nnen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen garantieren umgekehrt, dass Kinder und Jugendliche, die trotz angesagten Ausfalls zur Schule kommen oder gebracht werden, mindestens bis 13 Uhr im Schulgeb\u00e4ude betreut werden.<\/p>\n<p>                    Wer entscheidet in Bremen und Niedersachsen jeweils \u00fcber einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall an Schulen?<\/p>\n<p>In Niedersachsen entscheiden die jeweiligen Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte dar\u00fcber, ob aufgrund extremer Witterungsverh\u00e4ltnisse ein genereller Unterrichtsausfall an Schulen angeordnet wird. Diese Entscheidung wird in der Regel am fr\u00fchen Morgen des betroffenen Tages getroffen und basiert vor allem darauf, ob eine sichere Sch\u00fclerbef\u00f6rderung m\u00f6glich ist. Eltern k\u00f6nnen jedoch unabh\u00e4ngig von einer offiziellen Entscheidung selbst entscheiden, ob ihr Kind aus Sicherheitsgr\u00fcnden zu Hause bleibt oder vorzeitig von der Schule abgeholt wird. <\/p>\n<p>F\u00fcr Bremen liegt aus den vorliegenden Artikeln keine Information dar\u00fcber vor, wer \u00fcber einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall entscheidet.<\/p>\n<p>Quellen<\/p>\n<p>                    Wie werden Eltern und Sch\u00fcler in Niedersachsen \u00fcber einen Schulausfall wegen Schnee und Eis informiert?<\/p>\n<p>Eltern und Sch\u00fcler in Niedersachsen werden bei Schulausfall wegen Schnee und Eis durch verschiedene Kan\u00e4le informiert: Die jeweiligen Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte geben die Entscheidung zeitnah \u00fcber die Verkehrsmanagementzentrale (www.vmz-niedersachsen.de\/schulausfall), Radiosender, soziale Medien, Warn-Apps und die eigenen Internetseiten beziehungsweise Apps bekannt. Die Informationen erfolgen meist in den fr\u00fchen Morgenstunden, teilweise auch per Pushnachricht etwa \u00fcber die Landkreis-Apps oder BI-WAPP; zus\u00e4tzlich bieten das Bildungsportal Niedersachsen sowie die Websites der betroffenen Landkreise Hintergrundinformationen und Merkbl\u00e4tter an. Unabh\u00e4ngig von einem allgemeinen Unterrichtsausfall haben Eltern jederzeit das Recht, ihr Kind bei Gef\u00e4hrdung durch extreme Witterungsverh\u00e4ltnisse selbst zu Hause zu behalten; f\u00fcr nicht informierte oder erschienene Sch\u00fcler gew\u00e4hrleisten die Schulen eine Notbetreuung.<\/p>\n<p>Quellen<\/p>\n<p>                    Welche Regelungen bestehen zur Betreuung von Kindern, die trotz angek\u00fcndigtem Unterrichtsausfall zur Schule kommen?<\/p>\n<p>Kinder, die trotz angek\u00fcndigtem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, werden in der Regel beaufsichtigt oder in benachbarte Klassen mitbetreut (Artikel 3). Unterrichtsausfall bedeutet nicht zwangsl\u00e4ufig, dass Kinder unbeaufsichtigt bleiben; h\u00e4ufig \u00fcbernimmt das Lehrpersonal die Mitbetreuung, es werden Vertretungsstunden organisiert oder Aufgaben zum Selbststudium gestellt (Artikel 3). Nur wenn tats\u00e4chlich keine Betreuung m\u00f6glich ist, werden Kinder nach Hause geschickt, ansonsten sorgt die Schule f\u00fcr eine entsprechende Aufsicht (Artikel 3).<\/p>\n<p>Quellen<\/p>\n<p>                Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.<br \/>\n                <a class=\"more-btn\" href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/generative-ki\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><br \/>\n                    \u2192 Mehr Infos<br \/>\n                <\/a><\/p>\n<p>                        <a href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/\" id=\"home\" class=\"button primary-primary font-size-15_1 m-0a customEvent\" data-layer-event-name=\"customEvent\" data-layer-trigger=\"click\" data-layer-category=\"artikelscoring\" data-layer-action=\"startseite_button\" data-layer-label=\"doc84112tpmrrcinkk39d7\" data-layer-value=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/bremen\/1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zur Startseite<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"F\u00fcr Freitag werden in Bremen und Niedersachsen starker Schneefall, Orkanb\u00f6en und Glatteis erwartet; ein Wintereinbruch versch\u00e4rft sich. 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